OprahDid911 Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 (bearbeitet) Also ich würde ihm vorschlagen, dass du dieses süße Pixie-Büchlein machst, davor aber Überstunden als auch Urlaub genehmigt haben willst und evtl. noch ein (sehr) gutes Arbeitszeugnis. Sollte er darauf nicht eingehen, gibt es halt das Sammelbildheftchen Wish Edition, würde ich ihm durch die Blume auch sagen. Dienst nach Vorschrift ist ja nicht verboten und im Endeffekt hat er eben die Wahl. Zumal er ohnehin erst einmal Beweisen muss, dass du deine Arbeit schlecht machst, bzw. irgendetwas "verweigerst", was aber evtl. gar nicht zu deinen Aufgaben gehört. Sollte Urlaub oder Überstunden doch nicht klappen, dann musst du halt deinem Arzt erzählen, dass der psychische Druck dich fertig macht. Gelber Urlaub eben. Ich habe da wirklich nicht viel Mitleid mit deinem Chef. Ich würde Ihm auch nahelegen, dass er sich fähiges Personal ins Haus holt und unternehmens-spezifische Inhalte, wie schon x Mal erwähnt, dokumentieren und auf den Rest einen großen Haufen setzen. Ich habe tatsächlich auch wenig Mitleid mit deinen Kollegen und für mich wäre nach meinem letzten Arbeitstag dort auch jegliche Kontaktaufnahme erledigt. Ist nicht dein Problem, wenn die - lt. deinen Aussagen - nie Bock und Interesse hatten. Ist nicht deine Aufgabe, das sinkende Schiff zu retten und durch schnelle Rubbelbewegungen den Eisberg, auf den die Titanic zusteuert, zum Schmelzen zu bringen. Bearbeitet 18. März 2021 von Spyro95 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rob0r7 Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 vor 10 Minuten schrieb allesweg: 🤣 ich lese da aber ganz anderes... Ist mir auch bewusst, dass das Verhältnis ein anderes ist. Dennoch denke ich, dass meine damalige Vorgehensweise ein gangbarer Kompromiss sein könnte für HeinzPeter und seinem Chef. vor 13 Minuten schrieb allesweg: Ich würde vor der Genehigung meines Überstundenabbaus und Urlaubs so ziemlich genau NICHTS machen außer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Von "NICHTS machen" würde ich klar abraten. Auf den letzten Metern muss man keine Abmahnung kassieren. Beantrage Urlaub. Bis du eine Antwort darauf hast, drucke generische Anleitungen aus. Erinnere ihn an dein vollqualifiziertes Arbeitszeugnis, das du zeitnah haben möchtest. Entspricht das Arbeitszeugnis nicht der Wahrheit oder ist es nicht wohlwollend, konfrontiere ihn und lass es anpassen. Dein Chef sitzt am kürzeren Hebel. Das mit dem Anwalt kannst du später machen, falls nötig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 Die Kollegen können vermutlich auch nix dafür, bekommen vermutlich noch ne Hand voll weniger als "Strippenzieher" und warum mehr machen wenn A) der Chef das siehe dem TE eh nicht honoriert und es b) ja noch den TE gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeinzPeter Geschrieben 18. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. März 2021 Hallo in die Runde, Zitat Ich würde vor der Genehigung meines Überstundenabbaus und Urlaubs so ziemlich genau NICHTS machen außer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Genauso mache ich es, habe Anfang nächster Woche Termin, dann sehe ich weiter. Habe derzeit sowieso keine Zeit für diesen Quatsch, da noch Projekte fertiggestellt werden müssen, dass hat der Chef nun auch realisiert. Ich habe noch ein paar Fragen zu einer Nebengewerblichen Tätigkeit. Das würde ich schon gern machen, da das leicht Verdienstes Geld für mich ist. Mein neuer AG wäre damit einverstanden solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt und er die "Nummer 1" ist. Da meine neue Stelle eine Inhouse Administration wäre, würde sich das auch nicht Beißen und wäre auch eine Abwechslung. Eventuell kennt sich hier jemand mit dem Thema aus und kann mir zu den steuerlichen Sachen Auskunft geben. Ich hatte mal gehört das wohl in der Form dann auch das gesamte Angestellten Gehalt nochmals versteuert werden würde. Generell ist mir klar, dass man hohe Einkommenssteuern bei einer Nebengewerblichen Tätigkeit an den Staat bezahlen muss. Eventuell kann ich mir etwas langfristig aufbauen. Andere Idee wäre sich bei meinem noch AG als 450€ anstellen zu lassen aber ob sowas überhaupt möglich ist, keine Ahnung. Ich wünsche euch einen schönen Tag! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 Bei einem solchen Thema lässt sich ein Anwalt bis Anfang nächster Woche Zeit? Dein noch-AG priorisiert so schnell um? Hat er deinen Urlaubs- und Überstundenantrag auch so schnell genehmigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 (bearbeitet) vor 19 Minuten schrieb HeinzPeter: Ich habe noch ein paar Fragen zu einer Nebengewerblichen Tätigkeit Willst Du vermutlich nicht hören, aber mein Rat wäre hier: lass das! Selbst wenn Du auf 450 EUR basis angestellt werden solltest (~3h / Woche bei ~35 EUR Stundensatz), kommst Du aus einer 40h/Woche-Festanstellung bei diesem AG. Den gedanklichen Wechsel dich nicht mehr 40h pro Woche zur Verfügung zu haben, sondern nur 3 Stunden wird dein AG nicht so leicht vollziehen können. Und seine zur Schau gestellte Einstellung deiner Arbeitsleistung gegenüber und das Fingerpointing nach seinen eigenen Verfehlungen ist für einen maßvollen Umgang mit nun neu limitierten Resourcen sicherlich nicht förderlich. Meiner Meinung nach wird es darauf hinauslaufen, dass Du quasi um jede Minuten kämpfen wirst wirst müssen, wenn Du was abrechnen möchtest ("Ach komm, stell dich nicht so an, das war nur ein kurzer Telefonanruf um 1:30 Uhr, da kannst Du doch kein 15 Minuten für aufschreiben!", "Der eine Exchange Server... die Installation lief doch größtenteils automatisch und Du musstest nur auf 'Weiter' klicken und warten ... willst Du wirklich, dass ich dich für Wartezeit bezahle?"). Ich würde einen ganz klaren Schlussstrich ziehen. Oder maximal für einen Samstag im Monat aufschlagen, eine vom AG vorbereitete Liste mit Aufgaben abarbeiten und genau nach festgelegten X Stunden wieder abdüsen. Außerhalb von festgelegten Arbeitszeiten: keinerlei Erreichbarkeit! Bearbeitet 18. März 2021 von Kwaiken JimTheLion, allesweg, Special List und 3 Weitere reagierten darauf 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 Du hast von dir aus die Rolle des Haupt-Admins übernommen. Ohne Gehaltssteigerung oder sonstige Anerkennung. Du bist unter Berücksichtigung von Urlaubsanspruch und Überstunden nur noch ~6 Arbeitstage da. Seit der Kündigung macht er dich bei Kunden schlecht. Du hast einen Anwalt ins Spiel gebracht. Jetzt überlegst du dir, die Kündigung insofern abzuschwächen, als dass du weiter teilzeit dort arbeiten willst? OkiDoki, Special List, JimTheLion und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeinzPeter Geschrieben 18. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. März 2021 (bearbeitet) Moment mal, ich hole mir lediglich Rat bei einem Anwalt. Ich bin da wie gesagt auch noch relativ entspannt. Außer Forderung meines Chefs die wahrscheinlich Kurzschlußreaktionen waren kam bis jetzt nichts. Die Sache mit den Kunden ist natürlich ein Thema aber darüber kann ich lächeln und ich denke die Kunden auch, die sind ja nicht blöd und wissen warum das jetzt so ist. Ich möchte von der jetzigen Situation profitieren und gleichzeit würde ich helfen, natürlich nur wenn das Geld stimmt Bearbeitet 18. März 2021 von HeinzPeter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 Ab wie viele € netto und nach Abzug von Fahrtkosten würdest du denn profitieren? Und warum sollen deinem Chef jetzt plötzlich Spendierhosen wachsen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeinzPeter Geschrieben 18. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. März 2021 (bearbeitet) Die aktuelle Firma ist 25 Minuten Fußweg von meinem Haus weg. Das meiste würde ich wohl remote von zuhause machen. Wieviel ist mir noch nicht klar. Wenn ich eine Nebengewerbliche Tätigkeit ausführen würde, wäre es ab 65€ die Std interessant. Dabei hätte er immernoch einen guten Gewinn. Warum ich denke das ihm Spendiehosen wachsen? Weil er ohne mich keines seiner Projekte umsetzen kann. Stand heute! Kann natürlich sein das er kurzfristig einen Ersatz findet, das bezweifle ich aber in unserer Gegend. Bearbeitet 18. März 2021 von HeinzPeter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 18. März 2021 Teilen Geschrieben 18. März 2021 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb HeinzPeter: Warum ich denke das ihm Spendiehosen wachsen? Weil er ohne mich keines seiner Projekte umsetzen kann. Stand heute! Der Friedhof ist voller unersetzbarer Menschen, auch für deine bald Ex-Firma wird es ohne dich weitergehen. Die Frage ist ob du dich wegen der paar Euros neben deinem neuen Job noch mit Zeit fressenden Altlasten belasten willst. Been there, done that - kann es aber nicht empfehlen. Und selbstständig hast du dann noch so Kram wie IHK, Berufshaftplicht, Steuern, etc. am Hacken. Bearbeitet 18. März 2021 von Th0mKa allesweg, Griller, MrPhantom und 3 Weitere reagierten darauf 1 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. März 2021 Teilen Geschrieben 19. März 2021 Am 18.3.2021 um 10:11 schrieb allesweg: Ich würde vor der Bearbeitung meines Überstundenabbaus und Urlaubs so ziemlich genau NICHTS machen außer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. I fixed it. Der TE hat erst mal kein Anrecht darauf diese DInge genehmigt zu bekommen (aber bearbeitet!). Wenn der Chef ablehnt - und erst dann, nicht solange das Teil noch on hold liegt - kann er dagegen vorgehen. "Nichts" tun ist Arbeitsverweigerung,"Dienst nach Vorschrift" ist das nicht. Je nachdem was Chef gerade als Prio1 ansieht die Themen bearbeiten und vor allem: alles per Mail/Chat-tool... nix mündlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 19. März 2021 Teilen Geschrieben 19. März 2021 (bearbeitet) Hallo @HeinzPeter, ich würde hier mal gerne ein paar Fragen in den Raum werfen die m.M. nach für eine Bewertung der Situation unabdingbar sind: Wie viel wusste dein Chef über die Zustände die du bei der Übernahme der Administation vorgefunden hast? Hast du ihn darauf hingewiesen bzw. das Gespräch mit ihm gesucht um Verbesserungen voranzutreiben? Weiß er das in seiner Firma sonst nur "Faulpelze" hocken die sich im gemachten Nest wohl fühlen? Du hast als Administrator ja auch immer eine Pflicht deinem Vorgesetzen bzw der Firma gegenüber. So wie sich das hier jetzt entwickelt hat sehe ich da ein Geschmäckle ... Bearbeitet 19. März 2021 von SR2021 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. März 2021 Teilen Geschrieben 19. März 2021 vor 51 Minuten schrieb Maniska: Der TE hat erst mal kein Anrecht darauf diese DInge genehmigt zu bekommen Genau das sollte der Fachanwalt noch mal genau prüfen. Warum sind die Wünsche des AN nicht zu berücksichtigen? Liegen tatsächlich "dringende betriebliche Belange" vor oder werden plötzlich welche aus Anforderungen an den AN konstruiert, wobei diese Anforderungen die Jahre zuvor nicht gestellt wurden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 19. März 2021 Teilen Geschrieben 19. März 2021 vor 55 Minuten schrieb allesweg: Genau das sollte der Fachanwalt noch mal genau prüfen. Warum sind die Wünsche des AN nicht zu berücksichtigen? Jup, das geht halt afaik erst, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Wobei: Anders sieht es aus, wenn Sie schriftliche Urlaubsanträge stellen. Dann sind Sie so lange an Ihrem Urlaubsantrag gebunden, wie Sie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen können. Diese werden im Regelfall ca. 10 Tage sein. Äußert sich Ihr Arbeitgeber innerhalb dieser Frist nicht, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Urlaubsantrag abgelehnt ist. Quelle Also dann, Fachanwalt drauf ansetzen, inkl. gutes Zeugnis. vor 55 Minuten schrieb allesweg: Liegen tatsächlich "dringende betriebliche Belange" vor oder werden plötzlich welche aus Anforderungen an den AN konstruiert, wobei diese Anforderungen die Jahre zuvor nicht gestellt wurden? Im Zweifelsfall wird "Nachfolger einarbeiten" konstruiert indem einer der bestehenden Kollegen dazu verdonnert wird. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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