Crimp Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Ausbildung zum FIAE und habe am 5.05.21 meine theoretische Prüfung. Den Termin für die Präsentation und das Fachgespräch für den praktischen Teil weiß ich leider noch nicht(habe nur die Angabe, dass es irgendwann zwischen Mai und Juli sein wird....). Da ich nicht bei meinem Ausbildungsbetrieb bleiben möchte, habe ich seit letzter Woche den Vertrag von einem anderen Unternehmen vorliegen, den ich sehr wahrscheinlich unterschreiben werde, da mein Ausbildungsbetrieb trotz mehrmaliger Nachfrage keine Antwort bezüglich einer Übernahme geben konnte. Diesbezüglich haben sich ein paar Fragen bei mir angesammelt und ich hoffe die könnt ihr mir beantworten: - Mein Ausbildungsvertrag endet offizell am 31.07 und der Vertrag bei meinem zukünftigen Arbeitgeber beginnt am 1.08, jedoch bin ich mir ziemlich sicher, dass ich meine praktische Prüfung eher haben werde. Muss ich den Vertrag dann noch bei meinem Ausbildungsbetrieb erfüllen, oder könnte ich theoretisch direkt nach Bestehen der Prüfung bei einer anderen Firma anfangen(was sicherlich moralisch und nicht ganz fair gegenüber dem Ausbildungsbetrieb ist)? - Wie verhalte ich mich denn im Übernahmegespräch mit meinem Teamleiter, wenn ich weiß, dass ich nicht bei dem Unternehmen bleiben möchte? Entschuldigt man sich dann, oder setzt vielleicht sogar ein Entschuldigungsschreiben auf? Und muss ich dem Unternehmen meine Gründe und meinen neuen Arbeitgeber nennen? War leider noch nie in so einer Situation und hätte da gerne mal ein paar Tipps bzw Erfahrungsberichte. - Sagen wir mal, ich habe beispielsweise am 3.07.21 meine praktische Prüfung und mein neuer Vertrag beim neuen Arbeitgeber beginnt erst am 1.08.21. Ein früherer Eintritt ist laut Vertrag möglich, jedoch würde ein Eintritt zum 1. laut dem Teamleiter im Vorstellungsgespräch mehr Sinn machen(Onboarding Tage etc sind da immer am 1. eines Monats). Melde ich mich dann einen Monat arbeitsuchend(Urlaub habe ich da leider keinen mehr) oder wie läuft sowas idealerweise ab? Mein Ausbildungsbetrieb wird mich dann sicherlich nicht weiter beschäftigen wollen. Auch hier wären ein paar Erfahrungen hilfreich. Vielen Dank schonmal für die Antworten! Bearbeitet 21. Februar 2021 von Crimp Zitieren
SaJu Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 Dein Angestelltenverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung (mündliche Prüfung). Somit endet er vor dem offiziellen Ende im Ausbildungsvertrag. Das ist normal. Wenn Du nicht übernommen werden willst, unterschreibst Du einfach keinen Arbeitsvertrag vom Ausbildungsbetrieb und kommunizierst bei der Nachfrage, dass Du schon ein gutes Angebot einer anderen Firma angenommen hast. Du brauchst kein Entschuldigungsschreiben. Wenn sie bei der Nachfrage kein Angebot unterbreiten, ist es ihr eigener Fehler. Bitschnipser, MrPhantom, Crimp und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren
Griller Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 vor 21 Minuten schrieb Crimp: Melde ich mich dann einen Monat arbeitsuchend(Urlaub habe ich da leider keinen mehr) oder wie läuft sowas indealerweise ab? Genau. Idealerweise mit ordentlich Vorlauf (3 Monate). Crimp reagierte darauf 1 Zitieren
Crimp Geschrieben 21. Februar 2021 Autor Geschrieben 21. Februar 2021 vor 28 Minuten schrieb Listener: Genau. Idealerweise mit ordentlich Vorlauf (3 Monate). Das Problem ist halt nur, dass ich noch keinen konkretem Prüfungstermin für die mündliche habe ich dies daher schon beim Amt koordinieren kann. Hoffe da kommt jetzt baldig der genaue Termin, sonst frage ich einfach mal bei der IHK nach. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 vor 26 Minuten schrieb Crimp: Das Problem ist halt nur, dass ich noch keinen konkretem Prüfungstermin für die mündliche habe ich dies daher schon beim Amt koordinieren kann. Das ist auch kein Problem... Azubis sind von der Verpflichtung, sich unverzüglich arbeitslos melden zu müssen befreit. Zitat Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html Idealerweise meldest du dich jetzt schon einmal arbeitssuchend, dann sind deine Daten schon im System erfasst. Auch wenn es (wie in deinem Beispiel) nur wenige Wochen wären, in denen du arbeitslos wärst: du solltest dich allein schon wegen der Sozialversicherungen beim Amt melden... Irgendwer muss ja auch die Krankenversicherung übernehmen. Zitieren
