Wissy Geschrieben 6. Januar 2021 Geschrieben 6. Januar 2021 Leute ich hab Abschlussprüfung als Industriemechaniker gehabt und die Noten sind so : Auftrags und funktionsanalyse 5 Fertigungstechnik 3 Wiso 5 gesamt 4 meine Frage ist habe ich überhaupt geschaft und wenn ja muss ich den mündliche Prüfung machen oder nicht? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Januar 2021 Geschrieben 6. Januar 2021 Von abgetrennt... bitte nicht unnötig uralte Threads recyclen. Zudem bitte beachten: das hier ist ein Forum für die IT-Berufe. Wir haben die Prüfungsordnung der Instruemechaniker nicht auswendig im Kopf. Zitieren
Visar Geschrieben 6. Januar 2021 Geschrieben 6. Januar 2021 (bearbeitet) vor 46 Minuten schrieb Wissy: Industriemechaniker Erstmal das, was der Chief sagt. Und dann ist tatsächlich die Prüfungsordnung entscheidend. Es finden sich z.B. mehrere Suchergebnisse bei Google die aussagen, u.a. der IHK Schwaben, dass Industriemechaniker eine gestreckte Abschlussprüfung machen. Das heißt, dass auch die Noten aus Teil 1, die du hier nicht erwähnst, durchaus relevant sein könnten, um eine verlässliche Aussage darüber treffen zu können, ob du bestanden hast oder nicht. NUR EIN BEISPIEL (siehe Spoiler) Spoiler https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/meine-pruefung/ausbildungspruefungen/pruefungen-a-z/industriemechaniker-in-552900 Bestehensregeln Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil zwei der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet. Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil zwei der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag mit 50 Prozent, die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse und Fertigungstechnik mit je 20 Prozent und der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde mit zehn Prozent zu gewichten. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis nach Absatz zwei sowie im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer drei müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer drei dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein. Bearbeitet 6. Januar 2021 von Visar Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren
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