Malachai Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Hallo beisammen, ich habe letztes Jahr ein Ausbildung zum FIAE in einer Webagentur (Full Stack) angetreten und fühle mich damit pudelwohl 😄 Einziges Manko: Die Vergütung von 700 / 800 / 900 je Lehrjahr. Mir ist absolut bewusst, dass man nur in Ausnahmefällen diese nachverhandelt (hätte mir klar sein müssen, bevor ich annehme usw.), jedoch hat sich die Lage bei mir tatsächlich so stark verändert, dass ich genügend Argumente in der Tasche habe, um eine Nachverhandlung anzustoßen. Bei meiner Recherche im Netz ist mir jedoch aufgefallen, dass es für den FIAE wie für alle anderen Berufe jedoch sowohl eine gesetzliche Mindestvergütung als auch eine minimal angemessene Vergütung gibt. Die minimal angemessene Vergütung beträgt hierbei 80% des einschlägigen Tarifvertrages. Da ich so oder so während meines Urlaubs einen fragwürdigen Schlafrhythmus entwickle, habe ich mir dazu mal das wohl bedeutendste Urteil dazu in Rohform angesehen (https://lexetius.com/2015,2831). Ich bin damit jetzt bei folgenden Schlussfolgerungen angelangt: Der einschlägige Tarifvertrag ist hierbei eben dieser, welcher für mich als Azubi gelten würde, wäre mein Betrieb ein entsprechender Tarifpartner mit der entsprechenden Gewerkschaft (ich weiß, Tarifvertrag != Ausbildungsvertrag, aber hier sind 5 mal grade) Die Zugehörigkeit des Azubis zu einer Gewerkschaft ist hierbei irrelevant. Das geht eben daraus hervor, dass für den Maßstab der angemessenen Vergütung die geltenden Tarifverträge herangezogen werden. Eine entsprechende nicht-Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft kann hierbei also keine Beeinflussung der Angemessenheit darstellen, da sie auf die Branche beschränkt universell ist. Auf Deutsch: ob eine Vergütung angemessen ist, hat nichts mit der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu tun. Die geringste angemessene Vergütung bestimmt sich hierbei also aus 8/10tel des einschlägigen Tarifvertrages für Azubis Zuvor zu wenig gezahlte Vergütung muss entsprechend des obigen Mindestwertes nachgezahlt werden (zzgl. Zinsen) Auf meine Situation übertragen würde das jedoch bedeuten, dass mir bei Zuzug des entsprechenden Tarifvertrages (=987,42€ 1. Lj) eine minimal angemessene Vergütung von 789,93€ zustehen würden (siehe http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/broschuere_verguetungen_fuer_auszubildende.pdf). Ich kenne mich allerdings sehr gut und stelle mir die Frage, ob ich eventuell etwas übersehen habe 😶 Deswegen: Habe ich irgendwo etwas übersehen? Weil eigentlich ist die IHK auch dazu verpflichtet, die Ausbildungsverträge bei der Eintragung sowohl auf die Einhaltung der Mindest- als auch der angemessenen Vergütungsgrenzen zu prüfen. Eigentlich kann es deswegen also nicht sein, dass ich mit dem Zeugs oben richtig liege, aber positiv überraschen würden ich mich gerne lassen 😁 Vielen Dank für die kommenden Antworten schon mal! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Eine Ausbildungsvergütung (dessen Höhe du vor Vertragsunterzeichnung kanntest), ist kein Gehalt. Im Grunde kostest du der Firma Geld, ohne einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Solltest du wegen Peanuts und offenbar einer zu großzügig bemessenen Freizeit, nun irgendwelche Streitereien wegen 50 Euro brutto anfangen wollen, kannst du direkt auch schonmal schauen, wo du dich nach deine Ausbildung bewerben kannst - eine Übernahme sieht da dann sicher eher schlecht aus. Ein weiterer Tipp: Paragraphenreiterei hin oder her: Wie wäre es, wenn du einfach mal dankbar dafür bist, einen Ausbildungsplatz gefunden zu haben, bei dem du dich ja scheinbar "pudelwohl" fühlst. OprahDid911, Kitq, OkiDoki und 3 Weitere reagierten darauf 2 3 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malachai Geschrieben 7. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2021 Just now, Polar said: Eine Ausbildungsvergütung (dessen Höhe du vor Vertragsunterzeichnung kanntest), ist kein Gehalt. Im Grunde kostest du der Firma Geld, ohne einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Solltest du wegen Peanuts und offenbar einer zu großzügig bemessenen Freizeit, nun irgendwelche Streitereien wegen 50 Euro brutto anfangen wollen, kannst du direkt auch schonmal schauen, wo du dich nach deine Ausbildung bewerben kannst - eine Übernahme sieht da dann sicher eher schlecht aus. Ein weiterer Tipp: Paragraphenreiterei hin oder her: Wie wäre es, wenn du einfach mal dankbar dafür bist, einen Ausbildungsplatz gefunden zu haben, bei dem du dich ja scheinbar "pudelwohl" fühlst. Ich sage mal nichts dazu und hoffe auf einen baldig besseren Morgenkaffee auf deiner Seite! 😁 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Die Krux bei Urteilen ist leider immer wieder, dass sie nicht einfach auf den Tisch geklatscht werden können und damit für einen gültig sind. Vor allem dann nicht, wenn in der Zeit zwischen dem Urteil und heute eine nicht unerhebliche Änderung am § 17 BBiG vorgenommen wurde. 😕 Etwa die IHK Aachen würde deine Ausführungen nichtsdestotrotz im Kern bestätigen. Du scheinst etwas zu wenig Geld zu bekommen, aber willst du für die paar Kröten das gute Verhältnis mit deinem Ausbildungsbetrieb riskieren? Polar drückt es vielleicht drastisch aus, ganz Unrecht hat er aber sicher nicht (abgesehen vom Dankbarkeitsschwachsinn, über den ich nur müde den Kopf schütteln konnte). Das kann nach hinten losgehen, auch wenn es dir - soweit ersichtlich - zuzustehen scheint. Was mich interessieren würde: Hast du irgendwelche Zahlen aus 2018 oder 2019, also inwieweit sich die Zahlen verändert haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Du bist im ersten Ausbildungsjahr FIAE, bringst aufgrund deines abgebrochenen Studiums nachweislich einen deutlichen Mehrwert für deinen Ausbeutungsbetrieb und kennst dich mit Arbeitsrecht gut genug aus, um es dir per Rechtsstreitigkeiten mit deinem noch-Ausbildungsbetrieb zu verscherzen, hast aber bei der Vertragsunterzeichnung nicht auf die Ausbildungsvergütung geachtet? Go for it! Kitq, Asura, SR2021 und 7 Weitere reagierten darauf 1 9 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malachai Geschrieben 7. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2021 7 minutes ago, Visar said: Die Krux bei Urteilen ist leider immer wieder, dass sie nicht einfach auf den Tisch geklatscht werden können und damit für einen gültig sind. Vor allem dann nicht, wenn in der Zeit zwischen dem Urteil und heute eine nicht unerhebliche Änderung am § 17 BBiG vorgenommen wurde. 😕 Das ist tatsächlich richtig! Das zitierte Urteil stammt aus dem Jahre 2015, dh. die von dir verlinkte alte Fassung wurde diesem zugrunde gelegt. In der Neufassung des Gesetzes findet sich der Stützende Punkt jedoch in Abs. 4 wider: Quote (4) Die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung ist auch dann, wenn sie die Mindestvergütung nach Absatz 2 nicht unterschreitet, in der Regel ausgeschlossen, wenn sie die Höhe der in einem Tarifvertrag geregelten Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an den der Ausbildende aber nicht gebunden ist, um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Abs. 2 sind hierbei die 550€ Mindestvergütung. Um diese wurde das Gesetz 2020 tatsächlich ergänzt, was ich persönlich absolut genial finde. 10 minutes ago, Visar said: Du scheinst etwas zu wenig Geld zu bekommen, aber willst du für die paar Kröten das gute Verhältnis mit deinem Ausbildungsbetrieb riskieren? "Etwas zu wenig" ist meiner Meinung nach aber deutlich zu schwach ausgedrückt. Im Kern stehen mir unter Annahme der Richtigkeit meiner Nachrechnung pro Monat 89€ ungrad zu. Um hier einen Vergleichswert zu schaffen: Auf 700€ gerechnet sind das 8% Brutto, die mir eigentlich noch zustünden! Das auf die bisherigen 10 Monate gerechnet ergibt dann schon insgesamt eine Summe von 890€, die mir fehlen und da kann man definitiv nicht mehr von einer Kleinigkeit reden. Auf dem Papier ist die Differenz gewiss verhältnismäßig klein, gar keine Frage. In meiner Situation (eigene Wohnung, Freundin, Lasten aus dem abgebrochenen Studium) jedoch macht das einen sehr großen Unterschied. Zudem muss ich anfügen, dass ich dank sehr guter Vorkenntnisse mittlerweile vollständig an Kundenprojekten arbeite, weswegen mein Betrieb mit meiner Arbeit durchaus grüne Zahlen schreibt (keine tiefen Details, aber die Marge liegt hierbei um die 20€ pro im Betrieb verrichteter Arbeitsstunde, Steuern etc. alles schon abgezogen). Es kann also nicht gesagt werden, dass es sich hierbei um eine Forderung handelt, die meinen Betrieb ein Vermögen kosten würde. Tatsächlich jedoch würde ich das Verhältnis schon dreimal riskieren, weil sich mein Betrieb sowohl extern als auch Intern auf die Fahne schreibt, dass wir unsere Azubis ordentlich behandeln (machen wir bei allen anderen Sachen auch und das ist auch n Grund, warum ich hier sehr gerne arbeite). Denn: Man kann nicht von einem Risiko sprechen, wenn der Betrieb tatsächlich an seinem Anspruch festhält. Tut er das aber tatsächlich nicht, wäre das für mich persönlich ein absolut schlechtes Zeichen und ich würde mich nach der Ausbildung definitiv anderweitig umsehen. Klar, den Mitarbeitern wird gerne viel versprochen und gesagt wird auch einiges, das ist mir bewusst - aber wenn rechtliche Grenzen bewusst überschritten werden, ist das etwas ganz anderes und lässt doch schon tief blicken meine ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Du übersiehst das es immer sehr schlecht ist mit seinem AG rechtlich zu streiten und man dadurch eigentlich immer verliert (auch wenn man gewinnt). Daher ist mein Rat .. frage deinen AG, ob man sich auf eine Lohnerhöhung einigen kann. Bei der Ausbildungsvergütung würde ich in der Tat jedoch nicht mit guten Leitungen argumentieren, sondern mit nachvollziehbaren Lebensumständen da es hier für den AG um Peanuts geht aber bei dir wohl um substanzielles. Ergo du solltest 100% als Bittsteller kommen und den ganzen rechtlichen Teil nicht erwähnen. 0x00 und Lübecker reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 6 minutes ago, Malachai said: In meiner Situation (eigene Wohnung, Freundin, Lasten aus dem abgebrochenen Studium) jedoch macht das einen sehr großen Unterschied. Und diese Situation kanntest du vor Vertragsunterzeichnung nicht? Du willst keine ehrliche Antwort, du suchst Claqueure! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 (bearbeitet) Nicht vergessen, das ist brutto. Netto sind die 89 Euro ca 60 Euro. Davon ab steigt dein Lohn um 100 Euro pro LJ, im TV allerdings in weniger. Die 80% wären im 2 LJ 828 Euro und im 3 LJ 887. das sind dann wirklich nur noch peanuts Unterschied zu deiner Entlohnung bzw im 3 LJ liegst du ja drüber. Wohnst du denn in einer teuren Stadt, München, Stuttgart usw? Eine Webagentur ist halt keine IGM Firma. Die Zahlen idR immer weniger. Auch nach der Ausbildung wird da kein IGM Lohn auf dich warten und vermutlich auch keine 80%. Bearbeitet 7. April 2021 von Graustein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malachai Geschrieben 7. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2021 21 minutes ago, allesweg said: Du bist im ersten Ausbildungsjahr FIAE, bringst aufgrund deines abgebrochenen Studiums nachweislich einen deutlichen Mehrwert für deinen Ausbeutungsbetrieb und kennst dich mit Arbeitsrecht gut genug aus, um es dir per Rechtsstreitigkeiten mit deinem noch-Ausbildungsbetrieb zu verscherzen, hast aber bei der Vertragsunterzeichnung nicht auf die Ausbildungsvergütung geachtet? Go for it! Bis auf das mit dem Arbeitsrecht stimmt alles 😁 Das Wissen bzw. die Sensibilisierung habe ich tatsächlich erst durch die Berufsschule mir aneignen können. Dass ich mich in erster Linie für zu wenig verkauft habe ist mir absolut bewusst, das ist auch eigentlich kein Thema. Das und andere Aspekte sind vor dem Hintergrund der Rechtsfrage jedoch meiner Meinung nach Grund genug, um eine Vertragsänderung anzusprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malachai Geschrieben 7. