G4schi Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 (bearbeitet) Guten Tag, ich bin FIAE Azubi und Beende diesen Sommer meine Ausbildung. Ich habe ein Schreiben, Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, jetzt von meinem AG erhalten in dem schwarz auf weiß steht "Du wirst in wenigen Wochen Deine Abschlussprüfung als Kauffrau für Büromanagement ablegen" Wie gesagt ich bin FIAE und dazu männlich. Ist dieses Schreiben jetzt rechtens oder nicht? Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekündigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "übernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? Bearbeitet 31. März 2021 von G4schi Schreibfehler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 3 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekündigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "übernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? So ist das nicht. vor 4 Minuten schrieb G4schi: Wie gesagt ich bin FIAE und dazu männlich. Ist dieses Schreiben jetzt rechtens oder nicht? Das Schreiben selbst hat überhaupt keine Aussagekraft (habe sowas aber auch schonmal bekommen). Nach Bestehen der Prüfung hast du keine Beziehung mehr zu dem Unternehmen, es sei denn sie stellen dich ein (auch durch konkludentes Handeln möglich). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 4 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekündigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "übernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? Nein, das ist nicht so. Die Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung. Was steht denn noch in dem Schreiben? Ist es an dich adressiert? Das der Ausbildungsberuf falsch ist kannst du ignorieren wenn der Rest des Inhalts eindeutig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G4schi Geschrieben 31. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2021 Es steht natürlich, dass ich "leider" nicht übernommen werden kann. Für mich war es halt nur Interessant, weil halt der Beruf und das Geschlecht total falsch ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekündigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "übernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? Jein. Es reicht nicht einfach, wenn du nach der Ausbildung in den Laden maschierst und sagst "Ha bin immer noch da". Es erfolgt nur eine stillschweigende Übernahme durch schlüssiges Handeln, wenn du nach der Prüfung ( du weißt das du bestanden hast ) zur Arbeit gehst und auf Weisung Arbeit ausführst bzw. man dir Aufgaben gibt. Quelle: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm Edit: Mal zu dem Rest: Ich schätze mal ihr habt irgendwo Büros mit Azubis die Büromanagement machen und das Schreiben ist ein Copy & Paste ... Bearbeitet 31. März 2021 von KeeperOfCoffee charmanta und maximemelian reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maximemelian Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 bei dem vom unternehmen ausgestellten schrieb in dem falsches geschlecht und beruf steht würde ich mal höflich nachfragen ob man nicht da ein fehler gemacht hat - wer weiß was sonst noch im ausgestellten zeugnis des unternehmen so passieren könnte. bzgl. übernahme ist das keeperofcoffee gesagt hat das maß der dinge. hast du interesse da dran über deine ausbildung hinaus in diesem unternehmen tätig zu sein? wenn ja, wäre das eine ziemliche hail mary, aber man kanns ja mal versuchen. wichtig ist, dass du dich jetzt schon nach einer neuen stelle umschaust, wenn du noch nicht dran bist. besser gestern als heute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Interrupt Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 3 Minuten schrieb G4schi: Es steht natürlich, dass ich "leider" nicht übernommen werden kann. Für mich war es halt nur Interessant, weil halt der Beruf und das Geschlecht total falsch ist. Fehler passieren. Es kann aber natürlich auch sein, dass hier eine Verwechslung vorliegt. Sowas kannst du aber nur dann herausfinden, wenn du deinen Ansprechpartner dazu kontaktierst. 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0x00 Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 Schonmal bei deinem Chef/deiner Personalabteilung angerufen und geklärt ob es sich hier um ein Missverständnis handelt (evtl. sogar nicht nur bzgl. Beruf sondern evtl. auch wegen Übernahme). Da ist wahrscheinlich einfach was durcheinandergeraten. Ansonsten stehst du ja auch bei der IHK im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse drinne. Der Beruf der dort angegeben ist ist der für den du die Abschlussprüfung ablegen wirst. Du solltest auch zu Beginn deiner Ausbildung einen Brief erhalten haben mit dem Inhalt: "Sehr geehrter Herr XY, sie sind nun im Verzeichnus unter der Nummer ABC eingetragen für den Beruf DEF. Diese Nummer bitte immer bei Kontakt mit der IHK angeben". Aber wie gesagt, ich denke hier handelt es sich einfach um ein Missverständnis. Vielleicht hat eine entsprechende Dame auch ein Schreiben erhalten: "Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Übernahme als FIAE" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 Lieber TE, Du denkst wegen so einer Geschichte