DaWa Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Hallo zusammen, ich habe einmal eine Frage zu einem Arbeitsvertrag. Mich würde interessieren, wie bei euch der Urlaub geregelt ist. Steht da einfach nur "Arbeitnehmer hat Anspruch auf X Tage"? Hintergrund ist, dass ich einen Arbeitsvertrag vorliegen habe, in dem sinngemäß steht, dass ich Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Urlaub habe, sowie zehn Tage vertraglichen Urlaub, der aber verfällt, wenn er nicht genommen wurde, und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht ausgezahlt wird. So etwas hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag zu stehen. Bei mir standen einfach immer nur X Tage Urlaub drin. Mich würde deshalb interessieren, ob soetwas mittlerweile üblich ist (habe seit vielen Jahren den Arbeitgeber nicht mehr gewechselt) und wie ihr das beurteilen würdet. Vielen Dank, DaWa Zitieren
be98 Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Meines Wissens nach gibt es mindestens 24 gesetzliche Urlaubstage. Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 2 Minuten schrieb be98: Meines Wissens nach gibt es mindestens 24 gesetzliche Urlaubstage. bei einer 6-Tage-Woche. Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 11 Minuten schrieb DaWa: 20 Tage gesetzlichen Urlaub habe, sowie zehn Tage vertraglichen Urlaub Ah, der Arbeitgeber ist großzügig und gewährt dir in einem Kalenderjahr, in welchem du voll bei ihm beschäftigt bist, 10 zusätzliche Urlaubstage! Ist das ein Vertragsangebot oder ist das dein bestehender Vertrag? Welche wunderliche Konstrukte sind da noch vorhanden? Das dient doch nur dazu, dass du nie Urlaub mit ins Folgejahr nehmen kannst... Ich würde den Vertrag gründlich prüfen lassen und lieber auf Alternativen warten... DaWa reagierte darauf 1 Zitieren
be98 Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Ah ok dann ist 20 bei einer 5 Tage Woche also doch zulässig. Zitieren
Brapchu Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 In meinem stehen auch 20 Tage gesetzlicher Urlaub weil 5 Tage Woche + 10 Tage extra. Und darüber hinaus das 5 mit ins nächste Jahr genommen werden dürfen. Zitieren
Bitschnipser Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 8 Minuten schrieb allesweg: Das dient doch nur dazu, dass du nie Urlaub mit ins Folgejahr nehmen kannst... Genau das. Ist ein extrem schlechter Deal. "Chef, mein Urlaubsanspruch verfällt in ein paar WOchen" ""Aber Sie hätten Ihren Urlaub ja nehmen können. Um die Weihnachtszeit ist zu viel los, das geht jetzt nicht. Nehmen Sie ihn nächstes Mal früher" "Ich durfte ihn nicht nehmen, weil zuviel los war" "Na dann wird das nächstes Jahr besser". Rinse and repeat. Egal in welcher KOnstellation - der Gelackmeierte bist immer du. DaWa, allesweg und mlwhoami reagierten darauf 3 Zitieren
DaWa Geschrieben 20. Dezember 2021 Autor Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 3 Minuten schrieb allesweg: Ist das ein Vertragsangebot oder ist das dein bestehender Vertrag? Welche wunderliche Konstrukte sind da noch vorhanden? Das ist ein Vertragsangebot. Ich möchte eigentlich meinen Arbeitgeber wechseln. Weitere Klauseln sind eine ungünstige Kündigungsfrist (anderthalb Monate zum Quartalsende), die im Vorab-Angebot nicht angesprochen wurde. Fühlt sich wie ein Knebelvertrag an, wenn ich nur viermal im Jahr kündigen kann. Außerdem Vertragsstrafen bei fristloser Kündigung oder wenn ich die Stelle nicht antrete. Letztes ist auch völlig sinnlos. Dann trete ich halt einfach die Stelle an, anstatt vor Antritt zu kündigen, überreiche am ersten Tag meine Kündigung und bin in zwei Wochen doch wieder raus. Kriege dann sogar noch ein halbes Monatsgehalt, anstatt das als Vertragsstrafe zu zahlen... Vertragsstrafen hatte ich noch nie in einem Arbeitsvertrag. Da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Eine fristlose Kündigung ist schnell fabriziert, da gibt es immer