Louis95 Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen, ich habe soeben meinen ersten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung FI-AE erhalten und finde einige Punkte darin (als Laie) problematisch. Ich würde mich freuen, wenn ihr einmal eure Einschätzung dazu geben könntet, insbesondere auch was ihr selber Fordern würdet. Hier die problematischen Punkte (zusammengefasst) und was ich selber gerne hätte: keine richtige Tätigkeitsbeschreibung mit Aufgabenfeld, nur Positionsbezeichnung "Junior Software Developer", abstrakter Verweis auf gleichwertige Aufgaben (wobei die eigentlichen Aufgaben nicht beschrieben sind...) → ist die Beschreibung beim ersten Arbeitsvertrag wichtig? ist der Verweis auf gleichwertige Aufgaben üblich? Arbeitszeit kann beliebig neu festgelegt werden → irgendwie Mo.–Fr. und normale Arbeitszeiten schriftlich festhalten Arbeitsort ist angegeben, aber Verweis auf mögliche Projekte an anderen Standorten 14h Überstunden, Wochen-/Feiertagsarbeit durch Gehalt abgegolten → wurde in der Gehaltsverhandlung leider nicht angesprochen; evtl. Freizeitausgleich oder Vergütung? Hier bin ich mir nicht sicher was üblich ist unbegrenzte Rufbereitschaft, nicht näher definiert → wie oben, nur habe ich an Rufbereitschaft keinerlei Interesse 3 Monate Kündigungsfrist, beidseitig → wahrscheinlich werde ich nicht langfristig bleiben, da kommt mir die Frist etwas lang vor? Unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes für FI eher nachteilig für mich? Ausschlussklausel, Ansprüche müssen bis 6 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden → werde ich voraussichtlich nicht brauchen, also unwichtig? 3 Bruttomonatsgehälter Vertragsstrafe bei nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist → üblich? Die Arbeitsatmosphäre selber ist im Betrieb sehr gut, auch bei den Kollegen. <40h Woche Vertrauensarbeitszeit, wenig Überstunden, (aktuell) keine Rufbereitschaft für die meisten Anwendungsentwickler. Im Sinne von "Pick your battles" würde ich Punkte 2, 3, 6, 7 und 8 daher evtl. nicht ansprechen, wegen geringer Relevanz. Der Betrieb versucht die Position schon länger zu besetzen, daher gibt es wohl etwas Verhandlungsspielraum. Bearbeitet 7. Juni 2021 von Louis95 Fachrichtung ergänzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amorphium Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 vor 6 Minuten schrieb Louis95: Hallo zusammen, ich habe soeben meinen ersten Arbeitsvertrag nach der Ausbildung FI-AE erhalten und finde einige Punkte darin (als Laie) problematisch. Ich würde mich freuen, wenn ihr einmal eure Einschätzung dazu geben könntet, insbesondere auch was ihr selber Fordern würdet. Hier die problematischen Punkte (zusammengefasst) und was ich selber gerne hätte: Arbeitszeit kann beliebig neu festgelegt werden → irgendwie Mo.–Fr. und normale Arbeitszeiten schriftlich festhalten Arbeitsort ist angegeben, aber Verweis auf mögliche Projekte an anderen Standorten 14h Überstunden, Wochen-/Feiertagsarbeit durch Gehalt abgegolten → wurde in der Gehaltsverhandlung leider nicht angesprochen; evtl. Freizeitausgleich oder Vergütung? Hier bin ich mir nicht sicher was üblich ist unbegrenzte Rufbereitschaft, nicht näher definiert → wie oben, nur habe ich an Rufbereitschaft keinerlei Interesse Wenn diese ganze Flexibilität mit 60k+/Jahr vergütet wird ist das in Ordnung denke ich, ansonsten würde ich mir sofort was anders suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alex123321 Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 (bearbeitet) 1 (ok, Wochenende vielleicht nicht), 2, 3 und 6 sind mMn Standard. 7 und 8 kenne ich so aus meinen Verträgen nicht, aber klingt auch ok. 4 und 5 würde ich nicht akzeptieren. Bearbeitet 7. Juni 2021 von alex123321 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ma Lte Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Autsch.... Hoffentlich steht da eine "goldene" Zahl drin. Wenn du es dir leisten kannst: Ablehnen, bzw. nachverhandeln. Wenn nicht, zähneknirschend unterschreiben und parallel weiter suchen. Allerdings kannst du dann keine Stellen antreten, in denen kurzfristig gesucht wird, da du unter drei Monaten Kündigungsfrist da nicht raus kommst. Sind Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nicht sogar unwirksam? Evtl. sogar mal von einem Juristen prüfen lassen, das Ding kommt mir echt fies vor und eigentlich hast du als FIAE keine Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
