Gast dif52 Geschrieben 18. Juli 2021 Teilen Geschrieben 18. Juli 2021 Ich würde gerne gegen meinen Entscheid der IHK Prüfung Widerspruch erheben. Hat jemand Erfahrungen damit, wie es ausgegangen ist? Zu meiner Verwunderung haben alle drei Prüfer auf Ihrem Protokoll in allen Kategorien die identische Punktezahl vergeben. Habe Einsicht in die Unterlagen genommen. Das kommt mir schon etwas komisch vor. Sollten die Punkte da nicht ein wenig abweichen und auf der Niederschrift wird dann das gemeinsam beschlossene Ergebnis eingetragen? Weiterhin habe ich Punktabzug bekommen, weil meine Präsentation angeblich zwei Minuten zu Kurz war. Ich hätte die 15 Min scheinbar voll ausnutzen müssen, nicht länger und nicht kürzer. Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Kann es passieren, dass ich die Prüfungen noch mal ablegen muss, wenn ich den Widerspruch einlege? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Juli 2021 Teilen Geschrieben 18. Juli 2021 Ich empfehle folgende Lektüre: http://caesborn.de/pruefungspage/rechtsmittel.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cortez Geschrieben 18. Juli 2021 Teilen Geschrieben 18. Juli 2021 Die wichtigste Frage ist doch, hast du bestanden? Wenn ja, ist alles halb so wild den Stress würde ich mir nicht antun. DadPool reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. Juli 2021 Teilen Geschrieben 18. Juli 2021 vor 3 Stunden schrieb dif52: Zu meiner Verwunderung haben alle drei Prüfer auf Ihrem Protokoll in allen Kategorien die identische Punktezahl vergeben. Habe Einsicht in die Unterlagen genommen. Das kommt mir schon etwas komisch vor. Sollten die Punkte da nicht ein wenig abweichen und auf der Niederschrift wird dann das gemeinsam beschlossene Ergebnis eingetragen? Kann sein, muss nicht. Drei Prüfer haben benotet, Widerspruch sinnlos. vor 3 Stunden schrieb dif52: Weiterhin habe ich Punktabzug bekommen, weil meine Präsentation angeblich zwei Minuten zu Kurz war. Ich hätte die 15 Min scheinbar voll ausnutzen müssen, nicht länger und nicht kürzer. Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Jo das ist so. 15 Minuten sind soll, Abweichungen um zb mehr als 10% führen zu Punktabzug. Widerspruch sinnlos. vor 3 Stunden schrieb dif52: Kann es passieren, dass ich die Prüfungen noch mal ablegen muss, wenn ich den Widerspruch einlege? Was willst Du denn eigentlich ? Wenn Du bestanden hast ist der Drops gelutscht. Wenn Du Widerspruch gegen die Bewertung einlegst dann wird im Zweifel komplett neu bewertet. Bei Präsi und FG eher schwer…. Hast Du nicht bestanden dann haben drei Prüfer dies so entschieden. Kurz: Widerspruch lohnt nur bei Formfehler oder Durchfaller mit 49% Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 19. Juli 2021 Teilen Geschrieben 19. Juli 2021 Wie @charmanta bereits angedeutet hat, lohnt sich ein Widerspruch fast nie. Sollte kein Formfehler vorliegen hat man überhaupt keine Chance. Selbst bei Formfehlern kommt es darauf an, welcher Art von Fehler hier vorliegt. Selbst wenn dem Widerspruch stattgegeben würde, ist die Frage ob es die schriftliche oder die mündlich/praktische betrifft. Du schreibst hier von der mündlichen Prüfung. Diese kann nicht mehr nachträglich "hochbewertet" werden, da die Leistung nicht mehr nachvollziehbar ist. Im Extremfall würde es darauf hinauslaufen, dass man die Prüfung erneut ablegen darf/muss. Ob das vorteilhaft ist, sei mal dahingestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast dif52 Geschrieben 21. Juli 2021 Teilen Geschrieben 21. Juli 2021 Danke euch erst einmal, für die Antworten. Ja, habe bestanden mit 83 Punkten. Hintergrund meiner Frage ist: Würde mich gerne für das SBB Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bewerben und da fehlen mir vier Punkte (mindestens 1,9 = 87 Pkt.). Ziel meines Widerspruches ist es also noch an der ganzen Sache etwas zu drehen, um mindestens die vier Punkte noch zu ergattern. Sind mit Formfehler nur welche im Rahmen des reinen Verwaltungaktes gemeint oder auch inhaltliche Sachen? Wenn ich der Meinung bin, für dies und das hätte ich in der Projektdoku und schriftlichen Prüfung noch Punkte bekommen sollen, kann dies Erfolg haben? Auch wenn es so auf der Musterlösung steht oder haben die Prüfer hier tatsächlich einen großen Spielraum? Könnte, nur mal angenommen, ein Prüfungsausschuss auch abweichend von den schriftlichen Prüfungsbögen über die Punktzahl entscheiden? Beispiel, wenn ich in der schriftlichen 75 Punkte habe, entscheidet der Ausschuss aber, ich soll 80 Punkte oder nur 65 Punkte bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 22. Juli 2021 Teilen Geschrieben 22. Juli 2021 (bearbeitet) Hallo @dif52, ich schließe mich den Vorrednern an: Die Chancen, dass du damit den gewünschten Erfolg hast, sind sehr gering. Solltest du wirklich "Erfolg" mit deinem Widerspruch haben, so läuft es vermutlich eher darauf hinaus, dass du die Prüfung noch einmal wiederholen müsstest. Da wäre es vermutlich auch finanziell besser, wenn du das Ergebnis einfach akzeptierst und stattdessen die Zeit nutzt, um Geld zu verdienen (und zu sparen) und dieses dann für deine Weiterbildung aufwendest, statt dich um ein Stipendium zu bewerben. 