Meister Eder Geschrieben 9. Januar 2021 Teilen Geschrieben 9. Januar 2021 Da hast Du Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 10. Januar 2021 Teilen Geschrieben 10. Januar 2021 vor 9 Stunden schrieb Meister Eder: Das kann ich dir nicht sagen und das ist mir auch vollkommen egal. Glaubst Du wirklich das sich in der aktuellen Situation ein ganzer Prüfungsausschuss zusammenfindet um einem Umschüler zu erzählen das seine Dokumentation zu gut war? Diese Fragen könnte der Prüfungsausschuss auch in der mündlichen Prüfung stellen. Jo. Lieber ne Anhörung vorziehen als Präsi/FG abnehmen und dann die Prüfung für ungültig erklären. Bei Täuschung muss die Prüfung ja sogar sofort enden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meister Eder Geschrieben 10. Januar 2021 Teilen Geschrieben 10. Januar 2021 Da hast Du vollkommen Recht @charmanta aber die der Grund der Anhörung war ja angeblich nur, dass der TE ein so gute Doku geschrieben hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 10. Januar 2021 Teilen Geschrieben 10. Januar 2021 vor einer Stunde schrieb Meister Eder: Da hast Du vollkommen Recht @charmanta aber die der Grund der Anhörung war ja angeblich nur, dass der TE ein so gute Doku geschrieben hat. Naja, kann man so interpretieren, man kann aber auch sagen: Der PA hatte den (begründeten) Verdacht dass ggf. ein Ghostwriter die Doku (mit)verfasst haben könnte. Entweder weil der Schreibstil extrem gewechselt hat oder weil er (der Scheibstil) extrem von dem abgewichen ist was der PA sonst von Abschlussdokus gewohnt ist. Fachinformatiker haben in der Regel kein (abgebrochenes) Germanistikstudium in der Hosentasche, da kann eine extrem gute Formulierung schon zu hochgezogenen Augenbrauen führen. Was ist die Alternative? Den Prüfling VOR Beginn der Präsentation so aus dem Konzept bringen dass er sicher nicht sein Bestes geben kann oder NACH Präsi und FG hingehen und sagen "is ja alles ganz nett, aber wir sind der Meinung dass die Doku nicht von idr erstellt wurde" -> Durchgefallen. 0x00, UweT1985 und Albi reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OprahDid911 Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Um nicht extra einen Thread deshalb aufzumachen, habe ich an dem Punkt eine "OT"-Frage: Was passiert denn, wenn der PA der Meinung ist, dass die Dokumentation (größtenteils) abgekupfert ist und man deshalb sogar durchfallen würde. Würde man in so einem Fall im Voraus benachrichtigt werden oder geht man ganz normal zur Präsentation/Fachgespräch und bekommt danach mitgeteilt, dass die Doku wegen Betrugsversuch 0 Punkte bekommt? Oder sind evtl. beide Fälle möglich? So wie ich das aus diesem Thread interpretiert habe, lädt die IHK wohl vorher zu einem Gespräch ein, um die Vorwürfe zu entkräften/bestärken, ist aber wohl nicht immer so? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 vor 50 Minuten schrieb Spyro95: Was passiert denn, wenn der PA der Meinung ist, dass die Dokumentation (größtenteils) abgekupfert ist und man deshalb sogar durchfallen würde. Würde man in so einem Fall im Voraus benachrichtigt werden oder geht man ganz normal zur Präsentation/Fachgespräch und bekommt danach mitgeteilt, dass die Doku wegen Betrugsversuch 0 Punkte bekommt? Oder sind evtl. beide Fälle möglich? "Im Zweifel für den Angeklagten", daher müsste die IHK meiner Meinung nach anhören wenn ein begründeter Verdacht besteht. Einfach nur auf Verdacht sagen "datt is geklaut" ohne dass sich der Prüfling verteidigen darf wäre mMn unangebracht. Auch dass das ggf erst in der mündlichen Prüfung angesprochen wird empfinde ich persönlich als ungerecht. Wenn ich mehr darauf warte etwas zu finden woran ich festmachen kann dass die Doku ggf. geklaut ist als auf den Inhalt der Präsentation zu achten, dann bin ich nicht unparteiisch und die Prüfung sollte anfechtbar sein. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt, dass die Anhörung wegen "falschem Zitieren" recht weit vor der mündlichen Prüfung terminiert sein sollte. Einerseits um zu verhindern dass der Prüfling in der Prüfung selbst verunsichert ist, andererseits dass der PA (so weit möglich) unvoreingenommen die Prüfung abnehmen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 vor 24 Minuten schrieb Maniska: "Im Zweifel für den Angeklagten", daher müsste die IHK meiner Meinung nach anhören wenn ein begründeter Verdacht besteht. Einfach nur auf Verdacht sagen "datt is geklaut" ohne dass sich der Prüfling verteidigen darf wäre mMn unangebracht. Ich denke auch nicht, dass das so funktioniert. Ich denke mal, dass der PA dies auch stichhaltig beweisen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DanteSparda Geschrieben 10. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 10. Februar 2021 Am 9.1.2021 um 10:59 schrieb WYSIFISI: Wegen der wirst Du Dir nun aber weniger Gedanken machen müssen, da Du durch die Anhörung bei denen ja Verständnisdifferenzen ausräumen könntest. Da sollte dann auch mindestens beim Fachgespräch eine gute Note zu erwarten sein. Du hast vollkommen Recht gehabt, das Fachgespräch und Präsentation wurde mit 98 bewertet. Am 9.1.2021 um 23:07 schrieb Meister Eder: Sorry, aber das glaube ich dir nicht! In der aktuellen Zeit von Corona, LockDown, HomeOffice, Schulschließungen, ect. wird man dich garantiert nicht persönlich zu einer Anhörung vor einen Prüfungsausschuss bitten, nur um dir zu sagen das Du verschiedene Passagen zu gut geschrieben hast. Da steckt etwas Anderes dahinter, sonst wird zu diesen Zeiten nicht ein ganzer Prüfungsausschuss in einem persönlichen Termin tätig. Es gibt Auszubildende die haben für ihre Abschlussprüfung Ehrungen bekommen, weil sie die besten Abschlussprüfungen aus der Region oder dem Kammerbezirk abgelegt haben. Trotzdem wurden sie nicht vor der endgültigen Abschlüssprüfung zu einer Anhörung vor den Prüfungsausschuss geladen. Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal was du mir glaubst oder nicht. Ich hab hier lediglich meine Fakten niedergeschrieben, um eventuell dem einen oder anderen der in die gleiche "bescheidene" Situation rutscht wie ich vielleicht zu helfen. Aus dem alter das ich mich vor Fremden im Internet profilieren muss bin ich schon was länger raus Ich danke trotzdem allen die mir hier im Thread Tipps bzw. gut zugeredet haben ! Mfg Dante Mystik und Albi reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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