treffnix Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 vor 3 Minuten schrieb Ma Lte: Sind Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" nicht sogar unwirksam? Sind unwirksam, außer es ist eine explizite Zahl genannt, wie in diesem Falle die 14 Stunden. Ma Lte und 0x00 reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 ohne konkreten Wortlaut sind Aussagen nur schwer möglich. Zu 2.: immerhin nicht am WE. Zu 3.: dann werden Einsätze an anderen Orten nur schwer durchsetzbar sein. Zu 4.: 14 Überstunden die Woche? Im Monat? Im Jahr? Zu 6.: tja, da will ein AG nicht, dass die Leute schnell weg können. Wieso nur? Wie viel über 50k ist das Jahresbrutto? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Ohne die genauen Formulierungen ist das hier alles Glaskugellesen, die Formulierungen im Vertrag können wirksam und üblich sein oder auch nicht. Ich würde das von einem Anwalt prüfen lassen wenn es mir wichtig wäre. allesweg, Calvo und JimTheLion reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xsheyn Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Bei mir genauso das gleiche, freitag einen Vertrag bekommen. (Anderes Unternehmen) Bin noch in einem laufenden Vertrag. Bei mir steht unter Arbeitszeit sogar, dass ich evtl. Schichtarbeit machen muss. Das alles für 3k Brutto / 13 Gehälter. Werde die Punkte alle ansprechen und deutlich mehr Gehalt fordern, sonst muss ich wohl ablehnen. Bei dem neuen Unternehmen wäre es Vertrauensarbeit, aber 10% der Arbeitszeit (Also 16h den Monat) sind mit im Gehalt, frech. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb Louis95: keine richtige Tätigkeitsbeschreibung mit Aufgabenfeld, nur Positionsbezeichnung "Junior Software Developer", abstrakter Verweis auf gleichwertige Aufgaben (wobei die eigentlichen Aufgaben nicht beschrieben sind...) → ist die Beschreibung beim ersten Arbeitsvertrag wichtig? ist der Verweis auf gleichwertige Aufgaben üblich? Arbeitszeit kann beliebig neu festgelegt werden → irgendwie Mo.–Fr. und normale Arbeitszeiten schriftlich festhalten Arbeitsort ist angegeben, aber Verweis auf mögliche Projekte an anderen Standorten 14h Überstunden, Wochen-/Feiertagsarbeit durch Gehalt abgegolten → wurde in der Gehaltsverhandlung leider nicht angesprochen; evtl. Freizeitausgleich oder Vergütung? Hier bin ich mir nicht sicher was üblich ist unbegrenzte Rufbereitschaft, nicht näher definiert → wie oben, nur habe ich an Rufbereitschaft keinerlei Interesse 3 Monate Kündigungsfrist, beidseitig → wahrscheinlich werde ich nicht langfristig bleiben, da kommt mir die Frist etwas lang vor? Unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitsmarktes für FI eher nachteilig für mich? Ausschlussklausel, Ansprüche müssen bis 6 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden → werde ich voraussichtlich nicht brauchen, also unwichtig? 3 Bruttomonatsgehälter Vertragsstrafe bei nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist → üblich? 1. Ja, ist nicht unüblich. 2. Ist etwas, was ich auf keinen Fall unterschreiben würde. Entweder Vertrauensarbeitszeit (hier scheiden sich die Geister im Forum dran), oder Kernzeit notieren 3. Im Consulting ähnlich 4. Wahrscheinlich ist hier im Monat gemeint. Im schlimmsten Fall sind das ~7% Gehaltseinbußen. Lass dich nicht mit "Ist Standardklausel in jedem Vertrag! Keine Sorge! Ist bei uns nieeeee der Fall! Versprochen!". Lass Dir das bezahlen. Wenn Du zum AG gehst und ihm sagst, dass Du auch mal im Monat bis zu 14h weniger arbeitest, er sich aber keine Sorgen machen soll, weil das so gut wie nieeee vorkommt, würde er Dir auch Vogel zeigen. Warum also anders herum akzeptieren? Der beste Weg ist hier einfach die ~7% pauschal auf's Gehalt drauf zu klatschen und sich das unterschreiben zu lassen. 