wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Hi, ich überlege, mein Unternehmen im dualen Studium zu kündigen. Ich bin aktuell mitten drin. Jetzt ist die Frage, was ich in die Bewerbung schreibe. - Soll ich die Beweggründe für den Wechsel im Anschreiben schon kurz nennen? Der Grund wäre, dass die Lerninhalte des Studiums meiner Ansicht nach nicht ausreichend vermittelt werden. - Rückzahlen der Kosten. Diesen Punkt erst in einem Gespräch erwähnen? Denn das Unternehmen müsste ggf. die Kosten zurückzahlen aufgrund einer Rückzahlungsklausel. Mir ist klar, dass das schwierig werden könnte, dennoch ist das eine Voraussetzung. Macht das Sinn, diese Punkte bereits zu erwähnen in der Bewerbung an andere Unternehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 vor 6 Minuten schrieb wisdomsoz: Soll ich die Beweggründe für den Wechsel im Anschreiben schon kurz nennen? JA. Wann denn sonst? vor 6 Minuten schrieb wisdomsoz: Der Grund wäre, dass die Lerninhalte des Studiums meiner Ansicht nach nicht ausreichend vermittelt werden aber nicht so, dass du deinen noch-Betrieb schlecht machst. vor 7 Minuten schrieb wisdomsoz: das Unternehmen müsste ggf. die Kosten zurückzahlen aufgrund einer Rückzahlungsklausel Nein. Das müsstest du. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2021 vor 1 Minute schrieb allesweg: JA. Wann denn sonst? aber nicht so, dass du deinen noch-Betrieb schlecht machst. Nein. Das müsstest du. Ich bin noch nicht so erfahren was das mit den ganzen Bewerbungen angeht, deshalb frage ich ja. Ich hätte gedacht, dass ich das evtl. auch erst weiter erläutere, wenn ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werde. Aber gut, mein Vorgehen wäre auch gewesen, dass grob im Anschreiben zu erwähnen. Ja, rein formal müsste ich die Kosten tragen, das ist mir klar. Nur meine Hoffnung ist, mit dem "neuen" Unternehmen ggf. eine Einigung zu finden, wie man das mit den Kosten ggf. gemeinsam stämmen könnte. Wie gesagt, dass das ein schwieriges Thema ist, ist mir klar. Aber versuchen kann ich es ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Willst du das Studium beim neuen Unternehmen fortsetzen oder meinst du mit Bewerbung irgendeinen Quereinstieg? vor 1 Minute schrieb wisdomsoz: Nur meine Hoffnung ist, mit dem "neuen" Unternehmen ggf. eine Einigung zu finden, wie man das mit den Kosten ggf. gemeinsam stämmen könnte. Wie gesagt, dass das ein schwieriges Thema ist, ist mir klar. Aber versuchen kann ich es ja. Kannst du natürlich probieren. Ich würde mir da allerdings nicht so viel Hoffnung machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2021 vor 1 Minute schrieb OkiDoki: Willst du das Studium beim neuen Unternehmen fortsetzen oder meinst du mit Bewerbung irgendeinen Quereinstieg? Kannst du natürlich probieren. Ich würde mir da allerdings nicht so viel Hoffnung machen. Will das Studium bei einem anderen Unternehmen fortsetzen. Ich kann eine bereits abgeschlossene Ausbildung FiAE vorweisen, deswegen erhoffe ich mir da zumindest Chancen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0x00 Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Ich würde mir keine Hoffnung bzgl. Kosten machen. Ich persönlich würde das Thema auch nicht anschneiden, da das dich (zumindest mMn) schnell disqualifizieren könnte. Ich würde eher auf ein angemessenes Gehalt (dank Vorbildung) setzen und dann die Kosten selbst tragen. Über wie viel reden wir hier eigentlich? OkiDoki und wisdomsoz reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2021 Um die 350 € / Monat. Ich weiß, dass es unwahrscheinlich ist, aber ich muss es probieren, bevor ich mich die nächsten Jahre einfach unglücklich mache. Aber guter Punkt, dass du das mit dem Gehalt ansprichst. Danke dir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasimur Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Ich habe mal neben dem Beruf auf einer FH studiert und dafür eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag unterschrieben in der steht, dass ich die Kosten die übernommen werden zurückzahlen muss, wenn ich das Unternehmen vorzeitig verlassen. Ich habe aber danach mal gehört, dass dies nicht in Ordnung ist und das Arbeitsgericht für den AN sprechen würde das nur mal so zur Info, deine Situation kann ich leider nicht ganz beurteilen da viele Infos fehlen, aber vllt hilft mein Beitrag ein wenig. Kannst ja mal recherchieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Du willst dieses begonnene Studium fortsetzen und "nur" den "Sponsor" wechseln? Dann musst du das explizit so angeben in der Bewerbung. Salopp: "aktuelles duales Studium bei $Firma in Kooperation mit $Uni (wie ihr ja auch) und will von $Firma zu euch wegen $Grund und dabei weiter studieren." