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IHK Rechtsfrage


ChimKenda

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Hallo Community !

 

 

Ich habe folgendes Problem:

Ich möchte Einsicht in meine letzten beiden Prüfungen (schriftlich) haben. Anfang des Jahres angefragt, immer wieder von der IHK verschoben worden. Mittlerweile ist es sogar so, das die IHK Umgebaut wird und mir als Ausrede geboten wird das ich die Unterlagen nicht einsehen kann, da die dort in dem Spint einer Mitarbeiterin eingeschlossen sind, wo der ganze Bautrakt saniert wird.

 

Weder der Pförtner noch meine bearbeitende Sachbearbeiterin dürfen laut der Firma da rein, ohne Sicherheitskleidung bzw. Personal.

 

Ich wollte nun wissen ob es mein gutes Recht ist darauf zu pochen das ich meine Prüfungsunterlagen einsehen kann. Wenn ja, wie könnte ich das am besten machen um zu einem Ergebnis zu kommen?

 

Unter anderem wurde mir auch am Telefon gesagt das es unüblich ist nach einem Jahr in die Unterlagen zu schauen, da die IHK sowas nicht zulässt, vor allem da ich in die Winterprüfungsunterlagen sehen möchte und die ja gerade anstehen... (was keinen Sinn ergibt da die Prüfungsbögen jedes Jahr neu gemacht werden oder nicht?)

 

 

Was kann ich hier tun?

 

 

Vielen dank für eure Aufmerksamkeit !

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Falls Verwaltungsrecht abgedeckt ist...

Doch, das Recht hast du. Aber du versuchst ja laut deiner Aussage seit Anfang dieses Jahres, dieses Recht ausüben zu dürfen. Ggf. traust du dir selbst zu, ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anzustrengen. Oder aber du beauftragst eine Fachkraft damit.

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vor 9 Minuten schrieb ChimKenda:

Ich möchte Einsicht in meine letzten beiden Prüfungen (schriftlich) haben. Anfang des Jahres angefragt, immer wieder von der IHK verschoben worden.

Mit welcher Begründung ursprünglich? "Corona" oder was Kreativeres?

Gibt es Gründe warum du Prüfungseinsicht haben möchtest oder eher ein "Einfach so, weil ich es kann" (nicht wertend gemeint).

Die Gründe können der IHK erstmal egal sein. Solange sie dir die Einsicht nicht ermöglicht haben (und du regelmäßig weiter nervst)  hemmt das aber afaik die Verjährung von Ansprüchen bzw Widerspruchsfristen.

Das kann aber nur ein Anwalt genau beantworten, Verwaltungsrecht ist eklig.

vor 9 Minuten schrieb ChimKenda:

Mittlerweile ist es sogar so, das die IHK Umgebaut wird und mir als Ausrede geboten wird das ich die Unterlagen nicht einsehen kann, da die dort in dem Spint einer Mitarbeiterin eingeschlossen sind, wo der ganze Bautrakt saniert wird.

Weder der Pförtner noch meine bearbeitende Sachbearbeiterin dürfen laut der Firma da rein, ohne Sicherheitskleidung bzw. Personal.

Dann soll sich halt einer in Sicherheitskleidung werfen und die Unterlagen holen. Ich sehe hier keine Unmöglichkeit sondern ein "och nööööö, Aufwand...". Vielleicht noch ein "MEINE HAARE", wenn Helm zu tragen ist. Kannst ja anbieten vorher eine Dose 3-Wetter-Taft zu schicken damit mal jemand in die Pötte kommt.

vor 9 Minuten schrieb ChimKenda:

Ich wollte nun wissen ob es mein gutes Recht ist darauf zu pochen das ich meine Prüfungsunterlagen einsehen kann. Wenn ja, wie könnte ich das am besten machen um zu einem Ergebnis zu kommen?

