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Geschrieben

 

Wie im Titel schon beschrieben, habe ich eine Vorladung zu einer Anhörung betreffend meiner Projektdokumentation bekommen.

Aber erstmal zu mir ich mache grade eine Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration, und mein Prüfungsprojekt bestand darin 

ein neues Ticketsystem zu implementieren (dh. es gab ein Ticketsystem vorher und ich habe ein neues ausgewählt und eingeführt)

bevor Fragen aufkommen ich habe kein altes Projekt abgegeben und auch nicht jemanden anderen für mich schreiben lassen.

von der IHK wurde im Projektantrag verlang das ich ein größeres Augenmerk auf die "Verbesserung der Abläufe nach ITIL"  legen soll

sodass ich versucht habe meine Entscheidungen bspw. welches Ticket System für den Kunden am besten geeignet sein könnte versucht 

an den ITIL festzumachen.

 

Das was mich jetzt so fertig macht ist, dass die IHK mir lediglich die Einladung zur Anhörung geschickt hat, aber selbst auf Nachfrage keinen

Sachverhalt genannt hat auf den ich mich vorbereiten könnte ( bspw. nochmal schnell in meinen Praktikumsbetrieb und Screenshots machen etc. )

Ebenso wurde mir am Telefon gesagt das ich niemanden zur Anhörung mitnehmen kann. Ich hab jetzt meine Doku ungefähr 500 mal gelesen seit 

dem ich die Einladung erhalten habe und ich finde außer zwei Kleinigkeiten (  LDAP anstatt LDAP Account Manager, und einen Formulierungsfehler 

bei Gesamt Kosten) nichts finden.

 

Jeder aus meinem Kurs welche mitbekommen habe wie sehr ich in den 35h rotiert hab sagt mir das mir keine Sorgen machen muss da nicht gefaked ist.

Aber ich hab einfach nur Schiss da ich bei Prüfungen IMMER in die Scheiße greife und ich Angst hab das ich vor Aufregung bei der Anhörung irgentwas total

dummes sage was gar nicht so gelaufen ist, und deswegen gesagt wird das ich "beschissen" hätte.

 

Ich hoffe jemand kann mir ein bissel Angst nehmen weil mir gehts grade richtig dreckig

 

Mfg

Dante

Geschrieben

Du hast den Termin zur Präsentation deines Abschlussprojekts erhalten.

Eine Ladung erhält man vom Gericht. Anhörung ist auch bei Gericht und nicht vor einem IHK-Prüfungsausschuss.

 

 

Wurde der Ablauf dieses Prüfungsteils vom Umschulungsunternehmen nicht beschrieben? :o

Geschrieben

kannst Du das bitte mal WORTWÖRTLICH posten was Du da bekommen hast ?

vor 14 Minuten schrieb DanteSparda:

Vorladung zu einer Anhörung betreffend meiner Projektdokumentation

Hab ich noch nie gehört. Wirklich noch nie. Auch nicht bei einem Verdacht auf Täuschung

Geschrieben

Da scheint irgendwas aufgestossen zu sein ...

Da kannst Du Dich eher nicht drauf vorbereiten. Wenn Du die Arbeit selbst geschrieben hast kann Dir aber auch nichts passieren ;)

Hast Du evt. zuviele Passagen ohne Kennzeichnung zitiert ?

Geschrieben

Dann hast Du ja auch nix zu befürchten. Entspann Dich und geh da hin. Wenn Dir jemand vorwerfen sollte das das abgeschrieben sein soll kannst Du ja ehrlich sagen dass dem nicht so ist. Feddich ;)

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb allesweg:

Schriftlich das konkrete Thema erfragen und wieso du zu einer Anhörung geladen wirst, bei welchem dir die Begleitung durch einen Beistand verweigert wird.

Sorry, lieber nicht ( kommt sonst nicht vor dass wir unterschiedlicher Meinung sind )

Diese Aufforderung kommt durch den PA und die IHK stellt es scheinbar nur zu. Wenn das nun begründet werden muss gehts erst wieder an den PA und da muss jemand die Begründung schreiben. Das ist derselbe PA, den schon irgendwas stört.

Ich würde das echt erstmal abwarten und schauen, was da überhaupt los ist. Diese "Anhörung" ist mit einer juristischen Anhörung sicher nicht zu vergleichen ... auch wenn es wohl irgendeinen Vorwurf gibt. Wenn der nicht entkräftet werden kann kann man immer noch einen Beistand dazu nehmen.