6 Monate volles Gehalt vs. weitere 6 Monate Ausbildungsvergütung sind netto vermutlich sehr nah an den 8100€ Förderungsbetrag. Wir reden hier ja auch von der Möglichkeit zu einer Bewerbung! D.h. selbst wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, ist das noch kein Garant für die Zusage. Darf ich fragen, wofür du dieses Stipendium überhaupt nutzen möchtest? Viele Formen der Weiterbildung lassen sich im Normalfall auch gut über Arbeitgeber finanzieren, die ja auch ein Interesse daran haben. Das können Zertifikate sein oder aber auch ein duales Studium. vor 8 Stunden schrieb dif52: Könnte, nur mal angenommen, ein Prüfungsausschuss auch abweichend von den schriftlichen Prüfungsbögen über die Punktzahl entscheiden? Beispiel, wenn ich in der schriftlichen 75 Punkte habe, entscheidet der Ausschuss aber, ich soll 80 Punkte oder nur 65 Punkte bekommen? Nein! Der Prüfungsausschuss hat ja bereits über deine schriftliche Note entschieden (außer im WISO-Teil). Wieso sollte er seine Meinung dort noch einmal ändern? 4 Punkte insgesamt sind mMn auch nicht gerade wenig, die dir für die Wunschnote fehlen (das wären z.B. in Prüfungsteil A oder B der schriftlichen Prüfung 20 Punkte oder aber im WISO-Teil sogar 40). Bearbeitet 22. Juli 2021 von Rienne charmanta reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 22. Juli 2021 Teilen Geschrieben 22. Juli 2021 vor 8 Stunden schrieb dif52: Sind mit Formfehler nur welche im Rahmen des reinen Verwaltungaktes gemeint Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 22. Juli 2021 Teilen Geschrieben 22. Juli 2021 vor 16 Stunden schrieb dif52: Wenn ich der Meinung bin, für dies und das hätte ich in der Projektdoku und schriftlichen Prüfung noch Punkte bekommen sollen, kann dies Erfolg haben? Auch wenn es so auf der Musterlösung steht oder haben die Prüfer hier tatsächlich einen großen Spielraum? Die IHK-Musterlösung ist lediglich ein "Vorschlag" und nicht bindend. Der Spielraum ist je nach Aufgabe relativ groß. Außerdem wird auch die schriftliche Prüfung von 3 Prüfern unterzeichnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast dif52 Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 Gut, ok verstehe. Ein Widerspruch kann eher nicht genutzt werden, um fachliche und inhaltliche Meinungsverschiedenheiten auszugleichen, sondern nur den Ablauf der Prüfung und Rahmen drumherum anzufechten. Was könnte das zum Beispiel sein? Mit einem Widerspruch könnte ich mir jedoch auch ein Eigentor schießen, indem ich noch mal eine Runde drehen darf. Kann man in eine solchen Fall den Widerspruch nicht zurückziehen? Was ich noch nicht verstehe, wieso kann sich ein Widerspruch bei Durchfaller mit 49% lohnen? Was macht es nun für einen Unterschied, ob ich nun 83 % oder 49 %, wenn ich an der Bewertung und an der Anzahl der Punkte sowieso nichts ändern kann. Gibt es hier niemanden im Forum der wirklich mal so ein Widerspruchsvefahren durchlaufen hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 Ich, schon mehrfach. vor 49 Minuten schrieb dif52: Was könnte das zum Beispiel sein Formfehler im Ablauf vor 49 Minuten schrieb dif52: wieso kann sich ein Widerspruch bei Durchfaller mit 49% lohnen? Lohnen tut sich das nie, nur für Deinen Anwalt, egal ob erfolgreich oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 vor 51 Minuten schrieb dif52: Mit einem Widerspruch könnte ich mir jedoch auch ein Eigentor schießen, indem ich noch mal eine Runde drehen darf. Kann man in eine solchen Fall den Widerspruch nicht zurückziehen? Nein. Ich hab den Krieg verloren, darf ich bitte nochmal alles zurücknehmen ? Sorry, aber das ist das Leben. Das Gesetz sagt dass die Parität Deine „fachlichen Meinungsverschiedenheiten“ ausschliesst. Nochmal, drei gestandene Profis haben ein Urteil gefällt mit X Punkten. Sic est. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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