ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 Hallo zusammen, nĂ€chste Woche stehen bei unseren ITSKs und IKs die mĂŒndlichen AbschlussprĂŒfungen bei den VerkĂŒrzern an. Mich wĂŒrde interessieren, wann genau nach dieser letzten PrĂŒfung man seine Zeugnisunterlagen erhĂ€lt? Ich komme darauf, weil ich in meiner ersten Ausbildung vor einigen Jahren bereits am selben Tag nach dem FachgesprĂ€ch und anschlieĂender Besprechung meine Zeugnismappe in die Hand gedrĂŒckt bekam. In der aktuellen Situation haben wir aus der Berufsschule die Information, dass die Unterlagen möglicherweise nachtrĂ€glich per Post zugeschickt werden... wie schnell lĂ€uft sowas dann ab? Soweit ich richtig liege, ist die Ausbildung offiziell erst mit Erhalt der Unterlagen abgeschlossen und man muss bei Nicht-Ăbernahme auch nicht mehr weiter in den Betrieb gehen. In meinem Fall ist das wichtig, weil bis heute kein GesprĂ€ch mit dem Chef bzgl. Ăbernahme stattgefunden hat und ich vorerst davon ausgehe, ab Februar nicht mehr dort zu arbeiten. Genau genommen möchte ich gerne wissen, wie lange das mit den Unterlagen dauert, bevor ich nicht mehr in den Betrieb gehen muss. Beste GrĂŒĂe Zitieren
mapr Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 Du erhĂ€ltst normalerweise direkt nach der PrĂŒfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst spĂ€ter. Zitieren
ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Autor Geschrieben 13. Januar 2021 Okay, also kann ich noch am selben Tag meinem Betrieb diesen Wisch auf den Tisch legen und nach Hause gehen und mich weiter um Bewerbungen kĂŒmmern. HierfĂŒr brauche ich aber die Zeugnisse, und zwar so schnell wie möglich. Ich habe nĂ€mlich schon eine Absage fĂŒr einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Trotzdem Danke fĂŒr die schnelle Info! Zitieren
charmanta Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 vor 34 Minuten schrieb mapr: Du erhĂ€ltst normalerweise direkt nach der PrĂŒfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst spĂ€ter. Korrekt. Wobei das angesichts Corona auch vorkommen kann dass der PA die kompletten Ergebnisse noch nicht hat. Wenn er ergo das Bestehen nicht bestĂ€tigen oder verneinen kann gibts erstmal gar nix ausser der Info dass DIESER PrĂŒfungsteil bestanden ist oder nicht. Dann folgt die Info durch die IHK Zitieren
Maniska Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 vor 4 Minuten schrieb ITSKChristian: Ich habe nĂ€mlich schon eine Absage fĂŒr einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Sei froh dass du da nicht hin bist. đ Im Normalfall macht man dann einen AV mit $Beginn=EndedesPrĂŒfungszeitraums, ggf frĂŒher (je nachdem wann der Azubi dann wirklich dran ist), und knĂŒpft den AV an das Bestehen der PrĂŒfung. @charmanta dann muss man aber nach der MĂŒndlichen weiter in den Betrieb, wenn der PA nix genauer weiĂ, oder? Zitieren
charmanta Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 Soweit ich weiss korrekt. Das AusbildungsverhĂ€ltnis endet mit dem Bestehen der PrĂŒfung und solange diese nicht verkĂŒndet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Zitieren
ITSKChristian Geschrieben 13. Januar 2021 Autor Geschrieben 13. Januar 2021 vor 21 Minuten schrieb charmanta: Soweit ich weiss korrekt. Das AusbildungsverhĂ€ltnis endet mit dem Bestehen der PrĂŒfung und solange diese nicht verkĂŒndet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Das wĂ€re fĂŒr mich die mit Abstand schlechteste Variante, wenn das Versenden der "Papiere" der IHK so lange dauert, dass es in den Februar geht und ich einen weiteren Monat mit Status Azubi habe (finanziell gesehen). Aber warten wir mal ab, erst die PrĂŒfung hinter mich bringen, dann weitersehen đ Zitieren
Rienne Geschrieben 13. Januar 2021 Geschrieben 13. Januar 2021 (bearbeitet) Also wir hatten eine Auszubildende, die letzten Sommer ihre PrĂŒfung gemacht hat. Und da war es auch so, dass die Ergebnisse erst nach der mĂŒndlichen PrĂŒfung feststanden und sie dadurch offiziell erst etwa einen Monat spĂ€ter als geplant fertig war und dann auch erst der neue Arbeitsvertrag galt. Da lag es aber an der schriftlichen PrĂŒfung. Diesen Winter liegen die Ergebnisse aber ja schon vor, afaik. Von daher sollte das AusbildungsverhĂ€ltnis am Tag nach der mĂŒndlichen PrĂŒfung enden. Das wird dir aber normalerweise dann auch noch mal vom PA gesagt, wenn sie dir den entsprechenden Wisch oder sogar schon das endgĂŒltige Zeugnis ĂŒberreichen. Sollten deine Chefs dich ĂŒbrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Bearbeitet 13. Januar 2021 von Rienne Zitieren
