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Geschrieben (bearbeitet)

Das Thema hatten wir in unserer Klasse auch. Einzige Möglichkeit ist es dann, ein Buch physisch aufzuschneiden und zu digitalisieren. Mittlerweile gibt es aber auch Dokumentenscanner, die so etwas digitalisieren können, ohne es gleich kaputt zu machen. Vielleicht ist ja ein Mitschüler in einem Betrieb, der so eine Maschine bzw. Möglichkeit hat.

Es gibt auch eine Anleitung, wie man mittels Smartphone ein Buch digitalisieren kann. Aber im Prinzip nutzt ein reines PDF auch nichts, wenn man es nicht durchsuchen kann (OCR Prozess). Es ist halt ein gewisser Arbeitsaufwand, danach geht es, wenn sich jemand die Arbeit macht.

Ich würde noch die Bücher aus meinem Jahrgang (2017) kostenlos zur Verfügung stellen, wenn das jemand machen möchte, dann muss wenigstens kein neuwertiges Buch dazu geopfert werden. Bei Interesse vielleicht eine kurze Nachricht per PN. Die Grundlagenthemen von 2017 kann man durchaus nutzen, bei anderen Themen (Gesetze- und Änderungen) ist man natürlich auf aktuelles Material angewiesen.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Turing:

hat jemand PDF-Bücher wie IT-Systeme oder Vernetze IT-Systeme?

Schon mal beim Vorgesetzten gefragt, ob dein Arbeitgeber das Buch anschaffen kann? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb allesweg:

Digitale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützen Materials?

Nein, nur für die eigene Bibliothek natürlich. Von Vervielfältigung oder Verteilung ist hier keine Rede. Ich glaube nicht, dass es verboten ist, eigene Bücher aufzuschneiden und zu digitalisieren (für sich selbst). Zumal mein Angebot ja darin bestand EINER PERSON meine Bücher zu schenken.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb tkreutz2:

Es gibt auch eine Anleitung, wie man mittels Smartphone ein Buch digitalisieren kann. Aber im Prinzip nutzt ein reines PDF auch nichts, wenn man es nicht durchsuchen kann (OCR Prozess). Es ist halt ein gewisser Arbeitsaufwand, danach geht es, wenn sich jemand die Arbeit macht.

Es ist nicht nur das. PDF-Dateien sind auch nicht besonders gut für eBook-Reader geeignet. Wer also vorhat, PDF-Bücher mit so einem Reader lesen zu wollen, wird u.U. keine Freude daran haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Es ist nicht nur das. PDF-Dateien sind auch nicht besonders gut für eBook-Reader geeignet. Wer also vorhat, PDF-Bücher mit so einem Reader lesen zu wollen, wird u.U. keine Freude daran haben.

Das ist korrekt. Es gibt aber die Möglichkeit eBooks zu erstellen, sofern man die Textinformationen vorliegen hat. Damit hat man dann alle Möglichkeiten, die ein eBook auch zur Verfügung hat. Von einem angehenden Informatiker kann man erwarten, sich mit der Thematik ausführlicher zu beschäftigen. Das Wissen in dieser Thematik ist auf jeden Fall auch hilfreich, sollte es mal erforderlich sein, eigene digitale Bibliotheken anzulegen.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb tkreutz2:

Von einem angehenden Informatiker kann man erwarten, sich mit der Thematik ausführlicher zu beschäftigen.

Von einem angehenden Fachinformatiker (Dessen Beruf auch einen kaufmännischen Aspekt hat), kann man auch erwarten, einmal die Wirtschaftlichkeit des Unterfanges zu hinterfragen. Wer gern am Scanner steht oder 500 Seiten digitalisieren mag, statt 30 Mark auszugeben, der macht wohl irgendwas verkehrt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Polar:

Von einem angehenden Fachinformatiker (Dessen Beruf auch einen kaufmännischen Aspekt hat), kann man auch erwarten, einmal die Wirtschaftlichkeit des Unterfanges zu hinterfragen. Wer gern am Scanner steht oder 500 Seiten digitalisieren mag, statt 30 Mark auszugeben, der macht wohl irgendwas verkehrt.

Nö - wer aktiv mit einem Buch arbeitet, um sich darin eigene Notizen- und Anmerkungen anfertigen zu können, um dazu ein entsprechendes Ebook zu erzeugen, welches mit eigenem Wissen ergänzt wird und welches anschließend in digitaler Form zur Verfügung steht, macht definitiv nichts verkehrt.

