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Umschulung durch Jobcenter/Arbeitsamt


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Gast Moewenpick1984
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe das Glück, eine Umschulung machen zu dürfen als FISI. Finanziert wird dies über die Bundesagentur für Arbeit bzw Jobcenter.

 

Einen Betrieb habe ich auch, der mir die Umschulung ermöglicht. Jetzt ist die Situation, dass die Umschulung ja nur 2 Jahre dauert. Die Berufsschule bietet aber keine spezielle Klasse dafür an sondern ich sitze quasi mit den Leuten zusammen die das als reguläre Ausbildung machen.

 

Meine Frage ist jetzt folgende. Steige ich im zweiten Lehrjahr ein und muss den Stoff mehr oder weniger aufholen oder verkürzt sich die Umschulung nach hinten raus und ich mache nur 2 Jahre reguläre Ausbildung und dann die Prüfung?!

 

Wie war das bei euch?

 

Liebe Grüße

Geschrieben

Ich habe auch die Umschulung über die Arbeitsagentur gemacht und seit letzter Woche fertig.

Du überspringst quasi das erste Lehrjahr.

Mach dir wegen dem ersten Ausbildungsjahr kein Stress. Ich nehme an, du hast schonmal eine Ausbildung gemacht und dann denk mal zurück an die Berufsschule im ersten Jahr.... Da gibt es nicht viel zu verpassen.

Gast Moewenpick1984
Geschrieben

Erstmal danke für deine Antwort.

Klar habe ich schon eine Ausbildung gemacht. Ist aber schon ewig her. Schule wird für mich nochmal eine Herausforderung. Ich habe theoretisch die Wahl ob ich es als Ausbildung oder Umschulung mache. Bei dem Gedanken ein ganzes Jahr aufzuholen habe ich schon ein komisches Gefühl. Andererseits starte ich nicht bei Null. Ich habe bereits Vorwissen. Das komische Gefühl bleibt trotzdem erstmal.

Geschrieben

Wenn Du die Wahl hast und ein ungutes Gefühl bei der verkürzten Ausbildung in Form einer Umschulung hast, dann mach doch die reguläre Ausbildung?

Die Vor- und Nachteile sollten Dir ja bekannt sein. Ansonsten findest Du hier auch recht viele Threads zum Thema „Umschulung vs Ausbildung“ über die Suchfunktion.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Moewenpick1984:

 Ich habe theoretisch die Wahl ob ich es als Ausbildung oder Umschulung mache.

Dann sollte die Sache ja klar sein. Du solltest niemals eine Umschulung absolvieren, wenn Du auch eine normale Ausbildung machen kannst.

Geschrieben

Kannst du auch begründen, warum du diese doch sehr allgemeine Aussage tätigst?

Ich finde es kommt immer sehr darauf an, von was für einer Art Umschulung es sich handelt und vor allem auch, wie die (finanzielle) Ausgangslage des Betroffenen ist.

So wie sich der Ausgangspost liest, handelt es sich hier um eine betriebliche Umschulung. Die ist vom Ablauf her, abgesehen von der Dauer, eigentlich identisch zu einer dualen Ausbildung afaik. Jedoch zahlt der Betrieb keine Ausbildungsvergütung, sondern der Umschüler erhält weiterhin seine Bezüge (im aktuellen Fall wohl ALG I oder II). Korrigiert mich hier bitte, falls ich falsch liege.
Von daher würde ich die Aussage, dass man "niemals" eine Umschulung absolvieren sollte, wenn man auch eine Ausbildung machen kann, so definitiv nicht allumfänglich unterschreiben.

Es stimmt jedoch, dass eine duale Ausbildung im Vergleich zu einer schulischen Umschulung i.d.R. bessere Jobchancen bietet, das Wissen oftmals besser vermittelt wird und man mehr Praxiserfahrung sammelt, die viel der beruflichen Qualifikation ausmacht.

Geschrieben

Ein Umschüler der durch das Jobcenter eine Umschulung finanziert bekommt, ist weiterhin Hartz4 Empfänger und kein Angestellter in einem Unternehmen. Das ist rechtlich ein großer Unterschied. Ein Auszubildender dagegen ist Mitarbeiter in dem Unternehmen, der Umschüler nur "Praktikant", auch wenn er ein "Dauerpraktikant" ist. Dazu hat die Umschulung immer (egal in welcher Form) einen schlechteren Ruf als eine duale Ausbildung.

