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FISI Verkürzen um 6 Monate


Nila99

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Hallo wie ich schon beschrieben habe möchte ich die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen. Ich fange die Ausbildung am 01.09 2021 an und würde mir darüber gerne schon gedanken machen. Da ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe weiß ich wie eine Ausbildung abläuft und was erwartet wird, mein Plan war das 1. Jahr abzuwarten wie es Schulisch läuft wenn der Notendurchschnitt besser als 2,1 ist, wäre mein Plan nach der Verkürzung zu fragen.

in meiner letzen Ausbildung hatten wir auch Verkürzer (6 Monate) und die sagten das sie nur Prüfungen zuhause geübt haben, da im letzten halben Jahr nur Prüfungsvorbereitung/Wiederholungen gemacht wurden. Kann ich mir beim FISI die Verkürzung auch in der Art so vorstellen, also das man schon gut dabei ist wenn man nach der Zwischenprüfung anfängt alte Prüfungen zu üben? Und wie seht ihr das ab welchen Notendruchschnitt man die  6 Monate verkürzen kann?

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vor 5 Minuten schrieb Nila99:

Da ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe weiß ich wie eine Ausbildung abläuft

Nein. Du weisst, wie diese eine konkrete Ausbildung bei diesem einen konkreten Ausbildungsbetrieb abgelaufen ist.

 

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Du denkst schon über die Änderung des Vertrags nach, bevor du ihn überhaupt angetreten hast.

Schau es dir mindestens ein paar Wochen an und sprich mit deinen direkten Ansprechpartnern, welche Möglichkeiten in deinen Ausbildungsbetrieb bestehen.

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Es reicht zeitlich problemlos, nach der Zwischenprüfung noch den Antrag um 6 Monate verkürzen, zu stellen.
Hätte ich auch gemacht, aber aufgrund von Corona und Ausfall der ZP wurde meine Verkürzung abgelehnt (Schulnoten sehr gute 1).

Warte aber erstmal mit dem Antrag zum Verkürzen ab. Nicht direkt am Anfang den Betrieb fragen. Beweis erstmal, dass du in der Schule wirklich 1er Noten hinbekommst, evtl. eine gute Zwischenprüfung, dann sollte nichts mehr im Wege stehen :) 

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Moin, 

laut IHK Oldenburg ist ein Notenschnitt von mindestens 2,5 gefordert. Außerdem muss der Betrieb dir deine "außerordentliche Leistung" bestätigen. Einfach mal nach dem Antrag auf der Seite deiner IHK nachgucken.

 

"Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,5 enthält und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,5 bewertet werden."

 

Ich habe ebenfalls schon eine abgeschlossene Ausbildung vorher gehabt und kann sagen, dass wir das letzte halbe Jahr auch nur alte Prüfungen durchgearbeitet haben. Ich denke damit ist man in der Regel gut bedient, wenn man die Prüfungen durchgeht und sich im Internet zu den Sachen, die man nicht versteht schlau zu machen.

 

Zu dem vorherigen Kommentar von @allesweg: "Du hast einen Vertrag unterschrieben. Du denkst schon über die Änderung des Vertrags nach, bevor du ihn überhaupt angetreten hast." 

Der Ausbildungsvertrag endet immer mit der abgeschlossenen Abschlussprüfung. Eine Verkürzung ist in keiner Weise eine Änderung am Vertrag, weil das dort festgelegt Datum aus dem vorherigen Grund keine Bedeutung hat.

Und warum sollte man nicht direkt an eine Verkürzung nachdenken? Je früher das geklärt ist desto weniger Stress hat man mit dem Zettelkram am Ende und man kann sich dementsprechend drauf vorbereiten.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb astero:

Warte aber erstmal mit dem Antrag zum Verkürzen ab. Nicht direkt am Anfang den Betrieb fragen. Beweis erstmal, dass du in der Schule wirklich 1er Noten hinbekommst, evtl. eine gute Zwischenprüfung, dann sollte nichts mehr im Wege stehen :) 

Ok werde denke mal wie gesagt 1 Jahr bzw. wei du sagtest bis zur ZP warten und auf die Noten schauen. :)

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vor 5 Minuten schrieb Nico_St:

Der Ausbildungsvertrag endet immer mit der abgeschlossenen Abschlussprüfung

Falsch.

Zitat
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Paragraf 21 Berufsbildungsgesetz

Und es wurde ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, nach welchem die Prüfung nach (knapp) Jahren abgelegt werden soll.

vor 3 Minuten schrieb Nico_St:

Und warum sollte man nicht direkt an eine Verkürzung nachdenken? Je früher das geklärt ist desto weniger Stress hat man

dann wäre der korrekte Zeitpunkt VOR Unterzeichnung des Vertrages gewesen.

