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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bin derzeit am Überlegen ob ich mich nebenbei Selbständig machen soll, da ich meine Fähigkeiten an der Arbeit nicht einbringen kann. Wie kann man an die Selbständigkeit heran gehen? Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Geschrieben (bearbeitet)

Genau, Nebentätigkeit muss genehmigt werden. Danach einen Gewerbeschein holen, überlegen welchen Umfang das Gewerbe haben soll (Kleingewerbe oder nicht).

Eigentlich gibt es genügend Information im Netz z.B.
https://www.selbststaendig.de/wissen/gewerbeschein

Man kann die Buchhaltung bei einem kleinen Umfang selbst machen (EÜR), wenn man mit dem Papierkram nix am Hut hat, lässt man dass über den Steuerberater machen oder sucht sich einen Dienstleister, der die Buchhaltung macht. Termin beim Steuerberater sollte man auf jeden Fall machen.

Eine Existenzgründungsberatung kann auch hilfreich sein. Auch die ARGE hatte in der Vergangenheit Existenzgründungen unterstützt, dazu sollte man einen Termin mit dem Sachbearbeiter seines Vertrauens machen.

Versicherungen sind noch ein wichtiger Punkt und natürlich ein Geschäftsmodell und Businessplan. Manche vergessen, dass eine "vernünftige" Kalkulation dazu gehört. Aber dazu gibt es auch Existenzgründungsseminare, die so etwas im Crashkurs anbieten. Viele Soloselbständige vergessen die Rücklagen für Krankenversicherung, Rente oder den Startzeitraum in dem noch nicht so viel Umsatz vorhanden ist, dass kann sich zu einem späterem Zeitpunkt rächen. Hierzu muss es einen funktionsfähigen Finanzplan geben.

Ein nicht zu unterschätzender Punkt ist auch Werbung, Marketing und Akquise (Kundengewinnung). Das ist ein Punkt, an dem viele IT-Typen scheitern, sie sind halt gut mit ihrem Fachwissen, wissen aber nicht, wie man etwas verkauft oder neue Kunden findet.

Wie gesagt, findet man eigentlich alles im Netz viel besser erklärt, als hier mit zwei Sätzen zusammengefasst.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb tkreutz2:

Genau, Nebentätigkeit muss genehmigt werden.

Falsch.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=muss+eine+nebentätigkeit+genehmigt+werden

Zitat

Anzeigepflicht des Arbeitnehmers: Auch wenn keine generelle Genehmigungspflicht für die Nebentätigkeit besteht, ist der Arbeitnehmer zumindest verpflichtet, dem Arbeitgeber eine geplante Nebentätigkeit anzuzeigen, soweit hiervon die Interessen des Arbeitgebers tangiert werden können.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Bestimmungen zum Nebenerwerb können einzelvertraglich abweichend geregelt sein, deshalb:

  • steht etwas dazu in deinem Arbeitsvertrag?
  • die Interessen sind tangiert, sobald davon auszugehen ist, dass die Erholungsphasen eingeschränkt werden können.

     
  • lass dich von einem Fachkundigen offiziell beraten!

Kein Anspruch auf Vollständigkeit, deshalb ja der Verweis auf fachkundige Beratung

 

@KeeperOfCoffee 😉

Bearbeitet von allesweg
Geschrieben

@allesweg hier ist noch ein Konkurrenzverhältnis hinzuzufügen. Sobald du eine Tätigkeit wahrnimmst die deinem Job ähnelt.

Man darf als Arbeitnehmer nicht in einem Konkurrenzbereich zum Arbeitgeber tätig sein nach §60 Handesgesetzbuch. Hiebei geht es aber vor allem um die Branche.

Heißt wenn dein AG ein ERP anbietet, dann darfst du evtl. alles mögliche machen eben nur kein eigenes ERP anbieten.

Mehr hierzu:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Sobald du eine Tätigkeit wahrnimmst die deinem Job ähnelt.

