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Wechsel des Betriebs nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung


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Geschrieben

Guten Tag zusammen,

ich bin derzeit im zweiten Lehrjahr zum FISI und plane ein halbes Jahr zu verkürzen. Ich bin 24 Jahre alt und meine Erwartungen an mich selbst bezüglich meiner Noten/Prüfung sind hoch (läuft momentan auch sehr gut). Ich bin jedoch mit meiner Firma nicht zufrieden, hat verschiedene Gründe wie z.B. kein Homeoffice (ist an sich ja auch nicht schlimm, aber hatte in den knapp 1,5 Jahren seit Pandemie kein einziges Homeoffices). Ich muss mir fast alles leider selbst beibringen. Die Ausbildungsvergütung ist ebenfalls unterirdisch (nehme mal an dass das Einstiegsgehalt genau so niedrig sein wird). Unsere Firma besteht auch aus 7 Mitarbeitern, wovon 3 Azubis sind und einer Praktikant. Ich weiß aber nicht wie das dann abläuft, wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, vorallem wenn das mit der Verkürzung geklappt hat. Such ich mir im voraus schon ein neuen Betrieb? Wie kann ich mir den Einstiegsgehalt bei anderen Betrieben/Konzernen so vorstellen? Die Firma  wo ich jetzt meine Ausbildung mache bietet z.B. externe IT-Dienstleistungen an. Macht das einen Unterschied ob ich dann in eine Firma komme die auch eine interne IT hat? Wenn MA Gespräche stattfinden, soll ich da lieber den Mund halten bezüglich der Frage was ich mir künftig vorstelle hier in der Firma, oder sagen das ich nach der Ausbildung den Betrieb wechseln möchte? Was ist wenn ich sage das ich den Betrieb wechseln möchte, aber keine neue stelle finde? Das sind momentan so sorgen und Fragezeichen die bei mir auftreten. Freue mich auf eure Antwort!

 

Liebe Grüße

Geschrieben
  1. du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um überhaupt verkürzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?
  2. Du suchst dir einen neuen Betrieb, sobald das End-Datum ~6 Monate entfernt ist. Beginn zu "Sicher nach allen Prüfungsteilen, nur wenn bestanden" - weil sonst bist du ja noch im Ausbildungsverhältnis!
  3. Gehälter können in gewissen Rahmen verhandelt werden.
  4. Bei Gesprächen zu deiner Zukunft in der Firma sagst du das, was es dir bis dahin am Angenehmsten macht.

Alles bis auf #4 sollte aber in Wirtschaftskunde (oder wie das gerade auch immer genannt wird) in der Berufsschule Thema sein.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb allesweg:
  1. du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um überhaupt verkürzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?
  2. Du suchst dir einen neuen Betrieb, sobald das End-Datum ~6 Monate entfernt ist. Beginn zu "Sicher nach allen Prüfungsteilen, nur wenn bestanden" - weil sonst bist du ja noch im Ausbildungsverhältnis!
  3. Gehälter können in gewissen Rahmen verhandelt werden.
  4. Bei Gesprächen zu deiner Zukunft in der Firma sagst du das, was es dir bis dahin am Angenehmsten macht.

Alles bis auf #4 sollte aber in Wirtschaftskunde (oder wie das gerade auch immer genannt wird) in der Berufsschule Thema sein.

Zu 1 kann ich noch nicht viel sagen, ich solle abwarten bis die Zwischenprüfungen vorbei sind um dann ein erneutes Gespräch zu führen (heißt wenn es gut ausfällt kann ich evtl verkürzen). Argument: Ich hab eine schulische Ausbildung zum ITA hinter mir und ein abgebrochenes Informatik Studium. Notendurchschnitt letztes Zeugnis war bei 1,8. Von den Noten her müsste das ja reichen oder? (Hab nachgelesen das man min. 2,49er schnitt braucht).

Zu 2: Ist das noch etwas komplex aber wenn das verkürzen genehmigt werden sollte und das Datum fest stehen sollte in der ich den Abschluss erlangen soll, kann ich quasi von dort aus ein halbes jahr zurück und ab da die Bewerbung schreiben richtig? Wenn ich nicht verkürzen sollte ein halbes jahr vor dem 1. August 2023 --> 1. Februar.

Zu 3 und 4 hab ich nichts weiteres zu Fragen, danke für die Antwort!

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

du brauchst die Zustimmung deines Betriebes, um überhaupt verkürzen zu können. Mit welchem Argument sollte dem zugestimmt werden?

Dazu kann ich sagen das es bei verschiedenen IHK´s und HWK´s auch die Regelung gibt, dass man die Ausbildung aufgrund von Lebenserfahrung verkürzen kann. Das ist dann der Fall wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat. 

