Gast Sekorhex Geschrieben 15. November 2020 Teilen Geschrieben 15. November 2020 (bearbeitet) Ich habe momentan ein Casio fx-991ES und ein Casio fx-991DE X CLASSWIZ was ich noch aus meinem Wirtschaftsgymnasium habe und oft benutzt habe auch in den Abiprüfungen. Wie sieht es bei bei den IHK Prüfungen aus? Wäre so ein Taschenrechner den erlaubt? Kann ich bei jemanden nachfragen der wirklich weiss ob die Taschenrechner zugelassen sind? Bearbeitet 15. November 2020 von Sekorhex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 Steht in der Einladung der IHK und Deine Berufsschule sollte Dir das sagen können Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 vor 5 Stunden schrieb Sekorhex: Wäre so ein Taschenrechner den erlaubt? Tendenziell würde ich vermuten, dass alle nicht-programmierbaren Taschenrechner zugelassen wären. Genaueres wird dir nur deine IHK oder BS sagen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Sekorhex Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 vor 1 Stunde schrieb charmanta: Steht in der Einladung der IHK und Deine Berufsschule sollte Dir das sagen können Naja als FISI Prüfer hätte ich gedacht, dass du evtl genaueres wüsstest. Aber dann werde ich meine Berufsschule mal fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 vor 3 Minuten schrieb Sekorhex: Naja als FISI Prüfer hätte ich gedacht, dass du evtl genaueres wüsstest. Da der Prüfungsausschuss mit der Durchführung der schriftlichen Prüfung relativ wenig zu tun hat (idR findet diese in den Räumen und unter Aufsicht der BS statt), woher soll er das wissen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seilegu Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 Bei unserer IHK wurde letztes Jahr der nicht programmierbare Taschenrechner zugelassen. Mittlerweile bin ich auch Prüfer, wir sind aber die letzten die irgendetwas wissen rund um Prüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tkreutz2 Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 Bei unserer IHK (Koblenz - Rheinland-Pfalz) wurden nicht programmierbare Rechner (Schulrechner) erlaubt. Damit würden diese beiden Modelle schon mal aus dem Raster fallen. Aber um genaueres zu erfahren, wirst Du wohl Deine IHK fragen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
treffnix Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 Ich bin mir relativ sicher, das bei uns nicht programmierte, programmierbare Taschenrechner erlaubt waren. Aber im Endeffekt musst du sowieso die Info deiner zuständigen IHK einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max112 Geschrieben 16. November 2020 Teilen Geschrieben 16. November 2020 Beide erlaubt habe selber den gleichen verwendet keine Probleme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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