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Klausel im Arbeitsvertrag zu Urlaub


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bigvic:

Wieso spielt das eine Rolle?

Weil der Ottonormalo der nicht in HR arbeitet davon ausgeht, dass man 1-3 Dinge ändern kann, die Firma sich aber querstellt, wenn man quasi alles ausser Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung ändern will. Da dürfte dann sowas kommen wie "alle unsere Verträge sind so". Wenn die Firma also nicht unbedingt MICH und NUR MICH will und kein ähnlich geeigneter Kandidat zeitig zur Verfügung steht, dann wird aus dem Angebot schnell ein "Friss oder stirb".

Geschrieben

Hat so etwas vom "Was letzte Preis"-Flavor bei Ebay. Warum geht man hin, wenn man eh weiß, dass Angebot und Nachfrage völlig auseinander driften? Statt meine Zeit bei einer Abzockerfirma zu verschwenden kann ich mich auch woanders bewerben. Wenn sie keine Abzocker sind, warum ist der Vertrag dann nicht gleich ordentlich? Wie gesagt bei wenigen Punkten würden alle sagen "ja klar, kein Problem, können wir ändern", aber das sind ja 80%. Das sagt halt einiges über den AG aus.

Geschrieben

Kommt ja auch immer darauf an, in welcher Ausgangslage man sich befindet: Bewirbt man sich aus ein gut bezahlten Festanstellung heraus in der Hoffnung, was besseres zu finden? Oder wurde man gekündigt und möchte möglichst schnell wieder eine Stelle finden? Oder stehen private Veränderungen an, so dass man seine Work-Life-Balance neu organisieren möchte? Oder oder oder

Und ich stimme @bigviczu, dass man nicht vom (juristischen) Blabla in einem Arbeitsvertrag auf das allgemeine Arbeitsklima schließen sollte. Gerade große und/oder internationale Firmen haben sehr verklausulierte Verträge. Die Handhabung und das Klima innerhalb einer Abteilung kann aber durchaus anders sein.
Ich habe übrigens mal nachgeschaut. In meinem neuen Arbeitsvertrag nach der Firmenübernahme steht die Urlaubsregelung auch so wie beim TO drin mit 20 gesetzliche Tage + 10 vertragliche (gefolgt von dem Abschnitt mit dem Anspruch bei Krankheit etc.). Und ich habe sogar eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. 😅 Aber da mir diese Klausel Bauchschmerzen bereitet hat, habe ich damals mit meinem Chef darüber gesprochen und er hat klar gemacht, dass im Fall der Fälle ja keiner der beiden Seiten geholfen ist, wenn man eigentlich weg möchte und es da immer noch andere (versöhnliche) Wege gibt, aus dem Vertrag auszusteigen. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass hier z.B. bei der ganzen Pandemie-Problematik sehr schnell reagiert wurde, Homeoffice weit vor der offiziellen Pflicht angeordnet wurde und, als Kurzarbeit ein Thema war, das Gehalt trotzdem vom AG auf 100% aufgestockt wurde (inkl. eventuelle Einbußen bei der Steuererklärung).

Und klar, wenn man vorher aus einem Tarifvertrag kommt, der i.d.R. sehr arbeitnehmerfreundlich formuliert ist und auch der Betriebsrat sehr aktiv ist, hat man bei der ein oder anderen Sache vielleicht ein etwas schlechteres Gefühl, aber ich kann auch die Arbeitgeberseite bei diesen Vertragsklauseln verstehen. Die wollen sich auch nur gegen jegliche Eventualitäten absichern. Oftmals auch aus schlechten Erfahrungen heraus oder bedingt durch Rechtsprechungen, wo schwammige Formulierungen zu Ungunsten der Arbeitgeber ausgelegt wurden.

Geschrieben
Und die Alternative ist absagen ohne erst miteinander zu reden? Kann ich ehrlichgesagt nicht nachvollziehen.
Unterstütze ich...
Was ist denn das Schlimmste, was passieren kann? Mehr als Nein sagen werden sie nicht. Und wenn sie doch aufgrund von Änderungswünschen ihr Angebot zurückziehen, hat man Glück gehabt. Denn in so einer Firma möchte man wohl nicht längerfristig arbeiten...
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb DaWa:

Hintergrund ist, dass ich einen Arbeitsvertrag vorliegen habe, in dem sinngemäß steht, dass ich Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Urlaub habe, sowie zehn Tage vertraglichen Urlaub, der aber verfällt, wenn er nicht genommen wurde, und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht ausgezahlt wird.