Zudem haben wir heute die Möglichkeit s.g. interaktive Bücher zu erstellen. Das ist genau ein Teil der digitalen Kompetenz, die die Gesellschaft in der Breite in Gänze in der Vergangenheit verpennt hat. Und wenn wir diese Fähigkeiten gelehrt und unterrichtet hätten, hätten wir heute nicht die Probleme durch Medienbrüche und fehlende Fertigkeiten, sich selbst Wissen anzueignen und ggf. zu ergänzen.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb tkreutz2:

Ich glaube nicht, dass es verboten ist, eigene Bücher aufzuschneiden und zu digitalisieren (für sich selbst).

Der Glaube ist in Rechtsfragen irrelevant.

Zitat

Die Vervielfältigung eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt, ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Auszug aus Paragraf 53, Absatz 4 Urheberrechtsgesetz

Geschrieben (bearbeitet)
1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird
 
 
Bearbeitet von tkreutz2
Ergänzung
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb tkreutz2:

sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen

Hier könnte man zumindest so auslegen, dass diese Bücher zur Ausübung des Berufs, sprich zur Erwerbstätigkeit verwendet werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Polar:

Hier könnte man zumindest so auslegen, dass diese Bücher zur Ausübung des Berufs, sprich zur Erwerbstätigkeit verwendet werden.

Was allerdings von dem konkreten Werk abhängt. Und da es berufliche Gruppen gibt, die über eigene Literaturarchive verfügen zur Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit, gibt es auch in diesem Bereich entsprechende Gesetze, als auch entsprechende Werke. Sonst würde es keinen einzigen Akademiker geben, der über die Jahre gewachsene Literaturarchive besitzen würde und zwar in elektronischer Form aus entsprechenden anderen Quellen.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Polar:

Wer sich als FISI oder FIAE zum Zwecke der Ausbildung irgendwelche Bücher (IT-Systeme, C++, ..) besorgt, ohne dafür gezahlt zu haben, nutzt imo diese nicht als Privatkopie. 

https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/wissensplattform/4-sonderfall-kopien-zum-privaten-und-eigenen-gebrauch

Und wer genau hat dieses hier zu irgend einem Zeitpunkt behauptet ? Hier werden jetzt sehr viele Dinge hinein interpretiert, die mit der Sachlage nichts aber auch gar nichts mehr zu tun haben. Hier wurde weder dazu aufgefordert noch angehalten widerrechtliche Verstöße zu Urheberrechten zu begehen. Das möchte ich an dieser Stelle einmal klar und deutlich festhalten.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)

Der Startbeitrag wird wohl lauten "Wo kriege ich Bücher von Galileo als PDF für umsonst". 
Dann hast du dein Referat gehalten, was ein Informatiker nicht alles können sollte und versuchst jetzt auf Brechen und Biegen eine Rechtfertigung dafür zu finden, das du ja sehr wohl deine Bücher digitalisieren und die darin enthaltenen Texte bearbeiten und erweitern darfst.

Bearbeitet von Polar
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb tkreutz2:

Zitiere bitte die Stelle, wo das steht. Alles andere ist eine Frechheit.

Wir sind hier ein Fachinformatiker-Forum und keine Buchhandlung. Als Informatiker sollte man durchaus in der Lage sein, einmal zwischen den Zeilen zu lesen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Polar:

Wir sind hier ein Fachinformatiker-Forum und keine Buchhandlung. Als Informatiker sollte man durchaus in der Lage sein, einmal zwischen den Zeilen zu lesen.

Als Informatiker sollte man auch Wissen, wie man eigene Literaturarbeit korrekt durchführt bei Berücksichtigung entsprechender Gesetze. Das ist für mich auch Teil dieser Ausbildung und somit Teil einer Information und darf demnach auch Teil einer Diskussion sein.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Ich räuspere mich einmal demonstrativ...

Das ist zur Kenntnis genommen. Aber wenn richtige Literaturarbeit auch ein Bestandteil der Arbeit eines Fachinformatikers wäre, dann sollte doch auch eine Diskussion in der Form möglich sein, dass man mal darüber nachdenkt. Ich finde es schade, wenn das Thema zu einem Bruch führt, bevor alle Aspekte beleuchtet worden sind.

Bearbeitet von tkreutz2

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