richterosi Geschrieben 6. April 2021 Geschrieben 6. April 2021 Hallo zusammen, Wir haben einen Azubi im ersten Lehrjahr und ein neuen der im Sommer anfängt (Fachinformatiker Systemintegration). Nun kündigt unser Ausbilder zum 01.Juni 2021. Gibt es eine Übergangszeit bei der IHK, bis ein neuer Mitarbeiter den AdA Schein besitzt? Vielen Dank für euer Feedback. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. April 2021 Geschrieben 6. April 2021 Moin, eure Geschäftsleitung sollte sich einfach mal mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen. Normalerweise sind die an erfolgreich ausbildenden Unternehmen interessiert und können euch die entsprechenden Wege aufzeigen. richterosi und 0x00 reagierten darauf 2 Zitieren
Rabber Geschrieben 7. April 2021 Geschrieben 7. April 2021 (bearbeitet) Ich kenne keine konkreten Fristen, aber soweit ich weiß, hat ein Unternehmen dann x Monate Zeit Ersatz zu beschaffen. Wahlweise durch Neueinstellung oder Fortbildung eines anderen Mitarbeiters zum Ausbilder. Unabhängig davon gilt wie immer bei der IHK: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die IHK muss das erst einmal mitbekommen. Solange das nicht passiert, hat dies sowieso keine Auswirkung auf den Alltag vor Ort. Bearbeitet 7. April 2021 von Rabber richterosi reagierte darauf 1 Zitieren
maestro impostor Geschrieben 7. April 2021 Geschrieben 7. April 2021 Neuen Ausbilder einstellen innerhalb einer Frist oder die Ausbildung überbetrieblich fortführen. So die Regel. Aber ja es gibt eine Übergangsfrist. Es ist auch möglich Azubis einzustellen ohne AdA-Schein. AFAIR muss der dann innerhalb von 6 Monaten gemacht werden, so jedenfalls die Aussage des Beraters der zuständigen Stelle. Rabber und richterosi reagierten darauf 2 Zitieren
OprahDid911 Geschrieben 7. April 2021 Geschrieben 7. April 2021 In meinem Ausbildungsbetrieb gab es damals die gleiche Situation, als ich ausgebildet wurde. Meine Ausbilderin ist gegangen worden und die Frist war dann innerhalb eines Jahres einen neuen Ausbilder einzustellen bzw. einen Mitarbeiter die AEVO absolvieren zu lassen. richterosi und maestro impostor reagierten darauf 2 Zitieren
HJST1979 Geschrieben 7. April 2021 Geschrieben 7. April 2021 Hallo richterosi, kann es evtl. sein, dass der Geschäftsführer einen Ausbilderschein besitzt und offiziell Fachinformatiker ausbilden darf? Wenn ja sind die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb gegeben, auch wenn der Geschäftsführer die "Ausbildung" an sich nicht übernimmt. Zitieren
Rabber Geschrieben 8. April 2021 Geschrieben 8. April 2021 (bearbeitet) Ja, das geht. Im Unternehmen muss jemand einen Ausbilderschein besitzen, damit das Unternehmen ausbilden darf. Dieser Jemand wird dann der offizielle Ausbilder. Der Ausbilder kann jedoch Ausbildungsbeauftragte ernennen, welche die Ausbildung der Auszubildenden durchführen. Das muss nicht der Ausbilder erledigen und Ausbildungsbeauftragte können auch reguläre Fachkräfte sein. Bearbeitet 8. April 2021 von Rabber Zitieren
HJST1979 Geschrieben 8. April 2021 Geschrieben 8. April 2021 vor 3 Stunden schrieb Rabber: Ja, das geht. Im Unternehmen muss jemand einen Ausbilderschein besitzen, damit das Unternehmen ausbilden darf. Dieser Jemand wird dann der offizielle Ausbilder. Der Ausbilder kann jedoch Ausbildungsbeauftragte ernennen, welche die Ausbildung der Auszubildenden durchführen. Das muss nicht der Ausbilder erledigen und Ausbildungsbeauftragte können auch reguläre Fachkräfte sein. Genau das meinte ich, DANKE. Zitieren
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