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Generell: hast du schon mal hier geschaut? Kannst du überhaupt nur den AG-Anteil kündigen? Oder nur komplett? Ist es eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag? Dann hier lesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2021 1. Das Wechseln des Studiengangs ist aus vertraglicher Sicht möglich, das habe ich auch mit meinem Studiengangsleiter bereits besprochen. 2. Es ist so wie ich das beurteile keine Nebenabrede, sondern wurde von Anfang an im Arbeitsvertrag festgehalten, den ich unterschrieben habe. Die Klausel beinhaltet aber keine Lohnkosten, ausschließlich die Studiengebühren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rasimur Geschrieben 16. März 2021 Teilen Geschrieben 16. März 2021 Eine Frage: steht im Vertrag, dass du die Kosten zurückzahlen musst wenn du abbrichst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 16. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2021 vor 2 Minuten schrieb Rasimur: Eine Frage: steht im Vertrag, dass du die Kosten zurückzahlen musst wenn du abbrichst? jap. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 17. März 2021 Teilen Geschrieben 17. März 2021 vor 17 Stunden schrieb wisdomsoz: 1. Das Wechseln des Studiengangs ist aus vertraglicher Sicht möglich, das habe ich auch mit meinem Studiengangsleiter bereits besprochen. ...aber du möchtest doch nicht den Studiengang wechseln, sondern das Unternehmen. 🤔 vor 18 Stunden schrieb wisdomsoz: Will das Studium bei einem anderen Unternehmen fortsetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 17. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2021 Meine natürlich das Unternehmen, nicht den Studiengang. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoDrost Geschrieben 17. März 2021 Teilen Geschrieben 17. März 2021 (bearbeitet) vor 22 Stunden schrieb wisdomsoz: - Soll ich die Beweggründe für den Wechsel im Anschreiben schon kurz nennen? Der Grund wäre, dass die Lerninhalte des Studiums meiner Ansicht nach nicht ausreichend vermittelt werden. Genau dafür sind Anschreiben da. Allerdings verstehe ich Deine Begründung nicht. Die Lerninhalte des Studiums werden nicht ausreichend vermittelt? Meinst Du, dass Dein Arbeitgeber die Lerninhalte nicht ausreichend vermittelt? Oder meinst Du die Hochschule? vor 22 Stunden schrieb wisdomsoz: - Rückzahlen der Kosten. Diesen Punkt erst in einem Gespräch erwähnen? Denn das Unternehmen müsste ggf. die Kosten zurückzahlen aufgrund einer Rückzahlungsklausel. Mir ist klar, dass das schwierig werden könnte, dennoch ist das eine Voraussetzung. Grundsätzlich sind Bleibeverpflichtungserklärungen und Rückzahlungserklärungen im Zusammenhang mit einem Studium zulässig. Die Wirksamkeit dieser Klauseln hängt vom Einzelfall ab. Dabei kann eigentlich nur ein Jurist helfen. Ich habe bereits Kandidaten an Unternehmen vermittelt, die bei der Rückzahlung von Weiterbildungskosten eingesprungen sind. Meine Erfahrung ist, dass man dies von Anfang an erwähnen, aber nicht bis ins kleinste Detail ausformulieren sollte. vor 22 Stunden schrieb wisdomsoz: ich überlege, mein Unternehmen im dualen Studium zu kündigen. Ich bin aktuell mitten drin. Als Personalberater lebe ich von wechselwilligen Spezialisten. Dennoch empfehle ich Dir, dass Du diesen Schritt noch einmal überdenken solltest. Du schreibst, dass Du mitten im Studium seist. Wenn Du tatsächlich eine Hälfte absolviert hast, dauert es ja gar nicht mehr so lange. Und falls die Rahmenbedingungen bei Deinem Arbeitgeber nicht passen, kannst Du ja auch mit ihm darüber offen sprechen. Es wäre schade um das bisher Erreichte und um den Bruch in Deinem Lebenslauf. Bearbeitet 17. März 2021 von MarcoDrost Korrektur Rechtschreibung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 17. März 2021 Teilen Geschrieben 17. März 2021 vor 22 Stunden schrieb OkiDoki: Kannst du natürlich probieren. Ich würde mir da allerdings nicht so viel Hoffnung machen. Sehe ich auch so. Wieso soll ein Unternehmen dich einstellen wobei es mehr Kosten hat, als bei einem anderen Bewerber? Und wer sagt dem Unternehmen, dass du diesmal dort bleibst? Von wie vielen Semestern reden wir denn? Wenn es 2 Semester * 350€ ist, kann man das ja noch irgendwie selbst hinbekommen ggf. mit Raten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 17. