venom_xy Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 Hallo! ich habe mit meinem alten Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag (zum 31.8) ausgehandelt und bin erfolgreich in ein neues Unternehmen gewechselt. Ich hatte für 2020 24 Urlaubstage. 13 Tage hattee ich bisher genommen. Damit bleiben 11 Tage. Laut Aufhebungsvertrag wurden mir die restlichen 11 Urlaubstage gewährt. Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden. Laut Internetrecherche wird mir der Rest meines Jahresurlaubes bei einer Kündigung im 2. Halbjahr auch gewährt. (Wobei es da durchaus verschiedene Meinungen oder Festlegungen gibt). Wenn mein Arbeitgeber mir allerdings den Urlaub nur anteilig auf die Monate zuspricht, hätte ich bis August 16 Tage Urlaub bekommen (24 Tage fürs Jahr, also 16 Tage bis zum 8. Monat). Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben. Ich überlege nun dies beim Arbeitsgericht klären zu lassen, wollte aber vorher mal hier nachfragen. In den anderen Forenbeiträgen wurde immer so gut geantwortet, dass ich dachte, vielleicht hat jemand hier eine fundierte Meinung dazu. Lieben Dank fürs Lesen Zitieren
Griller Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 (bearbeitet) Für ein halbes Azubigehalt wird sich das (leider) nicht lohnen. Vor dem Arbeitsgericht zahlst du deine Anwaltskosten selbst. Zu beachten ist auch, dass im Großteil der Fälle Verfahren im Vergleich enden, daher weißt du nicht, was dabei rumkommt.... EDIT: Evtl. hast du eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt.... Bearbeitet 6. September 2020 von Listener Zitieren
Visar Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 Hm... vor 45 Minuten schrieb venom_xy: Laut Aufhebungsvertrag wurden mir die restlichen 11 Urlaubstage gewährt. Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden. Es wäre an der Stelle eigentlich wichtig zu wissen, was du da konkret unterschrieben hast. vor 47 Minuten schrieb venom_xy: Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben. Hast du bei der Gelegenheit an den Aufhebungsvertrag erinnert? Ich meine.. hast doch selbst geschrieben, dass dir die Tage laut Aufhebungsvertrag gewährt wurden. Mit dieser wertvollen Information noch einmal die Personalabteilung/Buchhaltung kontaktieren, Frist von 14 Tagen setzen und danach vielleicht den Gang zum Arbeitsgericht wagen, auch wenn das, wie Listener bereits sagte, eher schwierig ist... venom_xy reagierte darauf 1 Zitieren
Gast samifa Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 Schon mal üder normales Mahnverfahren nachgedacht? Dann kann der Arbeitgeber hinterher nicht sagen: ich hab ja von gar nix gewusst. Zitieren
Kellerbräune Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 vor 2 Stunden schrieb Listener: Für ein halbes Azubigehalt wird sich das (leider) nicht lohnen Mal ein ganz andere Gesichtspunkt. Unabhängig davon, ob es sich lohnen oder nicht lohnen würde, stellt ich mir gerade die Frage, ob ich für ein halbes Azubigehalt einen solchen "Aufwand" machen möchte oder, ob es nicht besser ist, dieses ruhen zu lassen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn Firmen einfach so entschieden haben, aber ob es sich die Mühe, Kosten und Nerven wirklich lohnt gleich zu klagen? Vermutlich hätte ich mich darüber geärgert, es am Ende sein lassen, Strich drunter gesetzt und in dem neuen Betrieb neu durchgestartet. julian98 reagierte darauf 1 Zitieren
Albi Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 vor 5 Stunden schrieb venom_xy: Ich habe dann also meinen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin die restlichen 11 Werktage bis zum vereinbarten Ausstiegsdatum auch zuhause geblieben, eben weil laut Vertrag die 11 restlichen Tage Urlaub gewährt wurden. Hast du das auch so abgesprochen, also nicht "dir stehen noch 11 Urlaubstage zu" sondern auch, "Hallo Chef ich würde diese 11 Urlaubstage bitte jetzt noch nehmen bevor ich bei euch aufhöre" oder bist du einfach davon ausgegangen das mit der Unterschrift des Aufhebungsvertrag auch der Urlaub gewährt wurde und ohne weitere Absprache und Genehmigung vom Chef zuhause geblieben? Wie genau ist es den formuliert im Vertrag? Meine Vermutung wäre halt das du hier was falsch verstanden hast und durch den Aufhebungsvertrag eben keine "Genehmigung" des nehmes des noch ausstehenden Urlaubs erfolgt ist, sondern das ledlich drin stand das du noch 11 Urlaubstage hast, ob du die nun beim aktuellen AG nimmst oder mit zum nächsten (ja manche AGs möchten eine Bestätigung wie viele Urlaubstage du schon genommen hast und gewährend dir dann nur den Rest). Hättest du sie wirklich legitim nehmen wollen hättest du das nochmal beantragen müssen. Aber wie gesagt dafür wäre es gut wenn du diesen Teil vielleicht mal im genauen Wortlaut mit uns teilst dann kann dir vielleicht jemand sagen ob du hier einen Fehler gemacht hast oder der AG. TooMuchCoffeeMan und venom_xy reagierten darauf 2 Zitieren
Maniska Geschrieben 6. September 2020 Geschrieben 6. September 2020 vor 4 Stunden schrieb Listener: Vor dem Arbeitsgericht zahlst du deine Anwaltskosten selbst. In erster Instanz gibt es aber keine Anwaltspflicht, dh er kann auch "einfach so" auf austehendes Gehalt klagen. Da es im Arbeitsrecht soweit ich weiß so ist, dass in erster Instanz jeder seine Kostne selber trägt, egal wie es ausgeht, ist das fnanzielle Risiko auch ohne Rechtsschutz überschaubar. vor 5 Stunden schrieb venom_xy: Nun hat der Arbeitgeber mir aber nur die Hälfte des Augustgehaltes überwiesen und auf Nachfrage gesagt, dass ich ja nicht mehr auf Arbeit war, also unentschuldigt gefehlt habe und sie das deshalb eigenmächtig entschieden haben. Ohne Rechtsgrundlage keine "eigenmächtige Entscheidung" und das (angebliche) untentschuldigete Fehlen hätte mMn zumindest schrftlich angemaht werden müssen (Stichwort Abmahnung). Ohne zu wissen was genau im Aufhebungsvertrag steht (Wortlaut) wird es schwierig da was konkretes zu sagen aber so wie hier geschildert liegt dieVermutung nahe dass du unter Anrechnung des Resturlaubes (unwiederruflich) freigestellt wurdest. Ich würde mal nachfragen wie der Passus im Aufhebungsvertag denn sonst zu verstehen sein soll auser "da, nimm deinen Resturlaub". Je nach Antwort kannst du dann auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (Streitwert = ausstehendes Azubigehalt + Kosten für den MB). Wenn der AG dem Bescheid widerspricht kannst du es immer noch auf sich beruhen lassen, oder weitermachen (klagen). Arbeits- oder Tarifvertragliche Ausschlussfristen beachten!!! Zitieren
varafisi Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor 17 Stunden schrieb VanilleWaffel: Mal ein ganz andere Gesichtspunkt. Unabhängig davon, ob es sich lohnen oder nicht lohnen würde, stellt ich mir gerade die Frage, ob ich für ein halbes Azubigehalt einen solchen "Aufwand" machen möchte oder, ob es nicht besser ist, dieses ruhen zu lassen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn Firmen einfach so entschieden haben, aber ob es sich die Mühe, Kosten und Nerven wirklich lohnt gleich zu klagen? Wenn es doof läuft hast du Stress, die SB Kosten der Rechtsschutz und Gedankenstürme an der Backe, für 700 Netto wobei 300 wahrscheinlich als SB an die Rechtsschutz gehen... das wäre es mir nicht wert. Wenn wir von 4-stelligen Beträgen reden würden, sähe die Sache schon anders aus. Lass es einfach so laufen und gut ist Zitieren
Gast Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 (bearbeitet) vor 15 Stunden schrieb Maniska: Ich würde mal nachfragen wie der Passus im Aufhebungsvertag denn sonst zu verstehen sein soll auser "da, nimm deinen Resturlaub". Je nach Antwort kannst du dann auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (Streitwert = ausstehendes Azubigehalt + Kosten für den MB). Wenn der AG dem Bescheid widerspricht kannst du es immer noch auf sich beruhen lassen, oder weitermachen (klagen). Arbeits- oder Tarifvertragliche Ausschlussfristen beachten!!! Kleine Korrektur. Der Streitwert resultiert nur aus dem nicht gezahlten Gehalt. Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren werden nicht zum Streitwert hinzugerechnet. Gleichwohl werden diese aber im Mahnantrag berücksichtigt, so dass man diese auch verlangen kann. Bearbeitet 7. September 2020 von WYSIFISI Zitieren
Benbolon Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 Also für mich klingt das stark nach einem Missverständnis und einem nicht erlaubten fernbleiben aus dem Betrieb. 1. Wäre es mir neu dass jmd dir einfach Urlaubstage schenkt, die dir nicht zustehen. 2. Lese ich nichts von einem Urlaubsantrag, sondern lediglich, dass du "einfach deine 11 Tage abgefeiert hast". 3. 11 Tage sind ja ein halber Monat in Arbeitstagen gesehen = halbes Gehalt 😉 Vielleicht meldet sich der Ersteller ja mal zu Wort und klärt uns auf. Zitieren