Bearbeitet von Jinju
Geschrieben

Kommst du aus einer Region in der es eher viele IT Jobangebote gibt? Bei mir ist es der Fall, habe ebenfalls verkürzt und mich 3 Monate vor Ausbildungsende angefangen zu bewerben und bereits 1 Monat später ( also 2 Monate vor Ende) mehrere Vertragsangebote von verschiedenen Firmen auf dem Tisch liegen. Hat bei mir also locker gereicht :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Jinju:

Dazu kann ich sagen das es bei verschiedenen IHK´s und HWK´s auch die Regelung gibt, dass man die Ausbildung aufgrund von Lebenserfahrung verkürzen kann. Das ist dann der Fall wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat. 

Das ändert nichts daran, dass zur Änderung des bestehenden Ausbildungsvertrages die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes benötigt wird. Und wenn Azubi und Betrieb sich einig sind, hat die zuständige IHK kaum die Möglichkeit, dem Wunsch auf Verkürzung um ein halbes Jahr zu widersprechen.

Bearbeitet von allesweg
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb allesweg:

Das ändert nichts daran, dass zur Änderung des bestehenden Ausbildungsvertrages die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes benötigt wird. Und wenn Azubi und Betrieb sich einig sind, hat die zuständige IHK kaum die Möglichkeit, dem Wunsch auf Verkürzung um ein halbes Jahr zu widersprechen.

Das ist klar. Nur wenn mehrere Gründe vorliegen die Ausbildung regulär zu verkürzen stimmt er vielleicht eher zu. So hat @RealPridebessere Chancen wenn er Wiederspruch gegen die voraussichtliche Ablehnung des Verkürzungsantrags stellt und ein Schlichtungstermin bei der IHK zustande kommt. 

Sollte der Betrieb trotzdem erfolgreich ablehnen kann er spätestens nach guten Zwischenprüfungen (wovon wir jetzt mal ausgehen) nach § 45 BBiG die Prüfung vorziehen. Hier muss der Betrieb zwar ebenfalls eine überdurchschnittliche Leistung von einer besseren Note als 2,49 bestätigen aber wenn es hier zur Ablehnung kommt kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen und dann wird auch sein Ausbilder zurate gezogen. Hier wäre noch die Frage ob sein Ausbilder auch sein Chef ist. Wenn es so ist stehen die Chancen natürlich schlechter.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Jinju:

Das ist klar. Nur wenn mehrere Gründe vorliegen die Ausbildung regulär zu verkürzen stimmt er vielleicht eher zu. So hat @RealPridebessere Chancen wenn er Wiederspruch gegen die voraussichtliche Ablehnung des Verkürzungsantrags stellt und ein Schlichtungstermin bei der IHK zustande kommt. 

Sollte der Betrieb trotzdem erfolgreich ablehnen kann er spätestens nach guten Zwischenprüfungen (wovon wir jetzt mal ausgehen) nach § 45 BBiG die Prüfung vorziehen. Hier muss der Betrieb zwar ebenfalls eine überdurchschnittliche Leistung von einer besseren Note als 2,49 bestätigen aber wenn es hier zur Ablehnung kommt kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen und dann wird auch sein Ausbilder zurate gezogen. Hier wäre noch die Frage ob sein Ausbilder auch sein Chef ist. Wenn es so ist stehen die Chancen natürlich schlechter.

 

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der Geschäftsführer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine über meinen Weg legen würde.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jinju:

kann er ebenfalls Wiederspruch einlegen

  1. Widerspruch
  2. wenn man bereits aufgrund der Abschlussprüfung den Rechtsweg wählen wird, braucht man sich keine Hoffnung auf ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis machen. Dieses Vorgehen hat für genau 2 immense Vorteile: die beiden Anwälte.
Geschrieben

Durchziehen gute Noten schreiben und direkt nach Ausbildung wechseln. Vorher maximal verkürzen, was dir nach guten Noten in der Ap1 bzw  Zwischenprüfung keiner verbieten wird. Wenn doch sofort wechseln.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb be98:

Wenn doch sofort wechseln.

Mit welcher Begründung sollte der Betrieb der Vertragsaufhebung zustimmen, wenn er schon der Verkürzung nicht zustimmen will?

 

Vertragsrecht kommt in der BS wohl zwischen Weihnachten und Neujahr dran...

Geschrieben (bearbeitet)

Die IHK kann nicht einfach Verträge in Luft auflösen und sich übers BBiG hinwegsetzen. Mal davon ab dass die das vermutlich eh null interessiert, wenn es nur darum geht, dass jemand seine Prüfung nicht vorziehen darf.... da liegt ja kein Härtefall oder ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.

 

Hier bisschen was zu lesen:

https://www.ihk-emden.de/produktmarken/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/rechtliche-regelungen/wissenswertes-zum-ausbildungsverhaeltnis/wechsel-des-ausbildungsbetriebes-4411108#:~:text=Auszubildende können ihre Ausbildung nicht,einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind.