Ruhe bewahren und erstmal schauen was los ist. Wobei ich persönlich das auch höchst ungeschickt finde, auf diese Weise und ohne jeden Hinweis zu "laden" ... kenne ich so nicht

EDIT HAB DA WAS GEFUNDEN:

Wie können aber aufmerksame Prüferinnen und Prüfer bei der Korrektur schriftliche Prüfungsarbeiten Täuschungshandlungen feststellen? Aktuell ist hier immer noch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 – 7 B 109.83). Darin stellen die Richter klar: Die Beweislage verschiebt sich zu lasten des Prüflings, wenn die einzelnen Umstände bei lebensnaher Betrachtung den Anschein wecken, dass er getäuscht hat. Dieser so genannte „Beweis des Anscheins“ kann vorliegen, wenn die Prüfungsarbeiten mit denen der anderen Prüflinge oder einem Lösungsmuster teilweise wörtlich und ansonsten in Gliederung sowie Gedankenführung übereinstimmen.

Entdecken Prüfer derart verblüffende Ähnlichkeiten, sollten sie sofort die prüfende Stelle informieren. Der Prüfungsausschuss wird den Prüfungsteilnehmer mit dem Täuschungsversuch konfrontieren und dazu anhören. Dabei kann der Prüfling die Vermutung einer Täuschung widerlegen. Gelingt das nicht, entscheidet der Prüfungsausschuss, wie die Täuschung zu sanktionieren ist.

Die Maßnahmen können mit einer Verwarnung bei leichten Verstößen beginnen und bei schwerwiegenden Täuschungen mit dem Nichtbestehen eines Prüfungsteils oder der gesamten Prüfung enden. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.

Quelle: https://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/recht-gerichtsurteile/taeuschs.html

 

Geschrieben

Besteht die Möglichkeit das bei DIR abgeschrieben wurde? Hat jemand von dir eine Kopie deiner Doku bekommen und könnte diese unter seinem Namen eingereicht haben?

Ich hab mir Mal ne sechs in einer Klassenarbeit eingefangen, da ich nicht beweisen konnte, dass bei mir abgeschrieben wurde und ich nichts davon wusste bzw. das Abschreiben gar begünstigt habe...

 

Gruß Bockreiter

Geschrieben

Ich finde es aber auch ein Unding, dass der Sachverhalt nicht vorab - zumindest grob - offengelegt wird. Ich halte so ein Verfahrensvorgang nicht für sonderlich fair, auch falls es rechtens sein sollte. Daher wäre ich bei jeder Aussage sehr vorsichtig und lieber weniger als mehr sagen. Also ja, nein, weiss ich ad hoc nicht, muss ich prüfen,  kann ich gerne nachreichen nachdem ich mir das angeschaut habe, ich habe ihre Frage nicht verstanden, etc. antworten anstatt sich irgendwas aus den Fingern saugen. Und ich wäre freundlich, aber sehr formell. D.h. vorab nach dem Prozedere fragen,  ob es ein wörtliches Protokoll gibt für etwaige Klärungen, wie die Rechtsmittel sind, mach dir selbst notizen - wenn keine Protokoll (also schreibe erst auf wer was fragt, bevor du antwortest), etwaige Vorwürfe zeigen lassen bzw. Rückfragen stellen (e.g. wie kommen sie zu dem schluss, dass ... , können sie mir in der Prüfungsordnung/Gesetz den Teil zeigen welche xyz beschreibt, etc.)  etc. - ohne es feindselig zu machen, sondern nur "korrekt". Es ist immerhin eine Anhörung und da würde ich neben der gebotenen Freundlichkeit auch klar machen, dass du gewillt bist weitere Schritte zu gehen.

Geschrieben

ich bleibe dabei, erstmal nett sein und nicht gleich gebürstet kommen.

Aus der Erfahrung heraus von ähnlichen, aber nicht formalen ("Anhörungs-")Fällen obliegt es im Zweifel dem PA, eine Täuschung zu belegen. Das klappt ja nur wenn er eine in erheblichen Teilen identische Arbeit gefunden hat.

Da das lt. TE nicht möglich sein soll ist doch nichts zu befürchten.

Ich kenne umkehrt auch Prüfer mit Zugriff auf Plagiatssuchprogramme ... die diese dann auch durchaus mal anschmeissen ;) Alles schon da gewesen

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb charmanta:

Ich kenne umkehrt auch Prüfer mit Zugriff auf Plagiatssuchprogramme ... die diese dann auch durchaus mal anschmeissen ;) Alles schon da gewesen

Ich glaube man kann aber diverse IHKs auch in Verlegenheit bringen, wenn man fragt gegen welche von der IHK für die Projektdokumentation veröffentlichte und vorgeschriebene Zitierregeln man verstossen haben (APA, Harvard, etc.). Ich glaube da sind viele IHKs schwach auf der Brust. Ab wann ein Plagiat anfängt ist nämlich oftmals Definitionssache und wenn es keine konkrete Definition gibt für, dann hat man da doch gute Ansatzpunkte für einen Widerspruch. Es ist ja schliesslich keine wissenschaftliche Arbeit (und die Azubis wurden darin ja auch nicht ausgebildet) und da gelten dann doch andere Massstäbe.

