Janojano Geschrieben 24. November 2021 Geschrieben 24. November 2021 Hallo zusammen, Ich habe eine frage. Wenn man die schriftliche Prüfung nicht bestanden hat, bekommt man die einladung zur mündlichen prüfung? Als IT-Systemkaufmann LG Jano Zitieren
MarcGue Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Hallo Jano, du bekommst nur eine Einladung zur mündlichen Prüfung, wenn du unter 50 Prozent liegst, jedoch mindestens 40 Prozent erreicht hast. Mit freundlichem Gruß, Marc Janojano reagierte darauf 1 Zitieren
Rienne Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Ich glaube, hier wird aneinander vorbeigeredet. Wenn du in der schriftlichen Prüfung in einem gewissen Rahmen eine mangelhafte Leistung erbracht hast, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Das ist vermutlich das, was @MarcGuemeint.) Die schriftliche und die mündliche Abschlussprüfung sind zwei autonome Prüfungsteile. D.h. du kannst einen Teil bestehen und im anderen durchfallen. Dann musst du bei der Wiederholung auch nur den Teil wiederholen, den du nicht bestanden hast. Dementsprechend solltest du auch eine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten, wenn du in der schriftlichen Prüfung durchgefallen bist. Janojano reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Es gibt Kenntnisprüfung / Prüfungsteil B / schriftliche Abschlussprüfung Fertigkeitsprüfung / Prüfungsteil A / betriebliches Projekt mit Dokumentation und Fachgespräch Und wenn du im Teil B knapp durchgefallen bist, besteht die Möglichkeit auf mündliche Ergänzungsprüfung Janojano reagierte darauf 1 Zitieren
charmanta Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Korrekt. Du bekommst in jedem Fall die Einladung zum Prüfungsteil A Zitieren
Janojano Geschrieben 25. November 2021 Autor Geschrieben 25. November 2021 vor einer Stunde schrieb MarcGue: Hallo Jano, du bekommst nur eine Einladung zur mündlichen Prüfung, wenn du unter 50 Prozent liegst, jedoch mindestens 40 Prozent erreicht hast. Mit freundlichem Gruß, Marc Zitieren
Janojano Geschrieben 25. November 2021 Autor Geschrieben 25. November 2021 Moin Du meinst, wenn ich bei Teil 1 oder Teil 2 und wiso insgesamt 40%? oder ein von die drei muss ich 40% haben? LG Zitieren
allesweg Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Es muss rechnerisch noch möglich sein, dass du gesamt über die 50% kommst. Zitieren
orangesEinhorn Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 (bearbeitet) Stand das nicht eben in Beitrag zu Baden-Württemberg anders? Wenn Janojano aus BaWü kommt mal den Beitrag dazu lesen, dort scheint es anders zu laufen da wird man unter Umständen tatsächlich gar nicht erst für die mündliche eingeladen. Ist das noch aktuell? Bearbeitet 25. November 2021 von orangesEinhorn Zitieren
charmanta Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 Janojano kommt scheinbar aus NRW Janojano reagierte darauf 1 Zitieren
Maniska Geschrieben 25. November 2021 Geschrieben 25. November 2021 vor 20 Minuten schrieb orangesEinhorn: Ist das noch aktuell? War "damals" schon nicht ganz korrekt. Ich weiß sehr genau dass zumindest die IHK Stuttgart (und damit auch die IHKs in den angrenzenden Landkreisen, da Verbund) im Sommer 2012 auch Fachinformatiker zu Präsentation und FG eingeladen haben, die schriftlich durchgefallen sind. Zitieren
Janojano Geschrieben 25. November 2021 Autor Geschrieben 25. November 2021 Ich komme aus NRW @charmanta LG Zitieren
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