nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Hallo, ich hoffe ich bin erstmal in der richtige Unterforum. Ich habe mich hier eingelesen und dabei unterschiedliche Meinungen eingeholt. Nun will ich wissen wie es nun ist? Es muss doch eine einheitliche Regelung geben. Ich habe der IHK eine Mail geschrieben um da etwas Klarheit zu verschaffen. Vorab möchte ich mich hier gerne informieren und eure Meinung hören. Vielleicht kann mir tatsächlich einer sagen:) Wenn man bei der Prüfungsteil B nicht die Leistung erbracht hat was genau muss da wiederholt werden? 1. Alles ( inklusive Prüfungsteil A mit ein neuen Thema und Antrag ) 2. Nur der Teil der nicht bestanden wurde ( nachdem ein Antrag auf Befreinung von Prüfungsleistungen gestellt wurde) 3. Ist die Zulassung von Prüfungsteil A gefährdet? Kann man nach nicht bestehen der Prüfungsteil B Prüfungsteil A weiterhin belegen? Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 eigentlich findest Du hier bereits alle Infos Grundsätzlich machst Du beide Teile, A und B, egal ob Du noch bestehen kannst oder nicht. Du wiederholst dann nur den Part, bei dem Du durchgefallen bist. Wenn der PA der Meinung ist, dass das Projekt nicht zu gebrauchen ist bekommst Du eine Empfehlung, hier ein neues einzureichen ( zb weil Doku und Präsi unterirdisch waren ). EINE schlechte Note der BS Prüfung kannst Du durch eine MEP ausgleichen ... die muss aber vorher beantragt werden Teilchen und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Das heißt: Ich bin bei Teil B durchgefallen und Teil A habe ich bestanden. So muss ich nur noch Teil B wiederholen. Somit entfällt dann ein neuer Präsi plus Dokumentaion? Habe ich das richtig intepretiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Ja, du kannst Teil A bestehen und musst diesen nicht nochmals durchführen, wenn du in Teil B durchgefallen bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ma Lte Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 vor 8 Minuten schrieb nicenstein: Das heißt: Ich bin bei Teil B durchgefallen und Teil A habe ich bestanden. So muss ich nur noch Teil B wiederholen. Somit entfällt dann ein neuer Präsi plus Dokumentaion? Habe ich das richtig intepretiert? Wenn du Teil A bestanden hast, aber z.B. nur die GA1 vergeigt hast, musst du auch nur die GA1 wiederholen. Evtl. kannst du, wie zuvor beschrieben wurde, das auch durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausbügeln. Das ist aber, wie so viel in diesem Zusammenhang, vom Einzelfall abhängig. Eine einheitliche Regelung gibt es da nicht, weil der Prüfungsausschuss die Gesamtsituation bewerten und danach entscheiden muss. Ist eine bescheidene Situation für einen selber, weil man ja wissen möchte, woran man ist. Aber da musst du leider durch. Ich kann dir aus eigener Erfahrung aber berichten, dass die schriftliche Prüfung keinesweg so mies ausfallen muss, wie man das selber erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Alles klar, vielen Dank euch. Dann warte ich erstmal ab, welchen Teil ich nicht bestanden habe und rede mit mein Betrieb um eine verlängerung und stelle dann ggf. ein Antrag auf Befreinung von Prüfungsleistungen so das ich dann am Ende nur noch den Teil wiederholen muss den ich nicht bestanden haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kellerbräune Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 vor 8 Minuten schrieb nicenstein: rede mit mein Betrieb um eine verlängerung und stelle dann ggf. ein Antrag Ich grätsche mal kurz dazwischen. Nicht das wir uns missverstehen. Ggf. verstehe ich den halben Satz auch falsch ^.^ Ich bin der Meinung, dass du nicht mit deinem Betrieb über eine Verlängerung reden musst. Bist du durchgefallen, obliegt es einzig und alleine bei dir, ob du einen Antrag stellst oder nicht. Stellst du einen Antrag, muss der Betrieb die erste Verlängerung genehmigen. Falls ich falsch liege, bitte um eine Korrektur. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Das BBiG kam mal wieder in keiner Berufsschule dran. §21(3)BBiG: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. charmanta und ctrl-beepboop reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 (bearbeitet) Okay, das ist recht Interessant. Ich muss mich dahingehend informieren welche Optionen man letztlich hat. Prinzipiell würde ich begrüßen das Ausbildungsverhältnis nicht zuverlängern und stattdessen auf Eigenregie fortzufahren. Grund meiner Entscheidung liegt hier daran, das es mein letzter Versuch ist und ich aus den Monaten das beste herrausholen kann. Sich allein und einzig die Prüfungen widmen. Prinzipiell würde ich auch von der Schule abstand nehmen( den das ist für mich alles abgeschlossen mit durchschnitt von 1,5), aber da herrscht wieder die Schulpflicht. Was ich auch sehr schade ist, das ich dadurch eventuell meine Stelle verlieren würde und der ganze Aufwand mit der Bewerbung umsonst war. Viellicht besteht da die Möglichkeit die neue Stelle trotzdem anzutreten und dort dann mein Abschluss zubeenden. Das einfachste wäre wohl bei meinen jetzigen Betrieb zubleiben und es zu Ende bringen. Und danach sich auf eine neue Stelle sich bewerben. Vielleicht habe ich sogar bestanden und meine ganzen Gedanken sind umsonst, aber ich persönlich glaube es einfach nicht mehr dran.