Gurki Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 (bearbeitet) Moin zusammen, meine Freundin macht noch mal eine duale Ausbildung und würde um ihren "Lebensstandard" halten zu können, neben ihrer Ausbildungsvergütung von 1000€ brutto, einen 450€ Job benötigen. Ihr Ausbildungsbetrieb bot ihr neben dem Ausbildungsplatz einen 450€ Job an. Soweit so gut. Sie erfuhr allerdings heute, dass dies so ohne Weiteres doch nicht klappt, wegen der Steuer?! Jetzt fragen wir uns welche Steuer? Sie zahlt auf ihre Ausbildungsvergütung ja bis 1120€ brutto keine Lohnsteuer und für den 450€ Job an und für sich ja auch nicht. Ihr wurde angeboten, 1450€ brutto als Gehalt zu beziehen. Damit wäre sie netto bei 1100€. Allerdings muss sie natürlich dann auch 48 Stunden pro Woche (40h normal + 8h Nebenjob) arbeiten. Mir kommt das etwas merkwürdig vor. Wieso ist es nicht möglich, die normale Ausbildungsvergütung und die 450€ Steuerfrei zu erhalten? Bearbeitet 6. September 2021 von Gurki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whitehammer03 Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 Man darf als Azubi max 48 Stunden pro Woche arbeiten. Und einige AG verbieten es , den Angestellten woanders in der selben Branche zu arbeiten. Heißt, wenn man als IT Azubi Pizza ausliefert (bis zu 8 Std pro Woche) ,gibt das kein Problem. Bzw sollte es eigentlich nicht, würde mich wundern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/ Jupps, ist soweit rechtens. Gurki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 vor 1 Minute schrieb Whitehammer03: Heißt, wenn man als IT Azubi Pizza ausliefert (bis zu 8 Std pro Woche) ,gibt das kein Problem. Bzw sollte es eigentlich nicht, würde mich wundern. Du hast die Frage nicht richtig verstanden. Hier geht es um Ausbildungsentgelt und 450-Euro-Job bei ein und demselben Arbeitgeber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 (bearbeitet) Das hat was mit Freibeträgen von der Einkommenssteuer zu tun. Wenn man über dem Freibetrag liegt muss man das einkommen darüber eben versteuern. Der Grundfreibetrag liegt bei 9744Euro. Das bedeutet sie muss auch für ihr Ausbildunggehalt anteilig Steuern zahlen. Für alles was oben drauf kommt eben auch. Ob sich das ganze lohnt muss man selber wissen. Ich würde mich eher auf die Ausbildung konzentrieren. Ps. es kann aber sein, dass für die Berechnung des steuerplichtigen einkommens noch irgendwelche Abzüge gelten, wenn man selbst in Krankenversicherung und Rentenversicherung einzahlt Bearbeitet 6. September 2021 von bene98 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 vor 56 Minuten schrieb Gurki: Sie erfuhr allerdings heute, dass dies so ohne Weiteres doch nicht klappt, wegen der Steuer?! Jetzt fragen wir uns welche Steuer? Sie zahlt auf ihre Ausbildungsvergütung ja bis 1120€ brutto keine Lohnsteuer und für den 450€ Job an und für sich ja auch nicht. Das Problem ist, dass sie beides beim selben AG machen möchte, was aber nicht geht. 1 AG = 1 Beschäftigungsverhältniss, egal wie man das auf dröselt. Dementsprechend 1.000€ Azubivergütung + 450€ Nebenjob = 1.450€, damit wird das Finanzamt beschworen und das holt sich seinen Teil. vor 56 Minuten schrieb Gurki: Mir kommt das etwas merkwürdig vor. Wieso ist es nicht möglich, die normale Ausbildungsvergütung und die 450€ Steuerfrei zu erhalten? Weil es der selbe AG ist, einfach nur deshalb. Und ja, das ist so schon richtig, sonst könnten manche AG auf die Idee kommen statt einer Vollzeitkraft mit Lohnnebenkosten eine 3,6*450€ Kraft zu beschäftigen. Da ihr AG aber eine Nebenjob bei sich ja genehmigen würde, was spricht dagegen diesen wo anders anzutreten? Prinzipiell scheint der AG ja kein Problem damit zu haben. Gurki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 6. September 2021 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2021 (bearbeitet) Vielen Dank für Eure Antworten. Dann hat sich das Thema ja soweit geklärt. Dann muss sie sich noch anderweitig nach einem 450€ Job umschauen. Wie ist das dann mit dem Freibetrag von 9744€? Gilt der nur für die Ausbildungsvergütung oder dann auch zusammen mit dem 450€ Job bei einem anderen Arbeitgeber? Bearbeitet 6. September 2021 von Gurki Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 Berufstätige dürfen bis zu 450 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen. Quelle Die 9.744€ beziehen sich auf den Hauptjob, der Nebenjob ist bis 450€ steuerfrei, egal wie viel man im Hauptjob verdient. Gurki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 (bearbeitet) ok. war mir neu. Danke für die Info. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man 600€ nebenher verdient- muss man dann für die vollen 600€ Steuern und Sozialabgaben zahlen oder nur für die 150€? Bearbeitet 6. September 2021 von bene98 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 Die 600 Euro im Zweitjob werden auf Steuerklasse 6 versteuert. Noch einmal zur Verdeutlichung: Ein Arbeitgeber darf das Gehalt NICHT splitten. Entweder 450 Euro steuerfrei oder ab 451 Euro mit den üblichen Steuer- und Sozialabgaben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 Klasse 6 ist ja eine der üngünstigsten Steuerklassen - dann bleibt man ja lieber bei 450€ und das bei einem anderen arbeitgeber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 vor 1 Minute schrieb bene98: Klasse 6 ist ja eine der üngünstigsten Steuerklassen Wird aber nur für einen steuerpflichtigen Zweitjob verwendet. https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 6. September 2021 Teilen Geschrieben 6. September 2021 Ja gut. Aber sorgt halt dafür, dass man auch bei 700 Euro nicht allzu viel mehr hat als bei 450Euro . Man hat auch mehr in die Rente gezahlt könnte man jetzt noch sagen was auch nicht völlig falsch ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 7. September 2021 Teilen Geschrieben 7. September 2021 Eine Möglichkeit wäre es, in einem anderen "Firmenteil" zu arbeiten, falls es eine größere Firma ist mit mehreren Unternehmen / juristischen Personen unter einem Hut. Dann wäre es nicht mehr ein Arbeitgeber, sondern 2. So umgehen manche Firmen das und andere Probleme (genauso auch ANÜ-Fristen usw.). Gurki reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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