Gast einbua Geschrieben 24. September 2020 Teilen Geschrieben 24. September 2020 Hallo, ich bitte um die Bewertung meines Arbeitszeugnisses. Ich selbst würde 3-4 sagen. Zu erwähnen ist, dass es ein kleiner Betrieb war und ich direkt mit dem Chef zusammengearbeitet habe. In den letzten Monaten haben wir uns immer mehr zerstritten und dann hat er mir gekündigt. --- Herr XXX, geboren am XXX, war vom 2. Dezember 2019 bis 30. September 2020 bei XXX als Entwickler tätig. $Unternehmensbeschreibung$ Der Aufgabenbereich von Herrn XXX umfasste folgende Tätigkeiten: - Entwicklung in PHP mit Zend Framework - jQuery UI, CSS und HTML - Weiterentwicklung von bestehenden Portalen sowie Behebung von Fehlern Er wendete sein Fachwissen mit Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an. Herr XXX hat sich engagiert in die ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet und verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig. Er führte seine Aufgaben sorgfältig und planvoll aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr XXX als belastbarer Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse waren von guter Qualität. Herr XXX hat unseren Erwartungen voll entsprochen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war einwandfrei. Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 30.09.2020. Wir danken Herrn XXX für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute. --- Vielen Dank schon mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. September 2020 Teilen Geschrieben 25. September 2020 Ja, maximal 3. vor 8 Stunden schrieb einbua: Er wendete sein Fachwissen stets/immer/... mit sehr großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an. Wäre hier die 1. Kein immer, jederzeit, ... Der Arbeitszeugnis-Superstlativ fehlt völlig. vor 8 Stunden schrieb einbua: Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum 30.09.2020. Zwingend “auf eigenen Wunsch“ rein. Kein Bedauern, dass du gehst. So klingt es nach Kündigung durch den Arbeitgeber! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 25. September 2020 Teilen Geschrieben 25. September 2020 vor 28 Minuten schrieb allesweg: So klingt es nach Kündigung durch den Arbeitgeber! vor 9 Stunden schrieb einbua: und dann hat er mir gekündigt. @alleswegkannst du hellsehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. September 2020 Teilen Geschrieben 25. September 2020 Memo an mich: erst Kaffee, dann posten... Visar reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast einbua Geschrieben 25. September 2020 Teilen Geschrieben 25. September 2020 Kann bzw sollte man da irgendwie Widerspruch einlegen? Ist halt auch die Frage, ob der AG darauf reagiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sauermilich Geschrieben 25. September 2020 Teilen Geschrieben 25. September 2020 vor einer Stunde schrieb einbua: Kann bzw sollte man da irgendwie Widerspruch einlegen? Ist halt auch die Frage, ob der AG darauf reagiert. Es ist sogar dein gutes Recht. Du kannst solange einhaken, bis es dir gefällt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast einbua Geschrieben 2. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2020 Am 25.9.2020 um 16:58 schrieb Sauermilich: Es ist sogar dein gutes Recht. Du kannst solange einhaken, bis es dir gefällt. Wirklich? Dann kann ich ja ein Zeugnis beanspruchen, welches einer 1 entspricht und würde damit vor Gericht durchkommen? Glaube nicht, dass das wirklich so ist. Soweit ich weiß, habe ich ein Recht auf ein berufsförderndes Zeugnis, aber nicht auf eine 1. Die Frage ist auch, wie ich das beweisen soll, dass meine Tätigkeit dort einer 1 entspricht. Im Zweifel bekommt ja eigentlich der AG recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 2. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2020 (bearbeitet) Am 25.9.2020 um 16:58 schrieb Sauermilich: Es ist sogar dein gutes Recht. Du kannst solange einhaken, bis es dir gefällt. Ja, ne... wie der TE richtig erkennt: vor 17 Minuten schrieb einbua: Dann kann ich ja ein Zeugnis beanspruchen, welches einer 1 entspricht und würde damit vor Gericht durchkommen? Glaube nicht, dass das wirklich so ist. Korrekt. Das Arbeitszeugnis muss zwar grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber deine Bewertung auf Einserniveau anheben muss, nur weil dir das besser gefiele. Zitat Das erteilte Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Quelle: https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/arbeitszeugnis Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer: Das gezeigte Zeugnis liest sich ein bisschen zu sehr nach "Ich kann ihm wenig Positives abgewinnen" (oder auch: "Ich mag ihn nicht"). Für meinen Geschmack. Halt so echt.. ohne irgendeine besondere Hervorhebung von Irgendetwas. Yayks. Bearbeitet 2. Oktober 2020 von Visar Addendum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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