 

https://www.ihk-emden.de/produktmarken/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/rechtliche-regelungen/kuendigung-vorzeitige-beendigung-2361792

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html#BJNR093110005BJNE002301128

Bearbeitet von OkiDoki
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb allesweg:
  1. Widerspruch
  2. wenn man bereits aufgrund der Abschlussprüfung den Rechtsweg wählen wird, braucht man sich keine Hoffnung auf ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis machen. Dieses Vorgehen hat für genau 2 immense Vorteile: die beiden Anwälte.

Ich wüsste nicht was das mit einem Gang zum Anwalt zu tun hat. Den Widerspruch und den Termin mit der IHK bekommt man selbst auf die Kette. Und wozu ist die Schlichtungsstelle da wenn sie denn nicht benutzt wird?

Außerdem ist gesetzlich geregelt das das Arbeitszeugnis wohlwollend klingen muss und ist das nicht der Fall kann man auch selber eine Nachbesserung anfordern ohne Anwälte. 

FYI: Ich selbst habe bisher kein einziges Arbeitszeugnis jemals vorzeigen müssen.

Bearbeitet von Jinju
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb RealPride:

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der Geschäftsführer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine über meinen Weg legen würde.

Das klingt an sich ja schonmal gut. Dann musst du vielleicht nur wirklich die Zwischenprüfung abwarten und er lässt nach guten Ergebnissen die Verkürzung der Ausbildung zu. 

Bezüglich Gehaltssorgen und keine Findung eines neuen Jobs müsstest du uns noch ein paar Informationen geben: 

Woher kommst du? (Ungefähre Region)
Gibt es überhaupt größere Konzerne in deiner Nähe?
Wie mobil bist du?
Wie viele konkrete Jobanzeigen gibt es dort?
Schließt du externe IT Arbeit nach der Ausbildung komplett aus?
Sind mindestens 1 Tag HO unbedingt Pflicht für dich?
etc.

Bearbeitet von Jinju
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb allesweg:

1,5 Jahre nach Ausbildungsabschluss auch nicht erstaunlich.

Das stimmt. Wobei ich den Arbeitgeber zu Anfang des nächsten Jahres wechseln werde und hier auch nicht das vorlegen des Arbeitszeugnisses erfragt wurde. 

Das hat den Grund, kann ich auch dem Threadersteller nach einem etwaigen schlecht formulierten Arbeitszeugnis empfehlen, dass ich zum neuen AG sage bei dem ich mich bewerbe: 

"Da das Arbeitszeugnis nicht schlecht klingen darf und 90% von uns den Unterschied kennt zwischen Zufriedenheit, vollen Zufriedenheit und vollsten Zufriedenheit, können sie selbst entscheiden ob sich mich danach bewerten oder nach meinen Fachkenntnissen in XYZ"

Halte ich übrigens auch als eine sehr gute Antwort im Vorstellungsgespräch falls man noch auf einem schlechten Arbeitszeugnis sitzt oder man in dem Moment auf seine Fachstärke aufmerksam machen möchte ;) 

 

Bearbeitet von Jinju
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb be98:

Aus meiner Sicht Verkürzung + gute Noten anstreben und dann wechseln

das ist unstrittig.

 

Einzig die Ratschläge bzgl. Verkürzung gegen den Willen des Betriebes sind alles andere als sinnvoll.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb allesweg:

Einzig die Ratschläge bzgl. Verkürzung gegen den Willen des Betriebes sind alles andere als sinnvoll.

Wieso das? Wenn er doch nicht happy ist und alle Gegebenheiten dafür erfüllt sind und sich der Betrieb nur partout querstellt weil er keine billige Arbeitskraft verlieren will?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Jinju:

Wieso das? Wenn er doch nicht happy ist und alle Gegebenheiten dafür erfüllt sind und sich der Betrieb nur partout querstellt weil er keine billige Arbeitskraft verlieren will?

Oder weil der Betrieb einen Ausbildungsauftrag hat und ein Ausbildungsrahmenplan über die volle Laufzeit vorliegt? 🤪
Der Betrieb der einer nachträglichen Verkürzung zustimmt muss der IHK gegenüber glaubhaft versichern wie die fehlenden Ausbildungsinhalte in der nun verbleibenden Zeit vermittelt werden können. Bei einem Betrieb mit 3 Festangestellten faktisch kaum möglich.
 

vor 4 Stunden schrieb RealPride:

Mein Ausbilder ist gleichzeitig der Geschäftsführer. Er ist aber ein gutherziger(strenger) Mensch. Ich denke (hoffe) nicht das er mir Steine über meinen Weg legen würde.

Dann ist doch (vermutlich) alles in Butter und es besteht kein Grund zu radikalen Maßnahmen zu greifen die beiden Parteien nur das Leben schwer machen.

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