jt01110 Geschrieben 26. November 2020 Geschrieben 26. November 2020 Morgen Zusammen, eine Kollegin von mir hatte im Sommer die Abschlussprüfung nicht bestanden und schrieb gestern die Winterprüfung als nachschreiben. Wenn sie das jetzt nicht geschafft hat, verstehe ich zu Recht, dass sie keine Ergänzungsprüfung bekommt. Bin ich richtig, dass die Ergänzungsprüfung nur für die erste normale Abschlussprüfung vergoldet ist? Vielen Dank in voraus
allesweg Geschrieben 26. November 2020 Geschrieben 26. November 2020 Deine Kollegnin darf sich gerne selbst einen Account hier anlegen und fragen. Das erspart Rückfragen und Vermutungen. Die Ergänzungsprüfung ist bei jedem Prüfungsdurchgang möglich, egal ob erster Versuch oder Wiederholungsprüfung. was meinst du mit "vergoldet"? Oder ist hier irgend eine Übersetzung schief gegangen?
jt01110 Geschrieben 26. November 2020 Autor Geschrieben 26. November 2020 vor 4 Minuten schrieb allesweg: Deine Kollegnin darf sich gerne selbst einen Account hier anlegen und fragen. Das erspart Rückfragen und Vermutungen. Die Ergänzungsprüfung ist bei jedem Prüfungsdurchgang möglich, egal ob erster Versuch oder Wiederholungsprüfung. was meinst du mit "vergoldet"? Oder ist hier irgend eine Übersetzung schief gegangen? 1 - nay alles gut, danke 3 - jo das ist genau was passiert ist, Ich werfe gerade Wörter in Google Übersetzer, um Zeit zu sparen. ¯\_(ツ)_/¯ 2 - OK danke. Ich war mir nur sicher, dass ich gelesen hatte, dass für die Wiederholungsprüfung die Option für eine Ergänzungsprüfung danach nicht möglich war. Allerdings kann ich jetzt nicht finden, wo. Denn jetzt ist es eine dritte Chance, die Prüfung zu bestehen, was eine Menge Chancen bietet.
charmanta Geschrieben 26. November 2020 Geschrieben 26. November 2020 vor 49 Minuten schrieb jt01110: Ich werfe gerade Wörter in Google Übersetzer, um Zeit zu sparen. ¯\_(ツ)_/¯ Das ist eine ganz grossartige Idee um sinnlose oder irreführende Ergebnisse zu bekommen ... vor 50 Minuten schrieb jt01110: Ich war mir nur sicher, dass ich gelesen hatte, dass für die Wiederholungsprüfung die Option für eine Ergänzungsprüfung danach nicht möglich war. Jeder darf 3x antreten um zu Bestehen. Eine einzelne mangelhafte Leistung ( Note 5 ) kann durch eine "Mündliche Ergänzungsprüfung" ausgegelichen werden. Sind mehr als eine Note schlechter als 4 geht dies nicht mehr
jt01110 Geschrieben 26. November 2020 Autor Geschrieben 26. November 2020 vor 13 Minuten schrieb charmanta: Das ist eine ganz grossartige Idee um sinnlose oder irreführende Ergebnisse zu bekommen ... Manchmal sind die Ergebnisse sinnlos und irreführend, selbst wenn die Frage richtig gestellt ist. Aber hier ist es nicht der Fall. Vielen Dank für die Hilfe/Antwort.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden