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Finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung?


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Moin Moin,

 

Fange hoffentlich im August mit meine FI/SI Ausbildung an und möchte davor gerne alleine Wohnen, da ich aber eine Wohnung mieten muss und das nahzu die Hälfte meiner Ausbildungsvergütung auffrisst wollte ich fragen wo ich eine Unterstüzung erhalten kann.

Ich bin 17 und meine beiden Eltern beziehen derzeit Harz4.

 

Freue mich auf Antworten 

 

Mit freundlichen Grüßen 😁

Al Kurdi 

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Hallo Al-Kurdi,

ich bin ebenfalls in der Ausbildung. Du kannst die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das geschieht über die Agentur für Arbeit. Hier wird aufstockend ein Betrag für dich gezahlt, u. A. mit Rücksicht auf Miete und Einkommen der Eltern, damit du den Mindestbetrag erreichst.

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... erstmal beim Amt anfragen was überhaupt geht. Bei zwei Mal H4 bin ich nicht sicher ob der TE ausziehen darf solange es nicht erforderlich ist. Wenn es erforderlich ist gibts bestimmt was ... aber das ist Sozialgesetz und da trau ich mich nicht ran

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vor 37 Minuten schrieb charmanta:

... erstmal beim Amt anfragen was überhaupt geht. Bei zwei Mal H4 bin ich nicht sicher ob der TE ausziehen darf solange es nicht erforderlich ist. Wenn es erforderlich ist gibts bestimmt was ... aber das ist Sozialgesetz und da trau ich mich nicht ran

Ja das darf er, weil lt. Gesetz die Kinder nicht für ihre Eltern haften müssen (Ausnahme Pflegefall im Alter).

Hartz 4 würde er sowieso nicht bekommen, da er durch die Ausbildung vollzeitbeschäftigt ist und i.d.R seinen Unterhalt selbst bestreiten kann. Das er nicht ausziehen darf spielt daher auch keine Rolle. Hartz IV wird immer als letztes Mittel zum aufstocken genommen und auch nur dann wenn BAB nicht möglich ist; sprich würde er es selbst mit einer geringen Vergütung erst bekommen wenn ein Ablehnungsbescheid von der AfA vorliegt. Staatliche Hilfeleistungen sind eher dann schwer zu bekommen, wenn die Eltern erwerbstätig sind, da hier dann kein Bedarf vorliegen kann lt. Staat da die Eltern für Ihre Kinder haften und die Finanzierung der Ersten Ausbildung/Studium verpflichtend ist (§ 1610 II).

 

Bearbeitet von pyraqt
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vor 7 Minuten schrieb pyraqt:

Ja das darf er, weil lt. Gesetz die Kinder nicht für ihre Eltern haften müssen.

Hartz 4 würde er sowieso nicht bekommen, da er durch die Ausbildung vollzeitbeschäftigt ist und i.d.R seinen Unterhalt selbst bestreiten kann. Das er nicht ausziehen darf spielt daher auch keine Rolle. Hartz IV wird immer als letztes Mittel zum aufstocken genommen und auch nur dann wenn BAB nicht möglich ist; sprich würde er es selbst mit einer geringen Vergütung erst bekommen wenn ein Ablehnungsbescheid von der AfA vorliegt. Staatliche Hilfeleistungen sind eher dann schwer zu bekommen, wenn die Eltern erwerbstätig sind, da hier dann kein Bedarf vorliegen kann lt. Staat da die Eltern für Ihre Kinder haften und die Finanzierung der Ersten Ausbildung/Studium verpflichtend ist (§ 1610 II).

 

Kriege ich aber auch kein Harz4 wenn ich ihn denn 3 Monaten wo ich nicht beschäftigt bin und dementsprechend KEIN Geld kriege. 

