Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Gerne darüber sprechen, gegenseitige Anfeindungen aber ebensogerne sein lassen.

BTW: @tkreutz2: das Veränderungsverbot bei Eigenkopie ist bekannt?

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__62.html

Vielen Dank, natürlich in respektvollem Umgang miteinander. Veränderung würde ja in diesem Falle zwingend eine "Vervielfältigung" bedeuten und diese kann man ja im eigenen Archiv ausschließen, bei einem öffentlichen Archiv hingegen sieht die Sache anders aus.

 

"...die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt...:"

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Nein, eben nicht. Es geht in dem Paragraphen um zulässige Kopien, darunter fällt auch die Kopie für die private Nutzung.

Das kann man so nicht stehenlassen, es gibt Ausnahmen.

https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/leitfragen/2-rechtssicher-kopien-fuer-mich-erstellen/antwort-kopien-fuer-lehre

Zudem würde es ja dann die Möglichkeit geben, sich um Quellen zu bemühen, die beispielsweise dem Creative Commons Modell entspringen würden.

Außerdem ist hier zu lesen:

Bei der Vervielfältigung für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG) sind auch solche Änderungen von Sprachwerken (z.B. Texte, Reden) zulässig, die für die Veranschaulichung des Unterrichts erforderlich sind (z.B. Zusammenfassungen; § 62 Absatz 4 Satz 1 UrhG). Diese Änderungen müssen deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden, ansonsten bedürfen sie der Einwilligung des Rechteinhabers (§ 62 Absatz 4 Satz 4 UrhG.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb allesweg:

Und dabei geht es um analoge Kopien - digitale Verarbeitung ist dort nicht behandelt.

An der Stelle wäre doch einmal die Frage interessant, inwiefern unser Urheberrecht an die heute vorliegende Situation des Home-Learnings angepasst ist. Dann muss es ja jede Menge Schulen/Lehrer geben, die sich derzeit strafbar machen, weil der Gesetzgeber zum Homelearning in Pandemiezeiten verpflichtet und es im Prinzip genau genommen null Material gibt, welches vom Lizenzrecht verwendet werden dürfte.

Ist schon jemand auf die Idee gekommen, sämtliche Schulen am besten heute noch zu verklagen ?

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb allesweg:

Wieso dürfen die vorhandenen physischen Schulbücher nicht im HomeLearning verwendet werden? Aufgrund welchen Urheberrechtsverstoß soll welcher Rechteinhaber hier klagen?

Wie kommt denn die Information aus dem Schulbuch im Homelearning zu dem Schüler ohne in digitalisierter Information Teile der Information zu kopieren, selbst wenn es nur die Übermittlung eines Aufgabentextes ist ? Oder werden diese Informationen in kryptischer urheberrechtszulässiger Information auf digitalem Weg weitergegeben ?

Worin besteht der Unterschied zwischen einer analogen Kopie und einer Kopie, in dem ich ein Lehrbuch in eine Videokamera halte ?

Ich bezweifle, dass Schulen das Nutzungsrecht zur digitalen Verwendung gedruckter Lehrbücher seit der Pandemie gekauft haben.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben (bearbeitet)

Wozu musst du das Buch digital verwenden?

Jedem Schüler liegen die Bücher analog vor. Meine Lehrer haben damals auch schon auf ihre Art und Weise erklärt, meistens sogar mit eigenen Materialien und die Bücher lediglich als Referenz genutzt in dem sie gesagt haben, blättert bitte mal auf Seite X und schaut euch Grafik Y an. 

Dann kann jeder Schüler einfach für sich selbst umblättern.

 

Bei Hausaufgaben hieß es auch nur. Bis morgen bitte S.32 Aufgabe 1 A bis  1 C und S. 34 Aufgabe 2

Bearbeitet von OkiDoki
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb tkreutz2:

Ich bezweifle, dass Schulen das Nutzungsrecht zur digitalen Verwendung gedruckter Lehrbücher seit der Pandemie gekauft haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html

Zitat

(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden

Danach wird es schwierig. Viele Verlage haben aber auch ein Lizenzprogramm für Schulen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb tkreutz2:

Wie kommt denn die Information aus dem Schulbuch im Homelearning zu dem Schüler ohne in digitalisierter Information Teile der Information zu kopieren, selbst wenn es nur die Übermittlung eines Aufgabentextes ist ?

