Dam0kles Geschrieben 18. August 2021 Teilen Geschrieben 18. August 2021 Hallo zusammen, ich habe jetzt schon seit einiger Zeit im Forum ohne Konto mitgelesen aber mir heute dann doch eins erstellt, da ich eine Frage habe. Ich bin FISI im dritten Ausbildungsjahr und muss in ca. 4 Wochen meinen Projektantrag an die IHK stellen. Mein Problem ist jedoch, dass in meinem Ausbildungsbetrieb eigentlich schon alles vorhanden ist und auch funktioniert (Monitoring, Telefonanlage, Backup, etc.) und Themen wie Softwareverteilung oder Massenbetankung rausfallen, da alle Mitarbeiter, mit Ausnahme der IT und einer anderen Abteilung, in Citrix Sitzungen arbeiten. Daher hier meine Frage: Kann ich auch ein Projekt nur vollständig Planen, also mit Ist/Soll Konzept, Entscheidungsmatrix, Kosten-Nutzen-Analyse, aber danach nicht durchführen und als Grund sowas nennen wie "Geschäftsleitung hat sich doch dagegen entschieden" ? Alternativ hätten wir im Moment nur ein Thema was vielleicht in Frage käme und zwar die Umstellung der vorher genannten anderen Abteilung auf ThinClients mit Citrix Sitzungen, hier würde jedoch die Komplexität und Auswahlmöglichkeiten fehlen, da durch unsere bereits vorhandene Infrastruktur die Endgeräte und Nutzung von Citrix schon vorgegeben ist. Ich hoffe ihr könnt mir hierbei helfen, da ich langsam etwas wegen dem Thema verzweifle und Angst habe nichts zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 18. August 2021 Teilen Geschrieben 18. August 2021 die Prüfungsordnung sagt leider deutlich "Planen und Umsetzen". Aber ob Du das wirklich umsetzt sieht der PA nicht Dam0kles, mapr und Brapchu reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
toothpick Geschrieben 23. August 2021 Teilen Geschrieben 23. August 2021 (bearbeitet) Wenn eine praktische Durchführung nicht möglich ist, dann lass dir eine ordentliche Workstation mit viel RAM und HyperV/Wmware Workstation geben und führe das Projekt virtuell durch. Monitoring ist virtuell wohl eher schwierig, weil der Einrichtungsaufwand für die ganzen zu überwachenden Geräte recht hoch wäre. Aber Softwareverteilung, Betankung und Citrix sollten gut funktionieren. Da setzt du mehr oder weniger deine Infrastruktur auf und nimmst einen Client den du dann 10 mal klonst zum Beispiel. Das musst du ja nicht unbedingt erwähnen. Im Projekt soll ja auch auf bei der Ausführung aufgetretene Probleme und Lösungen eingegangen werden und das kannst du nur schwer machen, wenn du es garnicht durchführst. Prinzipiell muss ja der Ausbildungsbetrieb dir irgendeine Möglichkeit bieten können wie du dein Abschlussprojekt durchführen kannst. Bearbeitet 23. August 2021 von toothpick Dam0kles reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allyg Geschrieben 27. August 2021 Teilen Geschrieben 27. August 2021 (bearbeitet) Am 18.8.2021 um 12:29 schrieb Dam0kles: Daher hier meine Frage: Kann ich auch ein Projekt nur vollständig Planen, also mit Ist/Soll Konzept, Entscheidungsmatrix, Kosten-Nutzen-Analyse, aber danach nicht durchführen und als Grund sowas nennen wie "Geschäftsleitung hat sich doch dagegen entschieden" ? Wie wäre es mit einem Pflichtenheft, bei dem du kein Projekt aktiv umsetzt? Beachte aber, dass diese Variante einiges mehr an fachlischer Tiefe erfordert, also im größeren Umfang als in einem regulären Abschlussprojekt. Stefan Macke hat es hier ganz gut erläutert: https://it-berufe-podcast.de/pflichtenheft-als-abschlussprojekt/ Selbstverständlich ist ohne eine Projektidee keines von beiden Abschlussprojektvarianten umzusetzen. Darüber müsstest du dir mit deinem Betrieb nochmals genauer Gedanken machen. Vielleicht gibt es einen kleinen Prozess, der automatisiert werden könnte. Falls es dann auch noch ausbaufähig ist, wäre es eine Option als Abschlussprojekt. Auszug auf offizieller IHK Doku: § 15 Abschlußprüfung (1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen, b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; ... Quelle: Handreichung der IHK aus Internet, WBV Verlag Bearbeitet 27. August 2021 von allyg Inhalt ergänzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dam0kles Geschrieben 27. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 27. August 2021 Hallo zusammen, danke für die Vorschläge und Tipps! Ich habe mich die letzten Tage nochmal mit meinem Bereichsleiter und Kollegen zusammengesetzt und wir sind zu einer anderen Lösung gekommen, ich bin auch schon fast mit dem Projektantrag durch und werde ihn gleich hier zum drüber schauen hochladen. Der Beitrag hier kann aber geschlossen werden und danke nochmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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