TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Moin, ich bin gerade dabei, den Antrag für das Kindergeld zustellen. Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht". Ich hab die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration gemacht und studiere nun berufsbegleitend Wirtschaftsinformatik. Habt ihr eine Idee, was man da eintragen könnte? Irgendwie steh ich da absolut aufm Schlauch. Zitieren
SaJu Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Kindergeld bei einem "berufsbegleitendem" Studium? So weit ich weiß, endet der Anspruch auf das Kindergeld mit dem Berufseinstieg. Ich hatte bei der Bewerbung für das Aufstiegsstipendium ein ähnliches Feld. Ich habe dort dann einen IT-Beruf angegeben, wo es mit IT-Ausbildung schwer ist hinzukommen (Beispiele: IT-Architekt, Leiter Softwareentwicklung, Security Consultant, ...). Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin? Zitieren
Maniska Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Ich würde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc." Berufsbegleitend heißt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiß. Zitieren
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Hallo, ich bezweifel, dass du Kindergeld bekommen wirst, sofern du über 18 Jahre als bist und berufsbegleitend studierst. Die Regelung hierzu ist wie folgt: Zitat Kindergeld bei Ausbildung oder Studium Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle. Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Sprich: Nur wenn du weniger als 20 Stunden/Woche arbeitest, kann Kindergeld beantragt werden. Des Weiteren sei noch angemerkt, dass (sofern es sich um Kindergeld für dich handelt) deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und diese auch den Antrag stellen müssen, nicht du. Zur eigentlichen Frage: vor 6 Minuten schrieb TasK: "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht" Wenn du Wirtschaftsinformatik studierst, wirst du da wohl "Wirtschaftsinformatik B. Sc.", oder was auch sonst als angestrebter Abschluss in deiner Studienbescheinigung steht, eintragen müssen. Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb SaJu: Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin? Zunächst möchte ich nach dem Studium gerne in den Vertrieb innerhalb eines IT Unternehmens wechseln und strebe im weiteren Verlauf eine Führungslaufbahn an. vor 1 Minute schrieb Maniska: Ich würde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc." Da haperts irgendwie. Die Stellen haben ja keinen "besonderen" Namen, nur weil man dann einen B.Sc. hat. vor 1 Minute schrieb Maniska: Berufsbegleitend heißt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiß. Ist Vollzeit + Studium. Zitieren
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Gerade eben schrieb TasK: Ist Vollzeit + Studium. also >20h/Woche und somit kein Kindergeld. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-ausbildung Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 Also ich kenne tatsächliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich bräuchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern müsste nur son einseitiges Formular fix ausfüllen und da "etwas" hinschreiben, das würde dann schon reichen. Versuch ist's wert. Zitieren
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb allesweg: also >20h/Woche und somit kein Kindergeld. Jein. Einzige Ausnahme: Der TO ist unter 18 Jahre alt. Was aber bei einer Hochschulzugangsberechtigung und beendeter Ausbildung wohl eher sehr unwahrscheinlich ist. Zitieren
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb TasK: und da "etwas" hinschreiben Dann schreib doch "etwas" hin? vor 17 Minuten schrieb TasK: Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht" Was steht den unter "o.g. Abschluss"? Und da steht "falls" --> es handelt sich um kein Pflichtfeld. Zitieren
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb TasK: Versuch ist's wert. Das würde dann aber als Steuerhinterziehung zählen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die Scheiße reiten? Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50k€/Jahr verdienst, was weit über dem deutschen Durchschnitt eines Berufsanfängers liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204€ haben zu wollen. Bearbeitet 9. Oktober 2020 von Rienne Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 2 Minuten schrieb Rienne: Das würde dann aber als Steuerhinterziehung zählen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die Scheiße reiten? Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50k€/Jahr verdienst, was weit über dem deutschen Durchschnitt liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204€ haben zu wollen. Zitieren
