kanute1 Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 Hallo zusammen, ich habe vor 2 Monaten den AG gewechselt. Vorher habe ich im ÖD gearbeitet. Je nach Behörde kommt man dort leider nicht über eine E9 hinaus, was mir viel zu wenig war. Das ist bei meinem neuen AG alles top. Generell bin ich dort sehr glücklich. Nur macht mein ehemaliger AG zicken seit meinem Weggang. Auf diverse Dokumente musste ich Ewigkeiten warten. Nun steht immer noch die Auszahlung meiner nicht genommenen Urlaubstage aus. Die habe ich aus Kulanz nicht genommen. Es war vereinbart diese auszubezahlen und jetzt wird mir auf Nachfragen nicht mehr geantwortet. Hatte ihr schon ähnliche Probleme und wie kann ich da jetzt vorgehen? Ich bin zu tiefst enttäuscht, da es aus Freundlichkeit war und um nicht wenig Geld geht... Viele Grüße kanute1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 (bearbeitet) Hast Du diese Vereinbarung irgendwo schriftlich? Falls nicht, wurden beim Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise geführt über die Du Abschriften hast oder Zeitstempelsystem etc, also irgendwas womit belegbar ist das der Urlaub nicht genommen wurde? Das nicht ausbezahlt wurde lässt sich mithilfe eines Kontoauszuges belegen. Je nachdem wie hoch die Summe ist die Dir ausbezahlt werden sollte würde ich mir überlegen ob ich hier nicht einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren würde. Die Kosten müsstest Du zwar vorstrecken (falls Du keine Rechtschutzversicherung hast), sollte das ganze aber dann vorm Arbeitsgericht landen wird Dein ehemaliger AG wahrscheinlich Deine Auslagen übernehmen müssen. Die meisten AG knicken bei solchen Geschichten schon ein wenn das erste Anwaltsschreiben eintrudelt, mach Dich da echt mal schlau. Bearbeitet 19. August 2021 von Montaine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kanute1 Geschrieben 19. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2021 vor 4 Minuten schrieb Montaine: Falls nicht, wurden beim Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise geführt über die Du Abschriften hast oder Zeitstempelsystem etc, also irgendwas womit belegbar ist das der Urlaub nicht genommen wurde? Das nicht ausbezahlt wurde lässt sich mithilfe eines Kontoauszuges belegen. Ja. Die Urlaubsplanung war digital geführt. Hab außerdem eine Urlaubsbescheinigung aus der hervor geht das ich von 18 Urlaubstagen 0 genommen habe. Fehlen zwar noch ein paar aus dem Vorjahr, aber das ist schon mal der Großteil. Geht bei der Nummer auch um knapp 2000 €. Ein gang zum Anwalt könnte sich also lohnen. Ich wollte nur mal nach Ideen fragen, bevor ich mir den Stress antue. Finde die ganze Angelegenheit unfassbar traurig... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 Setze schriftlich eine Frist zur Zahlung und kündige bei Verstreichen der Frist die Klage beim Arbeitsgericht an. Knapp 2000€? Anwalt lohnen? Ähm: ja, also. Das lohnt sich immer. Mindestens für den Anwalt. Frage vor der Unterschrift, was es dich kosten wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Montaine Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 (bearbeitet) Also was Du noch machen kannst bevor Du zum Anwalt gehst.. Schick dem AG ein Einschreiben mit der Erinnerung an die Vereinbarung, Auflistung der Summe und dazu setzt Du ihm eine ausreichende Frist von max. 3 Wochen (ich würde wahrscheinlich den 15.09. nehmen) und der Information das Du das ganze nach Ablauf an Deinen Rechtsanwalt übergeben wirst. Dazu würde ich persönlich noch mit rein schreiben das ich aufgrund des früheren guten Arbeitsverhältnisses den offiziellen Rechtsweg gerne vermeiden würde, mich aber angesichts der aktuellen Lage dazu gezwungen sehe den Weg übers Arbeitsgericht zu gehen. Kopie des Schreibens bleibt bei Dir, Nachweis über Zustellung liegt über das Einschreiben (per Rückschein) vor, somit kannst Du auch nachweisen das Du von Deiner Seite aus alles versucht hast um hier eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bearbeitet 19. August 2021 von Montaine 0x00 und kanute1 reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Griller Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Montaine: Kopie des Schreibens bleibt bei Dir, Nachweis über Zustellung liegt über das Einschreiben (per Rückschein) vor, somit kannst Du auch nachweisen das Du von Deiner Seite aus alles versucht hast um hier eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Einschreiben ist eine Subvention für die Deutsche Post, denn es kann nicht nachgewiesen werden, was da drin steht und das ist im Zweifelsfall das interessante. Also entweder einen unbeteiligten Dritten eine Kopie anfertigen lassen, die zusammen beim AG übergeben wird oder noch besser (irgendwas um) 30€ für einen Gerichtsvollzieher