Geschrieben

Ich werde in 2 Stunden schlauer sein werde das Ergebnis dann hier auch Posten, das aber jemand bei mir abgeschrieben hat kann ich mir kaum vorstellen, der PC an dem ich die Doku geschrieben habe war zwar nicht gesperrt aber jeder aus dem Kurs nen anderes Thema für sein Projekt ( und auch nen anderen Betrieb) gehabt hat kann ich das fast ausschließlich.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb DanteSparda:

Ich werde in 2 Stunden schlauer sein werde das Ergebnis dann hier auch Posten, das aber jemand bei mir abgeschrieben hat kann ich mir kaum vorstellen, der PC an dem ich die Doku geschrieben habe war zwar nicht gesperrt aber jeder aus dem Kurs nen anderes Thema für sein Projekt ( und auch nen anderen Betrieb) gehabt hat kann ich das fast ausschließlich.

Und? Jetzt bin ich gespannt :D 

Geschrieben

Ja sry bin jetzt erst nach Hause gekommen ÖPNV ist die Hölle ..... Die IHK war der Meinung das verschiedene Passagen zu gut geschrieben sind, und 2-3 Sachen waren denen so hochgeschossen vorgekommen das sie das bei einem Persönlichen Gespärch klären wolten ob das nicht doch jemand anderes für mich geschrieben hat.

Dazu sollte ich alle Entscheidungen meines Projektes erklären und meine Nutzwertanalyse welche ich mittels 2 Faktor Berechnung erstellt so das die Prüfer da nicht durchgestiegen sind.

Zu guter Letzt da ich das Projekt ja wirklich selber durchgeführt habe konnte ich den Ausschuss auch davon überzeugen und das einzige was bleibt ist die mündliche Prüfung ende Januar :)

Geschrieben

Wegen der wirst Du Dir nun aber weniger Gedanken machen müssen, da Du durch die Anhörung bei denen ja Verständnisdifferenzen ausräumen könntest. Da sollte dann auch mindestens beim Fachgespräch eine gute Note zu erwarten sein.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb DanteSparda:

Die IHK war der Meinung das verschiedene Passagen zu gut geschrieben sind, und 2-3 Sachen waren denen so hochgeschossen vorgekommen das sie das bei einem Persönlichen Gespärch klären wolten ob das nicht doch jemand anderes für mich geschrieben hat.

 

Von der Formulierung her? 

Wenn ja, schon erstaunlich, dass es zu einer solchen Anhörung kommt. Kann man sich gut ausdrücken, ist es auch nicht recht :D.

Aber schön, dass du die IHK überzeugen konntest!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.1.2021 um 18:38 schrieb DanteSparda:

Die IHK war der Meinung das verschiedene Passagen zu gut geschrieben sind, und 2-3 Sachen waren denen so hochgeschossen vorgekommen das sie das bei einem Persönlichen Gespärch klären wolten ob das nicht doch jemand anderes für mich geschrieben hat.

Sorry, aber das glaube ich dir nicht!
In der aktuellen Zeit von Corona, LockDown, HomeOffice, Schulschließungen, ect. wird man dich garantiert nicht persönlich zu einer Anhörung vor einen Prüfungsausschuss bitten, nur um dir zu sagen das Du verschiedene Passagen zu gut geschrieben hast. Da steckt etwas Anderes dahinter, sonst wird zu diesen Zeiten nicht ein ganzer Prüfungsausschuss in einem persönlichen Termin tätig.

Es gibt Auszubildende die haben für ihre Abschlussprüfung Ehrungen bekommen, weil sie die besten Abschlussprüfungen aus der Region oder dem Kammerbezirk abgelegt haben. Trotzdem wurden sie nicht vor der endgültigen Abschlüssprüfung zu einer Anhörung vor den Prüfungsausschuss geladen.

Bearbeitet von Meister Eder
Geschrieben (bearbeitet)

Das kann ich dir nicht sagen und das ist mir auch vollkommen egal.

Glaubst Du wirklich das sich in der aktuellen Situation ein ganzer Prüfungsausschuss zusammenfindet um einem Umschüler zu erzählen das seine Dokumentation zu gut war? Diese Fragen könnte der Prüfungsausschuss auch in der mündlichen Prüfung stellen.

Bearbeitet von Meister Eder

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