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Welche Prüfung muss ich nachschreiben?


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Hallo,

die Ergebnisse der Abschlussprüfung sind heute per Post angekommen. 

GA1: 55

GA2:44

WiSO:62

den Rechner(caesborn) habe ich bereits benutzt und er sagt mir dass ich Teil B trotzdem bestanden habe. Allerdings habe ich mein Projekt verhauen und muss diesen nachholen bzw. neu erstellen.

Bei den Ergebnissen sieht man in dem Feld "Y" ein X, was laut der Beschreibung bedeutet, dass nicht zu wiederholende Prüfungsleistungen in dem Feld Y anzukreuzen sind. 

ein X ist jeweils bei GA1 und Wiso. Muss ich GA2 nachschreiben? Teil B ist ja gesamt >50. Vielen dank im Voraus :)

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@ERR_CONNECTIONweil ich die mündliche Prüfung am 25.06 hatte. Habe eigentlich mich telefonisch dann direkt mit der IHK in Verbindung gesetzt und da meinte ein Mitarbeiter dass ich teil B nicht wiederholen muss es aber tun kann wenn ich möchte. Nun weiß ich nicht wie ich das heutige Schreiben von der IHK interpretieren soll. 

Bearbeitet von michael77795
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Die 52 Punkte sind mager, aber bestanden ist halt bestanden. Wenn dir ein einzelner Prüfungsteil die Note verhauen hätte und du glaubst, dass du den besser könntest, würde ich eine Wiederholung von Teil B in Erwägung ziehen. Also wenn du z.B. in Fachquali und WiSo absolut sicher wärst. Aber nicht, wenn einfach alle drei schriftlichen Prüfungen maximal durchschnittlich ausgegangen sind und du am Ende mit 56/47/65 strandest. Die zwei Punkte mehr in Teil B wären den Aufwand nicht wert.

An deiner Stelle würde ich, statt über eine Wiederholungsprüfung nachzudenken, also den größtmöglichen Aufwand für den erneuten Anlauf in puncto Projektarbeit und -präsentation betreiben. Denn eine Gesamtnote 3 ist immer noch möglich, wenn du in Teil A mit 81 Punkten rausgehst.

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vor 49 Minuten schrieb Visar:

Wenn dir ein einzelner Prüfungsteil die Note verhauen hätte und du glaubst, dass du den besser könntest, würde ich eine Wiederholung von Teil B in Erwägung ziehen.

Das geht gar nicht ;) Ein bestandener Teil ist abgehakt und kann nur bei Widerspruch gegen die Bewertung wegen Formalien oder nachvollziehbarer Fehler neu bewertet werden. Dies ist sicher kein Grund für eine Neubewertung.

Ganz einfaches Spiel: Der Prüfungsteil, der unter 50 Punkte liegt, wird wiederholt.

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