BineMaya Geschrieben 5. Februar 2002 Geschrieben 5. Februar 2002 Tüdelüü......... Kann mir hier wer sagen wie das mit den Bestimmungen ist, was die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung angeht?? Bin Fisi 2 LJ und will gern im Winter 02/03 die Prüfung vorziehen...... Gilt der Berufsschulschnit von 2,49?? Oder kann man auch Verkürzen weil man Abitur hat?? Fragen über fragen *g* Zitieren
CLifford Geschrieben 9. Februar 2002 Geschrieben 9. Februar 2002 In welchem Bundesland wohnst du? Bei mir in Ba-Wü läuft das so ab: Du beantragst den Scheiss bei deiner Local-IHK-Niederlassung, die schicken dir nen Wisch zu, den füllste aus und schickst ihn zurück. VORHER sollte geklärt sein: -dass du besser als 3.0 in der Schule bist (welches Halbjahr genau relevant ist weiss ich nicht) -dass dein Ausbilder das unterstützt -dass du es wirklich willst Der Termin bis zu dem beantragt werden kann ist in Ba-Wü der 01.03. sprich VOR der Zwischenprüfung :-( Ich bin noch am Überlegen ob ich das mache, erstmal n paar Prüfungen checken ;-) /CLiff out Zitieren
gajUli Geschrieben 10. Februar 2002 Geschrieben 10. Februar 2002 clifford, Du scheinst neu hier zu sein. Lese zuerst die Boardregeln und streiche Faekalienbemerkungen zu Pruefungsvorgaengen aus Deinem Wortschatz. Zitieren
Saga Geschrieben 10. Februar 2002 Geschrieben 10. Februar 2002 Original geschrieben von BineMaya Oder kann man auch Verkürzen weil man Abitur hat?? Hi Bine, klar geht Verkürzung wegen Abi. Musst nur mit deinem Ausbilder reden, dann kann dein Betrieb den Antrag bei der IHK stellen. Bei mir hat´s auch geklappt und das ging sogar recht flott. Inwiefern die Noten eine Rolle spielen wenn der Betreib die Verkürzung beantragt weiss ich jetzt nicht so genau, aber ein Schnitt von 2,49 sollte da reichen. Ich drück dir die Daumen!! Bye, Saga Zitieren
byteshidda Geschrieben 10. Februar 2002 Geschrieben 10. Februar 2002 Original geschrieben von Saga Inwiefern die Noten eine Rolle spielen wenn der Betreib die Verkürzung beantragt weiss ich jetzt nicht so genau, aber ein Schnitt von 2,49 sollte da reichen. Wo ist der Unterschied wenn ich das beantrage oder mein Betrieb ? Zitieren
kekskrümel Geschrieben 11. Februar 2002 Geschrieben 11. Februar 2002 Ich muß jetzt nochmal was fragen... ich komm auch aus Baden-Würrtemberg und bin jetzt im zweiten Lehrjahr, d.h. ich hab am 18. März Zwischenprüfung. Und jetzt hab ich gerade gelesen das da ein Antrag vor dem 01.03. eingereicht werden muß. Wie mach ich das und muß der bis dahin durch sein oder nur eingetroffen bei der IHK??? HIIIIILFEEEE Mein Ausbilder hat nämlich selber kein Plan und is jetzt auch noch für zwei Wochen im Urlaub, d. h. das ich das jetzt erstmal selber in die Hand nehmen muß... Also ich hoff auf Antwort...:WD Zitieren
lpd Geschrieben 11. Februar 2002 Geschrieben 11. Februar 2002 Original geschrieben von kekskrümel Und jetzt hab ich gerade gelesen das da ein Antrag vor dem 01.03. eingereicht werden muß. Wie mach ich das und muß der bis dahin durch sein oder nur eingetroffen bei der IHK??? Du gar nicht. Dein Ausbilder muss dich bei der IHK zur Zwischenprüfung anmelden. Da du bei deiner IHK in der Ausbildungsrolle eingetragen bist, sind ihm dafür aber Unterlagen zugeschickt worden, also sollte er schon wissen, was zu tun ist. Wenn du zugelassen wirst (und das ist eigentlich immer der Fall, es gibt nur bestimmte Ausnahmen), bekommst du ein Einladungschreiben, in dem steht, wann und wo die Prüfung stattfindet, und was du mitbringen sollst (Hilfsmittel). Zitieren
kekskrümel Geschrieben 11. Februar 2002 Geschrieben 11. Februar 2002 Also nein das ist nicht so hundertprozentig richtig, hab mich nämlich vorher informiert... es ist zumindest hier in Stuttgart so das man beim IHK anrufen muß, Name und Firma sagen und dann wird man zur Verkürzung vorgemerkt. Im Juni oder Juli werden dann die Formulare an den Ausbilder geschickt der die dann ausfüllen muß... Also wer verkürzen will sollte demnächst mal bei der IHK anrufen Zitieren
goepp Geschrieben 11. Februar 2002 Geschrieben 11. Februar 2002 hallo! bei mir hat sich betrieb um alles gekümmert. zu den regeln laut ihk (hessen): - zeugniss 2.halbjahr vom 2.lehrjahr (sommerzeugniss) durchschnitt nicht schlechter 2.5 - muss vom betrieb befürwortet werden regeln firmenintern: - zwischenprüfung nich schlechter als 2.0 :eek: (hab keinen bock das jetzt in % umzurechnen :confused: ) grüsse Zitieren
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