Mittel und Wege. Das abgesprochene Jahresgehalt kann auch nur erreicht werden, wenn ich ein dreizehntes Jahresgehalt kassiere, das am Jahresende ausgezahlt wird. Kündige ich innerhalb des Jahres, ist das Gehalt 1/13 niedriger. Plus, es wurde ein Unternehmensbonus mit eingerechnet, für den betriebliche Übung etc ausgeschlossen wurde, und auf den ich weder Anspruch habe, noch dessen Höhe vorab fix ist. Das beworbene Jahresgehalt kann ich auch gar nicht erreichen, weil ich unterjährig eintrete und das dreizehnte Gehalt und der Bonus pro rata gezahlt werden. Wenn ich das alles rausrechne, komme ich auf ein Gehalt, das mich nicht glücklich macht, und das unter der marktüblichen Bezahlung liegt. Im Gespräch hat die Firma eigentlich einen guten Eindruck gemacht. Aber bei all diesen Klauseln gehen bei mir die Alarmglocken an. Special List und mlwhoami reagierten darauf 2 Zitieren
Bitschnipser Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Warte mal was? Man kann Vertragsstrafen aussprechen, wenn man jemanden FEUERT? Das ist doch meine Entscheidung als AG den rauszuschmeißen, warum soll der dann btite zahlen? Zitieren
mlwhoami Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Um so ein Unternehmen würde ich aber mal einen ganz weiten Bogen machen Der Personalbedarf scheint ja noch nicht dringend genug zu sein, wenn man sich anmaßt solche Konditionen in einem Vertrag vorzulegen... Bitschnipser, DaWa, allesweg und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 26 Minuten schrieb DaWa: Aber bei all diesen Klauseln gehen bei mir die Alarmglocken an. Was willst du jetzt von uns? Die Erlaubnis, dir die Finger an dem Vertrag zu verbrennen und dann die Schuld auf uns schieben? Bekommst du von mir nicht! Mag jemand anderes ihn ins Verderben schubsen? DaWa reagierte darauf 1 Zitieren
bigvic Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Wie wäre es damit deine Bedenken mit der Firma zu besprechen? Also ich würde mich da erstmal nicht abschrecken lassen, sondern Rückmeldung geben was du alles geändert haben möchtest und dann mal weiterschauen. Absagen kannst dann immernoch wenn es dir am Ende nicht passt. P.S.: Und das Urlaub am Ende des Jahres verfällt (bzw. als Ausnahme! mit ins erste Quartal mitnehmen darf) ist üblich. Man sollte es als Erwachsener ja hinbekommen in 12 Monate 30 Tage Urlaub zu planen/nehmen. Das sind immer nur Spezialkandidaten ohne Familie/Hobbys denen gegen Weihnachten einfällt das ja noch 20 Tage Urlaub da sind (oder natürlich aktuell Covid .. man kann ja nicht wegfahren...) 😒 Zitieren
DaWa Geschrieben 20. Dezember 2021 Autor Geschrieben 20. Dezember 2021 Vielen Dank für eure klaren Worte! Ich werde den Vertrag dann vermutlich ablehnen. Vielleicht noch schauen, ob da Nachbesserungen möglich sind. Aber letzten Endes ist das dann nur einzelnes Symptom einer miesen Firma, und ich wette, dass ich mich bei der Firma dann noch auf ganz andere Arten ärgern werde, wenn ich dort anfangen sollte. Da hilft es nichts, ein Symptom zu flicken. Da wird es dann noch genug andere Symptome geben. Zitieren
DaWa Geschrieben 20. Dezember 2021 Autor Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 37 Minuten schrieb Bitschnipser: Warte mal was? Man kann Vertragsstrafen aussprechen, wenn man jemanden FEUERT? Das ist doch meine Entscheidung als AG den rauszuschmeißen, warum soll der dann btite zahlen? Für die Firma selber stehen natürlich auch keine Vertragsstrafen im Vertrag drin. Zitieren
