ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Hallo zusammen, nächste Woche stehen bei unseren ITSKs und IKs die mündlichen Abschlussprüfungen bei den Verkürzern an. Mich würde interessieren, wann genau nach dieser letzten Prüfung man seine Zeugnisunterlagen erhält? Ich komme darauf, weil ich in meiner ersten Ausbildung vor einigen Jahren bereits am selben Tag nach dem Fachgespräch und anschließender Besprechung meine Zeugnismappe in die Hand gedrückt bekam. In der aktuellen Situation haben wir aus der Berufsschule die Information, dass die Unterlagen möglicherweise nachträglich per Post zugeschickt werden... wie schnell läuft sowas dann ab? Soweit ich richtig liege, ist die Ausbildung offiziell erst mit Erhalt der Unterlagen abgeschlossen und man muss bei Nicht-Übernahme auch nicht mehr weiter in den Betrieb gehen. In meinem Fall ist das wichtig, weil bis heute kein Gespräch mit dem Chef bzgl. Übernahme stattgefunden hat und ich vorerst davon ausgehe, ab Februar nicht mehr dort zu arbeiten. Genau genommen möchte ich gerne wissen, wie lange das mit den Unterlagen dauert, bevor ich nicht mehr in den Betrieb gehen muss. Beste Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Du erhältst normalerweise direkt nach der Prüfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst später. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Okay, also kann ich noch am selben Tag meinem Betrieb diesen Wisch auf den Tisch legen und nach Hause gehen und mich weiter um Bewerbungen kümmern. Hierfür brauche ich aber die Zeugnisse, und zwar so schnell wie möglich. Ich habe nämlich schon eine Absage für einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Trotzdem Danke für die schnelle Info! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 vor 34 Minuten schrieb mapr: Du erhältst normalerweise direkt nach der Prüfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst später. Korrekt. Wobei das angesichts Corona auch vorkommen kann dass der PA die kompletten Ergebnisse noch nicht hat. Wenn er ergo das Bestehen nicht bestätigen oder verneinen kann gibts erstmal gar nix ausser der Info dass DIESER Prüfungsteil bestanden ist oder nicht. Dann folgt die Info durch die IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 vor 4 Minuten schrieb ITSKChristian: Ich habe nämlich schon eine Absage für einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Sei froh dass du da nicht hin bist. 😛 Im Normalfall macht man dann einen AV mit $Beginn=EndedesPrüfungszeitraums, ggf früher (je nachdem wann der Azubi dann wirklich dran ist), und knüpft den AV an das Bestehen der Prüfung. @charmanta dann muss man aber nach der Mündlichen weiter in den Betrieb, wenn der PA nix genauer weiß, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 Soweit ich weiss korrekt. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung und solange diese nicht verkündet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Autor Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 vor 21 Minuten schrieb charmanta: Soweit ich weiss korrekt. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung und solange diese nicht verkündet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Das wäre für mich die mit Abstand schlechteste Variante, wenn das Versenden der "Papiere" der IHK so lange dauert, dass es in den Februar geht und ich einen weiteren Monat mit Status Azubi habe (finanziell gesehen). Aber warten wir mal ab, erst die Prüfung hinter mich bringen, dann weitersehen 😅 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 13. Januar 2021 Teilen Geschrieben 13. Januar 2021 (bearbeitet) Also wir hatten eine Auszubildende, die letzten Sommer ihre Prüfung gemacht hat. Und da war es auch so, dass die Ergebnisse erst nach der mündlichen Prüfung feststanden und sie dadurch offiziell erst etwa einen Monat später als geplant fertig war und dann auch erst der neue Arbeitsvertrag galt. Da lag es aber an der schriftlichen Prüfung. Diesen Winter liegen die Ergebnisse aber ja schon vor, afaik. Von daher sollte das Ausbildungsverhältnis am Tag nach der mündlichen Prüfung enden. Das wird dir aber normalerweise dann auch noch mal vom PA gesagt, wenn sie dir den entsprechenden Wisch oder sogar schon das endgültige Zeugnis überreichen. Sollten deine Chefs dich übrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Bearbeitet 13. Januar 2021 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 vor 7 Stunden schrieb Rienne: Von daher sollte das Ausbildungsverhältnis am Tag nach der mündlichen Prüfung enden. Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst müsst man ja bei einem Prüfungstermin direkt um 8 Uhr früh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. vor 7 Stunden schrieb Rienne: Sollten deine Chefs dich übrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . allesweg und ITSKChristian reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 Zitat § 21 (2) BBiG Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. vor 23 Minuten schrieb Maniska: Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 14. Januar 2021 Teilen Geschrieben 14. Januar 2021 vor 2 Stunden schrieb Maniska: Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst müsst man ja bei einem Prüfungstermin direkt um 8 Uhr früh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . Genau richtig, denn nur dann kommt der Vertragsschluss durch konkludentes Handeln zustande. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSKChristian Geschrieben 17. Januar 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2021 (bearbeitet) Am 14.1.2021 um 07:07 schrieb allesweg: Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Genau deswegen hatte ich diese Frage in den Raum gestellt 🙂 Ganz davon ab, dass immer noch kein Gespräch zur weiteren Beschäftigung mit meinem Chef stattgefunden hat, gibt es leider eine Menge Gründe, die mich nicht bei diesem Betrieb halten würden. Es bedeutet also für mich: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der Präsentation/des Fachgesprächs dies mündlich mitteilt. Dann hoffe ich nur, dass es tatsächlich diesen von @mapr erwähnten "Wisch" als Schriftstück gibt. Denn sollte sich bis Donnerstag nichts mehr bzgl. einer (neuen) Anstellung tun, werde ich nach der Prüfung in die Firma gehen, mein geliehenes Laptop samt Beamer abgeben und mich vom Acker machen. Und ich weiß jetzt schon, dass es einen riesen Aufstand vom Chef geben wird, was mir einfiele, nicht weiter zu arbeiten 😁 Bearbeitet 17. Januar 2021 von ITSKChristian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 17. Januar 2021 Teilen Geschrieben 17. Januar 2021 vor 5 Stunden schrieb ITSKChristian: Es bedeutet also für mich: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der Präsentation/des Fachgesprächs dies mündlich mitteilt. Nein. schriftlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 18. Januar 2021 Teilen Geschrieben 18. Januar 2021 vor 14 Stunden schrieb ITSKChristian: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der Präsentation/des Fachgesprächs dies mündlich mitteilt. Wie @allesweg sagt: schriftlich. Da gibt einen netten Zettel auf dem angekreuzt wird ob bestanden oder nicht. Den Zettel legt man im Ausbildungsbetrieb vor (Original behalten, die können sich ne Kopie machen!) und ist "frei". Je nachdem was man danach vor hat gibt man dem neuen AG Bescheid, oder geht zum Jobcenter und meldet sich arbeitssuchend. Letzteres kann man auch tun, wenn man schon einen neuen Job hat um für die Zeit zwischen Prüfung und neuem Job nicht komplett ohne dazustehen. vor 14 Stunden schrieb ITSKChristian: Und ich weiß jetzt schon, dass es einen riesen Aufstand vom Chef geben wird, was mir einfiele, nicht weiter zu arbeiten "Hey, Chef, auf welche Vertragsgrundlage? Welches Gehalt? Für 40€/h können wir drüber reden. Ist dir zu viel? Tja, dann eben nicht..." allesweg und ITSKChristian reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragonstar Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 Wisst ihr zufällig, ob das oben Gesagte, also das Enddatum der Ausbildung mit Erhalt des schriftlichen Zeugnisses, auch für Umschüler gilt? Ich habe bei einer Googlerecherche widersprüchliche Aussagen gefunden. Die einen meinten, dass die Gesetzeslage dieselbe wie bei einer Ausbildung ist, andere meinten, dass das Jobcenter entscheidet, ob das Enddatum des Praktikumsvertrags oder der Erhalt des schriftlichen Zeugnisses