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Originalzeugnisse bringen üblich oder nich?


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Geschrieben

Hallo,

habt ihr bei der Einstellung in eurer Firma alte Arbeitszeugnisse im Original gebraucht?

Wenn ja in welcher Branche seit ihr?

Einziger Arbeitgeber der das bisher von mir wollte war ein pädagogisches Forschungsinstitut, der aktuelle Arbeitgeber (Gesundheitswesen) nicht

Ciao

Geschrieben

In den vergangenen Jahren habe ich mich fast ausschließlich digital irgendwo beworben und meine Zeugnisse entsprechend als PDF angehängt. Gemeckert hat nie jemand, vonwegen "Mi, das ist aber kein Original, mi".

Geschrieben

In einer Behörde musste ich alle relevanten Zeugnisse aus dem Bewerbungsverfahren nach der Einstellung im Original vorlegen, die haben sich dann selbst eine beglaubigte Kopie gemacht. Bei einem anderen Arbeitgeber reichte die Kopie, die haben allerdings einen Dienstleister beauftragt der die ausstellenden Firmen kontaktiert hat und sich die (Arbeits-)Zeugnisse bestätigen ließ. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Th0mKa:

Bei einem anderen Arbeitgeber reichte die Kopie, die haben allerdings einen Dienstleister beauftragt der die ausstellenden Firmen kontaktiert hat und sich die (Arbeits-)Zeugnisse bestätigen ließ. 

Hä? Eine Fremdfirma will Auskunft zu einem ehemaligen Arbeitnehmer? Sollte man das Auskünfte geben dürfen?

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb as55:

Hä? Eine Fremdfirma will Auskunft zu einem ehemaligen Arbeitnehmer? Sollte man das Auskünfte geben dürfen?

Die Arbeitgeber haben mich nach Anfrage gefragt ob sie die Auskünfte geben dürfen.

Geschrieben

Ein potentieller Arbeitgeber beauftragt einen unbeteiligten Dritten, sensible, personenbezogene Daten bei Ex-Arbeitgebern überprüft? So wichtig, dass es gemacht werden muss aber nicht wichtig genug, dass es die eigene HR macht. Und mal etwas Daten streuen...

Hätte die Behörde von einer anderen berechtigten Stelle beglaubigte Kopien akzeptiert?

Geschrieben

Originale musste ich noch nie vorlegen, ich glaube ich habe sogar noch nie Zeugnisse "in Papier" vorgelegt.

vor 9 Stunden schrieb Th0mKa:

einen Dienstleister beauftragt der die ausstellenden Firmen kontaktiert hat

Gnihihi, ich stell mir gerade vor, dass jemand mit diesem Anliegen bei unseren HR Damen aufschlägt. Da würde ich gern Mäuschen spielen (und den Angehörigen des Anrufers eine Beileidskarte schicken).

Abgesehen von "da kann ja jeder ankommen" stellt sich mir auch die Frage wie das beim Ex-AG datenschutzrechtlich aussieht (nee, stellt dich eingentlich nicht :) ). Selbst wenn ich dem neuen AG die Erlaubnis erteile, und selbst wenn ich diese Erlaubnis auf Dritte ausweiten würde, solange ich nicht auch meinen Ex AG dazu berechtige (warum sollte ich das tun), wird der keine Auskunft geben dürfen.

Abgesehen davon, warum sollte er? Es kostet Zeit (=Geld) die Personalakte des AN rauszufischen und abzugleichen, und nach 3 Jahren hat der Ex-AG auch kein berechtigtes Interesse mehr diese Daten überhaupt noch zu haben, sprich sie sollten eh gelöscht sein.

Bei viele gibt es dann also nur die Möglichkeit beim aktuellen AG bzgl. Zwischenzeugnissen nachzufragen, und da wird ja wohl kein Bewerber so blöd sein und sagen "ja, klar könnt ihr meinen aktuellen Brötchengeber darüber informieren das ich mehr als nur wechselwillig bin". Hoffe ich.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb allesweg:

Ein potentieller Arbeitgeber beauftragt einen unbeteiligten Dritten, sensible, personenbezogene Daten bei Ex-Arbeitgebern überprüft?

Nein, nicht der potentieller Arbeitgeber, die Überprüfung startet erst nach Vertragsunterschrift.

vor 1 Stunde schrieb allesweg:

Hätte die Behörde von einer anderen berechtigten Stelle beglaubigte Kopien akzeptiert?

Wahrscheinlich ja, dieser Personaler war recht flexibel. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Maniska:

Abgesehen davon, warum sollte er? Es kostet Zeit (=Geld) die Personalakte des AN rauszufischen und abzugleichen, und nach 3 Jahren hat der Ex-AG auch kein berechtigtes Interesse mehr diese Daten überhaupt noch zu haben, sprich sie sollten eh gelöscht sein.

Naja, die Aufbewahrungsfristen können für bestimmte Bestandteile der Personalakte auch deutlich länger sein. Ich habe aber keine Ahnung was die genau fragen und was passiert wenn der EX-AG keine Auskunft geben will, diese Art der Überprüfung scheint bei Firmen aus dem US Raum  aber nicht unüblich zu sein.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Th0mKa:

Naja, die Aufbewahrungsfristen können für bestimmte Bestandteile der Personalakte auch deutlich länger sein.

"Die Personalakte sollte drei Jahre über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus aufbewahrt werden. Dieser Zeitraum deckt die im BGB geregelte Verjährungsfrist ab, in der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch geltend gemacht werden können."

Danach nur noch die steuerrelevanten Unterlagen, für alles andere hat er dann doch keine Grundlage mehr, und die braucht er doch zum speichern dürfen.

He @charmanta Klärung bitte!

Geschrieben

Boahhh ... ich bin kein Jurist. Aber aus der Datenschutzpraxis:

WENN das Verfahren des Verantwortlichen anständig begründet ist dann darf der Persodaten auch länger speichern.

Eine valide Begründung ( aus der Praxis heraus ) wäre zum Beispiel die Fürsorgepflicht. Hab das schon häufiger gehabt dass ehemalige An ihre Rentennachweise und Abrechnungen verdaddelt oder verloren haben und wenn der Betrieb die dann noch hat ists fein. Aber das muss im Verfahren dann auch so begründet sein ;)

vor 1 Stunde schrieb Maniska:

Die Personalakte sollte drei...

"sollte" ... Juristendeutsch ;)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb charmanta:

Hab das schon häufiger gehabt dass ehemalige An ihre Rentennachweise und Abrechnungen verdaddelt oder verloren haben und wenn der Betrieb die dann noch hat ists fein. Aber das muss im Verfahren dann auch so begründet sein ;)

Ok, lass ich gelten, muss dafür die komplette Personalakte vorgehalten werden, oder kann man erwarten, das - vor allem in Zeiten von digitalen Personalakten - Zeugnisse, Abmahnungen etc. entsprechend getagged werden und "irgendwann" gelöscht oder zumindest  nicht mehr einsehbar werden?

vor 1 Stunde schrieb charmanta:

"sollte" ... Juristendeutsch ;)

Ich habe diese "sollte" so interpretiert, dann damit gemeint ist "so lang würde ich es schon aufheben". Dass also solange das begründete Interesse des Betriebes definitiv immer gegeben ist. Andererseits könnte der AG bei einer kürzer vereinbarten Verjährungsfrist auch schon nach 3 Monaten löschen.

vor 1 Stunde schrieb charmanta:

Fürsorgepflicht

Auch (Jahrzehnte) nach Ende des AV? Gefällt mir nicht...

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