topuser Geschrieben 15. Dezember 2021 Geschrieben 15. Dezember 2021 (bearbeitet) Hi, ich möchte das erste mal in meiner Berufslaufbahn das Unternehmen wechseln und würde die Situation etwas erläutern. Ich brauche mal eine Einschätzung, ob ich richtig liege mit der Kündigungsfrist. Ich habe bis jetzt sehr gute Hilfe hier im Forum bekommen, danke dafür schon mal. - Ich arbeite seit Sommer 2018 in einem Unternehmen (6 Monate Probezeit) - 1 Jahre befristet der Vertrag damals. - Am Ende dieser Laufzeit (Sommer 2019) wurde der Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag erweitert und ist seitdem gültig und mein aktueller Vertrag. Ich arbeite jetzt also seit ca. 3,5 Jahren in diesem Unternehmen. In dem Vertrag steht jetzt drin, dass ich in der Probezeit täglich Kündigen kann zum nächsten Tag und nach den 6 Monaten mit einer Frist von 2 Monaten zum 15. oder Monatsende. --- Jetzt bin ich etwas verwirrt, kann mein Chef meine Kündigungsfrist einfach auf 2 Monaten anheben? Ich habe im Internet folgendes gefunden: "Wann die Frist beginnt, ist gemäß Arbeitsrecht in der Regel im Arbeitsvertrag nachzulesen. In diesem haben Sie zu Beginn einen gewissen Zeitraum vereinbart. Beachten Sie: Der Arbeitgeber darf Ihnen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses keinen längeren Zeitraum aufbrummen als sich selbst. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, die gesetzliche Kündigungsfrist zu missachten und kürzere Fristen zu vereinbaren." Nach meinem Kenntnisstand habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat immer noch, da ich eine Betriebszugehörigkeit unter 5 Jahren habe und somit die Frist länger als die vom Chef selbst wäre. Verstehe ich hier etwas falsch? Wenn meine neue Stelle am 01.03.2022 startet, wann muss ich dann kündigen? Wann muss die Kündigung spätestens eingehen beim Chef? Bearbeitet 15. Dezember 2021 von topuser Zitieren
Th0mKa Geschrieben 15. Dezember 2021 Geschrieben 15. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb topuser: Jetzt bin ich etwas verwirrend, kann mein Chef meine Kündigungsfrist einfach auf 2 Monaten anheben? Ich habe im Internet folgendes gefunden: Das kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an. Grundsätzlich ist das, wie von dir schon vermutet, nur zulässig wenn die verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. vor 9 Minuten schrieb topuser: Wenn meine neue Stelle am 01.03.2022 startet, wann muss ich dann kündigen? Wann muss die Kündigung spätestens eingehen beim Chef? Sollte die vertragliche Frist Bestand haben muß die Kündigung deinen Chef am 31.12.2021 erreichen, sollte die gesetzliche Frist gelten wäre es der 31.1.2022. Aber wenn du eine belastbare Aussage brauchst solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen. Bearbeitet 15. Dezember 2021 von Th0mKa topuser reagierte darauf 1 Zitieren
topuser Geschrieben 15. Dezember 2021 Autor Geschrieben 15. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 4 Minuten schrieb Th0mKa: Das komt auf den genauen Wortlaut im Vertrag an. Grundsätzlich ist das, wie von dir schon vermutet, nur zulässig wenn die verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten gilt. Sollte die vertragliche Frist Bestand haben muß die Kündigung deinen Chef am 31.12.2021 erreichen, sollte die gesetzliche Frist gelten wäre es der 31.1.2022. Ja, es ist nicht ganz eindeutig geschrieben, aber so wie ich es lese, gilt die Frist dann für beide Seiten. Also habe ich dann 2 Monate Kündigungsfrist? Das ist natürlich scheiße jetzt... Dann muss ich jetzt quasi die Kündigung einreichen und kriege den Unterschriebenen Vertrag wahrscheinlich erst im Januar. Ganz dünnes Eis... Bearbeitet 15. Dezember 2021 von topuser Zitieren