anlegen, denn dann ist das in der späteren Verhandlungen absolut wasserdicht. Bearbeitet 19. August 2021 von Listener allesweg, 0x00 und JimTheLion reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 19. August 2021 Teilen Geschrieben 19. August 2021 vor 10 Stunden schrieb Montaine: Je nachdem wie hoch die Summe ist die Dir ausbezahlt werden sollte würde ich mir überlegen ob ich hier nicht einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren würde. Die Kosten müsstest Du zwar vorstrecken (falls Du keine Rechtschutzversicherung hast), sollte das ganze aber dann vorm Arbeitsgericht landen wird Dein ehemaliger AG wahrscheinlich Deine Auslagen übernehmen müssen. Nein, beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst. Ich würde die ausstehende Bruttosumme schriftlich mit Frist von 14 Tagen anmahnen und danach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das kostet fast nichts und spätestens wenn ein Brief vom Gericht ankommt werden sie sich schon rühren. charmanta, JimTheLion, allesweg und 1 Weiterer reagierten darauf 2 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 Einschreiben belegt nur die Zustellung eines Briefes. Für den Inhalt brauchst du entweder einen Zeugen oder eine Zustellungsurkunde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kanute1 Geschrieben 20. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 20. August 2021 vor 10 Stunden schrieb Th0mKa: Nein, beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst. Ich würde die ausstehende Bruttosumme schriftlich mit Frist von 14 Tagen anmahnen und danach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das kostet fast nichts und spätestens wenn ein Brief vom Gericht ankommt werden sie sich schon rühren. Ich bin mir halt nicht sicher wie sehr sie sich rühren werden, wenn ich mit dem Anwalt oder einem gerichtlichen Mahnverfahren komme. Ist halt öffentlicher Dienst. Sowas perlt an den meisten dort ab wie sonst nichts. Und Konsequenzen hat da eh niemand für irgendwas zu tragen. Aber danke für die Tipps. Ich werde mal schauen was ich mache... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 Als erstes prüfen welche Verjährungsfristen im AV ausgemacht sind, es kann sein, dass das teilweise nur 3 Monate sind, sprich alles was man danach noch haben will ist verjährt und man bekommt.. nichts. Deine Erinnerungsmails etc "hat man nicht bekommen", bedeutet pp da du die Zustellung nicht beweisen kannst. Also wäre Eile geboten. Das hier ausfüllen und beim zuständigen Arbeitsgericht (google fragen) einreichen. Ideal wäre ausfüllen, offen mitnehmen, den Rechtspfleger (Angestellter bei Gericht, so was springt da frei rum) einfangen, tzeigen, fragen ob das so passt und Klage einreichen. Ganz ohne Anwalt, und schneller noch dazu. Oder auf der Seite "deines" Gerichtes schauen ob es dazu schon Onlineformulare gibt. kanute1 und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 (bearbeitet) Am 19.8.2021 um 14:04 schrieb Montaine: ... und der Information das Du das ganze nach Ablauf an Deinen Rechtsanwalt übergeben wirst. Jeder, der das bewusst macht, weiß was nach einer Firstsetzung kommt. Oder eben nicht. Das muss man nicht speziell betonen, finde ich. Hat ein wenig was von "... aber sonst! Ja, sonst!!!" Am 19.8.2021 um 14:04 schrieb Montaine: Dazu würde ich persönlich noch mit rein schreiben das ich aufgrund des früheren guten Arbeitsverhältnisses den offiziellen Rechtsweg gerne vermeiden würde, mich aber angesichts der aktuellen Lage dazu gezwungen sehe den Weg übers Arbeitsgericht zu gehen. Und das würde ich auch nicht in den Brief schreiben. Platzverschwendung. Wenn dem AG am "früheren guten Arbeitsverhältnis" etwas liegen würde, hätte er seine ausstehenden Schulden ohne Hinterherlaufen schon längst ausbezahlt. Wenn ich aber das höre: Am 19.8.2021 um 13:39 schrieb kanute1: Vorher habe ich im ÖD gearbeitet. Glaube ich, dass das einfach nur die übliche ÖD-Schulderei ist. Liegt bei jemandem auf dem Tisch, der ist krank, kein Ersatz, etc. Hier wird Dir weder gutes Zureden, noch Drohungen helfen, da das dem Bearbeiter u. U. vollkommen egal ist. - Einschreiben oder GV mit Fristsetzung - Nach Ablauf der Frist: Mahnung und Mahnverfahren wäre mein Vorschlag, da ohne Rechtschutzversicherung vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten selber tragen muss. Die Chance ist hoch, dass die auf die Mahnung auch nicht reagieren Du so kostengünstig den ausstehenden Betrag eintreiben kannst. Bearbeitet 20. August 2021 von Kwaiken kanute1 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kanute1 Geschrieben 9. September 2021 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2021 Man ist übrigens mittlerweile eingeknickt und zahlt. War angeblich nur ein Sachbearbeiter länger krank. 