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2021 vor 34 Minuten schrieb MarcoDrost: Genau dafür sind Anschreiben da. Allerdings verstehe ich Deine Begründung nicht. Die Lerninhalte des Studiums werden nicht ausreichend vermittelt? Meinst Du, dass Dein Arbeitgeber die Lerninhalte nicht ausreichend vermittelt? Oder meinst Du die Hochschule? Grundsätzlich sind Bleibeverpflichtungserklärungen und Rückzahlungserklärungen im Zusammenhang mit einem Studium zulässig. Die Wirksamkeit dieser Klauseln hängt vom Einzelfall ab. Dabei kann eigentlich nur ein Jurist helfen. Ich habe bereits Kandidaten an Unternehmen vermittelt, die bei der Rückzahlung von Weiterbildungskosten eingesprungen sind. Meine Erfahrung ist, dass man dies von Anfang an erwähnen, aber nicht bis ins kleinste Detail ausformulieren sollte. Als Personalberater lebe ich von wechselwilligen Spezialisten. Dennoch empfehle ich Dir, dass Du diesen Schritt noch einmal überdenken solltest. Du schreibst, dass Du mitten im Studium seist. Wenn Du tatsächlich eine Hälfte absolviert hast, dauert es ja gar nicht mehr so lange. Und falls die Rahmenbedingungen bei Deinem Arbeitgeber nicht passen, kannst Du ja auch mit ihm darüber offen sprechen. Es wäre schade um das bisher Erreichte und um den Bruch in Deinem Lebenslauf. Sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Mein AG vermittelt die Lerninhalte nicht ausreichend. Das Problem ist, dass ich mich nach dem erfolgreichen Bestehen des Studiums noch 2 Jahre verpflichtet hab. Daher ist der Punkt "einfach die Zeit aussitzen" eher schwierig. Zwecks Rahmenbedingungen ist es eben einfach so, dass ich schon seit mehr als einem Jahr mit meinem AG darüber im Austausch bin. Es ändert sich allerdings nichts, ich rede quasi gegen Wände. Die Einsicht auf Seiten meines Unternehmens ist ja da, das Problem ist dann, dass ich trotzdem immer für Aufgaben eingeteilt werde, die nicht dem Lehrplan entsprechend sind. Meine Vermutung ist eben hier, dass mein entsprechender Betreuer eben nicht am längeren Hebel sitzt und das nicht durchsetzen kann. Aber wie auch immer. Ich bin niemand der vorschnell handelt o.ä, wie eben erwähnt, ich bin seit über einem Jahr im Austausch mit meinem Unternehmen und es tut sich nichts, nach etlichen Gesprächen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 17. März 2021 Teilen Geschrieben 17. März 2021 vor 5 Minuten schrieb wisdomsoz: Mein AG vermittelt die Lerninhalte nicht ausreichend. Was ich nicht so ganz verstehe: Um was für eine Art von dualem Studium handelt es sich denn? Berufsintegrierend oder berufsbegleitend oder ist das ganze im Zusammenhang mit deiner FIAE-Ausbildung vereinbart worden? Was genau wurde überhaupt vertraglich vereinbart? Meines Wissens nach ist es durchaus nicht unüblich, dass innerhalb der Arbeitszeit gar keine Vermittlung irgendwelcher Lerninhalte stattfindet, sondern man normal produktiv mitarbeitet und Aufgaben bekommt, die im Moment gefordert werden, nicht aber perfekt auf das Studium und dessen Inhalte zurechtgeschneidert werden. Für die Lerninhalte ist die Hochschule verantwortlich und der Studierende, der, je nach Modell dafür Arbeitszeit oder Freizeit zur Verfügung gestellt bekommt. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das, was du dir wünschst, in einem anderen Unternehmen so gelebt wird und wenn, ob du dort dann auch noch eine Stelle bekommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wisdomsoz Geschrieben 17. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2021 Das duale Studium hat mit meiner Ausbildung, die ich vor Start des Studiums gemacht habe, nichts zutun. Das Studium funktioniert eben so, dass ich bei einem Unternehmen als Student angestellt bin und eben Blockweise im Unternehmen und in der Uni bin. Das Unternehmen hat dabei eine Art partnerschaft. Das bedeutet, die Inhalte sollen gleichermaßen über Uni und das Unternehmen vermittelt werden. Bedeutet grob: das was ich in der Uni lerne, soll ich weitestgehend auch im Betrieb anwenden und vertiefen. Mir ist klar, dass das in der Praxis nicht immer lückenrein funktioniert. Was ich aber sagen will ist, dass das Unternehmen für die Vermittlung der im Modulplan festgelegten Inhalte gleichermaßen verantwortlich ist, wie die Uni. Und diese Vermittlung der Inhalte seitens Unternehmen findet nur unzureichend statt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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