Th0mKa Geschrieben 15. Dezember 2021 Geschrieben 15. Dezember 2021 Gerade eben schrieb topuser: Dann muss ich jetzt quasi die Kündigung einreichen und kriege den Unterschriebenen Vertrag wahrscheinlich erst im Januar... Das wiederum würde ich nicht machen. Teile dem neuen AG doch mit das du den Vertrag beidseitig unterschrieben bis spätestens 29.12. brauchst und sich andernfalls dein Beginn um einen Monat verschiebt. Üblicherweise ist das kein Problem weil Standardvorgehen. Special List und topuser reagierten darauf 2 Zitieren
topuser Geschrieben 15. Dezember 2021 Autor Geschrieben 15. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Th0mKa: Das wiederum würde ich nicht machen. Teile dem neuen AG doch mit das du den Vertrag beidseitig unterschrieben bis spätestens 29.12. brauchst und sich andernfalls dein Beginn um einen Monat verschiebt. Üblicherweise ist das kein Problem weil Standardvorgehen. Ja, ich bin schon dabei eine E-Mail zu schreiben. Dann würde ich versuchen, einen Monat später anzufangen. Ich hasse diese Verträge. Ich kriege den neuen Vertrag nicht vor Januar, da der BR noch zustimmen muss. Danke für deine Hilfe. Bearbeitet 15. Dezember 2021 von topuser Zitieren
Graustein Geschrieben 16. Dezember 2021 Geschrieben 16. Dezember 2021 Wenn er Anfang Januar kommt kannst du ja immerhin noch zum 15.03. kündigen topuser reagierte darauf 1 Zitieren
allesweg Geschrieben 16. Dezember 2021 Geschrieben 16. Dezember 2021 Zitat Die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen dürfen länger sein als die gesetzlichen Fristen. Diese Vereinbarungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich bindend. Quelle Also bleiben dir folgende Optionen: neuer Vertrag kommt vor 31.12.2021 unterschrieben dokumentenecht bei dir an und deine Kündigung erreicht noch nachweisbar bis spätestens 31.12. deinen Chef neuer Vertrag kommt ab 1.1.2022 und du kommst frühestens 2 Monate später zum 16. oder 1. neuer Vertrag kommt ab 1.1.2022 und du kündigst im guten Glauben, sodass du zum 1.3. entweder beim neuen AG anfängst oder ohne Einkommen aber mit Sperre beim Arbeitslosengeld da stehst. topuser reagierte darauf 1 Zitieren
Rienne Geschrieben 16. Dezember 2021 Geschrieben 16. Dezember 2021 vor 2 Stunden schrieb allesweg: Also bleiben dir folgende Optionen: neuer Vertrag kommt vor 31.12.2021 unterschrieben dokumentenecht bei dir an und deine Kündigung erreicht noch nachweisbar bis spätestens 31.12. deinen Chef neuer Vertrag kommt ab 1.1.2022 und du kommst frühestens 2 Monate später zum 16. oder 1. neuer Vertrag kommt ab 1.1.2022 und du kündigst im guten Glauben, sodass du zum 1.3. entweder beim neuen AG anfängst oder ohne Einkommen aber mit Sperre beim Arbeitslosengeld da stehst. Je nach Verhältnis zum jetzigen Arbeitgeber gibt es auch noch die Option, dass man sich abseits der Kündigungsfrist einigt und den bestehenden Arbeitsvertrag zum Beginn des neuen Vertrages aufhebt. topuser und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
topuser Geschrieben 16. Dezember 2021 Autor Geschrieben 16. Dezember 2021 (bearbeitet) Danke für die ganzen Antworten, es ist gar kein Problem laut der HR Partnerin. Dann fange ich zum 01.04. an und der Vertrag wird angepasst. Damit kann ich dann im Januar kündigen, wenn ich den neuen Vertrag bereits zu Hause habe und die Frist von 2 Monaten einhalten. Eine Sorge weniger 😄 Bearbeitet 16. Dezember 2021 von topuser Graustein, allesweg und Th0mKa reagierten darauf 3 Zitieren
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