Sebi14182 Geschrieben 3. Mai 2021 Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 Hallo zusammen, kann mir diesen Teil jemand erklären? „Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial- kunde“. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.“ Das klingt für mich als ob man nirgends eine 5 haben darf um ohne Nachprüfung zu bestehen. Aber mit Ulis Notenrechner ist dass doch möglich wenn man in den den anderen schriftlichen genug Punkte geholt hat. Was ist den nun richtig oder ist der Rechner nicht mehr aktuell? Hoffe könnt mir helfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 3. Mai 2021 Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 Was heißt denn, "in den anderen genug Punkte geholt hat."? Kann es dann überhaupt zu der oben beschriebenen Konstellation GA1=mangelhaft, GA=mangelhaft, WiSo>=ausreichend? Denk mal nach! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi14182 Geschrieben 3. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb WYSIFISI: Was heißt denn, "in den anderen genug Punkte geholt hat."? Kann es dann überhaupt zu der oben beschriebenen Konstellation GA1=mangelhaft, GA=mangelhaft, WiSo>=ausreichend? Denk mal nach! Ja das war der Auszug aus der it Handreichung der IHK. Geht ja darum wenn man in einen Teil nur ne 5 hat entweder GA 1 oder GA 2. habe mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt Bearbeitet 3. Mai 2021 von Sebi14182 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 3. Mai 2021 Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 EINE fünf kannst Du durch ne MEP ausgleichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi14182 Geschrieben 3. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 vor 8 Minuten schrieb charmanta: EINE fünf kannst Du durch ne MEP ausgleichen Danke für die Info. Also ist der Notenrechner nicht mehr aktuell?! @gajUli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 3. Mai 2021 Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 Der Notenrechner ist "aktuell", bis die ersten Prüfungen nach der reformierten IT-Ausbildung anstehen. Regulär ist das in zwei Jahren der Fall, von Vorziehern einmal abgesehen. allesweg, Thanks-and-Goodbye und KeeperOfCoffee reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sebi14182 Geschrieben 3. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 vor 5 Minuten schrieb gajUli: Der Notenrechner ist "aktuell", bis die ersten Prüfungen nach der reformierten IT-Ausbildung anstehen. Regulär ist das in zwei Jahren der Fall, von Vorziehern einmal abgesehen. Ah okay also kann man doch eine 5 schreiben wenn in in einer anderen GA und WISO die Punkte entsprechend hoch sind. Danke für die Antwort. Ist halt schwer weil soviel unterschiedliche Aussagen gemacht werden. Über was man sich so alles Gedanken macht kurz vor der Prüfung. Aber mit diesem Wissen ist der psychologische Druck etwas geringer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 3. Mai 2021 Teilen Geschrieben 3. Mai 2021 Mach Dir mal keinen Stress. Die Meps kommen nur sehr selten vor …. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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