Stephii Geschrieben 26. August 2020 Geschrieben 26. August 2020 Hey Leute, ich bearbeite momentan die GA2 Sommer Prüfung 2019 und habe eine Frage zu folgender Aufgabe: d) Die Klübero GmbH hat die in der Rechnung beschriebene Leistung (siehe nebenstehende Rechnung) für die Fidule GmbH erbracht. Für die Rechnungserstellung gilt folgende Regelung: § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 2. führt der Unternehmer eine ... Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ... ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Ermitteln Sie das Datum, an dem die Klübero GmbH diese Rechnung hätte spätestens erstellen müssen. In der Rechnung ist die Bestellung vom 16.04.2019 und die Lieferung erfolgte am 30.04.2019 In der Musterlösung steht als Frist der 15.09.2019. Wie kommen die denn auf dieses Datum? Rein rechnerisch gesehen macht die Lösung für mich keinen Sinn. Kann mir jemand erklären wieso es der 15.09.2019 ist? Danke euch im Voraus Liebe Grüße
Bitschnipser Geschrieben 26. August 2020 Geschrieben 26. August 2020 Im Text steht eindeutig "6 Monate nach Leistungsausführung". Eine Bestellung ist keine Leistungsausführung. 6 Monate ab Lieferung, aka Leistungsausführung.
Stephii Geschrieben 26. August 2020 Autor Geschrieben 26. August 2020 Danke dir erstmal für deine Antwort. Die Lieferung (Leistungsausführung) erfolgte ja am 30.04.2019. Wenn ich aber jetzt 6 Monate dazu Rechne dann lande ich im Oktober und nicht im September. Daher meine Frage: Wie wird es denn genau berechnet? Liebe Grüße
Bitschnipser Geschrieben 26. August 2020 Geschrieben 26. August 2020 Datum +6 Monate. Also 31.10. wäre der letzte Tag Das sind ja auch nur Lösungsvorschläge (hat bestimmt legale Gründe, warum das nicht Musterlösung heißt) und da wurde wohl geschlampt. Kommt ab und zu vor. Steht in den Lösungsvorschlägen leider ohne Begründung (mir ist aufgefallen, dass ich die Sommer 2019 samt Lösung ja selber habe), da wohl "zu stumpf" um was erklären zu müssen. Blöd dann nur, wenn mans auf zwei Weisen verhaut, indem man den falschen Monat UND den falschen Tag nimmt ^^ Stephii reagierte darauf 1
Stephii Geschrieben 27. August 2020 Autor Geschrieben 27. August 2020 Hab mir schon gedacht das etwas nicht stimmen kann Danke dir für die Hilfe LG
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