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Geschrieben

Hallo!

Ich überlege seit einer Weile selbst Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung in meinem Betrieb auszubilden, da es sich als ziemlich schwierig erweist kompetente Fachkräfte über Stellenausschreibungen zu finden. Hatte in letzter Zeit öfters mal gelesen, dass immer mehr Betriebe diesen Weg einschlagen und selber ausbilden um den Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
(Bevor jemand auf den Gedanken kommt: Nein, ich möchte keine billigen Arbeitskräfte auf diesen Weg einstellen, ich möchte eine vernünftige Ausbildung bieten.)

Vor kurzem hatte ich diesen Gedanken auch schonmal grob an unserem Personalchef ran getragen, der von meiner Idee positiv angetan ist. Einzig mein Arbeitskollege und Abteilungsleiter der IT ist bisher noch nicht davon begeistert, da er hier einen recht hohen Aufwand sieht. (Aufwand den man aber auch hat wenn man eine neue Fachkraft anlernt. Wobei dieser Aufwand natürlich variiert je nach fachlicher Kompetenz der Fachkraft)

Die Vorteile die ich sehe selber auszubilden wären vor allem, dass die Auszubildenden optimal in die Betriebsabläufe und Anforderungen eingebracht werden können und nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung auch im besten Fall übernommen werden.

Meine Fragen im Hinblick auf den Werdegang um selber ausbilden zu können wären folgende:

1. Wir würden "Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung" ausbilden, darf der Beruf nur von geeigneten qualifizierten Fachkräften im gleichen Berufszweig ausgebildet werden?
(Ich frage deshalb, da ich selber ausgebildeter Fachinformatiker - AE bin, mein Arbeitskollege/Abteilungsleiter hat allerdings nur eine Ausbildung als Bürokaufmann, ist aber im Unternehmen schon über 8 Jahre für die IT zuständig und auch fachlich sehr kompetent)

2. Die Ausbildereignung (AEVO) ist eine grundlegende Voraussetzung, ist ein Ausbilderschein (AdA) für den Ausbilder für den entsprechenden Fachbereich erforderlich oder könnte hier theoretisch auch ein Fachfremder mit AdA-Schein als Ausbilder fungieren und die Ausbildungsverantwortung an den entsprechenden Kollegen für den Fachbereich des Ausbildungsberufes erteilen?
(Beispiel bei uns wäre, dass wir bereits eine große Ausbildungsabteilung für Elektroniker - Betriebstechnik und entsprechenden Ausbilder im Betrieb haben. Natürlich sehe ich es selber als vorteilhafter an wenn eine Fachkraft im Ausbildungsberuf einen Ausbilderschein besitzt.)

3. Teilzeit, Vollzeit, Kompakt? Ich hab diverse Angebote für die Kurse auf die Vorbereitung der AdA-Prüfung gesehen, allerdings noch nicht so wirklich den Plan welche der Varianten wann am sinnvollsten ist. Prinzipiell würde ich schon drauf zielen ab August 2022 auszubilden.

4. Anmeldung zur Prüfung für den Ada-Schein wird vermute ich mal bei der bei mir zuständigen IHK getätigt oder ist es hier unabhängig bei welcher IHK dies gemacht wird?

Vielen Dank schonmal für die Antworten auf meine Fragen. :)

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb dfun:

1. Wir würden "Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung" ausbilden, darf der Beruf nur von geeigneten qualifizierten Fachkräften im gleichen Berufszweig ausgebildet werden?

(Ich frage deshalb, da ich selber ausgebildeter Fachinformatiker - AE bin, mein Arbeitskollege/Abteilungsleiter hat allerdings nur eine Ausbildung als Bürokaufmann, ist aber im Unternehmen schon über 8 Jahre für die IT zuständig und auch fachlich sehr kompetent)

Jaein. Erstmal: Ein/e AusbilderIn muss sowohl persönlich- als auch fachlich geeignet sein. Unter fachlicher Eignung versteht man, dass eine Ausbildung absolviert wurde und eine gewisse Zeit in dem Beruf praktisch tätig ist (BBiG §30).

