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Geschrieben

Hallo Community,

ich habe in sehr naher Zukunft meine mündliche Prüfung (Bayern) und wollte fragen, ob das Berichtsheft eine Pflicht zur Prüfung ist? In meiner Einladung steht nichts dazu. Ich habe jedoch mehrmals gelesen, dass es doch Pflicht sei.

Was gilt?

LG

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb kommarunter:

Was gilt?

Das was auf der Einladung steht. Steht dort, dass du es mitbringen sollst (war bei mir z.B. der Fall), nimm es mit, steht dort nichts, musst du es nicht dabei haben.

Allerdings... Soooo schwer ist das Ding nicht, und dabei haben aber nicht auf den Tisch legen kann man ja auch.

Geschrieben

"Aus diesem Grunde ist die Berichtsheftführung gemäß § 5 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz und 
§ 3 Ziff. 6 bzw. § 4 Ziff. 7 des Berufsausbildungsvertrages nach den geltenden Ausbildungs-
ordnungen und durch Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handels-
kammer Nürnberg für Mittelfranken Pflicht"

 

Nimm es aufjedenfall mit.. Wenn es blöd läuft, wollen die Prüfer dein Berichtsheft sehen.. 

Es kann sein, dass du garnicht erst geprüft wirst, wenn du kein berichtsheft hast.

Ich habe meins mitgenommen und die Prüfer vor der Präsentation gefragt, ob die das sehen wollen. Daraufhin meinte einer der Prüfer nur: "nene, alles gut.. Die Tatsache, dass Sie das mitgenommen haben, zeigt uns, dass Sie Ihr Berichtsheft gepflegt haben. "

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb kommarunter:

Hallo Community,

ich habe in sehr naher Zukunft meine mündliche Prüfung (Bayern) und wollte fragen, ob das Berichtsheft eine Pflicht zur Prüfung ist? In meiner Einladung steht nichts dazu. Ich habe jedoch mehrmals gelesen, dass es doch Pflicht sei.

Was gilt?

LG

Bei meiner Einladung stand, ich soll es in Papierform zur mündlichen Prüfung mitbringen.
Bei der Prüfung im Winter, also halbes Jahr vor meiner, stand auf der Einladung, man soll es im IHK Portal als PDF Datei hochladen.

Falls du es nicht weißt, bei uns war die Klassengruppe voll mit viel Prüfungsfragen. Alternativ haben auch Leute mal bei der IHK angerufen bzw. ein E-Mail geschickt und daraufhin eine Antwort erhalten. Entsprechend wäre das die beste Lösung, wenn du nicht weißt, wie es bei deiner IHK zur kommenden Prüfung aussieht.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb astero:

Bei meiner Einladung stand, ich soll es in Papierform zur mündlichen Prüfung mitbringen.
Bei der Prüfung im Winter, also halbes Jahr vor meiner, stand auf der Einladung, man soll es im IHK Portal als PDF Datei hochladen.

Ich finde es immer wieder interessant, wie unterschiedlich die IHKs (teilweise ja anscheinend sogar ein und dieselbe IHK) die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung interpretieren und umsetzen.

Es ist ja seit einiger Zeit auch so, dass ein Ausbildungsnachweis digital geführt werden kann. Das Ganze dann am Ende doch wieder auszudrucken und dafür Papier, Toner/Tinte und Zeit zu verschwenden, widerspricht meiner Meinung nach diesem Konzept. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

BTT:

@kommarunter hast du der IHK deine Ausbildungsnachweise bereits in einer anderen Form vorgezeigt? Wenn ja und in der Einladung auch nichts darüber steht, dass du sie mitbringen sollst, würde ich es nicht machen. Wenn nein, dann würde ich sie entweder sicherheitshalber mitnehmen (da das Vorzeigen eigenlich ja Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist) oder einfach einmal direkt bei deiner IHK nachfragen. Wie immer gilt: Wenn es um Abläufe bei der IHK/Prüfung geht, sollte man das direkt mit denen klären. Jede IHK (und zum Teil sogar jeder Prüfungsausschuss) kochen ihr eigenens Süppchen und sich auf die Aussagen irgendwelcher anonymen Leute aus dem Internet zu verlassen, nur weil die behaupten, dass es bei ihnen so oder so war, kann schnell nach hinten los gehen.

Geschrieben

Nimms einfach mit und leg es vor wenn es verlangt wird. Die Abschlussprüfung ist eine einmalige Sache. Wahrscheinlich sind die 30min Zusatzaufwand im Endeffekt unnötig gewesen, aber besser so als (der sehr unwahrscheinliche Fall) andersrum.

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