😉 Wer es glaubt. Ich bin jetzt jedenfalls befreit vom Öffentlichen Dienst. Leumast reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 9. September 2021 Teilen Geschrieben 9. September 2021 vor 7 Minuten schrieb kanute1: War angeblich nur ein Sachbearbeiter länger krank. 😉 Wer es glaubt. Ich glaube das sofort, deckt sich nämlich mit meiner Erfahrung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 10. September 2021 Teilen Geschrieben 10. September 2021 Am 9.9.2021 um 10:04 schrieb kanute1: ... nur ein Sachbearbeiter länger krank Sagte ich doch. Ist sicherlich auch wahr. Nur im ÖD kann man krank sein, ohne dass ein Ersatz da ist und die Aufgaben bearbeitet (habe damals oft gehört, als ich in Behörden unterwegs war: "Warum soll ich das für den machen?! Ist nicht mein Job!"). Da ergehen dann auch Versäumnisurteile weil der Vorgang auf jemandes Schreibtisch liegt und keiner sich berufen fühlt, sich dem anzunehmen. Am Ende zucken alle mit den Schultern und machen da weiter, wo sie aufgehört haben. Ist eben so, wenn es "fremdes" Geld ist, das ausgegeben wird. 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 10. September 2021 Teilen Geschrieben 10. September 2021 vor 8 Minuten schrieb Kwaiken: Ist eben so, wenn es "fremdes" Geld ist, das ausgegeben wird. Man darf aber auch nicht vergessen, dass gerade im ÖD das Zusatzpaket "Mitdenken" gerne mit Absicht nicht gebucht wird. Frei nach dem Simpsons Film "die ham mich gewählt um zu lenken nicht um zu denken". Wenn selbständiges Denken nicht honoriert wird (in "danke" oder Geld) dann lässt man es halt irgendwann mal sein. Bitschnipser, Kwaiken und 0x00 reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 10. September 2021 Teilen Geschrieben 10. September 2021 (bearbeitet) Ach das ist in der freien Wirtschaft nie so? 🤔 Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Bearbeitet 10. September 2021 von allesweg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kanute1 Geschrieben 10. September 2021 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2021 vor 2 Stunden schrieb allesweg: Ach das ist in der freien Wirtschaft nie so? 🤔 Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Auch in der freien Wirtschaft ist nicht immer alles richtig. Aber was ich die letzten Jahre im öD erlebt habe, war hochgradig asozial. Ein Unternehmen was so mit Menschen umgeht, würde nicht lange bestehen können. Auch die Auszahlung der Urlaubstage war wieder das gleiche. Von dort noch arbeitenden Freunden weiß ich, dass diese Person nicht krank war. Man hat versucht mich abzustrafen, dafür das ich mich nicht betratschen lasse und eben zu einem AG gewechselt bin der tatsächlich fair bezahlt, anstatt den ganzen Tag über die Umwelt zu jammern. Und so geht man zumindest in meiner ehemaligen Behörde mit fast jedem um, der nicht zufrieden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 10. September 2021 Teilen Geschrieben 10. September 2021 vor 4 Stunden schrieb kanute1: Und so geht man zumindest in meiner ehemaligen Behörde mit fast jedem um, der nicht zufrieden ist. Wow, das ist unterste Schublade. Nicht nur, dass die oft fremdes Geld verplempern, sie enthalten fremdes Geld auch ihren ehemaligen Kollegen vor. Sie profitieren nicht einmal persönlich davon. Geschieht aus rein niederträchtigen Motiven. Das müssen charakterlich wirklich widerwärtige Menschen sein. Traurig. Bitschnipser und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 12. September 2021 Teilen Geschrieben 12. September 2021 Am 10.9.2021 um 13:02 schrieb allesweg: Gut, dass ich nach ~20 Jahren erfahre, dass ich in Wahrheit immer im öD war! Wird wohl Zeit für nen neuen Job 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. September 2021 Teilen Geschrieben 13. September 2021 @Kwaiken bisher hat keiner meiner Jobwechsel etwas daran geändert. Egal ob KMU oder DAX-Konzern: diese Mentalität habe ich überall vorgefunden. Mal stärker, mal schwächer ausgeprägt. Mal auf allen Ebenen von fast allen Leuten, manchmal nur von Einzelnen. Wo bin ich denn sicher vor solchen "ich sehe das Problem, kümmre mich aber nicht darum"-Leuten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 13. September 2021 Teilen Geschrieben 13. September 2021 @allesweg: ich bin hier durch jahrelanges Consulting etwas biased, aber grundsätzlich würde ich sagen: wo Du der Firma durch deine Arbeit direkt Geld einbringst und jeder unnötige Management-Eingriff in deine Autonomie Overhead generiert und deinen RoI schmälert. Muss nicht Consulting sein, obwohl es die naheliegendste Möglichkeit ist. Auch dort, wo die IT Abteilung als Profit- statt als Cost-Center geführt wird, sollten die Bedingungen besser sein. Just my 2 Cent. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.