😪 Bearbeitet 6. Mai 2021 von nicenstein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Und wer zahlt dann die Prüfungsgebühr? Kein Vorbehalt im Arbeitsvertrag, dass dieser nur gilt, wenn du bestanden hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 Ich bezahle das:) Ist nur ein Gedanke. Ich weiß dieser Weg ist nicht richtig. Kein Vorbehalt im Arbeitsvertrag, dass dieser nur gilt, wenn du bestanden hast? Was meinst du damit genau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 6. Mai 2021 Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 (bearbeitet) Es gibt Arbeitsverträge die nur unter dem Vorbehalt, dass die Ausbildung bestanden wird, gültig sind. Mit anderen Worten: Ausbildung nicht bestanden = Kein Arbeitsvertrag @allesweg hat dich darauf hingewiesen, um zu prüfen, ob so etwas in deinem Vertrag existiert. Edit: Nur interessehalber, weil du schriebst, dass es dein letzter Versuch ist. Hast du die Prüfung wirklich schon mehrfach verhauen? Bearbeitet 6. Mai 2021 von OkiDoki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 6. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. Mai 2021 (bearbeitet) @OkiDoki Ich hab bisher nur einmal an der Prüfung teilgenommen. Ich dachte halt das man insgesamt dann zweimal die Prüfung schreiben kann d.h. das nächstemal wäre nicht mein letzter Versuch? Mal eine Frage vorweg. Wann finden Winterprüfung eigentlich statt? Wann wäre quasi mein nächste Versuch? Ich hab komischerweise zwischen November-Dezember bzw. Januar-Februar im Kopf. Keine Ahnung ob davon was stimmt Bearbeitet 6. Mai 2021 von nicenstein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 7. Mai 2021 Teilen Geschrieben 7. Mai 2021 Nope, du darfst die zwei mal versemmeln und damit insgesamt drei mal teilnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 7. Mai 2021 Teilen Geschrieben 7. Mai 2021 Die schriftliche Winterprüfung ist im November/Dezember (war sie zumindest letztes Jahr). Die mündliche Winterprüfung ist dann Janur-Februar. Zumindest war das bei der Prüfung 20/21 so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 29. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2021 Nachtrag: Habs bestanden..oh man diese ganze Panik immer davor.🙂 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nicenstein Geschrieben 30. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 30. Mai 2021 Mal eine andere Frage: Kriegt man direkt nach seiner mündlichen die IHK Zeugnis oder vergeht da auch nochmal 1-2 Wochen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. Mai 2021 Teilen Geschrieben 30. Mai 2021 Nein, normalerweise bekommst du nur eine Bestätigung, dass du bestanden hast. Das Zeugnis folgt üblicherweise kurzfristig auf dem Postweg - meins lag am Folgetag im Briefkasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ctrl-beepboop Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Am 6.5.2021 um 10:57 schrieb allesweg: Das BBiG kam mal wieder in keiner Berufsschule dran. §21(3)BBiG: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Nur zum Verständnis: Wenn die Prüfung nicht bestanden wird tritt 1) in Kraft was bedeuten würde, dass das Ausbildungsverhältnis spätestens nach dem vertraglich vereinbarten Datum endet (insofern man nicht verlängert möchte), richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Ja @ctrl-beepboop ctrl-beepboop reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ctrl-beepboop Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 vor 1 Minute schrieb allesweg: Ja @ctrl-beepboop Gibt es da eine Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis vorzeitig, trotz nicht bestandener Prüfung, zu beenden oder gibt es da keine rechtliche Grundlage zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 das ist eine Vertragsaufhebung und die bedarf dann beiderseitiger Zustimmung. Aber wieso ?? ctrl-beepboop und allesweg reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ctrl-beepboop Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb charmanta: das ist eine Vertragsaufhebung und die bedarf dann beiderseitiger Zustimmung. Aber wieso ?? Das wieso ist doch eigentlich gerade nicht wichtig? Vielen Dank für die Info! Bearbeitet 7. Juni 2021 von ctrl-beepboop Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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