 

Habe nämlich Angst wenn ich mir eine Wohnung Miete aus eigne Tasche bezahle (Ersparnisse) und dann das Wohngeld abgelehnt wird

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vor 3 Minuten schrieb Al-Kurdi:

Habe nämlich Angst wenn ich mir eine Wohnung Miete aus eigne Tasche bezahle (Ersparnisse) und dann das Wohngeld abgelehnt wird

Wohngeld kannst du nicht beantragen wenn du Anspruch auf BAB hast. Es geht nur das eine oder das andere, aber nicht beides.

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vor 1 Minute schrieb pyraqt:

Wohngeld kannst du nicht beantragen wenn du Anspruch auf BAB hast. Es geht nur das eine oder das andere, aber nicht beides.

Hmm kann ich auch vor einem Vertrag sowas bekommen oder zugesichert bekommen so das wenn cih eine Wohnung ohne Bedenken suchen kann? 

 

Weil Wohnung in Hamburg kosteten ca. 300-500 dann kommen ja noch Nebenkosten dazu - _- 

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vor 1 Minute schrieb Al-Kurdi:

Hmm kann ich auch vor einem Vertrag sowas bekommen oder zugesichert bekommen so das wenn cih eine Wohnung ohne Bedenken suchen kann? 

Es gibt auch sehr günstige Wohnungen, die nur für bedürftige Menschen reserviert sind. Dafür musst du einen Wohnberechtigungsschein beantragen, aber diese Wohnungen sind in einem privatisiertem Markt wie in Deutschland viel zu selten als das sich das zeitlich lohnen würde. 

Ob du staatliche Hilfe bekommen würdest kannst du hier selbst kontrollieren: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

 

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vor 21 Minuten schrieb Al-Kurdi:

Und was ist dann eigentlich mit dem Kindergeld

Wenn du ausziehst kannst du es von deinen Eltern einfordern, wenn du aber noch bei denen lebst wird das verrechnet. Dafür musste aber Volljährig sein und für BAB auch, wenn der Betrieb nicht mehr als zwei Stunden entfernt ist.

Bearbeitet von pyraqt
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Wäre es denn denkbar erst zum Ausbildungsbeginn umzuziehen und dann BAB zu beantragen? Du solltest dich auch zum Thema Wohnberechtigungsschein informieren. Bist du momentan arbeitssuchend oder gehst du zur Schule?

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vor 3 Stunden schrieb Al-Kurdi:

Fange hoffentlich im August mit meine FI/SI Ausbildung an und möchte davor gerne alleine Wohnen

Darf man fragen wieso? Ein nicht gerade geringer Teil an Ausbildungen werden während der Probezeit aufgehoben, willst du nicht erstmal in Ruhe rein schnuppern bis du zumindest weißt dass der Beruf auch das richtige für dich ist bevor du dir eine eigene Wohnung ans Bein bindet? 

Zudem müsstest du auch erstmal einen Vermieter finden der an dich vermietet ( nicht volljährig, Ausbildung hat noch gar nicht begonnen, nicht grade üppiges Gehalt) und der dann noch darauf wartet das du alle erforderlichen Unterlagen vom Amt zusammen hast. 

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vor 25 Minuten schrieb allesweg:

Welcher Vermieter bietet einem Jugendlichen ohne Einkommen einen Mietvertrag an?

Welcher Vermieter bietet einem zukünftigen Azubi einen Mietvertrag an?

Welcher Vermieter bietet einer alleinerziehenden Mutter einen Mietvertrag an?
Welcher Vermieter bietet einer Flüchtlingsfamilie, die kaum ein Wort deutsch spricht, einen Mietvertrag an?
Welcher Vermieter bietet einem minderjährigen Studenten einen Mietvertrag an?