Wenn man die Wahl zwischen einer Umschulung und einer Ausbildung hat, sollte man IMMER die Ausbildung vorziehen. Es gibt rein gar nichts was für eine Umschulung sprechen würde, wenn man die Wahl zwischen beiden Formen hat.

Wenn finanziell nicht die Wahl hat zwischen einer Ausbildung und einer Umschulung, weil man finanzielle Verpflichtungen hat und ALG1 bezieht oder die Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung finanziert bekommt, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Dann würde ich eine duale Umschulung immer vorziehen.

In diesem Fall passt aber auch etwas nicht, weil der TE schreibt er würde die Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw Jobcenter finanziert bekommen. Das kann nicht sein. Entweder ist die Agentur für Arbeit für einer Person zuständig (ALG 1) oder das Jobcenter (Hartz4), aber beide Behörden sind ganz sicher nicht gleichzeitig für eine Person zuständig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Moewenpick1984:

Meine Frage ist jetzt folgende. Steige ich im zweiten Lehrjahr ein und muss den Stoff mehr oder weniger aufholen oder verkürzt sich die Umschulung nach hinten raus und ich mache nur 2 Jahre reguläre Ausbildung und dann die Prüfung?!

(Disclaimer: Ich mache derzeit auch eine Umschulung (FIAE) und bin nach den Sommerferien im 3. (bzw. zeitlich für mich 2.) Lehrjahr. Alle Angaben beziehen sich im Zweifelsfall auf Nordrhein-Westfalen und es mag regionale Unterschiede, auch zwischen IHKs im selben Bundesland, geben.)

Du steigst als Umschüler (und auch als verkürzender Azubi) im 2. Lehrjahr ein, wie andere schon gesagt haben. Das 1. Lehrjahr ist auch nach der neuen Ausbildungsordnung von 2020 noch ziemlich inhaltsleer und lässt sich relativ stressfrei nachholen (subjektive Meinung, aber nicht nur meine). Die berufsbezogenen Sachen sind noch ziemlich grundlegend und für IT-affine Menschen nichts neues. Wirtschaft sollte man vielleicht nacharbeiten, zumindest habe ich das getan, da Wirtschaft nicht so mein Fall ist. Da du angibst Vorwissen zu haben, wirst du dich höchstwahrscheinlich mindestens im 1. Lehrjahr in der Berufsschule sehr langweilen.

Unter die neue Ausbildungsordnung falle ich leider (alle Verträge ab 1.8.2020) und ich werde daher die Prüfung auch nach der neuen Ausbildungsordnung ablegen müssen, obwohl alle Berufsschulen ja noch nach dem alten Lehrplan unterrichten.
Dir sollte folgendes klar sein: Wenn du verkürzt (also 2 Jahre brauchst), wirst du unter den ersten sein, die regulär nach dieser neuen Ordnung geprüft werden. Wenn du 3 Jahre brauchst, wird es immerhin schon ein paar Erfahrungswerte dazu geben. Ob das für deine Entscheidung eine Rolle spielt weiß ich nicht, aber es ist sicher gut zu wissen.

vor 4 Stunden schrieb tappsi:

Ein Umschüler der durch das Jobcenter eine Umschulung finanziert bekommt, ist weiterhin Hartz4 Empfänger und keinAngestellter in einem Unternehmen. Das ist rechtlich ein großer Unterschied. Ein Auszubildender dagegen ist Mitarbeiter in dem Unternehmen, der Umschüler nur "Praktikant", auch wenn er ein "Dauerpraktikant" ist. Dazu hat die Umschulung immer (egal in welcher Form) einen schlechteren Ruf als eine duale Ausbildung.

Das ist so nicht ganz richtig. Für die IHK ist man eigentlich nichts anderes als ein regulärer Auszubildender, der das 1. Lehrjahr übersprungen hat. Auch bei einer normalen Ausbildung kann man dies ja tun, wie allgemein bekannt sein dürfte. An einigen Stellen findet sich die Bezeichnung "Umschüler", z.b. habe ich keinen Ausbildungsvertrag, sondern einen Umschulungsvertrag. In der Praxis wird man jedoch nach allem was ich bisher mitbekommen habe exakt gleich behandelt - auch im Betrieb, aber das mag natürlich je nach Betrieb variieren.