Wissenshungriger Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Jo mei, ich sehe jetzt nichts in deinem Arbeitsvertrag, was wirklich dramatisch ist. Die Aufteilung in gesetzlichen und freiwilligen Urlaub ist zwar eher arbeitgeberfreundlich, bringt dir aber nicht wirklich Nachteile bei der regulären Nutzung des Urlaubs. 1,5 Monate zum Quartalsende ist jetzt auch nicht wirklich schlimm. In der IT hat man eher längere Kündigungsfristen. 3 Monate zum Quartalsende würde ich schlimm finden. Ich habe zum Beispiel 3 Monate zum Monatsende und finde das ok. Die Kündigungsfrist gilt natürlich für beide Seiten und kann daher auch vorteilhaft sein. Wenn du fristlos gekündigt wirst, hast du wirklich was ausgefressen und du hast dann ganz andere Probleme als die Vertragsstrafe. Andere Unternehmen schließen auch eine Kündigung vor Arbeitsantritt aus. Zum Gehalt: Bei einem Wechsel gibt man mind. 20 bis 25% mehr an als man aktuell hat, damit sich noch ein Wechsel lohnt und um unschöne Überraschungen eher zu vermeiden. Wenn die Gespräche gut liefen und du einen guten Eindruck von der Firma hast, dann würde ich mich von so einem Vertrag nicht runterziehen lassen. Wenn ich Bock auf den Job hätte, dann würde ich ihn annehmen wenn auch die Gespräche angenehm verliefen und ich einen guten Eindruck gehabt hätte. concon reagierte darauf 1 Zitieren
sharpy35 Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Allein welche Firma heute noch mit 20 fixen Urlaubstagen als Benefit ankommt xD Bitte tu dir den Gefallen und mach um die Firma nen weiten Bogen! Zitieren
Brapchu Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 11 Minuten schrieb sharpy35: Allein welche Firma heute noch mit 20 fixen Urlaubstagen als Benefit ankommt xD Es stand nirgendswo das es ein "Benefit" ist. In einem gründlichen Vertrag steht nun mal die gesetzliche Passage drin welche dir sagt wie viele Urlaubstage du hast und wie die sich zusammensetzen. Zitieren
Th0mKa Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 3 Stunden schrieb Bitschnipser: "Chef, mein Urlaubsanspruch verfällt in ein paar WOchen" ""Aber Sie hätten Ihren Urlaub ja nehmen können. Um die Weihnachtszeit ist zu viel los, das geht jetzt nicht. Nehmen Sie ihn nächstes Mal früher" "Ich durfte ihn nicht nehmen, weil zuviel los war" "Na dann wird das nächstes Jahr besser". Rinse and repeat. Also grundsätzlich heißt es ja "Jahresurlaub" und nicht "Irgendwann mal Urlaub". Wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst kann er auch nicht verfallen. Damit er genehmigt werden kann mußt du ihn aber erstmal (schriftlich) beantragen, wenn er dann abgelehnt wird kann man zur Not auch den Weg über Gericht wählen. Üblicherweise reicht aber schon der schriftliche Antrag damit er doch mit ins nächste Jahr genommen werden kann. Übrigens ist "Es ist zuviel los" vor Gericht regelmäßig kein hinreichender Grund den Urlaub zu verweigern. Zitieren
allesweg Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor einer Stunde schrieb Th0mKa: den Weg über Gericht wählen Wenn man das VOR Vertragsunterzeichnung schon mit einkalkuliert: welches Betriebsklima will man denn da haben? Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren
Th0mKa Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 3 Stunden schrieb allesweg: Wenn man das VOR Vertragsunterzeichnung schon mit einkalkuliert: welches Betriebsklima will man denn da haben? Die Klausel an sich ist relativ geläufig, das das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist ist gesetzlich festgeschrieben, nicht genommenen Urlaub verfällt regelmäßig zum Jahreswechsel. Ich sehe kein Problem darin meine Optionen schon vor Vertragsbeginn zu kennen und im Zweifel auch durchzusetzen. Die Realität der Firma wird aber eher sein das alle Mitarbeiter ihren Urlaub rechtzeitig so planen das er genommen werden kann und das von @Bitschnipseraufgezeigte Szenario nicht eintritt. Zitieren
Whitehammer03 Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 Kann mir das einer mit den Urlaubstagen mal erklären? Bisher standen in allen meinen Vertragsangeboten sinngemäß das selbe drin wie beim TE: 20 gesetzliche + 10 extra Urlaubstage.. ist das denn nicht der Standard? Wie würde es den AN freundlicher aussehen und welche Vorteile würde das mit sich bringen? Zitieren
