as55 Geschrieben 28. Februar 2021 Geschrieben 28. Februar 2021 Hallo Wie wird bei euch Wartungsarbeiten am Samstag o.ä. geregelt? für Arbeiten, die während der normalen Bürozeit nicht gemacht werden können (also v.a. FI-SI) ist das normale Arbeitszeit, oder gibts Zuschlag? muss das ausdrücklich genehmigt werden oder wenns muss, dann muss es eben? Ciao Zitieren
Han_Trio Geschrieben 28. Februar 2021 Geschrieben 28. Februar 2021 "Normal" wird wohl auch immer in Zusammenhang mit dem entspr. Arbeitsvertrag zu sehen sein Für Akutes: Fällt bei uns unter Bereitschaft und wird 1,5x angerechnet. Genauer: Die bereitschaftshabende Person trägt die damit verbrachte Zeit explizit als Bereitschaftszeit ein, das System nimmt es x1,5 und schreibt es dem Stundenkonto gut. Anschließend abfeiern "nach Belieben", eine tatsächliche Auszahlung passiert nur in Ausnahmefällen. Für geplante, also länger im Voraus bekannte und terminierte Arbeiten, kann auch durchaus eine alternative Regelung getroffen werden, zB "ok ich mach das kommenden Samstag, dafür komme ich am Montag drauf dann nicht bzw. mache nur nen halben Tag" o.Ä. Zitieren
OpenWorld Geschrieben 28. Februar 2021 Geschrieben 28. Februar 2021 Eins habe ich gelernt mach auf gar keinen Fall Wartungsarbeiten am Samstag von Remote. Da machst du einen Fehler und hast keinen Zugriff mehr auf die Maschine. Und mahlst dir aus was alles im Arsch ist bis du Montag wieder vor Ort bist. Wartungsarbeiten wirklich immer machen wenn du im Notfall eingreifen kannst. Zitieren
allesweg Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 Das hängt von Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereibarungen, Arbeitgeber, ... Art des Einsatzes ab. Von "selbst sonntags keine besondere Vergütung sondern nur die Stunden normal angerechnet bekommen" bis "alles außerhab Mo-Fr 6-20 Uhr wird mindestens 1,5-fach vergütet und angeordnete Arbeiten sind mindestens 1 Woche vorher vom Betriebsrat zu genehmigen" hatte ich schon alles. Rabber reagierte darauf 1 Zitieren
varafisi Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 vor 11 Stunden schrieb OpenWorld: Eins habe ich gelernt mach auf gar keinen Fall Wartungsarbeiten am Samstag von Remote. Da machst du einen Fehler und hast keinen Zugriff mehr auf die Maschine. Und mahlst dir aus was alles im Arsch ist bis du Montag wieder vor Ort bist. Wartungsarbeiten wirklich immer machen wenn du im Notfall eingreifen kannst. Serverlandschaften sind kein Kartenhaus. Man braucht die Sensibilität nicht übertreiben. Natürlich gibt es einige Dienste/Batch-Server die kniffliger sind oder man VMs in einer gewissen Reihenfolge herunterfährt aber du fährst ja auch nicht zu jedem Kunden raus, um Serverupdates zu machen oder ? Back2TheTopic: Aktuell (alter AG) ist es so, dass wenn Serverarbeiten notwendig sind, eben Neustarts etc. dann werden diese am Samstag von meinem Kollegen durchgeführt, der auf Vertrauensarbeitszeit arbeitet. IMHO ist es Ausbeutung, weil er dafür nichts nachgetragen bekommt aber naja. Zitieren
Rabber Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 Bei uns gilt Wochenendarbeit als normale Arbeitszeit. Zeitzuschläge gibt es keine, dafür einen Bonus bei der Auszahlung der Überstunden (+20%). Dieser Bonus ist unabhängig davon, wann die Überstunden erarbeitet wurden und verdeutlicht, dass unser Unternehmen Dir lieber Deine Überstunden auszahlt, bevor Du sie abfeierst. Zitieren
Velicity Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 Nun bin kein FISI, sondern Entwickler, gibt aber trotzdem häufig Wochenendtermine, weil sonst Sachen beim Kunden ggf. nicht eingespielt werden können, mehrere Systeme gleichzeitig umgestellt werden müssen oder eben auch eher FISI orientierte Aufgaben anstehen, ala neue Datenbankversion etc. pp. Zählt bei uns dann als normale Arbeitszeit. Haben Gleitzeit, in der Theorie kann man es also wann anders abfeiern. Zitieren
Th0mKa Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 Ich hatte schon alle möglichen Varianten, von "Interesssiert keinen" über "Wird nächsten Monat ausgezahlt" bis "BR muß genehmigen und kommt dann mit Zuschlag aufs Arbeitszeitkonto" war alles dabei. Samstage sind normale Werktage, insofern gibt es da keine gesetzliche Regelung, alles was über den normalen Stundenlohn hinausgeht mußt tarif- oder einzelvertraglich vereinbart sein. Zitieren
Rasimur Geschrieben 1. März 2021 Geschrieben 1. März 2021 bei uns steht alles genauestens im Tarifvertrag Für Samstag ist es bis 13 Uhr normale Arbeitszeit und danach gibt es einen kleinen Zuschlag Zitieren
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