Richtig ist allerdings der finanzielle Aspekt. Du wirst in aller Regel bei einer regulären Ausbildung besser vergütet (mehr dazu im nächsten Teil).

Der Abschluss ist am Ende jedoch derselbe IHK-Abschluss wie bei einer regulären Ausbildung. Warum das weniger wert sein bzw. einen schlechteren Ruf als eine Ausbildung haben sollte verstehe ich nicht und halte ich in diesem Zusammenhang für mindestens fragwürdig, vielleicht auch etwas zu subjektiv (ohne etwas unterstellen zu wollen!). Falls eine schulische Ausbildung gemeint ist, kann ich das Argument schon wieder nachvollziehen, aber es war ja von einem Umschulungs- bzw. Ausbildungsbetrieb die Rede, d.h. auch die Umschulung ist in diesem Fall eine (verkürzte) duale Ausbildung!

vor 4 Stunden schrieb Rienne:

Jedoch zahlt der Betrieb keine Ausbildungsvergütung, sondern der Umschüler erhält weiterhin seine Bezüge (im aktuellen Fall wohl ALG I oder II). Korrigiert mich hier bitte, falls ich falsch liege.

Man bekommt weiterhin Hartz 4 bzw. ALG II (bei ALG I Bezug bin ich nicht informiert, sorry), der Regelsatz beträgt 446 €. Ferner bekommt man vom Betrieb 100 € monatlich gezahlt und zusätzlich entweder ein Monatsticket für ÖPNV oder Kilometergeld (sofern man mit dem PKW unterwegs ist), um zum Betrieb und zur Berufsschule respektive wieder nach Hause zu kommen.
Ein weiterer Aspekt: Man bekommt (auf Antrag beim Jobcenter) bei bestandener Zwischenprüfung (bzw. Abschlussprüfung Teil 1) 1000 € und bei bestandener Abschlussprüfung (bzw. Teil 2 dieser) weitere 1500 €.

Wenn du keine unfassbar langen Arbeitswege hast, wirst du vermutlich nicht über 600 € hinauskommen. Immerhin ist der Betrag aber dann quasi "netto", d.h. KV etc. zahlt auch weiterhin das Jobcenter. Die meisten FI Azubis bekommen schon im 1. Lehrjahr mehr und in den darauffolgenden ja noch etwas dazu. Bei der Umschulung ändert sich an dem Geld nichts, außer der Hartz 4 Satz wird angehoben.

Ich persönlich habe das große Glück, dass mein Betrieb mich seit diesem Monat als regulären Azubi beschäftigt und ich dadurch >300 € netto mehr bekomme als vorher. Und das Monatsticket für den ÖPNV bekommen in meinem Betrieb alle Mitarbeiter auf Nachfrage. Bei einer geschätzten Restausbildungszeit von 11 Monaten bin ich damit finanziell besser dran, selbst wenn ich die o.g. Bonuszahlungen für die Prüfungen mitrechne.

Meine Empfehlung: Mach eine reguläre Ausbildung, aber verhandle mit dem Chef, dass du direkt von Anfang an das 1. Lehrjahr überspringen möchtest. Die Verkürzung ist m.E. der einzige Vorteil der Umschulung, und den nimmst du auf diese Art mit, ohne die Nachteile zu haben. Von Seiten der IHK gibt es viele Faktoren, die für sich allein schon ausreichen, um um 12 Monate zu verkürzen: Vorkenntnisse (nachweisbar und/oder vom Betrieb bestätigt), bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, (Fach-)Abitur...

Nachtrag: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass das Jobcenter auch sog. ubH (umschulungsbegleitende HIlfen) finanziert, falls du dies in Anspruch nehmen möchtest. Diese sind analog zu den sog. abH (ausbildungsbegleitende Hilfen). Hierbei handelt es sich quasi um Nachhilfe für Azubis/Umschüler und kann dir ggf. dabei helfen, die Inhalte aus dem 1. Lehrjahr nachzuarbeiten. In der Regel kannst du mit dem jeweiligen Bildungsträger absprechen, in welchen Bereichen du Hilfe benötigst.
Ich habe dies aber nur wenige Male wahrgenommen: Zum einen wegen der Pandemie, zum anderen hatte ich es aber auch nicht wirklich nötig (mein Zeugnis besteht nur aus "gut" und "sehr gut").