Kellerbräune Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 vor 1 Stunde schrieb Crimp: Sagen wir mal, ich habe beispielsweise am 3.07.21 meine praktische Prüfung und mein neuer Vertrag beim neuen Arbeitgeber beginnt erst am 1.08.21. Ein früherer Eintritt ist laut Vertrag möglich, jedoch würde ein Eintritt zum 1. laut dem Teamleiter im Vorstellungsgespräch mehr Sinn machen(Onboarding Tage etc sind da immer am 1. eines Monats). Melde ich mich dann einen Monat arbeitsuchend(Urlaub habe ich da leider keinen mehr) oder wie läuft sowas idealerweise ab? Du brauchst auf Nachfrage seitens deines Betriebes erstmal gar keine Antworten geben, weshalb du nicht übernommen werden möchtest. Rechenschaft denen bist du nicht schuldig. Zum eigentlichen, da ich selber in der Situation war: Ich musste knappe 2 Monate überbrücken, bis ich bei meinem neuen AG anfangen konnte. Ich habe mich online vorab als arbeitssuchend gemeldet, jedoch im Antrag angegeben, dass ich am Tag X anfangen kann. Das einzige was das Amt wollte, war der Arbeitsvertrag. Für die zwei Monate hat das Amt meine Versicherung bezahlt. Ging alles recht flott. Zitieren
Gast Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 vor 2 Stunden schrieb SaJu: Dein Angestelltenverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung (mündliche Prüfung). Somit endet er vor dem offiziellen Ende im Ausbildungsvertrag. Das ist normal. Wenn Du nicht übernommen werden willst, unterschreibst Du einfach keinen Arbeitsvertrag vom Ausbildungsbetrieb und kommunizierst bei der Nachfrage, dass Du schon ein gutes Angebot einer anderen Firma angenommen hast. Du brauchst kein Entschuldigungsschreiben. Wenn sie bei der Nachfrage kein Angebot unterbreiten, ist es ihr eigener Fehler. Kliene Richtigstellung: Es handelt sich nicht um ein Angestellten-, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Zitieren
SaJu Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 Ein Auszubildendender ist im Unternehmen angestellt. Also ist ein Auszubildendenverhältnis ein Angestelltenverhältnis. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Februar 2021 Geschrieben 21. Februar 2021 Nein. Ein Angestellter hat einen Dienstvertrag nach §611 BGB, Ausbildungsverträge werden durch das BBiG geregelt. Bitte fang nicht an, eindeutig definierte Begriffe zu vermischen. allesweg, MrPhantom, Bitschnipser und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren
allesweg Geschrieben 22. Februar 2021 Geschrieben 22. Februar 2021 vor 17 Stunden schrieb Crimp: Muss ich den Vertrag dann noch bei meinem Ausbildungsbetrieb erfüllen, oder könnte ich theoretisch direkt nach Bestehen der Prüfung bei einer anderen Firma anfangen(was sicherlich moralisch und nicht ganz fair gegenüber dem Ausbildungsbetrieb ist)? Siehe Paragraf 21 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz: Zitat (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn du nicht übernommen werden willst, gehst du nach Bestehen der letzten Prüfung mit der schriftlichen Bestätigung in den Ausbildungsbetrieb, zeigst sie dort vor und gehst. Würdest du nach Bestehen der Prüfung weiter arbeiten, wäre das durch schlüssiges Handeln abgeschlossener unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. vor 17 Stunden schrieb Crimp: - Wie verhalte ich mich denn im Übernahmegespräch mit meinem Teamleiter, wenn ich weiß, dass ich nicht bei dem Unternehmen bleiben möchte? Man weist höflich darauf hin, dass deine Übernahme-Anfragen erfolglos waren und du dich entsprechend um Alternativen bemüht hast. vor 17 Stunden schrieb Crimp: Melde ich mich dann einen Monat arbeitsuchend(Urlaub habe ich da leider keinen mehr) oder wie läuft sowas idealerweise ab? Arbeitssuchend kannst du dich jetzt schon melden, am besten mit dem direkten Hinweis auf die Situation und einen unterschriebenen Anschlussvertrag ab 1.8. eines noch: vor 17 Stunden schrieb Crimp: Ein früherer Eintritt ist laut Vertrag möglich, jedoch würde ein Eintritt zum 1. laut dem Teamleiter im Vorstellungsgespräch mehr Sinn machen Warum bietet es das Unternehmen denn dann überhaupt vertraglich an? Zitieren
Maniska Geschrieben 22. Februar 2021 Geschrieben 22. Februar 2021 vor 28 Minuten schrieb allesweg: vor 17 Stunden schrieb Crimp: Ein früherer Eintritt ist laut Vertrag möglich, jedoch würde ein Eintritt zum 1. laut dem Teamleiter im Vorstellungsgespräch mehr Sinn machen Warum bietet es das Unternehmen denn dann überhaupt vertraglich an? Möglicherweise wenn er die Prüfung noch im Juni hätte, damit könnte er direkt am 1.7. starten. Ich würde sobald in den fixen Termin für die Mündliche habe noch mal mit dem neuen AG in Kontakt treten und sagen "hey, ab $Datum könnte ich, wann soll ich nun kommen?" allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
SaJu Geschrieben 22. Februar 2021 Geschrieben 22. Februar 2021 Ich hatte es damals so, dass mein neuer Teamleiter im neuen Unternehmen nach dem Termin meiner mündlichen Abschlussprüfung gefragt hat. Ich hätte dann quasi direkt am nächsten Tag dort anfangen können. Ich habe aber um 1 Woche Pause dazwischen gebeten. Zitieren
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