Maniska Geschrieben 14. Januar 2021 Geschrieben 14. Januar 2021 vor 7 Stunden schrieb Rienne: Von daher sollte das AusbildungsverhĂ€ltnis am Tag nach der mĂŒndlichen PrĂŒfung enden. Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst mĂŒsst man ja bei einem PrĂŒfungstermin direkt um 8 Uhr frĂŒh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. vor 7 Stunden schrieb Rienne: Sollten deine Chefs dich ĂŒbrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . ITSKChristian und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
allesweg Geschrieben 14. Januar 2021 Geschrieben 14. Januar 2021 Zitat § 21 (2) BBiG Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die AbschlussprĂŒfung, so endet das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den PrĂŒfungsausschuss. Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. vor 23 Minuten schrieb Maniska: Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Zitieren
Gast Geschrieben 14. Januar 2021 Geschrieben 14. Januar 2021 vor 2 Stunden schrieb Maniska: Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst mĂŒsst man ja bei einem PrĂŒfungstermin direkt um 8 Uhr frĂŒh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . Genau richtig, denn nur dann kommt der Vertragsschluss durch konkludentes Handeln zustande. Zitieren
ITSKChristian Geschrieben 17. Januar 2021 Autor Geschrieben 17. Januar 2021 (bearbeitet) Am 14.1.2021 um 07:07 schrieb allesweg: Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Genau deswegen hatte ich diese Frage in den Raum gestellt đ Ganz davon ab, dass immer noch kein GesprĂ€ch zur weiteren BeschĂ€ftigung mit meinem Chef stattgefunden hat, gibt es leider eine Menge GrĂŒnde, die mich nicht bei diesem Betrieb halten wĂŒrden. Es bedeutet also fĂŒr mich: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der PrĂ€sentation/des FachgesprĂ€chs dies mĂŒndlich mitteilt. Dann hoffe ich nur, dass es tatsĂ€chlich diesen von @mapr erwĂ€hnten "Wisch" als SchriftstĂŒck gibt. Denn sollte sich bis Donnerstag nichts mehr bzgl. einer (neuen) Anstellung tun, werde ich nach der PrĂŒfung in die Firma gehen, mein geliehenes Laptop samt Beamer abgeben und mich vom Acker machen. Und ich weiĂ jetzt schon, dass es einen riesen Aufstand vom Chef geben wird, was mir einfiele, nicht weiter zu arbeiten đ Bearbeitet 17. Januar 2021 von ITSKChristian Zitieren
allesweg Geschrieben 17. Januar 2021 Geschrieben 17. Januar 2021 vor 5 Stunden schrieb ITSKChristian: Es bedeutet also fĂŒr mich: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der PrĂ€sentation/des FachgesprĂ€chs dies mĂŒndlich mitteilt. Nein. schriftlich. Zitieren
Maniska Geschrieben 18. Januar 2021 Geschrieben 18. Januar 2021 vor 14 Stunden schrieb ITSKChristian: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der PrĂ€sentation/des FachgesprĂ€chs dies mĂŒndlich mitteilt. Wie @allesweg sagt: schriftlich. Da gibt einen netten Zettel auf dem angekreuzt wird ob bestanden oder nicht. Den Zettel legt man im Ausbildungsbetrieb vor (Original behalten, die können sich ne Kopie machen!) und ist "frei". Je nachdem was man danach vor hat gibt man dem neuen AG Bescheid, oder geht zum Jobcenter und meldet sich arbeitssuchend. Letzteres kann man auch tun, wenn man schon einen neuen Job hat um fĂŒr die Zeit zwischen PrĂŒfung und neuem Job nicht komplett ohne dazustehen. vor 14 Stunden schrieb ITSKChristian: Und ich weiĂ jetzt schon, dass es einen riesen Aufstand vom Chef geben wird, was mir einfiele, nicht weiter zu arbeiten "Hey, Chef, auf welche Vertragsgrundlage? Welches Gehalt? FĂŒr 40âŹ/h können wir drĂŒber reden. Ist dir zu viel? Tja, dann eben nicht..." allesweg und ITSKChristian reagierten darauf 2 Zitieren