ausschlaggebend ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 @Dragonstar je nach Vertragswortlaut nehme ich an. Müsste ein Umschüler nicht sogar mehrere Verträge haben? Einmal den Umschulungsvertrag mit dem Bildungsträger und dann noch den Praktikumsvertrag mit der Firma, in welcher u.a. auch das Abschlussprojekt abgelegt wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 vor 18 Minuten schrieb allesweg: Müsste ein Umschüler nicht sogar mehrere Verträge haben? Einmal den Umschulungsvertrag mit dem Bildungsträger und dann noch den Praktikumsvertrag mit der Firma, in welcher u.a. auch das Abschlussprojekt abgelegt wird? Der Praktikumsvertrag kann an der Stelle unerheblich sein. Wir hatten beispielsweise Praktikum bis Anfang April und im Mai die Prüfungen. Aber es gibt vermutlich einen Vertrag mit dem Maßnahme- und dem Bildungsträger. Oft würde die Umschulung auch noch weiterlaufen, falls keine Übernahme durch den Praktikumsbetrieb erfolgt.. oder du kannst halt ausgeschult werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragonstar Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 (bearbeitet) @allesweg Ja, genauso wie du sagst. ich habe zwei Verträge. Im Schulungsvertrag sehe ich nur "Maßnahmeverlauf/Dauer (von - bis) 25.02.19 - 24.02.21 mit insgesamt 40 Std./Wo". Einen Passus, welcher ein abseitiges Ende des Schulungsvertrages vorsieht, kann ich nicht erblicken. Im Praktikumsvertrag sehe ich den Passus: Zitat § 6 Beendigung / Kündigung Das Praktikantenverhältnis endet nach Ablauf der in § 1 vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es endet in jedem Fall nach Ablauf der Ausbildungszeit gem. § 21 BBiG. Dann nehme ich an, dass für mich dieselbe Regelung wie für Auszubildende greift, da ja in § 21 Abs. 2 BBiG ja ausgesagt wird, dass das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet. Zitat (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Ich werde dennoch meinen Betreuer im Jobcenter anschreiben, um auf Nummer sicher zu gehen. Vielen Dank dir und @Visar 🙂 Bearbeitet 19. Januar 2021 von Dragonstar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 Falls nicht eh schon vorhanden: Denk daran, dass du auch noch ein Ausbildungszeugnis vom Betrieb brauchst, um vollständige Bewerbungsunterlagen zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 @OkiDoki als Umschüler kann man kein Ausbildungszeugnis von einem Betrieb bekommen - das ist ein Praktikumszeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 19. Januar 2021 Teilen Geschrieben 19. Januar 2021 (bearbeitet) Das ging an den ursprünglichen TE, der hat nichts von Umschulung geschrieben Bearbeitet 19. Januar 2021 von OkiDoki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OprahDid911 Geschrieben 27. Januar 2021 Teilen Geschrieben 27. Januar 2021 Ich hatte gestern meine Präsentation/Abschlussprüfung und der PA meinte, dass es in der Vergangenheit immer vier bis sechs Wochen waren, bis die Zeugnisse per Post verschickt werden. Er meinte aber auch, dass sich das ganze durch Corona auch um ein paar Wochen verschieben könnte. Ist aber von IHK zu IHK anders. Habe hier schon gelesen, dass manche ihre Doku-Noten etc. online abrufen können, diese ist mir bis heute nicht bekannt und der PA hat auch ausdrücklich gesagt, dass sie leider keine Angaben zu Noten oder Punktzahlen machen dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OprahDid911 Geschrieben 28. Januar 2021 Teilen Geschrieben 28. Januar 2021 Okay, ich muss meine Aussage von gestern revidieren. Ich hatte meine Abschlussprüfung am Dienstag und dort bekam ich gesagt, dass diese wohl in vier bis sechs Wochen kommen. Laufe gerade eben zum Briefkasten und sehe einen großem Umschlag der IHK. Das Abschlusszeugnis kam heute, zwei Tage später Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 28. Januar 2021 Teilen Geschrieben 28. Januar 2021 Und dann gibt es noch IHKs, bei denen du dir das Zeugnis i.d.R. direkt ein Stockwerk weiter oben fertig machen lassen kannst, um es direkt mitzunehmen. Oder, wie du schon richtig gesagt hast: Es ist von IHK zu IHK unterschiedlich. 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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