Basilio Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 (bearbeitet) Liebe Community, es würde mich freuen, wenn ihr mir ein kurzes Feedback zu meinem Zwischenzeugnis geben könntet. Das klingt m. E. zu gut um wahr zu sein und ich suche den Haken. Vielen Dank! Zitat Herr xxx xxx, geboren am xx.xx.xxxx, ist seit dem xx.xx.xxxx als SAP Berater im Bereich xxx unseres Unternehmens tätig. [Infos über das Unternehmen] Er ist als SAP Berater zuständig für das Customizing und die Softwareentwickung für unsere Geschäftsbereiche xxx, xxx und xxx. Sein Aufgabenbereich umfasst insbesondere [Stellenbeschreibung] Herr xxx überzeugt uns mit seinen umfassenden, vielseitigen und sehr guten Fachkenntnissen, die er jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzt. Er nutzt stets intensiv und sehr erfolgreich alle Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Aufgrund seiner äußerst schnellen Auffassungsgabe arbeitet Herr xxx sich sehr rasch in neue Aufgabengebiete ein, ist vielseitig einsetzbar und überblickt dabei auch schwierigste Zusammenhänge vollständig. Er identifiziert sich mit seinen Aufgaben und arbeitet mit sehr viel Engagement und Eigeninitative. Auch auf wechselnde Anforderungen reagiert er immer sehr flexibel und ist in Ausnahmesituationen äußerst belastbar. Herr xxx weiß sich ausgeeichnet in die Lage der Anforderer zu versetzen und reagiert stets serviceorientiert. Alle Aufgaben führt Herr xxx jederzeit vollkommen selbständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichnen den Arbeitsstiel von Herrn xxx jederzeit aus. Sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht erzielt er stets sehr gute Arbeitsergebnisse. Herr xxx führt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Herr xxx ist ein überaus loyaler Mitarbeiter, der sich gut in das Team integriert. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie Fachbereichen ist stets einwandfrei. Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch des Herrn xxx ausgestellt. Wir danken Herrn xxx ausdrücklich für seine stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin so erfolgreiche Zusammenarbeit. Vielen Dank für euer Feedback! Bearbeitet 27. Juli 2021 von Basilio Rechtschreibfehler und Anoynmisierung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ld7 Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 (bearbeitet) Das Zeugnis ist in der Tat sehr gut. Sehe hier auch keinen versteckten Haken, der die Gesamtbewertung abwerten würde. Bearbeitet 27. Juli 2021 von ld7 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 der Haken ist ... wieso wolltest Du ein Zwischenzeugnis ? Als AG würde ich nun Sorgen haben dass Du abwandern willst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ld7 Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 Vielleicht sind die Sorgen ja aber auch berechtigt, dann könnte sich der AG mal Gedanken machen, wieso das so ist und welche Maßnahmen er dagegen ergreifen könnte. Das Zeugnis wird dem Beitragsersteller jedenfalls bei dem Jobwechsel helfen, darin liegt also kein Haken. Sofern keine Wechselmotivation vorhanden sein sollte, wären ein paar klärende Worte mit dem Vorgesetzten aber sicher sinnvoll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 vor 5 Stunden schrieb Basilio: Das klingt m. E. zu gut um wahr zu sein und ich suche den Haken Vielleicht will man dich ja weg loben? 😆 Aber ehrlich gesagt wenn sich jemand mit einem solchen Arbeitszeugnis bei mir bewerben würde, ich würde sofort denken selbst geschrieben und voll übertrieben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragongray Geschrieben 28. Juli 2021 Teilen Geschrieben 28. Juli 2021 vor 12 Stunden schrieb SR2021: Vielleicht will man dich ja weg loben? 😆 Aber ehrlich gesagt wenn sich jemand mit einem solchen Arbeitszeugnis bei mir bewerben würde, ich würde sofort denken selbst geschrieben und voll übertrieben... genau das dachte ich auch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 28. Juli 2021 Teilen Geschrieben 28. Juli 2021 (bearbeitet) Abgetippt oder kopiert? Auf jedenfall noch die Tippfehler beheben lassen, wie z. B.: vor 18 Stunden schrieb Basilio: Arbeitsstiel vor 18 Stunden schrieb Basilio: ausgeeichnet Ansonsten sehr gutes Zeugnis. Glückwunsch Bearbeitet 28. Juli 2021 von OkiDoki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Am 27.7.2021 um 16:05 schrieb Basilio: Liebe Community, es würde mich freuen, wenn ihr mir ein kurzes Feedback zu meinem Zwischenzeugnis geben könntet. Das klingt m. E. zu gut um wahr zu sein und ich suche den Haken. Vielen Dank! Vielen Dank für euer Feedback! "Wir danken Herrn xxx ausdrücklich für seine stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin so erfolgreiche Zusammenarbeit." Das Zeugnis an sich ist in der höchsten Steigerungsform geschrieben und ist zweifellos 'sehr gut'. Als Adressat bei einer Bewerbung würde ich trotzdem fragen, warum das Zeugnis ausgestellt wurde (Vorgesetztenwechsel, Positionswechsel), einfach so zwischendrin ein Zwischenzeugnis zu wünschen, ist ungewöhnlich ('Schreibt mir doch mal schwarz auf weiß, wie geil ich performe') . Der Begriff 'Wegloben' ist schon gefallen. Warum wird 'ausdrücklich' gedankt? Auch ungewöhnlich. Ein Zeugnis kann auch zu glatt sein und wird deshalb nicht zum Nennwert gekauft. Es gibt halt empirisch mehr Superzeugnisse als Supermitarbeiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Nicht vergessen, von der Bewertung im Zwischenzeugnis kann man auch für folgende Zeugnisse nur unwesentlich abweichen. Zumindest dann, wenn der MA genauso weiter gemacht hat wie bisher, keine Abmahnung, kein dauerhafter Leistungseinbruch etc. Aus einem "Einserzeugnis mit Fleißbienchen" kann man zwar noch auf "eine solide 2" runter gehen, alles was schlechter ist muss der AG aber ggf vor dem Arbeitsgericht erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.