Bearbeitet von Präprozessordirektive
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Präprozessordirektive:

Das ist so nicht ganz richtig. Für die IHK ist man eigentlich nichts anderes als ein regulärer Auszubildender, der das 1. Lehrjahr übersprungen hat. Auch bei einer normalen Ausbildung kann man dies ja tun, wie allgemein bekannt sein dürfte. An einigen Stellen findet sich die Bezeichnung "Umschüler", z.b. habe ich keinen Ausbildungsvertrag, sondern einen Umschulungsvertrag. In der Praxis wird man jedoch nach allem was ich bisher mitbekommen habe exakt gleich behandelt - auch im Betrieb, aber das mag natürlich je nach Betrieb variieren.

Du widersprichst dir ja schon selbst. Merkst Du das nicht? Für die IHK ist ein Umschüler definitiv kein regulärer Auszubildender, sondern ein Umschüler. Das ist ein ganz großer Unterschied, einige der Unterschiede habe ich schon geschrieben, es gibt aber diverse weitere Unterschiede.

Im Betrieb ist der Umschüler kein Mitarbeiter. Das ist so und das bleibt auch so.

Wenn Du mit deiner Umschulung zufrieden bist, dann ist das gut und schön für dich. Trotzdem sollte man niemals eine Umschulung absolvieren, wenn man die Wahl zwischen einer Umschulung und einer Ausbildung hat.

Weitere Gründe gegen eine Hartz4 Umschulung möchte ich hier nicht ausführen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb tappsi:

Du widersprichst dir ja schon selbst. Merkst Du das nicht? Für die IHK ist ein Umschüler definitiv kein regulärer Auszubildender, sondern ein Umschüler. Das ist ein ganz großer Unterschied, einige der Unterschiede habe ich schon geschrieben, es gibt aber diverse weitere Unterschiede.

Im Betrieb ist der Umschüler kein Mitarbeiter. Das ist so und das bleibt auch so.

Wenn Du mit deiner Umschulung zufrieden bist, dann ist das gut und schön für dich. Trotzdem sollte man niemals eine Umschulung absolvieren, wenn man die Wahl zwischen einer Umschulung und einer Ausbildung hat.

Weitere Gründe gegen eine Hartz4 Umschulung möchte ich hier nicht ausführen.

Ich sehe da keinen Widerspruch. Es ist eine Unterscheidung ohne Unterschied, abgesehen von der automatischen Verkürzung und dem finanziellen Aspekt. Natürlich kommt man bei einer Ausbildung auch aus dem menschenunwürdigen H4-System raus, wobei man während der Umschulung ohnehin nicht viel vom Jobcenter hört.

Ob die Verkürzung Vor- oder Nachteil ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Was das finanzielle angeht, habe ich ja auch geschrieben, dass ich seit diesem Monat das Glück habe Auszubildender zu sein, d.h. mein Vertrag wurde bzw. wird umgewandelt.

Ich stimme dir also grundsätzlich zu, dass eine Ausbildung besser ist, weil finanziell für die meisten sicherlich attraktiver. Rein inhaltlich und was den IHK-Abschluss angeht, handelt es sich aber in der Praxis um denselben Ausbildungsgang. Man wird im Betrieb gleich behandelt (ist zumindest so gedacht) und was Berufsschule und Prüfung angeht läuft ebenfalls alles ganz normal, wie eingangs von mir ausgeführt.

Bearbeitet von Präprozessordirektive
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Präprozessordirektive:

Ich sehe da keinen Widerspruch. Es ist eine Unterscheidung ohne Unterschied, abgesehen von der automatischen Verkürzung und dem finanziellen Aspekt

Was das finanzielle angeht, habe ich ja auch geschrieben, dass ich seit diesem Monat das Glück habe Auszubildender zu sein, d.h. mein Vertrag wurde bzw. wird umgewandelt.

Bei dem Durcheinander was Du schreibst, habe ich kein Interesse an einer weiteren Diskussion. Ich denke Du verstehst es einfach nicht.

Ich wünsche Dir aber viel Erfolg bei deiner Ausbildung.

Bearbeitet von tappsi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb tappsi:

Bei dem Durcheinander was Du schreibst, habe ich kein Interesse an einer weiteren Diskussion. Ich denke Du verstehst es einfach nicht.

Ich wünsche Dir aber viel Erfolg bei deiner Ausbildung.