Es findet sich immer jemand, wenn man lange genug sucht und nicht die höchsten Ansprüche hat. Man muss nur u.U. ungleich länger suchen als wenn man ein DINK-Paar ist oder ein "alter weißer Mann". Und in einer WG entscheiden meist auch die Hauptmieter über ihre Untermieter und die legen oftmals auf ganz andere Dinge wert, was die Auswahl ihrer Mitbewohner angeht, als es ein Eigentümer täte. (Gibt ja auch genug Kreditinstitute, die Personengruppen Darlehen anbieten, wo klar ist, dass sie diese nicht zurückzahlen können 😅)

Es gibt übrigens auch Verbände, die Wohnraum speziell für Jugendliche in Studium oder Ausbildung anbieten. Ein Mitazubi von mir hat damals z.B. in einem Jugendwohnheim in Köln gewohnt, das von einem katholischen Träger unterhalten wird.

vor 29 Minuten schrieb allesweg:

Wer soll sonst den Mietvertrag einer neuen Wohnung unterschreiben?

Die Eltern, so wie es bei Minderjährigen immer der Fall ist. Soweit ich weiß, müssen die ja auch den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Und auch für Studenten, die für ihr Studium in eine andere Stadt ziehen, ist das der normale Usus.

Das Hauptproblem ist erst einmal, dass eine Ausbildung gar nicht für die finanzielle Unabhängigkeit gedacht ist. Und solange du Minderjährig bist und dein Ausbildungsplatz in einer vertretbaren Nähe zu der Wohnung deiner Eltern liegt, ist dein Anspruch auf finanzielle Hilfe sehr gering.
Sollte dein Ausbildungsplatz jedoch weiter entfernt sein, dann sollte, wie hier schon von vielen geschrieben, ein Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit dein erster Anlaufpunkt sein.

Ich würde dir allerdings dazu raten, erst einmal einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit zu bekommen. Die haben normalerweise auch Berater für das Thema Ausbildung.
Jobcenter bzw. ARGE würde ich erst einmal nicht empfehlen, da die Chancen sehr hoch stehen, dass die beratende Person keine Ahnung von der Materie hat und einem Fehlinformationen gibt oder wichtige Dinge gar nicht erwähnt (ich spreche aus Erfahrung).

Prinzipiell schließe ich mich der Ratschläge vieler hier an: Solange du deine Ausbildung in der Nähe deiner Eltern anfängst (und das Verhältnis zu deinen Eltern nicht vorbelastet ist), solltest du zumindest am Anfang dort wohnen bleiben. Wenn die Ausbildung gut läuft und du dann volljährig bist, kannst du immernoch ausziehen. Ich kann verstehen, dass das Ganze auch nicht ideal ist, zumal deine Ausbildungsvergütung vermutlich mit dem ALG 2 deiner Eltern verrechnet wird, wenn ihr zusammen wohnt, aber bei den von dir geschilderten Ausgangsbedingungen wird es kaum Unterstützung geben. Auch zahlt dir so niemand die Renovierung oder die Einrichtung deiner ersten Wohnung, was schnell teuer werden kann.

Gerade als Fachinformatiker erhält man ja oft auch relativ viel Vergütung. Ob du dann überhaupt BAB bekämst, ist fraglich.

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Das ist insofern ein heißes Eisen, da beide Eltern ALG2 beziehen. Während meines Praktikums war im gleichen Betrieb ein Azubi, bei dem es ähnlich war. Bei dem wurde sogar die Ausbildungsvergütung mit dem ALG2 verrechnet. Es gibt hier diverse Möglichkeiten, wie das gehandhabt werden kann, daher würde ich mich auf jeden Fall erstmal im Vorfeld informieren. Eindeutige Rechtslagen oder Präzedenzfälle oder Ähnliches gibt es hier auch nicht. Derartige Sachverhalte sind bei den Ämtern immer Einzelfallentscheidungen. 

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Ich finde den Thread und die Frage schon etwas dreist. Der TE ist 17 Jahre alt, die Eltern beziehen beide Hartz4 und er möchte mit 17 Jahren gerne ausziehen. Die Wohnung soll vom Steuerzahler finanziert werden.

Andere Leute im Alter von 17 Jahren möchten auch gerne eine eigene Wohnung haben. Und das in derzeit wirtschaftlichen schlechten und ungewissen Zeiten.

