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Geschrieben

@_n4p_ dass es duale Studienangebote gibt, ist mir durchaus bewusst. Aber das scheint beim TO nicht der Fall zu sein, da er ja z.B. nicht freigestellt wird für Übungen oder Vorlesungen:

Am 21.11.2021 um 21:52 schrieb Flachlegi:

Für Vorlesungen und Übungen findet auch keine Freistellung statt.

Das wäre meiner bisherigen Erfahrungen nach aber nicht rechtens, da man als dualer Partner der Hochschule auch einen Kooperationsvertrag mit dieser abschließt, womit man sich zur Freistellung des Studenten für die Hochschulveranstaltungen verpflichtet.

Aber egal wie genau die Situation beim TO ist, scheint sein Ausbildungsbetrieb wichtige Gründe dafür zu haben, dass er anwesend sein soll, während seine Mitazubis ins HO dürfen. Und da lässt sich rechtlich nicht viel machen. Es bleibt nur das persönliche Gespräch mit den Vorgesetzen/Verantwortlichen und zu hoffen, dass diese kulant sind und ihre Meinung ändern.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rienne:

nicht freigestellt wird für Übungen oder Vorlesungen

hab ich wohl übersehen, ging mir eigentlich auch nur darum das man prinzipiell durchaus mit der Ausbildung ein Duales Studium machen kann.

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