Dragonstar Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 Wisst ihr zufĂ€llig, ob das oben Gesagte, also das Enddatum der Ausbildung mit Erhalt des schriftlichen Zeugnisses, auch fĂŒr UmschĂŒler gilt? Ich habe bei einer Googlerecherche widersprĂŒchliche Aussagen gefunden. Die einen meinten, dass die Gesetzeslage dieselbe wie bei einer Ausbildung ist, andere meinten, dass das Jobcenter entscheidet, ob das Enddatum des Praktikumsvertrags oder der Erhalt des schriftlichen Zeugnisses ausschlaggebend ist. Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 @Dragonstar je nach Vertragswortlaut nehme ich an. MĂŒsste ein UmschĂŒler nicht sogar mehrere VertrĂ€ge haben? Einmal den Umschulungsvertrag mit dem BildungstrĂ€ger und dann noch den Praktikumsvertrag mit der Firma, in welcher u.a. auch das Abschlussprojekt abgelegt wird? Zitieren
Visar Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 vor 18 Minuten schrieb allesweg: MĂŒsste ein UmschĂŒler nicht sogar mehrere VertrĂ€ge haben? Einmal den Umschulungsvertrag mit dem BildungstrĂ€ger und dann noch den Praktikumsvertrag mit der Firma, in welcher u.a. auch das Abschlussprojekt abgelegt wird? Der Praktikumsvertrag kann an der Stelle unerheblich sein. Wir hatten beispielsweise Praktikum bis Anfang April und im Mai die PrĂŒfungen. Aber es gibt vermutlich einen Vertrag mit dem MaĂnahme- und dem BildungstrĂ€ger. Oft wĂŒrde die Umschulung auch noch weiterlaufen, falls keine Ăbernahme durch den Praktikumsbetrieb erfolgt.. oder du kannst halt ausgeschult werden. Zitieren
Dragonstar Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 (bearbeitet) @allesweg Ja, genauso wie du sagst. ich habe zwei VertrĂ€ge. Im Schulungsvertrag sehe ich nur "MaĂnahmeverlauf/Dauer (von - bis) 25.02.19 - 24.02.21 mit insgesamt 40 Std./Wo". Einen Passus, welcher ein abseitiges Ende des Schulungsvertrages vorsieht, kann ich nicht erblicken. Im Praktikumsvertrag sehe ich den Passus: Zitat § 6 Beendigung / KĂŒndigung Das PraktikantenverhĂ€ltnis endet nach Ablauf der in § 1 vereinbarten Zeit, ohne dass es einer KĂŒndigung bedarf. Es endet in jedem Fall nach Ablauf der Ausbildungszeit gem. § 21 BBiG. Dann nehme ich an, dass fĂŒr mich dieselbe Regelung wie fĂŒr Auszubildende greift, da ja in § 21 Abs. 2 BBiG ja ausgesagt wird, dass das AusbildungsverhĂ€ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den PrĂŒfungsausschuss endet. Zitat (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die AbschlussprĂŒfung, so endet das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den PrĂŒfungsausschuss. Ich werde dennoch meinen Betreuer im Jobcenter anschreiben, um auf Nummer sicher zu gehen. Vielen Dank dir und @Visar đ Bearbeitet 19. Januar 2021 von Dragonstar Zitieren
OkiDoki Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 Falls nicht eh schon vorhanden: Denk daran, dass du auch noch ein Ausbildungszeugnis vom Betrieb brauchst, um vollstÀndige Bewerbungsunterlagen zu haben.  Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 @OkiDoki als UmschĂŒler kann man kein Ausbildungszeugnis von einem Betrieb bekommen - das ist ein Praktikumszeugnis. Zitieren
OkiDoki Geschrieben 19. Januar 2021 Geschrieben 19. Januar 2021 (bearbeitet) Das ging an den ursprĂŒnglichen TE, der hat nichts von Umschulung geschrieben Bearbeitet 19. Januar 2021 von OkiDoki Zitieren
OprahDid911 Geschrieben 27. Januar 2021 Geschrieben 27. Januar 2021 Ich hatte gestern meine PrĂ€sentation/AbschlussprĂŒfung und der PA meinte, dass es in der Vergangenheit immer vier bis sechs Wochen waren, bis die Zeugnisse per Post verschickt werden. Er meinte aber auch, dass sich das ganze durch Corona auch um ein paar Wochen verschieben könnte. Ist aber von IHK zu IHK anders. Habe hier schon gelesen, dass manche ihre Doku-Noten etc. online abrufen können, diese ist mir bis heute nicht bekannt und der PA hat auch ausdrĂŒcklich gesagt, dass sie leider keine Angaben zu Noten oder Punktzahlen machen dĂŒrfen. Zitieren
OprahDid911 Geschrieben 28. Januar 2021 Geschrieben 28. Januar 2021 Okay, ich muss meine Aussage von gestern revidieren. Ich hatte meine AbschlussprĂŒfung am Dienstag und dort bekam ich gesagt, dass diese wohl in vier bis sechs Wochen kommen. Laufe gerade eben zum Briefkasten und sehe einen groĂem Umschlag der IHK. Das Abschlusszeugnis kam heute, zwei Tage spĂ€ter Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren
Visar Geschrieben 28. Januar 2021 Geschrieben 28. Januar 2021 Und dann gibt es noch IHKs, bei denen du dir das Zeugnis i.d.R. direkt ein Stockwerk weiter oben fertig machen lassen kannst, um es direkt mitzunehmen. Oder, wie du schon richtig gesagt hast: Es ist von IHK zu IHK unterschiedlich. đ Zitieren
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