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Datenschutz, DSGVO, AV-Vertrag


Wolfderoeden

Empfohlene Beiträge

Dieser Beitrag ist nur für Informationszwecke geeignet und keine rechtliche Beratung für Datenschutz.

 Ich erstelle ein neues Thema dazu, weil ich zu viel Zeit verschwendet habe mich über all das zu informieren und möchte das hier kurz zusammenfassen. Seit 2018 ist die DSGVO verbindlich für alle europäischen Parteien in Kraft getreten; wer also Content Creator o.ä. ist, hat viele neue Regeln zu beachten.

Ich versuche mich momentan an einer neuen Website im Clearnet. Jedenfalls habe ich verschiedene Hosting Anbieter für meine Website verglichen und dabei sind mir einige parallelen zur DSGVO aufgefallen (Stichwort: Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter, …). Wenn eine Organisation, wie z.B. mein Webhoster beim Traffic Tracking personenbezogene Daten bezieht, ist dafür ein Vertrag notwendig.

Kurz gefasst ist man dazu verpflichtet zu seinem Kaufvertrag ein Auftragsverarbeitungsvertrag aufzusetzen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Dazu kann man entweder ein Blanco Vertrag als PDF aus dem Netz downloaden oder der Anbieter stellt einen Vertrag bereit.

Meine Suche war deutlich einfacher als ich direkt nachschauen konnte, ob der Anbieter selbst einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereitstellt:

* ModeratorEdit: Die verlinkte Webseite bietet keinen erkennbaren Mehrwert. Ein AV Vertrag sollte IMMER zwischen Verantwortlichem und AV im Detail abgestimmt werden. Der Download einer fertigen Datei über einen Dritten stellt hier m.E ein Risiko dar. Die Details eines solchen Vertrages findet Ihr im zweiten Link *

Falls der Leser mehr über die DSGVO erfahren möchte, kann er das hier: https://dsgvo-gesetz.de/

Gern geschehen,

Wolfderoeden

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Das ist eigentlich nichts neues und sollte jedem in der IT bekannt sein ;)

Ich halte es nur für sehr sehr schwierig einen AV Vertrag so aus der fertigen Tonne zu nehmen. Bei uns hat jeder Kunde andere Eckdaten. Was hier noch als Hinweis fehlt ist auch die Verpflichtung zu einer DatenschutzINFO auf der Webseite. Auch da kann man sich ganz vortrefflich die Karten legen.

Bitte nicht vergessen: ab 1.12.21 gilt das neue TTDSG :D .... damit werden Cookie-DS Infos noch ein bisschen komplizierter

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