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vor 3 Minuten schrieb Nico_St:

Ich habe ebenfalls schon eine abgeschlossene Ausbildung vorher gehabt und kann sagen, dass wir das letzte halbe Jahr auch nur alte Prüfungen durchgearbeitet haben

Ok danke, dachte ich mir auch werde trozdem 1 Jahr warten was die Noten sagen aber bin sehr abitioniert hoffe/denke das es was wird :)

vor 5 Minuten schrieb Nico_St:

Und warum sollte man nicht direkt an eine Verkürzung nachdenken? Je früher das geklärt ist desto weniger Stress hat man mit dem Zettelkram am Ende und man kann sich dementsprechend drauf vorbereiten.

Denke ich mir auch, ich will mir nich nach 2 Jahren darüber gedanken machen. Je früher man sich darüber gedanken mach, desto ehr kann man schauen ab wann man mit solchen Sachen wie Prüfungsvorbereitung etc. anfängt und den Papierkram regeln.

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Mir ging es bei den Thema mehr um erfahrungen im bezug auf das Verkürzen, das ich die Verkürzung erst im laufe des 2. Lehrjahres einreche ist mir bewusst. Und wenn ich gleich die Verkürzung wollte, hätte ich es gleich Vertraglich vereinbaren lassen müssen. Dies will ich aber nicht da ich erst meine Schulische Leistung abwarten will.

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vor 36 Minuten schrieb allesweg:

So wie ich das jetzt verstehe gibt mir der 2. Absatz des Paragrafen da eher Recht. 

Die Ausbildung / der Ausbildungsvertrag ist mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses zu Ende 

 

Hier nochmal ein Link dort steht drinnen welche Lernfelder in der Schule durchgenommen werden eventuell kann man dann da nochmal nachgucken, was am Ende noch fehlt :

https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/olkiu98

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Hallo,

wir reden hier doch eigentlich von einem Vorziehen der Abschlussprüfung und nicht von einer Verkürzung im eigentlichen Sinne, oder? Also der Ausbildungsvertrag würde nicht geändert werden, sondern man würde die Abschlussprüfung 6 Monate vorher absolvieren.

Natürlich kannst du dir da auch jetzt schon Gedanken drüber machen, aber wenn du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast, wäre mein Ratschlag gewesen sowieso direkt von Anfang an eine Verkürzung (um vllt. sogar 1 Jahr) mit dem Ausbildungsbetrieb zu vereinbaren und ins zweite Lehrjahr einzusteigen. Die Lerninhalte im ersten Jahr sind oftmals doch auf einem sehr niedrigen Niveau und leichter nachgearbeitet als die konkreteren Püfungsinhalte im 3. Lehrjahr. Und auch nach Schulnoten schreit sowieso später kein Hahn mehr, wenn du dein IHK Zeugnis erhalten hast.
Du solltest bei deiner Überlegung auch bedenken, dass es seit Sommer 2020 eine neue Prüfungsordnung gibt und du bei einer Verkürzung nur einen Zug an Azubis haben wirst, der die neue Abschlussprüfung geschrieben haben wird. D.h. alte Prüfungen für die neue Ausbildungsordnung wird es nur eine geben, die man durcharbeiten kann und bisher kann auch noch keiner einschätzen, wie sehr sich die Prüfung von alten Prüfungen unterscheiden wird.

Ich selber habe meine Prüfung damals übrigens auch vorgezogen und bei uns an der Berufsschule gab es eine extra Klasse, in die die "Verkürzer" dann im 3. Lehrjahr zusammengesteckt wurden. Das hat den Vorteil gehabt, dass man versucht hat, alle Inhalte in etwas kompakter zu vermitteln und damit die Lücken, die in einer normalen Klasse für uns entstanden wären, zu vermeiden.


EDIT:

Wollte es noch schreiben, habe es aber vergessen, dass du direkt bei der Berufsschule in Erfahrung bringen solltest, ob es vielleicht auch bei euch dann solche "Verkürzerklassen" geben könnte.
@asteroDanke für den Hinweis! Dass es von der Berufsschule (und z.T. auch vom Jahrgang und der entsprechenden Anzahl der Leute, die die Prüfung vorziehen) abhängt, ist mir durchaus bewusst, aber das kam in meinem Text nicht gut genug raus.

Bearbeitet von Rienne
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Um die Berusausbildung früher abzuschließen wird zwischen dem Verkürzen/Verlängern der Ausbildungszeit (§ 8 Abs. 1 BBiG) und der Vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) unterschieden (diese beiden Regelungen lassen sich auch kombinieren).