nicht ernsthaft über rechtliche Schritte nach, oder ? ICH würde mir den Spass machen und eher den Abteilungsleiter dezent fragen, ob er in all den Jahren nicht mitbekommen hat was Du lernst und welcher Couleur Du bist Lord FluffyUnicorn und 0x00 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 30 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Es erfolgt nur eine stillschweigende Übernahme durch schlüssiges Handeln, wenn du nach der Prüfung ( du weißt das du bestanden hast ) zur Arbeit gehst und auf Weisung Arbeit ausführst bzw. man dir Aufgaben gibt. Hier auch nicht ganz unwichtig: Die Aufgaben / Arbeiten müssten dir in dem Fall von jemanden mit entsprechender Weisungsbefugnis aufgetragen werden. Stellst du dich z.b. in der Werktatt einfach zu den anderen Kollegen und einer der Kollegen ruft dir zu du sollst mal schnell die Reifen putzen, zählt das natürlich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 4 Minuten schrieb SR2021: Die Aufgaben / Arbeiten müssten dir in dem Fall von jemanden mit entsprechender Weisungsbefugnis aufgetragen werden. Weisungsbefugnis alleine reicht auch nicht, es muß der Ausbildende oder jemand mit Einstellungsbefugnis und Kenntnis der bestandenen Prüfung sowie der Weiterbeschäftigung sein. Alles in allem kompliziert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
G4schi Geschrieben 31. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2021 Mir wurde das mit einem Gespräch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht übernommen werde. Ich habe nichts unterschrieben, sondern nur dieses Schreiben gekriegt. In diese ist ein komplett anderer Beruf und Geschlecht. @KeeperOfCoffee Genau das habe ich mal gelesen. @charmanta Für das was ich die letzten Jahr von dem Ausbilder ertragen musste, würde ich Monatsgehalt zum Tariflohn schon nehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maximemelian Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 43 Minuten schrieb G4schi: Mir wurde das mit einem Gespräch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht übernommen werde. Ich habe nichts unterschrieben, sondern nur dieses Schreiben gekriegt. In diese ist ein komplett anderer Beruf und Geschlecht. Mit der Personalabteilung ins freundliche, aber bestimmte, Gespräch gehen, damit die das Dokument korrekt ausstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 (bearbeitet) Warum sollte der TE die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn er freundlich ist, gibt er das Schreiben als fehlgeleitet zurück und das war es dann. Inhaltlich entfaltet das Schreiben keine Wirkung auf sein Ausbildungsverhältnis. Problematisch kann es werden, wenn die Person, die ihm im Gespräch ohne Zeugen, dieses Schreiben übergeben hat und sich darauf beruft, insbesondere, da hier eine andere Person benannt ist. Bearbeitet 31. März 2021 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 31. März 2021 Teilen Geschrieben 31. März 2021 (bearbeitet) Wenn kein Arbeitsvertrag angeboten wird, kann man (außer durch konkludentes Handeln) auch nicht nach Beendigung der Ausbildung für den AG arbeiten. Durch das o.g. Schreiben möchte sich der AG vorallem vor einer unbeabsichtigten Einstellung (konkludentes Handeln) schützen. Und nur weil im Text ein falscher Ausbildunfsberuf genannt ist, ist der Schrieb nicht auf einmal komplett uneindeutig. Ich halte es dementsprechend auch für äußerst kompliziert, hier durch konkludentes Handeln eingestellt zu werden. Im Zweifelsfall hat der AG immer noch das Schreiben in der Hand, das an den TE adressiert ist und die Übernahme verneint. Zumindest wäre das im möglichen Verfahren (zu dem es nicht kommen wird) ein gutes Argument für den AG. Wie muss sich hier der Azubi also verhalten? Schreiben abheften und Bewerbungen schreiben. Bearbeitet 31. März 2021 von Listener Rechtschreibung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 1. April 2021 Teilen Geschrieben 1. April 2021 Varianten: gegen dieses Schreiben vorgehen bringt was? Lachkrampf beim Gegenüber trotz mündlicher Absage am Tag nach der Prüfung versuchen, ins Gebäude/an den Arbeitsplatz zu kommen bringt ggf. Anzeige wegen Hausfriedensbruch, je nachdem wie man es versucht... sich tagelang über ein falsch geschriebenes Infoschreiben aufregen bringt Bluthochdruck sich denken, dass dieser Fehler ins Unternehmensbild passt (wenn ich das mit dem Ausbilder richtig verstehe) und weiter davon weg bewerben bringt Zukunft. FIAEUmschulung2022 und Special List reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 1. April 2021 Teilen Geschrieben 1. April 2021 vor 21 Stunden schrieb G4schi: Mir wurde das mit einem Gespräch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht übernommen werde. Damit ist der Drops gelutscht, du weißt, dass du nicht übernommen wirst. Auch wenn es keine schriftliche Bestätigung oder sonst was von dir gibt, einen Vermerkt in der Personalakte "Gespräch geführt" wird es sicher geben. Damit gibt es afaik auch keine Möglichkeit mehr auf eine "stillschweigende Übernahme", da es keinen Irrtum über den Status nach der Prüfung geben kann. Visar reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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