Der/Die AusbilderIn darf aber Ausbildungsbeaufragte ernennen. Diese müssen aber nicht den Beruf erlernt haben und müssen auch keine AusbilderInnen sein. Der/Die AusbilderIn kann ja auch nicht alles wissen. Die Ausbildungsbeaufragten müssen aber persönlich geeignet sein (BBiG §28 Abs. 3)

vor 58 Minuten schrieb dfun:

2. Die Ausbildereignung (AEVO) ist eine grundlegende Voraussetzung, ist ein Ausbilderschein (AdA) für den Ausbilder für den entsprechenden Fachbereich erforderlich oder könnte hier theoretisch auch ein Fachfremder mit AdA-Schein als Ausbilder fungieren und die Ausbildungsverantwortung an den entsprechenden Kollegen für den Fachbereich des Ausbildungsberufes erteilen?

Siehe erste Antwort.

vor 59 Minuten schrieb dfun:

3. Teilzeit, Vollzeit, Kompakt? Ich hab diverse Angebote für die Kurse auf die Vorbereitung der AdA-Prüfung gesehen, allerdings noch nicht so wirklich den Plan welche der Varianten wann am sinnvollsten ist. Prinzipiell würde ich schon drauf zielen ab August 2022 auszubilden.

Theoretisch brauchst du auch kein Kurs. Der ist nur optional. Man kann sich einfach bei der AEVO-Prüfung anmelden und teilnehmen. Anmelden muss man sich unabhängg vom Kurs sowieso. Ich würde aber den Kurs empfehlen. Welche Art von Kurs ist dir überlassen. Ich hab damals einen Kurs gemacht, der ging zwei Monate mit vier Studen pro Woche. Wenn dein Chef es erlaubt, ginge auch Vollzeit. Oft sind das dann zwei Wochen.

vor einer Stunde schrieb dfun:

4. Anmeldung zur Prüfung für den Ada-Schein wird vermute ich mal bei der bei mir zuständigen IHK getätigt oder ist es hier unabhängig bei welcher IHK dies gemacht wird?

Genau. Musst mal auf die Webseite der zuständigen Kammer schauen. Oft findet man dort die Termine und ein Online-Anmeldeformular.

Geschrieben

Ich habe den Schein damals über die HWK gemacht, da die einen komplett Teilzeit-Kurs + Prüfung angeboten haben.

vor 2 Stunden schrieb dfun:

1. Wir würden "Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung" ausbilden, darf der Beruf nur von geeigneten qualifizierten Fachkräften im gleichen Berufszweig ausgebildet werden?
(Ich frage deshalb, da ich selber ausgebildeter Fachinformatiker - AE bin, mein Arbeitskollege/Abteilungsleiter hat allerdings nur eine Ausbildung als Bürokaufmann, ist aber im Unternehmen schon über 8 Jahre für die IT zuständig und auch fachlich sehr kompetent)

Die Fachliche Eignung wird zwingend vorausgesetzt. Fachlich geeignet ist jemand der [1]
 

Zitat

 

1.die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

2.eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,

3.eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder

4.im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

 

 

Würde daher erst mal davon ausgehen, dass jemand ungelerntes NICHT die Fachliche Eignung mitbringt. Ich meine aber, man kann sich das von der jeweiligen Kammer aber auch aufgrund der Berufserfahrung anerkennen lassen. Am besten da mal nachfragen, die können die Fragen besser und unkomplizierter beantworten.

 

vor 2 Stunden schrieb dfun:

2. Die Ausbildereignung (AEVO) ist eine grundlegende Voraussetzung, ist ein Ausbilderschein (AdA) für den Ausbilder für den entsprechenden Fachbereich erforderlich oder könnte hier theoretisch auch ein Fachfremder mit AdA-Schein als Ausbilder fungieren und die Ausbildungsverantwortung an den entsprechenden Kollegen für den Fachbereich des Ausbildungsberufes erteilen?
(Beispiel bei uns wäre, dass wir bereits eine große Ausbildungsabteilung für Elektroniker - Betriebstechnik und entsprechenden Ausbilder im Betrieb haben. Natürlich sehe ich es selber als vorteilhafter an wenn eine Fachkraft im Ausbildungsberuf einen Ausbilderschein besitzt.)