So optisch, Buch aufklappen, nachlesen. Komischerweise haben fast alle Schüler ihre Schulbücher zu Hause.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb allesweg:

So optisch, Buch aufklappen, nachlesen. Komischerweise haben fast alle Schüler ihre Schulbücher zu Hause.

Zumindest nicht bei mir in der Klasse. Uns wurde zwar das neue "IT-Berufe Grundstufe"-Buch empfohlen, aber es ist keine Pflicht. Allerdings haben 90% unserer Lehrer ihre eigenen Arbeitsblätter und Aufgaben, ohne Buchquellen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb OkiDoki:

Bei Hausaufgaben hieß es auch nur. Bis morgen bitte S.32 Aufgabe 1 A bis  1 C und S. 34 Aufgabe 2

Okay, ausreichend aber nicht sehr anschaulich.

vor 5 Minuten schrieb allesweg:

So optisch, Buch aufklappen, nachlesen. Komischerweise haben fast alle Schüler ihre Schulbücher zu Hause.

Ist ein Stilbruch in der Arbeitsweise. Urheberrechtsmäßig dann korrekt aber nicht optimal.

vor 7 Minuten schrieb Whiz-zarD:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html

Danach wird es schwierig. Viele Verlage haben aber auch ein Lizenzprogramm für Schulen.

Ich wollte darauf hinaus, dass dies eigentlich Punkte sind, in denen wir aus Bildungssicht weit hinter den Möglichkeiten interaktiver Medien stehen. Daher wäre es ja auch einmal interessant zu wissen, was möglich ist und wo die Grenzen sind.

Ich denke, die Punkte wurden hinreichend erörtert. Danke dafür für die Beiträge auch von meiner Seite.

Geschrieben

@myFelicity wo kein Buch für alle verpflichtend vorhanden ist, kann es auch nicht als Quelle für Hausaufgaben verwendet werden.

vor 5 Minuten schrieb tkreutz2:

Ist ein Stilbruch in der Arbeitsweise. Urheberrechtsmäßig dann korrekt aber nicht optimal.

Medienbruch, nicht Stilbruch.

Optimal wäre was? Umstellung auf rein digitale Lehrmittel von jetzt auf gleich ohne Übergangsphase?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb allesweg:

@myFelicity wo kein Buch für alle verpflichtend vorhanden ist, kann es auch nicht als Quelle für Hausaufgaben verwendet werden.

Medienbruch, nicht Stilbruch.

Optimal wäre was? Umstellung auf rein digitale Lehrmittel von jetzt auf gleich ohne Übergangsphase?

Medienbruch, richtig. Was optimal ist, denke ich, liegt immer im Auge des Betrachters. Bücher in physischer Form werden nie digitale Bücher ersetzen, sondern meiner Meinung nach immer ergänzen können.

Optimal für mich persönlich ist eine Kombination aus beiden Welten. Somit habe ich die Möglichkeit, die ein physisches Produkt bietet, genauso wie die Möglichkeit digitaler Produkte (z.B. Anpassung von Schriftgröße, Helligkeit usw.). Vielleicht stehe ich mit der Anforderung alleine da, weiß ich nicht, ich repräsentiere ja nicht die Masse.

Aber meiner Meinung nach, ist hier noch Potential nach oben, wenn es auch ein digitales Angebot gäben würde, welches auch dem rechtlichen Rahmen entsprechen würde. Aber vermutlich wird diese Entwicklung eher nicht von heute auf morgen stattfinden, obwohl es die Idee interaktiver Medien ja nicht erst seit gestern gibt.

Sicher erfordern digitale Formate auch neue Kompetenzen auf vielerlei Seiten.

Bearbeitet von tkreutz2
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tkreutz2:

Bücher in physischer Form werden nie digitale Bücher ersetzen, sondern meiner Meinung nach immer ergänzen können.

Ja, sie haben den unschätzbaren Vorteil, dass kein Konzern sie einfach remote löschen kann, obwohl ich sie legal gekauft habe.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-loescht-gekaufte-Kindle-eBooks-6887.html

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...