Th0mKa Geschrieben 20. Dezember 2021 Geschrieben 20. Dezember 2021 vor 33 Minuten schrieb Whitehammer03: Wie würde es den AN freundlicher aussehen und welche Vorteile würde das mit sich bringen? AN freundlich würde da einfach "30 Tage" stehen, das wird von AG wegen einem Urteil des EUGH (?) gesplittet. Der gesetzliche Urlaub verfällt bei länger anhaltender Krankheit nicht, der zusätzliche schon wenn man das so formuliert. Zitieren
allesweg Geschrieben 21. Dezember 2021 Geschrieben 21. Dezember 2021 vor 8 Stunden schrieb Th0mKa: vor 11 Stunden schrieb allesweg: Wenn man das VOR Vertragsunterzeichnung schon mit einkalkuliert: welches Betriebsklima will man denn da haben? Die Klausel an sich ist relativ geläufig, das das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist ist gesetzlich festgeschrieben, nicht genommenen Urlaub verfällt regelmäßig zum Jahreswechsel. Ich sehe kein Problem darin meine Optionen schon vor Vertragsbeginn zu kennen und im Zweifel auch durchzusetzen. Die Realität der Firma wird aber eher sein das alle Mitarbeiter ihren Urlaub rechtzeitig so planen das er genommen werden kann und das von @Bitschnipseraufgezeigte Szenario nicht eintritt. Welchen Bezug gibt es hier zwischen Zitat und Text? Wenn man mit "ach ich unterschreibe mal, notfalls wird meine Berufsrechtschutz in Anspruch genommen!" rein geht, ist die Wahrscheinlichkeit einer selbsterfüllenden Prophezeihung sehr groß. Da sollte man die Stellensuche besser gar nicht einstellen sondern einfach weitersuchen. Ich habe mal meine Arbeitsverträge heraus gesucht: entweder standen die 30 Tage direkt darin oder es wurde auf den geltenden Tarifvertrag verwiesen. vor 15 Stunden schrieb bigvic: Wie wäre es damit deine Bedenken mit der Firma zu besprechen? Wenn es nur um die Formulierung bzgl. Urlaubstage ginge, wäre ich auch der Meinung. Hier sind es aber Formulierung Urlaubstage aus Sicht des TE ungünstige Kündigungsfrist einseitige Vertragsstrafe bei fristloser Kündigung (und Nichtantritt) besprochenes Gehalt nur mit allen Boni erreichbar Bitschnipser reagierte darauf 1 Zitieren
OkiDoki Geschrieben 21. Dezember 2021 Geschrieben 21. Dezember 2021 vor 8 Stunden schrieb Whitehammer03: Bisher standen in allen meinen Vertragsangeboten sinngemäß das selbe drin wie beim TE: 20 gesetzliche + 10 extra Urlaubstage.. ist das denn nicht der Standard? Ich hab sowas vorher noch nie gelesen, auch wenn das laut dem Thread hier ja doch das ein oder andere Mal vorkommt. Mein Urlaub stand in jedem meiner Arbeitsverträge bisher ungesplittet drin. Zitieren
bigvic Geschrieben 21. Dezember 2021 Geschrieben 21. Dezember 2021 vor 3 Stunden schrieb allesweg: Wenn es nur um die Formulierung bzgl. Urlaubstage ginge, wäre ich auch der Meinung. Hier sind es aber Formulierung Urlaubstage aus Sicht des TE ungünstige Kündigungsfrist einseitige Vertragsstrafe bei fristloser Kündigung (und Nichtantritt) besprochenes Gehalt nur mit allen Boni erreichbar Wieso spielt das eine Rolle? Wenn einem die Position/Umfeld gefällt, dann finde ich über (noch) unpassende Vertragsdetails reden die mit Abstand beste Option. Der Aufwand ist absolut überschaubar (ne Email schicken / anrufen mit "Danke für den AV, gerne hätte ich folgende Anpassungen ... Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit." Fertig) . Und vom Arbeitsvertragsprozess bzw. einzelne Formulierung auf die gesamte Firma zu schliessen kann man machen, muss man aber nicht. Ich würde das zumindest nicht, denn meiner Erfahrung nach sind solche Backendprozesse völlig abgekoppelt vom Alltag / Realität - zumindest bei grösseren Firmen (mit globalen Richtlinien, outsourced HR service centern, Standardtextbausteinen, usw. usf). Ebenso finde ich den gesamten Rekrutierungsprozess leider bei vielen Firmen ein Disaster und wenn man da Idealist ist, dann sollte man bei sehr sehr vielen der Firmen nicht anfangen. 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren
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