 

vor 3 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Hiebei geht es aber vor allem um die Branche.

Das wollte ich nochmal herausstellen, um das zu verdeutlichen für den TE... 

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

Hauptjob .NET-ERP-Entwickler, Nebenjob .NET-ERP-Entwickler: Geht nicht!

Hauptjob .NET-ERP-Entwickler, Nebenjob .NET-Web-Entwickler: Geht!

Hauptjob Java ERP -Entwickler , Nebenjob .NET-ERP-Entwickler: Geht auch nicht!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb Bitschnipser:

Ja, so ist es richtig. Danke für den Hinweis. Allerdings hatte ich den Fall von einem ex(Kollegen), der nebenher Spielekonsole-Mods gemacht hat, dies hatte überhaupt nichts mit seinem eigentlichen IT-Job zu tun, aber zu viel Zeit in Anspruch genommen (laut Ansicht des AG).

Von diesem Mitarbeiter hat sich das Unternehmen aus diesem Grund getrennt. Diesen Hinweis wollte ich dann doch noch geben.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben

<offtopic>

AG zu AN: Ihr sollt euch gefälligst neben der Arbeit fortbilden! *AN programmiert privat jeden Abend ein paar Stunden zum fortbilden z.B. Spielekonsolen Mods, Apps, ...*

*AG meldet Gewerbe an, um aus der privat investierten Zeit ein paar € zu gewinnen*

AG: Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch, hier, Kündigung!

</offtopic>

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb treffnix:

<offtopic>

AG: Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch, hier, Kündigung!

</offtopic>

Ist irgendwo eine Frage des Maßes. Sofern der AN seinen Job prima macht, spricht da nix dagegen. Wenn er aber bei seinem Hauptberuf patzt, weil der Nebenjobumfang gewachsen ist, muss auch der AG die Sache neu bewerten. Kann ich irgendwo auch nachvollziehen. Ist immer eine Geben- Nehmen Beziehung.

Geschrieben

Definitiv!

Ich wollte damit nicht über deinen AG herziehen o.ä., aber ich glaube die Aussage "Wir haben während der Arbeit keine Zeit für Fortbildung" hat jeder schonmal gehört, entweder beim eigenen AG oder aus Erzählungen von Anderen.  

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb treffnix:

Definitiv!

Ich wollte damit nicht über deinen AG herziehen o.ä., aber ich glaube die Aussage "Wir haben während der Arbeit keine Zeit für Fortbildung" hat jeder schonmal gehört, entweder beim eigenen AG oder aus Erzählungen von Anderen.  

By The Way, diesen AG würde ich nach meiner Erfahrung dort auch nicht als Vorzeigeunternehmen bezeichnen. Aber über diesen Punkt, kann man sicher lange Diskussionen führen.

Geschrieben

Danke für die Tipps. Also Konkurrenz könnte ich meinem Arbeitgeber schon mal nicht machen. Ich bin in der Schul IT eingesetzt. Das heißt ich habe 70 Schulstandorte zu betreuen. Da ist mein Aufgabenspektrum nur das Kaufmännische. Ich mache eigentlich nur Angebotsvergleiche hole Angebote rein. Habe halt wenig mit IT am Hut. Habe zwar Informatikkaufmann gelernt, aber ich mache halt nur Kaufmännische Dinge was mich ziemlich nervt. Ich bin ehr der Typ zum konfigurieren, Netzwerke einrichten, den Elektrikern hinter her rennen das die mal die Kabel gescheit verlegen und Patchen . Im Nebenerwerb würde ich mich dann im Bereich Netzwerktechnik etablieren wollen. Sprich Einrichtung usw.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ChrisG123:

Im Nebenerwerb würde ich mich dann im Bereich Netzwerktechnik etablieren wollen. Sprich Einrichtung usw.

D.h. du richtest mir mein (Firmen-)Netzwerk ein und wenn ich Probleme habe kann ich dich anrufen und du kommst angeflogen um mein Problem zu lösen? Wird eher nicht so klappen, da dürfte der AG recht viel dagegen haben. Wenn du aber nicht asap reagierst, habe ich null Gründe dich zu nehmen.