Maniska Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 4 Minuten schrieb TasK: Also ich kenne tatsächliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich bräuchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern müsste nur son einseitiges Formular fix ausfüllen und da "etwas" hinschreiben, das würde dann schon reichen. Wenn das einfach zu durchgeht wundert es mich nicht, dass kein Geld für die Renten da ist... vor 2 Minuten schrieb Rienne: Das würde dann aber als Steuerhinterziehung zählen Menschlich geb ich dir recht, nicht falsch verstehen, wenn das Amt sagt "jo, reich halt mal was ein" und den Antrag dann durchwinkt, dann gehe ich davon aus, dass das geprüft wurde und der Anspruch somit legitim ist. Woher soll der Bürger wissen, dass er das nicht hätte dürfen weil das Amt eh alles durchwinkt? Solange die Angaben richtig sind,sollte der TE rechtlich keine Probleme bekommen. Ob es moralisch/menschlich der richtige Weg ist... Das muss jeder für sich selbst entscheiden. 0x00 und Bitschnipser reagierten darauf 2 Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "überm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/ Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemäß angeben? xd Weiß nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen. Bearbeitet 9. Oktober 2020 von TasK Zitieren
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) @TasK Sorry, aber du weißt, spätestens nach diesem Thread, dass du keinen Anspruch hast. Und wenn man davon weiß, ist man verpflichtet, es zu korrigieren. Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht. Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiß auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist. vor 11 Minuten schrieb TasK: Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "überm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/ Du zählst als Berufsanfäner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) über dem deutschen Median von ~2500€ (https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ). vor 11 Minuten schrieb TasK: Weiß nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen. Was für 360€? Bearbeitet 9. Oktober 2020 von Rienne Zitieren
treffnix Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 17 Minuten schrieb Rienne: was weit über dem deutschen Durchschnitt liegt. vor 1 Minute schrieb Rienne: über dem deutschen Median 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 4 Minuten schrieb Rienne: Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht. Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiß auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist. Du zählst als Berufsanfäner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) über dem deutschen Median von ~2500€ (https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ). Was für 360€? Sehe also kein Problem damit, den Antrag ehrlich auszufüllen und es zu benatragen. 360€ Studiengebühren monatlich. Zitieren
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Gerade eben schrieb TasK: 360€ Studiengebühren monatlich. Zwingt dich ja keiner dazu, diese zu zahlen. Gibt auch berufsbegleitende Studiengänge bei staatlichen Hochschulen. Privatunternehmen können letztendlich verlangen, was sie wollen, solange die Nachfrage passt. Zitieren
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 Mir wurde hier ausreichend geholfen, das Thema kann geschlossen werden. Zitieren
Visar Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb Rienne: über dem deutschen Median von ~2500€ Sorry, aber das Umschwenken auf den Median wirkt schon so, als würdest du krampfhaft versuchen Recht haben zu wollen. @TasK Ob es legitim ist, rein rechtlich, möge die zuständige Behörde oder ein deutsches Gericht entscheiden, da sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für. Auch wenn sich einige immer wieder einbilden, Rechtswissenschaften im Nebenfach studiert zu haben. 😉 Wenn das Amt sagt, dass das geht, versuch's und falls sie es ablehnen, tja, hast du zumindest nix verloren - außer ein paar Minuten Zeit. vor 1 Minute schrieb TasK: 360€ Studiengebühren monatlich. ...unterstützt dich der AG gar nicht dabei? Obwohl er etwas davon hätte? 🤔 Zitieren
0x00 Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 10 Stunden schrieb TasK: Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemäß angeben? xd vor 10 Stunden schrieb TasK: Weiß nicht, warum das dreist sein sollte. Weil das jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt? Weil du hoffst, dass man deinen Antrag nicht genau durchliest, einfach durchwinkt und du dann finanziell davon profitierst? vor 10 Stunden schrieb TasK: Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen. Also letztens als ich noch nachgeschaut hab war ein Studium freiwillig. Kindergeld wird nicht auf freiwilliger, gute Laune Basis gezahlt, sondern das erhält jeder, der die Anforderungen erfüllt. Ich finds einfach frech einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, obwohl man genau weiß (spätestens nach diesem Thread), dass es nicht legitim ist, einfach in der Hoffnung, dass der irgendwie durchgewunken wird. Wo ist da die Linie zu Falschangaben in der Steuererklärung, in der Hoffnung, dass es nicht auffliegt? Ob es rechtlich verfolgt werden kann sei jetzt mal dahingestellt, aber menschlich ist das Ganze einfach höchst verwerflich. Vor allem wenn es Leute gibt, die das Geld dringender bräuchten. Mirel reagierte darauf 1 Zitieren
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