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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb KeeperOfCoffee:

Der Schadensersatz kann immer geltend gemacht werden, wenn der Azubi nach der Problezeit vorzeitig das Ausbildungsverhältnis beendet.

Nein, bei einer fristgerechten Kündigung mit dem Grund die Ausbildung aufzugeben oder in einem anderen Beruf ausgebildet zu werden, nicht:

Zitat

BBiG § 23 (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2.

Und dieser § 22 sagt:

Zitat

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden[..]

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Also kein Gerücht, wie nach Deiner Aussage weiter oben. Und dort steht, dass sie die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf, in dem sie sich befinden aufgeben müssen, um kündigen zu können.

Das bezieht sich auf den Ausbildungsberuf und nicht auf das Ausbildungverhältnis. Daraus ergibt sich logisch, dass sie eben nicht an anderer Stelle den selben Ausbildungsberuf wieder erlernen können, denn dann bestand keine Berechtigung zu kündigen. 

Wie das praktisch gehandhabt wird, insbesondere da die IHK keine Übersichten führen, ist wieder etwas anderes.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben

Also unabhängig von der Gesetzeslage würde ich sehen, da weg zu kommen, wenn das Bauchgefühl nicht stimmt. Und dazu ist doch die Probezeit ein gutes Mittel - um zu prüfen, ob die Chemie stimmt.

Unabhängig davon, ob das Unternehmen schon mal einen AE ausgebildet hat oder nicht. Wenn man sich nicht gut aufgehoben fühlt, wird man nicht glücklich werden in dem Umfeld. Und das ist der Punkt, den man als Azubi für sich selbst einfach beantworten muss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Wissenshungriger:

Ich würde noch in der Probezeit kündigen auch wenn ich noch nix neues hätte. Lieber einen guten Ausbildungsbetrieb finden und 1 Jahr warten als dort dort durchzuziehen. Du verlierst nur Marktwert wenn du dort bleibst.

Wieso sollte er dann an Marktwert (als Azubi?) verlieren? Wenn er bis dahin wieder im Einzelhandel arbeitet oder ggf. sogar arbeitslos wird erhöht das den Marktwert wohl auch eher nicht? 

Davon abgesehen wird es bei zukünftigen Bewerbungen wohl eine gewisse Skepsis geben, ob er denn nicht in der PZ "gegangen wurde", weil unfähig etc. pp. Selbst wenn man dies nicht tut, könnte man Ihm mangelndes Durchhaltevermögen unterstellen. Ob das nun berechtigt ist, ist eine andere Frage. Ich würde da auch nicht bleiben wollen, aber man sollte sich schon genau überlegen, was man macht. Das Angebot an Ausbildungsstellen wird krisenbedingt auch für nächstes Jahr nicht rosig sein bzw. ist es schon jetzt nicht, und ein Teil der Stellen für nächstes Jahr wird auch schon vergeben sein. Zumindest bei den eher besseren Betrieben. Es hilft Ihm ja auch nicht, wenn er in die nächste Ausbeuterbude wandert.

 

Bearbeitet von beinzi

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