Die Verkürzung der Ausbildungszeit wird in der Regel bereits zu Beginn im Ausbildungsvertrag festgehalten, Gründe hierfür können sein:

  • Vorheriger  Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule, ohne dass die Anrechnungsvoraussetzungen gegeben sind
  • Vorangegangene Berufsausbildung, sei es in demselben Beruf (z. B. bei Fortsetzung nach Abbruch der Berufsausbildung) oder in einem anderen, insbesondere verwandten Ausbildungsberuf
  • Höhere schulische Allgemeinbildung (Realschulabschluss, Hochschul- oder Fachhochschulreife)

Den Weg den der Threadersteller gehen möchte wäre die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, die erst während der Ausbildung möglich ist und keine vertraglichen Änderungen erfordert. (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule müssen aber zustimmen bzw. bestätigen das man die Prüfung voraussichtlich auch mit weniger Vorbereitungszeit bestehen wird.)

Bearbeitet von JustALurker
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vor 2 Minuten schrieb Rienne:

Ich selber habe meine Prüfung damals übrigens auch vorgezogen und bei uns an der Berufsschule gab es eine extra Klasse, in die die "Verkürzer" dann im 3. Lehrjahr zusammengesteckt wurden. Das hat den Vorteil gehabt, dass man versucht hat, alle Inhalte in etwas kompakter zu vermitteln und damit die Lücken, die in einer normalen Klasse für uns entstanden wären, zu vermeiden.

Berufsschulabhängig, gibt es bei uns nicht ;)

Aber ich stimme hier zu, 1. Lehrjahr ist das 1x1 und das ABC, das 2. und 3. Lehrjahr sind vom Inhalt her für die Prüfungen relevanter und auch schwerer.

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vor einer Stunde schrieb Nila99:

Mir ging es bei den Thema mehr um erfahrungen im bezug auf das Verkürzen

Ich hatte die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) damals auch beantragt. Ich hätte damals auch aufgrund von schulischer Vorbildung (Fachabitur), bereits zu Beginn um die 6 Monate verkürzen können. Dabei wollte ich aber erst mal den regulären Weg gehen und dann schauen wie die Ausbildung läuft und dann ggf. aufgrund von Leistung verkürzen und nicht wegen Vorbildung (weil ich dachte, ich könnte Inhalte verpassen).

Rückblickend betrachtet, hätte ich aber lieber die ersten 6 oder 12 Monate der Ausbildung übersprungen und dann gemeinsam mit dem Rest der Klasse die Prüfungsvorbereitung im 3. Lehrjahr gemacht. Wie @astero schon angemerkt hat sind das 1. und 2. Lehrjahr eher die Basics die man sich auch selbst gut aneignen kann und im 3. LJ macht man dann überwiegend Prüfungsvorbereitung.

Wir hatten leider nicht das Glück eine eigene Verkürzer-Klasse zu haben, was dazu führte, dass die Verkürzer parallel zum Schulstoff der bei uns im 3. Jahr neben den obligatorischen Klausuren zu großen Teilen aus Präsentationen und Gruppenprojekten bestand für die IHK Theorie Prüfung lernen musste. Nützliche Hinweise vom Berufsschullehrer wie eine Projektdokumentation auszusehen hat, gab es leider auch erst, nachdem die Abgabefrist für die Abschlussprojektdokumentation verstrichen war. Es war zwar alles im Endeffekt gut schaffbar, aber die Prüfungsvorbereitung zusammen mit dem Rest der Klasse durchzuführen hätte mein Leben schon vereinfacht. Es kann aber auch natürlich sein, dass deine Berufsschule in diesem Aspekt besser organisiert ist.

 

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vor 2 Minuten schrieb JustALurker:

Rückblickend betrachtet, hätte ich aber lieber die ersten 6 oder 12 Monate der Ausbildung übersprungen und dann gemeinsam mit dem Rest der Klasse die Prüfungsvorbereitung im 3. Lehrjahr gemacht.

Dem schließe ich mich an!
Hätte ich im Voraus gewusst, wie die Ausbildung strukturiert ist, hätte ich auch lieber den Anfang übersprungen als das Ende.

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vor 14 Minuten schrieb Nila99:

Für mich steht leider schon fest das ich den "Normalen Weg" erstmal gehe und dann schaue die Abschlussprüfung vorzuziehen. Aber rein aus Interesse in welches Lehrjahr wird die Person gesteckt die am anfang 1/2 Jahr verkürzt? gleich ins 2. ?