Oder willst du auf Privatkunden, die standhaft versichern nicht gemacht zu haben, und das auch niemand schon mal dran rumgefummelt hat (außer dem Schulkameraden des Schwagers der Tante des Hundesitters). Die können und wollen sich keinen Profi leisten wenn das doch "jeder mit Google kann".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb KeeperOfCoffee:

@allesweg hier ist noch ein Konkurrenzverhältnis hinzuzufügen. Sobald du eine Tätigkeit wahrnimmst die deinem Job ähnelt.

Man darf als Arbeitnehmer nicht in einem Konkurrenzbereich zum Arbeitgeber tätig sein nach §60 Handesgesetzbuch. Hiebei geht es aber vor allem um die Branche.

 

 

Nicht die Ausführung der gleichen Tätigkeit ist entscheidend, sondern wenn der MA in Konkurrenz zum AG steht. Das muss nicht zwangsläufig immer der Fall sein.

Für wen gilt das HGB?

 

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb WYSIFISI:

Für wen gilt das HGB?

Das HGB gilt für alle Gewerbetreibende in Deutschland bzw. sollte man hier eher sagen, dass das HGB dem AG, unter Einhaltung gesetzlicher Vorraussetzungen, Möglichkeiten bietet die  Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers zu verbieten.

Es wird für den §241 Abs. 2 BGB hinzugezogen. Durch eine Konkurrenztätigkeit würde ein AN die Treuepflicht verletzen.

 

Alles weitere aber bitte beim Anwalt klären ;) 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb ChrisG123:

da ich meine Fähigkeiten an der Arbeit nicht einbringen kann

Such dir lieber einen ordentlichen Arbeitgeber der Marktgerecht bezahlt und Tätigkeiten in deinem Interessengebiet anbietet anstatt unzufrieden im Hauptjob zu sein und das mit einer selbstständigen Nebentätigkeit zu kompensieren... das geht sonst eh schief.

Geschrieben
Such dir lieber einen ordentlichen Arbeitgeber der Marktgerecht bezahlt und Tätigkeiten in deinem Interessengebiet anbietet anstatt unzufrieden im Hauptjob zu sein und das mit einer selbstständigen Nebentätigkeit zu kompensieren... das geht sonst eh schief.


Man muss auch erstmal einen finden. Ich wollte auf Dauer meine Stunden verkürzen und mehr zu meiner Nebentätigkeit umschwenken. Ich bin gerne mein eigener Chef.
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb ChrisG123:

Danke für die Tipps. Also Konkurrenz könnte ich meinem Arbeitgeber schon mal nicht machen. Ich bin in der Schul IT eingesetzt. emoji41.png. Im Nebenerwerb würde ich mich dann im Bereich Netzwerktechnik etablieren wollen. Sprich Einrichtung usw.

Das ist allerdings auch keine gute Methode, für die Suche nach einer herausragende Geschäftsidee.  Besser wäre es, eine Nische zu finden. Bevor Du so einen Schritt gehst, wäre es gut ein wenig Marktforschung zu betreiben, um heraus zu finden, ob es für dieses Angebot einen konkrete. Kundenkreis gibt. Auch eine Dienstleistung ist ein Produkt, welches zunächst verkauft werden muss. Bist Du denn ein guter Verkäufer ?

Geschrieben

Okay, dann noch mal von vorne:

Am 11/4/2020 um 5:02 PM schrieb ChrisG123:

Wie kann man an die Selbständigkeit heran gehen?

  • Tätigkeitsfeld klären
    • potentielle Kunden
    • Alleinstellungsmerkmal
    • Zeitbedarf
  • rechtliche Voraussetzungen klären
    • Einschränkungen durch bestehenden Arbeitsvertrag
    • Voraussetzungen um geplantes Produkt anbieten zu können
  • ...

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