Maniska Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor 57 Minuten schrieb WYSIFISI: Kleine Korrektur. Der Streitwert resultiert nur aus dem nicht gezahlten Gehalt. Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren werden nicht zum Streitwert hinzugerechnet. Gleichwohl werden diese aber im Mahnantrag berücksichtigt, so dass man diese auch verlangen kann. Ähm, stimmt. Streitwert ist nur das Gehalt, aber die Kosten für den MB könne in diesem gleich mit geltend gemacht werden. Blödes Juristendeutsch vor 28 Minuten schrieb Bender_Schrank: 2. Lese ich nichts von einem Urlaubsantrag, sondern lediglich, dass du "einfach deine 11 Tage abgefeiert hast". Da käme es jetzt wirklich auf den genauen Wortlaut im Aufhebungsvertrag an. Wenn da drin steht, dass der Resturlaub gewährt wird, ist davon auszugehen dass der Aufhebungsvertag den Urlaubsantrag ersetzen kann. Wenn drin steht dass der TE unter Anrechnung des Resturlaubes (unwideruflich) freigestellt wird, dann erst recht. Zitieren
venom_xy Geschrieben 7. September 2020 Autor Geschrieben 7. September 2020 Der genaue Wortlaut ist: "Dem Auszubildenden wird der verbleibende Resturlaub in Höhe von 11 Urlaubstagen gewährt." vor 16 Stunden schrieb Albi: Hast du das auch so abgesprochen, also nicht "dir stehen noch 11 Urlaubstage zu" sondern auch, "Hallo Chef ich würde diese 11 Urlaubstage bitte jetzt noch nehmen bevor ich bei euch aufhöre" oder bist du einfach davon ausgegangen das mit der Unterschrift des Aufhebungsvertrag auch der Urlaub gewährt wurde und ohne weitere Absprache und Genehmigung vom Chef zuhause geblieben? Wie genau ist es den formuliert im Vertrag? Meine Vermutung wäre halt das du hier was falsch verstanden hast und durch den Aufhebungsvertrag eben keine "Genehmigung" des nehmes des noch ausstehenden Urlaubs erfolgt ist, sondern das ledlich drin stand das du noch 11 Urlaubstage hast, ob du die nun beim aktuellen AG nimmst oder mit zum nächsten (ja manche AGs möchten eine Bestätigung wie viele Urlaubstage du schon genommen hast und gewährend dir dann nur den Rest). Hättest du sie wirklich legitim nehmen wollen hättest du das nochmal beantragen müssen. Aber wie gesagt dafür wäre es gut wenn du diesen Teil vielleicht mal im genauen Wortlaut mit uns teilst dann kann dir vielleicht jemand sagen ob du hier einen Fehler gemacht hast oder der AG. ja das denke ich auch. ich vermute, dass ich es nochmal extra hätte sagen müssen. da bin ich klar schuldig in dem sinne, einfach davon auszugehen, dass der urlaub gewährt wird. ich ärgere mich eher aus zwischenmenschlichen gründen. es lief in der firma von vorn bis hinten schlecht, kein gutes betriebsklima, mittelmäßige inhaltsvermittlung und am ende wurde es so dargestellt, dass ich ja selbst schuld wäre. aber das ist ein anderes thema und ich bin überglücklich bei meinem neuen arbeitgeber. von daher werde ich das wohl auf sich beruhen lassen. danke allen für die ausführlichen antworten, das hat mir schon sehr geholfen Zitieren
Maniska Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor 24 Minuten schrieb venom_xy: "Dem Auszubildenden wird der verbleibende Resturlaub in Höhe von 11 Urlaubstagen gewährt." Würde ich schon so verstehend, dass der Urlaub genommen werden soll, also auch "genehmigt" ist. Unklare Aussagen gehen afaik zu Lasten desjenigen der sie unklar formuliert hat. Klar muss man überlegen ob man sich den Stress geben will wegen ein paar Kröten. Andererseits bringt es auch nichts wenn jeder so denk, dann kommen "solche" AG immer wieder damit durch. 0x00, Griller und venom_xy reagierten darauf 3 Zitieren
