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Geschrieben

Hallo zusammen,

Wir haben einen Azubi im ersten Lehrjahr und ein neuen der im Sommer anfängt (Fachinformatiker Systemintegration).

Nun kündigt unser Ausbilder zum 01.Juni 2021. Gibt es eine Übergangszeit bei der IHK, bis ein neuer Mitarbeiter den AdA Schein besitzt?

Vielen Dank für euer Feedback.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kenne keine konkreten Fristen, aber soweit ich weiß, hat ein Unternehmen dann x Monate Zeit Ersatz zu beschaffen. Wahlweise durch Neueinstellung oder Fortbildung eines anderen Mitarbeiters zum Ausbilder.

Unabhängig davon gilt wie immer bei der IHK: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die IHK muss das erst einmal mitbekommen. Solange das nicht passiert, hat dies sowieso keine Auswirkung auf den Alltag vor Ort.

Bearbeitet von Rabber
Geschrieben

Neuen Ausbilder einstellen innerhalb einer Frist oder die Ausbildung überbetrieblich fortführen. So die Regel.
Aber ja es gibt eine Übergangsfrist. Es ist auch möglich Azubis einzustellen ohne AdA-Schein. AFAIR muss der dann innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, so jedenfalls die Aussage des Beraters der zuständigen Stelle.

Geschrieben

Hallo richterosi,

kann es evtl. sein, dass der Geschäftsführer einen Ausbilderschein besitzt und offiziell Fachinformatiker ausbilden darf? Wenn ja sind die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb gegeben, auch wenn der Geschäftsführer die "Ausbildung" an sich nicht übernimmt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, das geht. Im Unternehmen muss jemand einen Ausbilderschein besitzen, damit das Unternehmen ausbilden darf. Dieser Jemand wird dann der offizielle Ausbilder. Der Ausbilder kann jedoch Ausbildungsbeauftragte ernennen, welche die Ausbildung der Auszubildenden durchführen. Das muss nicht der Ausbilder erledigen und Ausbildungsbeauftragte können auch reguläre Fachkräfte sein. 

Bearbeitet von Rabber
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Rabber:

Ja, das geht. Im Unternehmen muss jemand einen Ausbilderschein besitzen, damit das Unternehmen ausbilden darf. Dieser Jemand wird dann der offizielle Ausbilder. Der Ausbilder kann jedoch Ausbildungsbeauftragte ernennen, welche die Ausbildung der Auszubildenden durchführen. Das muss nicht der Ausbilder erledigen und Ausbildungsbeauftragte können auch reguläre Fachkräfte sein. 

Genau das meinte ich, DANKE.

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