Vincent Greene Geschrieben 2. November 2021 Teilen Geschrieben 2. November 2021 Guten Tag, Aktuell mache ich eine Umschulung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Im November werde ich die schriftliche Prüfung ablegen. Ich Frage mich was für möglichkeiten ich haben sollte falls ich die mündliche Prüfung nicht bestehen sollte. Angenommen ich habe nach der regulären Ausbildungszeit eine Stelle als Programmierer, darf ich dann in 6 Monaten die mündliche Prüfung wiederholen, auch wenn mein Arbeitgeber kein Ausbildungsbetrieb ist? Muss ich das gleiche Projekt wie bei der nicht bestanden Prüfung verwenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 2. November 2021 Teilen Geschrieben 2. November 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Vincent Greene: Angenommen ich habe nach der regulären Ausbildungszeit eine Stelle als Programmierer, darf ich dann in 6 Monaten die mündliche Prüfung wiederholen, auch wenn mein Arbeitgeber kein Ausbildungsbetrieb ist? Ich bezweifele das du die Stelle antreten darfst wenn du deine Prüfung nicht schaffst. Da wird 100% eine Klausel im Vertrag sein dass er ohne bestandene Abschlussprüfung nichtig ist. vor 2 Stunden schrieb Vincent Greene: Muss ich das gleiche Projekt wie bei der nicht bestanden Prüfung verwenden? Neues Projekt. Bearbeitet 2. November 2021 von Brapchu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vincent Greene Geschrieben 2. November 2021 Autor Teilen Geschrieben 2. November 2021 vor 9 Minuten schrieb Brapchu: Ich bezweifele das du die Stelle antreten darfst wenn du deine Prüfung nicht schaffst. Da wird 100% eine Klausel im Vertrag sein dass er ohne bestandene Abschlussprüfung nichtig ist. Neues Projekt. Gibt es nicht. Und dem Arbeitgeber interessiert die Prüfung nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. November 2021 Teilen Geschrieben 2. November 2021 vor 12 Minuten schrieb Brapchu: Ich bezweifele das du die Stelle antreten darfst wenn du deine Prüfung nicht schaffst. Da wird 100% eine Klausel im Vertrag sein dass er ohne bestandene Abschlussprüfung nichtig ist. Nö... auf dem Forum gab es schon öfters Berichte drüber, dass man trotz durchgefallener Prüfung eine Festanstellung angetreten hat und dann die Prüfung wiederholt hat. FBDIMM und Vincent Greene reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vincent Greene Geschrieben 2. November 2021 Autor Teilen Geschrieben 2. November 2021 vor einer Stunde schrieb Chief Wiggum: Nö... auf dem Forum gab es schon öfters Berichte drüber, dass man trotz durchgefallener Prüfung eine Festanstellung angetreten hat und dann die Prüfung wiederholt hat. Aber wie ist das jetzt wenn mein neuer Arbeitgeber nicht ausbildet. Wer gibt mir ein Projekt? Oder kann ich mir selbst ein realistischen Auftrag von Kunde "X" überlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 2. November 2021 Teilen Geschrieben 2. November 2021 Es gibt keine mündliche Prüfung. Es gibt einen Prüfungsteil bestehend aus der Projektdoku, deren Präsentation und einem Fachgespräch. Wenn Du in dem Teil durchfällst teilt Dir der PA mit, ob Du ein neues Projekt einreichen sollst oder Du nur Präsi und Fachgespräch wiederholst. Meistens ist die Doku so schlecht, dass Du ein neues Projekt bearbeitest. Für den Fall des Nichtbestehens verlängerst Du Deine Ausbildung um 6 Monate oder trittst als Externer ohne Ausbildungsbetrieb an. Das Projekt bestimmst Du in jedem Fall selbst. Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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