Wenn ich das hier richtig verstehe hast du einen rechtlichen Anspruch auf Akteneinsicht, das sollte die IHK aber eh schon wissen. Ich bin mir nicht sicher ob eine neue Anfrage mit §§ hilft. Vielleicht mit einer "oder sonst" Drohung zum Anwalt zu gehen, Beschwerde einzulegen (ka. wo man das machen könnte) o.Ä. und die Kosten beim Verursacher, sprich der IHK wiederzuholen.

vor 9 Minuten schrieb ChimKenda:

Unter anderem wurde mir auch am Telefon gesagt das es unüblich ist nach einem Jahr in die Unterlagen zu schauen, da die IHK sowas nicht zulässt, vor allem da ich in die Winterprüfungsunterlagen sehen möchte und die ja gerade anstehen... (was keinen Sinn ergibt da die Prüfungsbögen jedes Jahr neu gemacht werden oder nicht?)

"Nach einem Jahr ist unüblich" vs "ich versuch es ja schon seit einem Jahr" oder Anfrage zur Einsicht "Winter 19" im Frühling 2021 gestellt? Es kann sein, dass es da Fristen gibt, aber im Regelfall sollte man seine Unterlagen "jederzeit" einsehen können. Nur weil die bei deiner IHK das nicht machen (wollen) bedeutet das nicht dass es keine Anspruch darauf gibt

vor 9 Minuten schrieb ChimKenda:

Was kann ich hier tun?

Bei der Kooperationsbereitschaft der IHK? Wenn es nur "zum Spaß" wäre, lass es, das ist die Zeit nicht wert. Wenn du dir was davon erhoffst, Anwalt. Alleine wirst du da nicht voran kommen.

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Es geht im Prinzip darum das ich meine schriftlichen Prüfungen einsehen kann um festzustellen wo ich dort meine Fehler hatte.

 

Weil ich ja im dritten Anlauf bin und natürlich wissen möchte wo ich am meisten Punkte verloren habe, sprich meine Schwachen sind.

 

Danke für eure Antworten !

Bearbeitet von ChimKenda
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Schriftlich belegbar als Emailverlauf über das ganze Jahr verteilt, ausgetauscht mit drei Mitarbeitern, da die Stelle dort dieses Jahr drei mal durchgetauscht wurde.

Gebe dir Recht mit dem vertrösten. Leider bin ich in der Hinsicht zu Naiv und gutgläubig.

Nachdem ich letzte Woche wieder Zweimal abgeschmettert wurde, wollte ich das hier einmal erfragen bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne.

 

GA1 erste mal 29% zweite mal 46%. Dennoch würde ich gerne Wissen wo genau ich da Punkte verloren habe.

 

 

Danke für deine Antwort !

 

 

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Also im Winter 20/21 mit 29% durchgerasselt, Sommer 2021 mit 46% (wobei hier durch die Verweigerung der Einsichtnahme ggf. etwaige Widerspruchs- und Klagefristen gehemmt sein dürften) und jetzt in den letzten Zügen und kurz vor Knapp beim Letztversuch?

vor 19 Minuten schrieb ChimKenda:

Es geht im Prinzip darum das ich meine schriftlichen Prüfungen einsehen kann um festzustellen wo ich dort meine Fehler hatte.

Also so halb "zum Spaß". Ich persönlich würde versuchen ASAP einen Termin beim Anwalt und über den per Einstweiliger Anordnung, oder was auch immer das dann wäre, die Einsicht durchzuboxen.

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Du hast nach dem ersten Durchgang Einsicht angefordert und nicht erhalten? Bist dann nochmals durchgefallen und hast wieder Einsicht angefordert?

Ich wäre spätestens nach Bekanntgabe der 46% beim Anwalt gewesen. Ja, 4 Prozentpunkte sind nicht wenig, aber vielleicht hätte man die ja noch finden können. Alternativ hättest du sie schaffen können, wenn du gewusst hättest, woran du im ersten Durchgang so gravierend gescheitert bist.

Was sagt denn dein Ausbildungsbetrieb zu dieser gesamten Situation? Unterstützt der dich gar nicht?

 

Kurzfassung: GEH ZUM ANWALT! JETZT! spätestens.

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Vielen dank für eure Hilfe !

 

Was den Betrieb angeht, nein, dem ist das egal. Mir wurde vor drei Wochen auch gesagt das ich nicht übernommen werde obwohl Personalmangel herrscht.

Hier ist also ganz klar, die wollen mich loswerden.

 

 

Werde mich nun um die Anwaltsgeschichte kümmern, danke !

Bearbeitet von ChimKenda
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