Das Stimmt, Ausbildende können Ausbilder beauftragen. Die nennt man dann Ausbildungsbeauftragte. [2] ABER:

Zitat

Dabei können diese Mitarbeiter als Ausbildungsbeauftragte gelten und in dieser Funktion den eigentlichen Ausbilder unterstützen. Das geht auch ganz ohne Ausbilderschein. Grundsätzlich wäre es allerdings durchaus wünschenswert, dass diese Ausbildungsbeauftragten entsprechende Schulungen erhalten. Immerhin handelt es sich um eine ausgesprochen verantwortungsvolle Aufgabe.

Das bedeutet aber immernoch, dass der eigentliche Ausbilder auch Fachlich geeignet sein muss. Sonst könnte Theoretisch ein Schlossermeister einen IT-Kaufmann einstellen und den dann Anwendungsentwickler ausbilden lassen und sich selbst als Ausbilder eintragen. Klingt nach meine Einschätzung für alle nicht förderlich :D

Also da kommt ihr nicht drum herum: Ihr braucht einen Ausbilder aus dem IT-Fachbereich.

vor 2 Stunden schrieb dfun:

3. Teilzeit, Vollzeit, Kompakt? Ich hab diverse Angebote für die Kurse auf die Vorbereitung der AdA-Prüfung gesehen, allerdings noch nicht so wirklich den Plan welche der Varianten wann am sinnvollsten ist. Prinzipiell würde ich schon drauf zielen ab August 2022 auszubilden.

Hab's selbst in Teilzeit gemacht. Ich glaube, dass ganze hat rund 2 Monate gedauert bis ich erfolgreich die Prüfung abgeschlossen habe. (wie gesagt, bei mir damals HWK)

vor 2 Stunden schrieb dfun:

4. Anmeldung zur Prüfung für den Ada-Schein wird vermute ich mal bei der bei mir zuständigen IHK getätigt oder ist es hier unabhängig bei welcher IHK dies gemacht wird?

Egal ob IHK / HWK und welche. Der ADA-Schein, egal woher, ist Bundesweit gültig.

 

 

[1] Vgl.: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__30.html
[2] Vgl.: https://ausbilderschein24.de/ausbilden-ohne-ausbilderschein/

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Jaein. Erstmal: Ein/e AusbilderIn muss sowohl persönlich- als auch fachlich geeignet sein. Unter fachlicher Eignung versteht man, dass eine Ausbildung absolviert wurde und eine gewisse Zeit in dem Beruf praktisch tätig ist (BBiG §30).

Der/Die AusbilderIn darf aber Ausbildungsbeaufragte ernennen. Diese müssen aber nicht den Beruf erlernt haben und müssen auch keine AusbilderInnen sein. Der/Die AusbilderIn kann ja auch nicht alles wissen. Die Ausbildungsbeaufragten müssen aber persönlich geeignet sein (BBiG §28 Abs. 3)

Das ist genau der Punkt @Alaric

Der formale, ausgewiesene Ausbilder muss fachliche und methodische Kompetenz haben. Er kann Teile weiter an Ausbildungsbeaftragte abgeben, die dann aber nicht die umfassende Fachkompetenz, aber die für den jeweiligen Teil notwendige K. besitzen und persönlich geeignet sind. Die brauchen also nicht vom Fach sein und auc keine Schein.

Ein Kaufmann kann also sehr wohl einen FiAE kaufmännische Grundsätze beibringen, wäre aber für das Entwickeln von Datenflußplänen oder Code ungeeignet.

Ist alles im BBIG §28- geregelt:(Auszug)

§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

...

(3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.

§ 29 Persönliche Eignung

Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer

1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder

2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

§ 30 Fachliche Eignung

(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

...

 

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