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2021 14 minutes ago, bigvic said: Du übersiehst das es immer sehr schlecht ist mit seinem AG rechtlich zu streiten und man dadurch eigentlich immer verliert (auch wenn man gewinnt). Daher ist mein Rat .. frage deinen AG, ob man sich auf eine Lohnerhöhung einigen kann. Bei der Ausbildungsvergütung würde ich in der Tat jedoch nicht mit guten Leitungen argumentieren, sondern mit nachvollziehbaren Lebensumständen da es hier für den AG um Peanuts geht aber bei dir wohl um substanzielles. Ergo du solltest 100% als Bittsteller kommen und den ganzen rechtlichen Teil nicht erwähnen. Okay, das ist echt hilfreich - wirklich vielen Dank! Mit meinem Teamleiter, der ebenfalls in den Gehaltsverhandlungen sitzt, kann ich auf jeden Fall über sowas reden. Der Mann ist mit Leib, Leidenschaft und Seele im Beruf drin und sorgt sich manchmal mehr um unser Team als alles andere. Vielen Dank für den Ansatz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 (bearbeitet) Ok, dann zeig mir bitte einen für eine Webagentur gültigen Tarifvertrag - keine Tarifübersicht. Die Zahlen der IT-Dienstleister in dem von dir verlinkten PDF beziehen sich auf IGM-zuzuordnenden Dienstleister und haben jenseits der IGM kaum Aussagekraft. Und mit Lebensumständen argumentieren in Gehaltsverhandlungen halte ich gerenell für falsch. Ich werde nicht dafür bezahlt, wer ich bin sondern dafür, was ich mache. Bearbeitet 7. April 2021 von allesweg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Malachai Geschrieben 7. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2021 17 minutes ago, allesweg said: Und diese Situation kanntest du vor Vertragsunterzeichnung nicht? Du willst keine ehrliche Antwort, du suchst Claqueure! Die Frage, die ich gestellt habe, war ob ich im ersten Post zu einer richtigen Schlussfolgerung gekommen bin. Das ist eine fachliche Frage gewesen. Und um es dir klar zu vermitteln: Nein, gewisse Dinge, die sich entwickeln, kann man einfach nicht vorhersehen. 12 minutes ago, Graustein said: Nicht vergessen, das ist brutto. Netto sind die 89 Euro ca 60 Euro. Davon ab steigt dein Lohn um 100 Euro pro LJ, im TV allerdings in weniger. Die 80% wären im 2 LJ 828 Euro und im 3 LJ 887. das sind dann wirklich nur noch peanuts Unterschied zu deiner Entlohnung bzw im 3 LJ liegst du ja drüber. Wohnst du denn in einer teuren Stadt, München, Stuttgart usw? Umfeld von Köln, aber 60€ sind momentan gutes Geld für mich. Warum möchte ich so nicht weiter erläutern, da es eine Privatsache ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Klar, auch für mich damals als Azubi wären 60 Euro mehr schön gewesen. Du kommst aber jetzt ins 2 LJ dann sind es vielleicht noch netto 18 Euro Unterschied. Also ich würde jetzt nicht mit den 80% argumentieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Eine Ausbildung ist in erster Linie das: eine Ausbildung. Ziel sollte sein, Dir einen soliden Start in das Berufsleben zu ermöglichen. Geld verdienst Du im Anschluss. Wegen +/- 50 Euro monatlich würde ich wirklich keinen Streit anfangen. Zumal die o. g. Beträge jetzt nicht so katastrophal sind, dass man hier zum Gerichtshof für Menschenrechte rennen müsste. maestro impostor reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 8 minutes ago, Malachai said: Umfeld von Köln, aber 60€ sind momentan gutes Geld für mich. Warum möchte ich so nicht weiter erläutern, da es eine Privatsache ist. Mal drüber nachgedacht ob es nicht sinnvoller ist deinem AG deine spezielle Situation zu erläutern und zu schauen ob es eventuell so möglich ist ein bisschen mehr Kohle raus zu schlagen? Gibt ja auch verschiedene Sondervergütungsmöglichkeiten die der AG steuerfrei mit einschießen könnte. Den Rechtsweg halte ich für sehr schwierig, die meisten Argumente sind ja auch schon gefallen. Von deinem Auftreten hier ausgehend bist du ja auch kein 15jähriger Bengel der blauäugig in die Sache reingeschlittert ist sondern scheinst durchaus in der Lage zu sein deine Angelegenheiten einzuordnen. Schleifst du deinen AG