Gast WasnJetztLos Geschrieben 21. November 2020 Teilen Geschrieben 21. November 2020 Hallo Zusammen, Ich poster hier mal eine Situation, welche derzeit einen meiner Bekannten belastet. Dieser hat am Freitag von seinem Betrieb die Anordnung erhalten, den jetzt am Montag anstehenden Berufsschulblock von 4 Wochen vollständig zu ignorieren und beim Betrieb zu erscheinen. Vorgeschobenes Argument ist hier Corona und Schutz der Azubis, um genau zu sein: -> Die Schule soll laut Forderung des Betriebs Online-Unterricht bieten, die Schule sei zu unsicher. Derzeit gibt es allerdings keinerlei Angebot der Schule in diese Richtung und die Azubis haben eigentlich dort zu erscheinen. Es stehen z.B. auch Klausuren und Präsentationen in der Schule an. -> Der Betrieb möchte am Montag die Schule über diesen Schritt informieren und die Azubis freistellen lassen. Ganz recht, nicht vorher, sondern nach dem Inkrafttreten dieser fragwürdigen Maßnahme. -> Ersatzunterricht soll in irgendeiner Form im Betrieb stattfinden. Ich sehe hier keinerlei rechtliche Handhabe, besonders in Bezug auf § 15 BBiG? Betroffene IHK sollte die IHK-Frankfurt sein, ich frag ihn dazu aber später nochmal... Vorgehen? Ideen? Er wollte 'n Input von mir hierzu aber ich bin ehrlich gesagt absolut sprach- und ratlos und weiß nicht, was ich ihm hier raten sollte. Danke im Voraus! Viele Grüße und bleibt Gesund Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. November 2020 Teilen Geschrieben 21. November 2020 Schöne Grüsse an deinen Bekannten, er darf sich hier gerne selber registrieren und direkt diskutieren. Nachtrag, um es nochmal zu verdeutlichen: es ist immer besser, direkt mit einem Fragesteller zu diskutieren statt über einen Nachrichtenvermittler. KleinHippo, Albi, Gurki und 4 Weitere reagierten darauf 5 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. November 2020 Teilen Geschrieben 23. November 2020 Dein Freund sollte diese schriftliche Weisung des Ausbildungsbetriebs an Schule und IHK weitergeben, im Betrieb erscheinen und sich ggf. anwaltlich beraten lassen. Auf Eventualitäten herumdiskutieren ist sinnlos. deshalb sollte die betroffene Person selbst die Faktenlage präsentieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurleign Geschrieben 23. November 2020 Teilen Geschrieben 23. November 2020 Dazu eine Frage: warum denkt der Threadersteller, das Corona nur ein "vorgeschobenes" Argument ist? JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mathias G. Geschrieben 23. November 2020 Teilen Geschrieben 23. November 2020 wieso soll er sich anwaltlich beraten lassen? das sind direkt mal rund 180 Euro. Ich würde bei der IHK nachfragen was ich machen soll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kellerbräune Geschrieben 26. November 2020 Teilen Geschrieben 26. November 2020 Ruf die IHK an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 @Mathias G. weil der Betrieb nicht für den BS-Besuch freistellt sondern diesen explizit verbietet, obwohl er den Schüler dafür angemeldet hat und somit eine Anwesenheitspflicht besteht? Welcher Verstoß gegen welche Regel kann welche arbeitsrechtliche Folgen haben? Bzw. je nach Anzahl der Fehltage und Handhabung durch die IHK besteht die Gefahr, dass die Zulassung zur AP daran scheitert. @WasnJetztLos wie ist denn der aktuelle Stand? Die Woche ist ja so gut wie rum... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mathias G. Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 @allesweg das sind aber alles Fragen, die die IHK genau so und auch viel billiger beantworten kann. Gerade bei so einem Fall ist die IHK der richtige Ansprechpartner. die knapp 200 Euro sind meiner Meinung nach nicht sinnvoll eingesetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 27. November 2020 Teilen Geschrieben 27. November 2020 Da steht "ggf." - nach der Weitergabe an die IHK. Und es soll Leute mit einer Arbeitsrechtschutzversicherung geben. Kostet das diese Personen auch maximal 190€ zzgl. MwSt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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