Bärboy Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 (bearbeitet) Hallo, leider ist mir eben aufgefallen das ich drei Sätze vergessen habe sinngemäß zu zitieren. Die Abgabe ist 20 tage her meint ihr ich sollte eine Mail an die IHK senden und Bescheid geben, oder nur wenn ich darauf angesprochen werde? Ich lese das je nach Umfang es zu Punktabzügen, oder null Punkten kommen kann. Beim Zitat wird nur kurz erklärt, wie ein System was genutzt wird funktioniert. Die Doku hat 5000 Wörter und 15 Seiten lg. Grüße Bearbeitet 18. Mai 2021 von Bärboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Du hast ein Zitat nicht als solches gekennzeichnet ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 18. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 (bearbeitet) vor 2 Minuten schrieb charmanta: Du hast ein Zitat nicht als solches gekennzeichnet ? Ich habe es sinngemäß übernommen und nicht gekennzeichnet. Korrekt. Aus den Unterlagen meiner IHK entnehme ich das es je nach Umfang Punktabzug oder Null punkte gibt. Bearbeitet 18. Mai 2021 von Bärboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Also ich würde keine schlafenden Hunde wecken - insbesondere nicht 3 Wochen nach Abgabe. Im schlimmsten Fall hast halt ein paar Punkte weniger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 18. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Habe meine Projektdokumentation mal durch eine Plagiatsoftware und noch durch Scribbr durchgejagt und er konnte kein Plagiat erkennen. @bigvic danke sehr so werde ich das glaube ich auch machen. Sollte es im FG angesprochen werden gebe ich es ehrlich zu das ich es einfach vergessen habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Hmmmmmm ... bedauerlicherweise kenne ich mehrere Fälle, bei denen die fehlenden Kennzeichnung als Täuschung gewertet wurde und der PA entschieden hat, die Arbeit nicht zu bewerten. Also besser sofort ! Info an die IHK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 18. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Gerade eben schrieb charmanta: Also besser sofort ! Info an die IHK Es sind hier nur 25 Wörter die nicht sinngemäß zitiert wurden. Meinst du wirklich das es jetzt eine gute Idee ist, die Lämmer noch zu wecken insb. wenn Plagiatsoftware es nicht erkennt? Ich neige eher zu dem Vorschlag von @bigvic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 ICH würde auf Nummer sicher gehen. Ich werds nicht vergessen wie der Prüfer neben mir Zeter und Mordio geschriehen hat ... hinter verschlossener Tür Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 vor 5 Minuten schrieb charmanta: Hmmmmmm ... bedauerlicherweise kenne ich mehrere Fälle, bei denen die fehlenden Kennzeichnung als Täuschung gewertet wurde und der PA entschieden hat, die Arbeit nicht zu bewerten. Also besser sofort ! Info an die IHK Ist der Zug nach Abgabe dann nicht schon formell abgefahren? Wenn man schon "pingelig" ist, dann eigentlich schon, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 es sieht anders aus den Fehler vor der Notenverkündung zu zu geben als ihn zu verheimlichen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 18. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 (bearbeitet) Ja schon, aber so wie ich es aus der Verordnung lese würde ich bei meinem Umfang nur Punktabzüge bekommen. Da würde ich dann mir Punkte selbst wegnehmen, und wenn es auffällt würden die Punkte abziehen. Ich weiß nicht wirklich, wo ich da Gewinne. Bearbeitet 18. Mai 2021 von Bärboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 Deine Entscheidung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Luciea Geschrieben 18. Mai 2021 Teilen Geschrieben 18. Mai 2021 wenn in der Verordnung wirklich je nach "Umfang" steht, wirst du bei 25 von 5000 Wörtern keine null Punkte bekommen. Möglicherweise fällt es nicht auf wie bei deiner Plagiatssoftware, und wenn