haumUser Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Hallo liebe Leute, Jetzt habe Ich ein Frage und das war, Ich habe vor mein Ausbildung als Fachinformatiker System Integration ein Jahr lang Einstiegsqualifizierung gemacht und alles was Ich gemacht bzw. gelernt habe, habe Ich alles berichtet. Wie muss Ich nun mein Berichtsheft Fertig stellen? Sollte Ich es mit Ausbildungsberichtsheft zusammen schreiben oder getrennt? Und wenn Ich es getrennt schreibe, könnte Ich es im mündliche Prüfung auch als "Erstes Jahr/EQ" vorlegen? Vielen Dank im Vorraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Ich kann mir nicht vorstellen, dass die IHK dieses EQ-Jahr noch interessiert. Ich gehe davon aus, dass zur ZP nur das Berichtsheft relevant ist, welches du ab Beginn der Ausbildung geführt hast. haumUser reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haumUser Geschrieben 3. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 (bearbeitet) Danke für die Antwort @allesweg. Die Themen die Ich in EQ Jahr gelernt habe, könnte Ich es in Ausbildungsberichtsheft rein schreiben? Da Ich auch die Schule besucht habe. Bearbeitet 3. Februar 2021 von haumUser Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 In das Ausbildungs-Berichtsheft schreibst du, was du in deiner Ausbildung machst. Nicht, was du davor gemacht hast, nicht was du in deiner Freizeit machst, ... thereisnospace reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haumUser Geschrieben 3. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Mein Azubi Kollegen meinten Falls mehere Themen ausfällen, kann es sein dass Ich in die Abschlussprüfung nicht zugelassen werde. Muss Ich mir den da keine Sorgen machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Februar 2021 Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Du musst dir Sorgen machen, wenn du schriftliche Falschaussagen machst. Dein Ausbildungsbetrieb muss sich Sorgen machen, wenn du durchfällst und du mit deinem gegengezeichneten Berichtsheft nachweisen kannst, dass die Ausbildungspflicht nicht erfüllt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haumUser Geschrieben 3. Februar 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2021 Vielen Dank für die Hilfe @allesweg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.