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Geschrieben

Ich glaube, hier wird aneinander vorbeigeredet. :)

Wenn du in der schriftlichen Prüfung in einem gewissen Rahmen eine mangelhafte Leistung erbracht hast, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Das ist vermutlich das, was @MarcGuemeint.)

Die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung sind zwei autonome Prüfungsteile. D.h. du kannst einen Teil bestehen und im anderen durchfallen. Dann musst du bei der Wiederholung auch nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hast. Dementsprechend solltest du auch eine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten, wenn du in der schriftlichen Prüfung durchgefallen bist.

Geschrieben

Es gibt

  • Kenntnisprüfung / Prüfungsteil B / schriftliche Abschlussprüfung
  • Fertigkeitsprüfung / Prüfungsteil A / betriebliches Projekt mit Dokumentation und Fachgespräch

Und wenn du im Teil B knapp durchgefallen bist, besteht die Möglichkeit auf

  • mündliche Ergänzungsprüfung
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MarcGue:

Hallo Jano,

du bekommst nur eine Einladung zur mündlichen Prüfung, wenn du unter 50 Prozent liegst, jedoch mindestens 40 Prozent erreicht hast. 

Mit freundlichem Gruß,

Marc

Geschrieben (bearbeitet)

Stand das nicht eben in Beitrag zu Baden-Württemberg anders? Wenn Janojano aus BaWü kommt mal den Beitrag dazu lesen,  dort scheint es anders zu laufen da wird man unter Umständen tatsächlich gar nicht erst für die mündliche eingeladen.

 

Ist das noch aktuell?

 

Bearbeitet von orangesEinhorn
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb orangesEinhorn:

Ist das noch aktuell?

War "damals" schon nicht ganz korrekt.

Ich weiß sehr genau dass zumindest die IHK Stuttgart (und damit auch die IHKs in den angrenzenden Landkreisen, da Verbund) im Sommer 2012 auch Fachinformatiker zu Präsentation und FG eingeladen haben, die schriftlich durchgefallen sind.

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