Steht bei mir relativ genau drin wie bei dir. Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, vertraglich vereinbarter Zusatzurlaub von 5 Tagen. Zuerst wird der gesetzliche Mindesturlaub gewährt. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt etwaige Urlaubsabgeltung nur bis zur Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs. Mitnahme ins Folgejahr bei betrieblichen Gründen und dann bis zum 31. März, sonst erlischt der Urlaubsanspruch.

vor 22 Stunden schrieb bigvic:

Man sollte es als Erwachsener ja hinbekommen in 12 Monate 30 Tage Urlaub zu planen/nehmen. Das sind immer nur Spezialkandidaten ohne Familie/Hobbys denen gegen Weihnachten einfällt das ja noch 20 Tage Urlaub da sind

Andere Lebensumstände, andere Probleme. Ich plane meinen Urlaub z.B. auch nicht möglichst früh und habe gerne ein wenig Flexibilität. Denn ohne Familie ist man im Zweifel auch eingeschränkter was Sachen wie Termine angeht, die man Zuhause sein muss, weil irgendein Handwerker kommt, der Hausmeister oder um eine größere Lieferung anzunehmen usw.

Das kann im Kontext Familie auch häufig der Partner übernehmen, ggf. arbeitet einer von beiden auch Teilzeit oder man hat schon einen Teenager Zuhause, der sich drum kümmern kann. Als Alleinlebender nimmt man sich die Zeit da ggf., wenn man sie brauch und nicht für gemeinsame Erlebnisse und weil die Kiddies Ferien haben.

Kommt natürlich drauf an wie flexibel der Arbeitgeber ansonsten ist, wenn unabhängig vom Urlaub sowas eintrudelt.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Bitschnipser:

Hat so etwas vom "Was letzte Preis"-Flavor bei Ebay. Warum geht man hin, wenn man eh weiß, dass Angebot und Nachfrage völlig auseinander driften? Statt meine Zeit bei einer Abzockerfirma zu verschwenden kann ich mich auch woanders bewerben. Wenn sie keine Abzocker sind, warum ist der Vertrag dann nicht gleich ordentlich?

Vielleicht weil sie nicht viel Ahnung vom Verträge schreiben haben? Mein neuer AG hatte mir auch einen "komischen" Vertrag vorgesetzt, ich hab ihm gesagt, dass ich ~7 Punkte komisch/nicht gut/schlecht formuliert finde und dann wurden die halt entsprechend angepasst.

Wenn er sich weigert diese anzupassen, dann kannst du ja immer noch absagen... Aber einfach annehmen, dass er dich übern Tisch ziehen will und deswegen absagen? Nein. Da lieber nochmal miteinander reden.

Geschrieben

Persönliche Erfahrung:

Wenn jemand ahnungslos Arbeitsverträge aufsetzt ohne sich die entsprechende fachliche Expertise zu holen: wieso sollte das bei anderen Themen besser sein? Wenn im Vertragsentwurf schon viele komische Dinge standen, wurde es bei mir falls ich dennoch angenommen habe, später eher schlimmer.   Der persönliche Rekord liegt bei 42 Tagen inkl. Kündigungsfrist

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das so zu trennen scheint mir in Ordnung zu sein, denn es wird so unterschieden zwischen Urlaubsanspruch aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs (20 Tage) und Urlaub, den der Arbeitgeber "freiwillig" gewährt (10 Tage). Diese Formulierung verstehe ich so, dass der gesetzliche Anspruch entsprechend gesetzlicher Regelungen verfällt, wenn er nicht genommen wird, und vom AG auszubezahlen ist bei Kündigung. Der "freiwillg" gewährte Anspruch verfällt entsprechend wie im Arbeitsvertrag geregelt, da es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt. Ob meine Aussage diesbezüglich einem Gericht standhält, kann ich allerdings nicht sagen (ich gebe nur meine Erfahrung als Arbeitgeber wieder) - ich empfehle, bei Unsicherheit oder Unklarheit einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Siehe auch https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub/

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