Um die Frage zu beantworten. Der TE wird weder Wohngeld noch BA bekommen, weil er im Alter von 17 Jahren noch zu Hause wohnen kann und zur Arbeit/Ausbildung pendeln kann. Und das ist auch gut so.

Bearbeitet von tappsi
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Ich sehe hier verschiedene "Baustellen", die erst einmal unter einen Hut gebracht werden sollten. Zum einen besteht der Wunsch, eine Ausbildung anzufangen, da wäre es wichtig, zunächst einen Ausbildungsplatz zu haben, bevor man über weitere Dinge überhaupt ansatzweise nachdenken kann.

Das zweite Problem ist die finanzielle Situation und das dritte Problem dann ggf. die Wohnungssituation. Dummerweise sind manchmal Probleme miteinander "verknüpft". Beispielsweise kann ich mir keinen Rolls Royce kaufen, wenn mein Geld nicht einmal für einen Fiat Panda reicht, bzw. ich könnte einen Rolls Royce kaufen mit dem Budget eines neuen Fiat Panda, müsste dann aber über erhebliche Rücklagen verfügen, um die finanziellen Kosten zu stemmen, die sonst noch auf mich zukommen (können). So ähnlich ist es auch mit einem eigenen Haushalt. Die Miete ist ja nur EIN Teil der Kosten, von irgend etwas muss man auch noch die weiteren Lebenshaltungskosten stemmen können. Von daher kann ich mich dem Rat meiner Vorposter nur dahingehend anschließend, möglichst kleine Brötchen zu backen und die finanzielle Geschichte erst nach und nach wachsen zu lassen, aber auch erst dann, wenn tatsächlich die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind.

Ich kenne die Wohnungssituation in HH nicht, auch nicht auf dem sozialen Wohnungsbaumarkt. Aber der allgemeinen Nachrichteninformation entnehme ich, dass Preise angezogen haben und das ist ja insbesondere in Ballungsräumen ein Problem. Ich würde tatsächlich zunächst das Thema "Umzug" überdenken und darüber zumindest theoretisch eine Zeit lang nachdenke, ob es noch Alternativen gibt. (Einmal vom Arbeitsort und zum anderen von der eigenen Wohnung samt Kosten).

Bearbeitet von tkreutz2
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Nur weil es altruistische Vermieter gibt, welche ohne Nachweise zur Zahlungsfähigkeit vermieten, ist das eher die extrem seltene Ausnahme. Streiche Vermieter setze Wohnraum-kostenlos-Bereitsteller.

An die Flüchtlingsfamilie direkt wird kaum einer vermieten - da wird es in 99,99% der Fälle über ein Amt oder einen anderen Bürgen gehen...

Erste Anlaufstelle: der Haupt-Geldgeber. Da ALG2 hier die BfA.

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vor 52 Minuten schrieb tappsi:

Ich finde den Thread und die Frage schon etwas dreist. Der TE ist 17 Jahre alt, die Eltern beziehen beide Hartz4 und er möchte mit 17 Jahren gerne ausziehen. Die Wohnung soll vom Steuerzahler finanziert werden.

Andere Leute im Alter von 17 Jahren möchten auch gerne eine eigene Wohnung haben. Und das in derzeit wirtschaftlichen schlechten und ungewissen Zeiten.

Um die Frage zu beantworten. Der TE wird weder Wohngeld noch BA bekommen, weil er im Alter von 17 Jahren noch zu Hause wohnen kann und zur Arbeit/Ausbildung pendeln kann. Und das ist auch gut so.

Meine Stelle ist über 2 Stunden entfernt, und auch bin ich bald 18 Anfang Oktober deswegen und auch habe ich von vielen Mitschüleren mitbekommen das sie auch eine Eigne Wohnung haben, nur weiß ich halt nicht ob ich da unterstzung bekommen kann weil ich ja nicht nur Miete sondern Strom wasser und so zahlen muss geschweige davon das auch noch paar Möbel drin sein könnten 

 

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