Kenne wen, wo direkt mit Ausbildungsvertrag um 6 Monate verkürzt hat - er hat entsprechend die Ausbildung erst im Januar(?) anstatt August angefangen, ist aber ins 1. Lehrjahr eingestiegen (hat halt die ersten 2-3 Schulblöcke verpasst) und dann die normale Sommerprüfung geschrieben.

Jemand aus meiner Klasse hat, als unsere IHK noch Verkürzungsanträge angenommen hat, die Abschlussprüfung um 6 Monate vorgezogen. Er war von Tag 1 bis zu seiner Winter-Abschlussprüfung in meiner Klasse, hat also die letzte Hälfte vom 3. Lehrjahr verpasst.

Nagut, bei meinem Jahrgang muss man dazu sagen, es gibt viele Lehrer, die während der Pandemie nicht Online unterrichtet haben, und somit viel Inhalt sowieso weggefallen ist (ich hatte im 3. Lehrjahr nichts in der Schule gelernt). Das macht es für die Verkürzer aber auch nicht besser ;) 
-> Will nur damit sagen, durch eigenständiges Lernen (und Interesse) lässt sich die Prüfung auch so gut bestehen. Schließlich hatte ich noch nie was mit Firewall, VLAN, VPN, IPv6 etc. zu tun (Prüfungsrelevante Teile) und habs trzd. geschafft :) 

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vor 1 Minute schrieb astero:

-> Will nur damit sagen, durch eigenständiges Lernen (und Interesse) lässt sich die Prüfung auch so gut bestehen. Schließlich hatte ich noch nie was mit Firewall, VLAN, VPN, IPv6 etc. zu tun (Prüfungsrelevante Teile) und habs trzd. geschafft :) 

Ok danke, dann werde ich mich mal anstregen und schauen ob ich 2023 im Winter die Prüfung machen werde. Denke mal wenn man auf die Lehrer nach 1 1/2 Jahren zugeht und ihnen den Sachverhalt schildert, werden sie schon sagen ob sie einem das zutrauen^^

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Ich kenne Leute, denen wurde das Vorziehen ihrer Abschlussprüfung prinzipiell verwehrt, da das Unternehmen seine interne Ausbildungsmaßnahmen (inkl. Prüfungsvorbereitung) komplett auf 3 Jahre abgestimmt hatte und wegen eines Einzelfalls nicht den Ablauf für die ganze Gruppe umplanen wollte.

Ich kenne Leute, bei welchen die Firma den Ausbildungsvertrag von vornherein nur auf 2 Jahre abgeschlossen hat.

Und alles dazwischen.

Das ist höchst individuell.

 

 

vor 7 Minuten schrieb Nila99:

wenn man auf die Lehrer nach 1 1/2 Jahren zugeht und ihnen den Sachverhalt schildert, werden sie schon sagen ob sie einem das zutrauen^^

Spätestens dann. Möglicherweise sogar schon nach den ersten Monaten.

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vor 3 Stunden schrieb Nila99:

ab welchen Notendruchschnitt man die  6 Monate verkürzen kann?

Im Paragraf steht dazu nur "Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen." Der genaue Notendurchschnitt ist dann aber wahrscheinlich wieder Ländersache, bei mir musste ein Schnitt von mindestens 2,49 erreicht werden, wobei auch da nur die Prüfungsrelevanten Fächer gefragt waren, der Rest fließt nicht mit in die "Durchschnittsnote" ein:
20% Sozialkunde/Wirtschaftslehre
80% aus der Summe der Lernfelder (wobei hier nochmal der Umfang des Lernfeldes gewichtet wurde LF6 war weitaus stärker als z. B. LF1).

vor 2 Minuten schrieb allesweg:

Ich kenne Leute, denen wurde das Vorziehen ihrer Abschlussprüfung prinzipiell verwehrt, da das Unternehmen seine interne Ausbildungsmaßnahmen (inkl. Prüfungsvorbereitung) komplett auf 3 Jahre abgestimmt hatte und wegen eines Einzelfalls nicht den Ablauf für die ganze Gruppe umplanen wollte.

So einen Fall gab es in meiner Berufsschulklasse leider auch. Der Schüler hatte die entsprechenden Noten und auch von der Berufsschule das OK bekommen, vonseiten des Betriebs wurde es aber abgelehnt, da der Ablauf der Ausbildung auf 3 Jahre ausgelegt war. (Der Betrieb hat hier natürlich auch den "Vorteil" das der Azubi noch 6 weitere Monate günstig zu haben ist, bevor er für sein volles Gehalt übernommen wird oder den Betrieb verlässt.) Und ohne Zustimmung von beiden Seiten wird dieser Antrag nicht angenommen.

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