Albi Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor einer Stunde schrieb Bender_Schrank: Also für mich klingt das stark nach einem Missverständnis und einem nicht erlaubten fernbleiben aus dem Betrieb. Wobei man da jetzt dem AG auch etwas den schwarzen Peter zuschieben könnte, weil es eigentlich auch in seine Pflicht fällt wenn ein MA mehrere Tage einfach unentschuldigt fehlt (egal ob gekündigt oder nicht) das er mal nachforscht was da los ist. Um es jetzt mal etwas übertrieben zu sagen, hätte der TE auch tod in der Wohnung liegen können oder auf dem Weg zu arbeit verunglückt sein. Da sehe ich eigentlich schon auch den AG in der Pflicht vielleicht mal spätestens ab dem 2. oder 3. Tag mal nachzufragen was los ist. vor einer Stunde schrieb Bender_Schrank: 1. Wäre es mir neu dass jmd dir einfach Urlaubstage schenkt, die dir nicht zustehen. Naja zustehen tut ihm der Urlaub ja, auch wenn er kündigt Wenn du nach dem 30.06. kündigst steht dir dein voller Jahresurlaub zu. Zitieren
Griller Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor 8 Minuten schrieb Albi: Naja zustehen tut ihm der Urlaub ja, auch wenn er kündigt Wenn du nach dem 30.06. kündigst steht dir dein voller Jahresurlaub zu. Das ist richtig. Zu beachten ist allerdings, dass man dann -theoretisch- beim neuen Arbeitgeber keinen Urlaub bekommen muss. Ich weiß allerdings mangels Erfahrung nicht, wie gewöhnlich es ist, dass der neue Arbeitgeber sich bescheinigen lässt, wieviel Urlaub schon genommen wurde. Zitieren
venom_xy Geschrieben 7. September 2020 Autor Geschrieben 7. September 2020 vor 44 Minuten schrieb Maniska: Würde ich schon so verstehend, dass der Urlaub genommen werden soll, also auch "genehmigt" ist. Unklare Aussagen gehen afaik zu Lasten desjenigen der sie unklar formuliert hat. Klar muss man überlegen ob man sich den Stress geben will wegen ein paar Kröten. Andererseits bringt es auch nichts wenn jeder so denk, dann kommen "solche" AG immer wieder damit durch. ja genau deshalb bin ich so hin- und hergerissen. aber wie gesagt, weiß ich jetzt erstmal bescheid und werd mir überlegen was ich mache. danke für die antworten Zitieren
Albi Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor einer Stunde schrieb Listener: Das ist richtig. Zu beachten ist allerdings, dass man dann -theoretisch- beim neuen Arbeitgeber keinen Urlaub bekommen muss. Darum ging es aber nicht Fakt ist ihm steht der Urlaub zu, wie er das jetzt macht ob er ihn nimmt oder mitnimmt bleibt ihm überlassen, das wollte ich mit meiner Antwort auf Bender_Schrank sagen, da der ja meinte das es ihm neu wäre das man Urlaub geschenkt bekommt, der einem nicht zusteht, was in dem Fall aber halt nicht so ist. vor einer Stunde schrieb Listener: Ich weiß allerdings mangels Erfahrung nicht, wie gewöhnlich es ist, dass der neue Arbeitgeber sich bescheinigen lässt, wieviel Urlaub schon genommen wurde. Unterschiedlich, manche verlangen es wohl, ich hab bei noch keinem AG eine Bescheinigung abgeben müssen wie viel Urlaub ich schon genommen habe und immer meinen Anteiligen Urlaub bekommen für die Zeit in der ich in dem Jahr beim AG war, egal ob ich davor schon meinen ganzen Urlaub genommen habe. Und da man ja meist eh erstmal mit dem "in der Probezeit darf ich eh keinen Urlaub nehmen" Gedanken reingeht (auch wenn der mittlerweile bei vielen Firmen nicht mehr so streng ist), ist das für mich meist auch net die Welt wenn der AG doch nachfragen würde. Zitieren
Benbolon Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor 2 Stunden schrieb venom_xy: Der genaue Wortlaut ist: "Dem Auszubildenden wird der verbleibende Resturlaub in Höhe von 11 Urlaubstagen gewährt." Allerdings muss man auch sagen, dass dies so unklar formuliert ist. Ein Zeitraum zum abfeiern muss ja in dem Fall auch festgelegt werden. Alles ein wenig wage formuliert hier 😄 Zitieren
Maniska Geschrieben 7. September 2020 Geschrieben 7. September 2020 vor einer Stunde schrieb venom_xy: ja genau deshalb bin ich so hin- und hergerissen. aber wie gesagt, weiß ich jetzt erstmal bescheid und werd mir überlegen was ich mache. danke für die antworten Wie gesagt, ich würde mal "schei*efreundlich" nachfragen wie der Passus denn zu verstehen wäre, wenn er nicht "du hast die letzten 11 Tage Urlaub" bedeuten soll. vor 4 Minuten schrieb Bender_Schrank: Allerdings muss man auch sagen, dass dies so unklar formuliert ist. Ein Zeitraum zum abfeiern muss ja in dem Fall auch festgelegt werden. Wenn es noch 11 Werktage bis zum Vertragsende sind würde ich daraus schließen dass ich ab "jetzt" Urlaub habe. Unklare Formulierungen gehen afaik zulasten desjenigen der sie geschrieben hat. Zitieren
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