doch, sind es zwar ein paar Punkte weniger, aber trotzdem bestanden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) Zunächst einmal.. wer bei einer so geringen Anzahl an Worten "Plagiat! Betrug!" kreischt und den Prüfling durchfallen lässt, hat m.E. den Schuss nicht gehört und ganz andere Probleme. Das geht mehr in Richtung Formfehler und rechtfertigt vielleicht einen Punktabzug für unsauberes Zitieren, mehr aber auch nicht. Man stelle sich vor das würde im Universitätsbetrieb genauso laufen, dann würde heutzutage keiner mehr 'nen Abschluss machen. Bei 25 von 5000 Wörtern (0,5%) würde ich mich weder verrückt machen noch die IHK kontaktieren und meinen Abschluss unnötigerweise gefährden. Das ist jetzt halt so, musst du durch, du kannst dir ja 'ne Fassung für das Regal ausdrucken, in der du das korrigiert hast... 😉 vor 15 Stunden schrieb Bärboy: Plagiatsoftware Den Gedanken bei einer Projektarbeit eine Plagiatsprüfung in dieser Form durchzuführen, finde ich schon irgendwie possierlich. Unter anderem, da die der Software zugrundeliegenden Quellen entscheidend sind, ob etwas gefunden wird bzw. werden kann oder nicht. Wenn du jetzt aus einer anderen Projektarbeit abgeschrieben hättest, die du auf der Seite von Stefan Macke gefunden hast... gehe ich nicht davon aus, dass deine Software anschlägt. Beispiel Grammarly: Die geben an, dass sie die ProQuest-Datenbank für akademische Schriften anzapfen und zudem noch 16 Milliarden "web pages" in ihren Check einbeziehen. Aber ob die auch jedes PDF oder Bild, das sie finden, durch eine Texterkennung jagen? Wohl eher nicht... und damit ist genug Spielraum für Fehler gegeben, was so eine Prüfung anbelangt. Bearbeitet 19. Mai 2021 von Visar SaloFreak und der_bier_baron reagierten darauf 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eneR Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 vor 53 Minuten schrieb Visar: Man stelle sich vor das würde im Universitätsbetrieb genauso laufen, dann würde heutzutage keiner mehr 'nen Abschluss machen. Das wäre doch eine super Motivation ordentlich zu zitieren. Und wer das nicht schafft, der hat einen Bachelor/Master/Dr. halt einfach nicht verdient? vor 55 Minuten schrieb Visar: Bei 25 von 5000 Wörtern (0,5%) würde ich mich weder verrückt machen noch die IHK kontaktieren und meinen Abschluss unnötigerweise gefährden. Das sehe ich aber auch so… Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrTrick2w6 Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 Könntet ihr mich vielleicht kurz aufklären? Ich mache demnächst auch meine Projektdokumentation aber verstehe nicht was ihr gerade meint mit Paar Sätze nicht zitiert und dass man dann durchfällt...? Bekomme schon Panik Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 vor 2 Stunden schrieb Visar: Zunächst einmal.. wer bei einer so geringen Anzahl an Worten "Plagiat! Betrug!" kreischt und den Prüfling durchfallen lässt, hat m.E. den Schuss nicht gehört und ganz andere Probleme. Wir wissen doch alle gar nicht welchen Teil er nicht sauber zitiert hat. Es macht, meiner Meinung nach, einen riesen Unterschied ob ich zeilenweise Fließtext "kopiere" und mit eigenen Daten / Fakten fülle oder aber eine für das Projekt entscheidende Schlussfolgerung ( das können dann durchaus auch nur zwei Sätze sein ) aus einen Fachbuch / Fachartikel kopiere oder aus der Dokumentation eines Anderen benutze. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb MrTrick2w6: Ich mache demnächst auch meine Projektdokumentation aber verstehe nicht was ihr gerade meint mit Paar Sätze nicht zitiert und dass man dann durchfällt...? Bekomme schon Panik https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat Wenn du Gedankengut von anderen Personen nutzt und die Stellen nicht entsprechend markierst, kann das je nach Umfang zu einem Punkabzug oder dem Nichtbestehen der Arbeit führen, da es als Täuschung gewertet werden kann. Bei 0,5% würde ich mir an Stelle des TEs aber keine Sorgen machen. Selbst Hochschulen erkennen bei akademischen Arbeiten teilweise 1-5% an. Bearbeitet 19. Mai 2021 von OkiDoki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 vor einer Stunde schrieb OkiDoki: Bei 0,5% würde ich mir an Stelle des TEs aber keine Sorgen machen. Selbst Hochschulen erkennen bei akademischen Arbeiten teilweise 1-5% an. Quelle? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 19. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb SR2021: Es macht, meiner Meinung nach, einen riesen Unterschied ob ich zeilenweise Fließtext "kopiere" und mit eigenen Daten / Fakten fülle oder aber eine für das Projekt entscheidende Schlussfolgerung Man hätte die Sätze auch komplett weglassen können, da die weder zu einer Schlussfolgerung, noch von großer Bedeutung waren, oder meine Entscheidung beeinflusst haben. Das System wurde bereits vorab erklärt und dann auch noch im Glossar. Die verwendete Quelle habe ich auch in die Plagiatsoftware gefüttert und selbst dann hat er nicht gemeckert. Das es überhaupt erst auffällt glaube ich zu bezweifeln und selbst wenn sehe ich da keine beabsichtige Täuschung, da es im Endeffekt nur Füllmaterial war und ein Einzelfall in einer sonst makellosen Arbeit. vor 12 Minuten schrieb pr0gg3r: Quelle? Die Hochschulordnung vieler Hochschulen, wenn eine gute Arbeit einen Abschnitt enthält woraus zitiert wurde, dann stellt das für viele ein Formfehler dar. Wie jede IHK auch handhabt das aber jede Hochschule anders. Aus meiner Verordnung lese ich auch wortwörtlich, das Null Punkte nur vergeben werden, wenn: "Das Projekt aus dem Internet heruntergeladen wurde, oder der größte Teil daraus besteht". Bearbeitet 19. Mai 2021 von Bärboy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 19. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 Ich bitte die Administratoren diesen Thread zu schließen, da meine Fragen bereits beantwortet werden konnten. Vielen Dank. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 19. Mai 2021 Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb Bärboy: Aus meiner Verordnung lese ich auch wortwörtlich, das Null Punkte nur vergeben werden, wenn: "Das Projekt aus dem Internet heruntergeladen wurde, oder der größte Teil daraus besteht". Ok krass. In meiner SPO steht, dass Plagiate (nicht näher definiert) sogar von der Erbringung anderer Prüfungsleistungen ausschließen, man also den Prüfungsanspruch verlier und das eine Exmatrikulation nach sich zieht. Aber bevor Panik ausbricht: eine IHK Abschlussprüfung hat ja keinen wissenschaftlichen Anspruch, von dem her würde ich das mit dem Zitieren nicht so eng sehen. Solange die Arbeit nicht aus dem Internet geladen wurde bzw. 1:1 Sätze kopiert wurden. vor 2 Minuten schrieb Bärboy: Ich bitte die Administratoren diesen Thread zu schließen, da meine Fragen bereits beantwortet werden konnten. Vielen Dank. Für was hast du dich denn jetzt entschieden? Bearbeitet 19. Mai 2021 von pr0gg3r Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bärboy Geschrieben 19. Mai 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2021 vor 4 Minuten schrieb pr0gg3r: Für was hast du dich denn jetzt entschieden? Ruhig bleiben und keine schlafenden Hunde wecken. Ich habe die Projektdokumentation aber so angepasst wie es hätte sein müssen und werde diese so zur mündlichen Prüfung mitnehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 20. Mai 2021 Teilen Geschrieben 20. Mai 2021 Am 19.5.2021 um 10:55 schrieb pr0gg3r: Quelle? Wie @Bärboy erwähnte die einzelnen Verordnungen. Muss natürlich jeder für sich selbst prüfen. Meine Hochschule erklärt eine Arbeit nur als ungültig, wenn der Wert 5% übersteigt. Davor gibt es einfach nur dicken Punktabzug. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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