Ich habe eigentlich alles sehr strukturiert dargelegt. Tut mir sehr leid, wenn Du es dennoch einfach nicht verstehst. Ich verstehe es sehr gut, da ich es ein Jahr lang mitgemacht habe.

Ich weiß auch nicht, wo die Feindseligkeit nun herkommt, aber sei's drum. Halten wir einfach fest, dass es faktisch keinen Unterschied bei Ausbildungsinhalten und Berufsabschluss gibt, wohl aber bei finanziellen Aspekten und eben der Ausbildungsdauer. Die rechtlichen Formalien sind wirklich eher Nebensache und haben in der Praxis wenig bis gar nichts mit dem Alltag zu tun.

Bearbeitet von Präprozessordirektive
Geschrieben (bearbeitet)

Das hat nichts mit Feinseligkeit zu tun. Du verstehst es einfach nicht, obwohl ich schon einige dazu geschrieben habe. Durch das was Du hier schreibst, zeigst Du mir, dass Du der typische Hartz4 Umschüler bist.

OT: Gestern bist Du noch Umschüler, heute machst Du eine normale Ausbildung. Irgendwas stimmt da nicht...

Bearbeitet von tappsi
Geschrieben

Falls du eine umschulung machst, guck dass, du eine 11 monatiges praktikum machst anstatt 6 monaten. Praktikumsdauer unterscheidet sich von IHK zur IHK. Frag beim bildungsträgern nach. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb tappsi:

Das hat nichts mit Feinseligkeit zu tun. Du verstehst es einfach nicht, obwohl ich schon einige dazu geschrieben habe. Durch das was Du hier schreibst, zeigst Du mir, dass Du der typische Hartz4 Umschüler bist.

OT: Gestern bist Du noch Umschüler, heute machst Du eine normale Ausbildung. Irgendwas stimmt da nicht...

Niemand ist typisch irgendwas, jeder ist ein Individuum, auch wenn Springer und Co. dich vielleicht etwas anderes glauben lassen wollen. Du hast exakt gar nichts dazu geschrieben, was diese formelle Unterscheidung in der Praxis bedeuten soll - abgesehen von den beiden Punkten, die ich auch genannt habe, d.h. im Grunde stimme ich dir ja sogar zu. Von daher verstehe ich nicht, warum du dich so aufführst und auch noch persönlich wirst.

Ich habe bereits in meinem ersten Post erklärt, dass ich knapp ein Jahr Umschüler war, aber ab diesem Monat als Azubi übernommen werde. Dies wurde mir vom Betrieb angeboten als kleine Anerkennung meiner Leistungen, um so einige hundert Euro mehr im Monat zu haben und nicht mehr von H4 abhängig zu sein. Prüfungstermin ändert sich nicht.

Wie genau das rechtlich mit der IHK gehandhabt wird weiß ich nicht, ist aber m.E. Sache des Betriebs und nicht meine, aber definitiv auch nicht deine. Ich für meinen Teil gebe nur dem Jobcenter Bescheid.

Bearbeitet von Präprozessordirektive
Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 3 Stunden schrieb DadPool:

Falls du eine umschulung machst, guck dass, du eine 11 monatiges praktikum machst anstatt 6 monaten. Praktikumsdauer unterscheidet sich von IHK zur IHK. Frag beim bildungsträgern nach. 

Ich glaube er macht eine betriebliche Umschulung und die dürfte deuschlandweit 24 Monate dauern bzw. 18 bei Verkürzung.

Das was du schilderst mit Bildungsträger etc. klingt eher nach einer schulischen Umschulung/Ausbildung.

Bearbeitet von Präprozessordirektive
Gast Moewenpick1984
Geschrieben

Hallo zusammen, ich habe heute das offizielle Go vom Jobcenter bekommen. Erstmal danke für die reichlichen Kommentare. Ich fasse mal kurz den IST Zustand zusammen. Ich und meine Befarfsgemeinschaft bekommen zur Zeit ALG2. Das Gutachten ist so gut, dass ich jetzt 2 Optionen habe.

Option 1:

Reguläre 3 Jährige Ausbildung, wobei ich wohl nicht aus dem Leistungsbezug falle, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Es wird so berechnet, dass ich einen Freibetrag auf das Azubigehalt bekomme. Dies sind 100€ frei und 20% was darüber liegt bis Max 1000€ netto. Wenn ich mal von 600 netto ausgehe, sind es 200€ Freibetrag. Um mal eine Zahl zu nennen. Ansonsten keine finanziellen Vorteile, wie Fahrtkostenerstattung etc.