5. Meine Meinung: Auf keinen Fall! Das muss geregelt sein. 6. Ist üblich - wie ist die KF in der Probezeit? 7. Üblich 8. Habe ich noch nie gesehen. Nur 1 Gehalt bei Kündigung vor Dienstantritt. Bearbeitet 7. Juni 2021 von Kwaiken Th0mKa und Bitschnipser reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Louis95 Geschrieben 7. Juni 2021 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 vor 8 Stunden schrieb Amorphium: Wenn diese ganze Flexibilität mit 60k+/Jahr vergütet wird ist das in Ordnung denke ich, ansonsten würde ich mir sofort was anders suchen. vor 8 Stunden schrieb Ma Lte: Autsch.... Hoffentlich steht da eine "goldene" Zahl drin. [...] Vergütung ist leider nur 37k Brutto 😕 vor 8 Stunden schrieb allesweg: ohne konkreten Wortlaut sind Aussagen nur schwer möglich. Zu 2.: immerhin nicht am WE. Zu 3.: dann werden Einsätze an anderen Orten nur schwer durchsetzbar sein. Zu 4.: 14 Überstunden die Woche? Im Monat? Im Jahr? Zu 6.: tja, da will ein AG nicht, dass die Leute schnell weg können. Wieso nur? Wie viel über 50k ist das Jahresbrutto? 2. ja in der Überstundenregelung wird das WE und Feiertage aber explizit erwähnt... 4. im Monat 6. die Gründe sind mir bewusst und fachlicher Natur. Ich habe trotzdem vor eine Zeit lang zu bleiben. 37k Brutto. vor 3 Stunden schrieb Kwaiken: 1. Ja, ist nicht unüblich. 2. Ist etwas, was ich auf keinen Fall unterschreiben würde. Entweder Vertrauensarbeitszeit (hier scheiden sich die Geister im Forum dran), oder Kernzeit notieren 3. Im Consulting ähnlich 4. Wahrscheinlich ist hier im Monat gemeint. Im schlimmsten Fall sind das ~7% Gehaltseinbußen. Lass dich nicht mit "Ist Standardklausel in jedem Vertrag! Keine Sorge! Ist bei uns nieeeee der Fall! Versprochen!". Lass Dir das bezahlen. Wenn Du zum AG gehst und ihm sagst, dass Du auch mal im Monat bis zu 14h weniger arbeitest, er sich aber keine Sorgen machen soll, weil das so gut wie nieeee vorkommt, würde er Dir auch Vogel zeigen. Warum also anders herum akzeptieren? Der beste Weg ist hier einfach die ~7% pauschal auf's Gehalt drauf zu klatschen und sich das unterschreiben zu lassen. 5. Meine Meinung: Auf keinen Fall! Das muss geregelt sein. 6. Ist üblich - wie ist die KF in der Probezeit? 7. Üblich 8. Habe ich noch nie gesehen. Nur 1 Gehalt bei Kündigung vor Dienstantritt. 3. Ich bin nicht im Consulting, sondern ganz im Gegenteil im mittelständischem SaaS Bereich. Trotzdem ok? 4. Wie würdest du die Überstunden alternativ vergüten lassen? Weil das Gehalt wird sich wahrscheinlich nicht ändern lassen. 6. keine Probezeit, eine der positiven Aspekte Außerdem danke erstmal für die vielen Antworten. Ich habe mich nach der Berufsschule gerade etwas ausgeruht und war ganz überrascht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Louis95: 6. keine Probezeit, eine der positiven Aspekte Das Kündigungsschutzgesetz greift trotzdem erst nach 6 Monaten, eine Kündigung ohne Grund ist gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist im ersten halben Jahr immer möglich. Bearbeitet 7. Juni 2021 von Th0mKa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Juni 2021 Teilen Geschrieben 7. Juni 2021 Probezeit wäre bei Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb auch unverschämt - und würde somit zu anderen hier genannten Konditionen passen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. Juni 2021 Teilen Geschrieben 8. Juni 2021 vor 14 Stunden schrieb Th0mKa: Das Kündigungsschutzgesetz greift trotzdem erst nach 6 Monaten, eine Kündigung ohne Grund ist gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist im ersten halben Jahr immer möglich. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, in diese zählt auch die Ausbildung mit rein, also bei Übernahme voller gesetzlicher Kündigungsschutz, egal ob der Vertrag eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist ausweist oder nicht. Beide können hier mit verkürzter Frist kündigen, der AG aber eben nur unter Einhaltung des Kündigungsschutzes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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