deshalb vor Gericht ist es so ziemlich egal wie es dort ausgeht, der große Verlierer wirst du bzw. deine Zukunft sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 vor 2 Stunden schrieb Malachai: Die minimal angemessene Vergütung beträgt hierbei 80% des einschlägigen Tarifvertrages. Und der einschlägige Tarifvertrag für dich ist was? Du arbeitest in einer eine Werbeagentur und nicht in einem Elektro- oder Metall-Betrieb. Der IGM-Tarifvertrag gilt hier nicht. Das ist ja der Witz an deinem Gerichtsurteil. Der ist hier nutzlos, da es sich bei dem Urteil um einen Industriemechaniker ging. Crescendo, allesweg, maestro impostor und 1 Weiterer reagierten darauf 1 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OprahDid911 Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 vor 4 Stunden schrieb Polar: Eine Ausbildungsvergütung (dessen Höhe du vor Vertragsunterzeichnung kanntest), ist kein Gehalt. Im Grunde kostest du der Firma Geld, ohne einen wirklichen Mehrwert zu bieten. Solltest du wegen Peanuts und offenbar einer zu großzügig bemessenen Freizeit, nun irgendwelche Streitereien wegen 50 Euro brutto anfangen wollen, kannst du direkt auch schonmal schauen, wo du dich nach deine Ausbildung bewerben kannst - eine Übernahme sieht da dann sicher eher schlecht aus. Ein weiterer Tipp: Paragraphenreiterei hin oder her: Wie wäre es, wenn du einfach mal dankbar dafür bist, einen Ausbildungsplatz gefunden zu haben, bei dem du dich ja scheinbar "pudelwohl" fühlst. Ich will nur kurz noch einmal Danke dafür sagen, besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Deswegen ein Fass aufzumachen und sich womöglich einiges zu verscherzen, bei einem Betrieb, bei welchem du dich pudelwohl fühlst, ist schon sehr fragwürdig. Falls du dein gesamtes Leben solch eine Einstellung verfolgst, wirst du es bestimmt nicht leicht haben. Die Konditionen waren dir bewusst, leb damit. Ansonsten frag deinen Betrieb einfach mal, ob da was geht. Wenn nicht, gib dich damit zufrieden. Schlussendlich ist die Zeit für Verhandlungen bei Übernahme. Wenn es dir zu langsam geht, dann arbeite auf eine Verkürzung hin, anstatt die letzten Peanuts aus der Ausbildung rauszuholen und egal wie sehr du der Meinung bist, dass du dem Betrieb einen Mehrwert bietest, schlussendlich kostest du trotzdem Geld, da du im Tagesgeschäft wahrscheinlich nicht voll umfänglich einsatzfähig bist. Zudem vergisst du, dass du in einer Webagentur beschäftigt bist und nicht bei irgendeinem Konzern oder einem anderen Betrieb, der nach IG Metall zahlt. Irgendwie lächerlich, überhaupt darüber zu diskutieren. OkiDoki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whiz-zarD Geschrieben 7. April 2021 Teilen Geschrieben 7. April 2021 Ja, anstatt Rosenpickerei zu betreiben und einen Tarifvertrag herauszupicken, der in der eigenen Branche eh nicht gilt, nur um damit ~90 € Brutto im Monat mehr vergütet zu bekommen und dadurch ggf. beim Arbeitgeber negativ aufzufallen und somit sich evtl. seine Übernahmechancen verspielt, sollte man eher ein ruhiges Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und mit ihm über veränderte Lebenssituationen sprechen. Ggf. findet man hier eine Einigung. Man kann sich auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur beantragen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht reichen sollte. Keine Ahnung, wie andere IHKs dies handhaben aber neben Fachinformatiker bilden wir noch Bürokauffrauen/-männer aus und wir haben die Auflage von der IHK bekommen, dass alle Azubis die gleiche Vergütung bekommen müssen. Damit die Fachinformatiker-Bewerber sich für uns entscheiden, mussten wir die Vergütung erhöhen. Das hatte auch zur Folge, dass wir die Vergütung für die Bürokauffrauen/-männer anpassen mussten. Da entstand eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Unternehmen. Also einfach mal die Vergütung anzuheben muss nicht immer funktionieren. Fortschreitender reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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