Option 2:

Verkürzte 2 Jährige Ausbildung, wobei ich wahrscheinlich das erste Lehrjahr überspringen würde. Dazu Fahrtkosten, Lehrmittelübernahme und ein sogenanntes Helfergehalt, wie hoch das liegt konnte man mir noch nicht genau sagen. Ich gehe von Mindestlohn aus. Der Arbeitgeber bekommt dies aber gefördert und hat selbst die gleichen Kosten wie bei einer Ausbildung.


Jetzt wäre tatsächlich die Frage, wie hoch der Nachholbedarf des ersten Lehrjahres ist. Ich habe 2 kleine Kinder. Lernen ist möglich. Die Frage ist nur ob das auch noch passt wenn ich ein ganzes Jahr nachholen muss.

Gast Moewenpick1984
Geschrieben

Update:

Nach Rücksprache mit der Berufsschule würde ich die ersten beiden Jahre machen und danach den zweiten Teil der Abschlussprüfung.

Gast Moewenpick1984
Geschrieben

Ich kann nur das wiedergeben was mir gesagt wird. Werde das nachher mit dem Betrieb besprechen.

 

Geschrieben

Falls es falsch rüber kam, es soll kein "Angriff" auf dich sein, sondern eher eine Warnung, da du mMn. im Schuljahr 2 & 3 deutlich mehr lernst. Ggf. kann man das ja auch mit der Schule kommunizieren?

 

Wie du es machst... viel Erfolg!

Gast Moewenpick1984
Geschrieben
Falls es falsch rüber kam, es soll kein "Angriff" auf dich sein, sondern eher eine Warnung, da du mMn. im Schuljahr 2 & 3 deutlich mehr lernst. Ggf. kann man das ja auch mit der Schule kommunizieren?
 
Wie du es machst... viel Erfolg!


Nein, habe ich auch nicht so aufgenommen. Alles ok! Ich frage mich halt jetzt was mir dann durch das dritte Jahr alles fehlt und was ich mir da selber beibringen muss um die Prüfung entsprechend abzuschließen. Ich bespreche das heute früh mit dem Betrieb und schaue dann, was die beste Lösung ist. Finde es auch komisch, bin eher davon ausgegangen, dass ich das erste Jahr überspringe als das letzte auszulassen.
Gast Moewenpick1984
Geschrieben
Falls es falsch rüber kam, es soll kein "Angriff" auf dich sein, sondern eher eine Warnung, da du mMn. im Schuljahr 2 & 3 deutlich mehr lernst. Ggf. kann man das ja auch mit der Schule kommunizieren?
 
Wie du es machst... viel Erfolg!


Nein, habe ich auch nicht so aufgenommen. Alles ok! Ich frage mich halt jetzt was mir dann durch das dritte Jahr alles fehlt und was ich mir da selber beibringen muss um die Prüfung entsprechend abzuschließen. Ich bespreche das heute früh mit dem Betrieb und schaue dann, was die beste Lösung ist. Finde es auch komisch, bin eher davon ausgegangen, dass ich das erste Jahr überspringe als das letzte auszulassen.
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb cober_722:

Falls es falsch rüber kam, es soll kein "Angriff" auf dich sein, sondern eher eine Warnung, da du mMn. im Schuljahr 2 & 3 deutlich mehr lernst. Ggf. kann man das ja auch mit der Schule kommunizieren?

 

Wie du es machst... viel Erfolg!

Schließe mich dem an. Wie ich auch schon sagte fängt man bei Verkürzung eigentlich im 2. Jahr an, und alles andere macht für mich auch keinen Sinn. Das 1. Jahr ist bedeutend leichter aufzuarbeiten als das 3, ich denke das sehen die meisten so.

Die Auskunft von der IHK macht keinen Sinn, auch weil das 2. Halbjahr im 3. Lehrjahr praktisch nur Prüfungsvorbereitung und daher doch eher wichtig ist für die meisten. Ich empfehle dir auch eindringlich, möglichst zu verlangen das 1. Jahr zu überspringen und nicht das letzte.

Wünsche dir aber auch viel Erfolg, egal wie du dich entscheidest.

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